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V erhandlungsniederschr ift - Vorarlberg

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Vegetationskleid der Deponieflächen jenem ihrer natürlichen Umgebung<br />

angleicht;<br />

• Lange über die Bautätigkeit hinausgehende Beeinträchtigung des<br />

Landschaftsbildes durch die Straße B8;<br />

• Bleibende Schädigung für die Lebensräume wild lebender geschützter oder<br />

schutzwürdiger Tiere oder zumindest Gefährdung des Lebensraums, auch<br />

von besonders geschützten Tieren (siehe Befundaufnahme im Fachbeitrag<br />

der terrestrische Ökologie; insbesonders gravierend sind die Auswirkungen<br />

auf Schmetterlinge und Vögel im Bereich der Deponie D1; siehe auch das<br />

wildökologische Gutachten mit den dort beschriebenen erheblichen<br />

Auswirkungen auf wild lebende Tiere wie Birkhühner, Murmeltiere,<br />

Gamswild, Steinböcke etc.). All diese Eingriffe sind durch Auflagen nicht<br />

vermeidbar, sondern bleiben dauerhafter Natur, wobei von einer so langen<br />

und lärmintensiven Bauphase auszugehen ist, dass nicht mehr von bloß<br />

vorübergehenden Eingriffen gesprochen werden kann. Im Fachbeitrag<br />

Schall sind detaillierte Lärmimmissionstabellen enthalten, dies auch für den<br />

sensiblen Bereich D1 und ergibt sich daraus in Verbindung mit den im<br />

Anhang zum Fachbeitrag terrestrische Ökologie angeführten Revierkarten<br />

für Brutvögel eine dauerhafte und schwerwiegende Störung des<br />

Lebensraums für Vögel. Weiters ergibt sich aus der Befundaufnahme und<br />

Auswirkungsanalyse im Fachbeitrag terrestrische Ökologie ganz eindeutig,<br />

dass Schmetterlinge von den Bautätigkeiten in besonderer Weise betroffen<br />

wären, viele der zahlreichen Baustelleneinrichtungsflächen in Bereichen mit<br />

reichhaltigem Schmetterlingsbestand liegen und durch die<br />

Lichtimmissionen und sonstige Wirkungen der Bautätigkeit mit Sicherheit<br />

von einer Dezimierung eines Schmetterlingsbestandes auszugehen ist. Eine<br />

Prognose, dass sich der alte Bestand nach Beendigung der Bautätigkeiten<br />

wieder einstellen würde, ist wohl aus Sachverständigensicht nicht möglich.<br />

Das Gutachten des ASV für Wildökologie lässt keinen Zweifel daran, dass<br />

auch die vorübergehenden Eingriffe in die Lebensräume von wild lebenden<br />

Tieren, wie sie in Gutachten behandelt werden, während der Bauzeit<br />

erheblich sind, dies nicht nur wegen der unmittelbaren Auswirkungen<br />

(Deponieflächen, Zerstörung von Murmeltierbauten, Zerschneidung von<br />

derzeit anthropogen nur wenig beeinträchtigten zusammenhängenden<br />

Lebensräumen für Wildtiere), sondern auch wegen der gravierenden<br />

„mittelbaren“ Auswirkungen durch Baulärm etc. und deshalb die<br />

Auswirkungen des Vorhabens auf die Wildtiere und deren Lebensräume<br />

erheblich sind und durch Vorschreibungen keinesfalls ausgeglichen werden<br />

können.<br />

• Verlust eines wertvollen Lebensraums für Kleinlebewesen im Bereich der<br />

Stauwurzel des Speichers Vermunt (siehe Gutachten des ASV für<br />

Limnologie)<br />

Es stellt einen gravierenden Mangel des Umweltverträglichkeitsgutachtens dar,<br />

dass diese Umweltauswirkungen des Vorhabens nicht zusammenfassend

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