V erhandlungsniederschr ift - Vorarlberg
V erhandlungsniederschr ift - Vorarlberg
V erhandlungsniederschr ift - Vorarlberg
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
- 91 -<br />
A) Gemeinsame Einwendungen und Anträge der Bürgerinitiative „Zukunft Montafon“<br />
und der Nachbarn – wie oben angeführt:<br />
Die nachstehend erhobenen Einwendungen betreffend Gesundheitsgefährdung,<br />
Eigentumsgefährdung, Unvollständigkeit der UVE und Notwendigkeit einer UVP für<br />
Stromtransporte auf der 220-kV-Freileitung Partenen – Bürs sowie der Durchführung<br />
einer eigenen UVP für diese Leitungen zufolge wesentlicher, durch die alte<br />
Bewilligung nicht mehr gedeckter Änderungen werden nicht nur für die<br />
Bürgerinitiative, sondern auch für die oben angeführten Nachbarn der 220-kV-<br />
Hochspannungsleitung erstattet, welche Rechtsanwalt Dr. Mory dafür und für das<br />
gesamte Verfahren auch als Nachbarn gemäß § 19 Abs 1 Zif 1 UVP-G P Vollmacht<br />
erteilt haben, auf welche sich der Anwalt gemäß § 10 AVG beruft. Diese Nachbarn<br />
leiten ihre Parteistellung in diesem Verfahren aus § 19 Ab 1 Zif 1 UVP-G ab, sowie<br />
daraus, dass die Stromtransporte aufgrund einer Inbetriebnahme von OVW II im Edikt<br />
nicht angeführt wurden, sodass auch keine Präklusionswirkungen eingetreten sein<br />
konnten.<br />
1. Antrag auf Abweisung des Antrags (zukünftig „Antrag“) der <strong>Vorarlberg</strong>er Illwerke<br />
AG (VIW) auf UVP Genehmigung des Vorhabens Obervermuntwerk II<br />
(OV II) wegen Gesundheitsgefährdung durch EMF Immissionen aus Stromtransporten.<br />
Als Folge einer Inbetriebnahme der geplanten Anlage sind erhebliche zusätzliche<br />
Immissionen durch Elektromagnetfelder (EMF) entlang der 220-kV Freileitung<br />
Partenen – Bürs (nachstehend „Freileitung“) zu erwarten. Daraus würde eine<br />
Gesundheitsgefährdung von Menschen entstehen, die in exponierter Lage zu<br />
dieser Freileitung dauerhaft wohnhaft sind. Die Zunahme des Erkrankungsrisikos<br />
für solche Anrainer wäre so hoch, dass die Anlage deshalb wegen<br />
Gesundheitsgefährdung nicht genehmigungsfähig ist. Das Erkrankungsrisiko<br />
steht aufgrund des aktuellen Wissenstandes der medizinischen Forschungen zum<br />
Zusammenhang zwischen EMF Exposition und Erkrankungen fest. Insbesondere<br />
konnte durch belastbare und zuverlässige, in der seriösen Wissenschaft nicht<br />
angezweifelte umfangreiche epidemologische Studien nachgewiesen werden,<br />
dass im exponierten Nahbereich von Starkstromfreileitungen das Risiko, dass<br />
Kinder an Leukämie erkranken um 50 % erhöht ist. Untersuchungen in der<br />
Gemeinde Gaschurn betreffend der Häufigkeit von Krebserkrankungen von<br />
Menschen die im kritischen EMF Strahlungsbereich der Freileitung dauerhaft<br />
wohnhaft sind, im Vergleich zur Häufigkeit von Krebserkrankungen anderer<br />
Menschen in der Gemeinde Gaschurn, die einer derartigen Strahlung nicht<br />
ausgesetzt sind, haben deutliche Hinweise auf einen derartigen Zusammenhang<br />
zwischen der EMF-Strahlung der Freileitung und des Auftretens von<br />
Krebserkrankungen gezeigt, die jedenfalls im Sinne des medizinischen<br />
Vorsorgeprinzips ernstgenommen werden müssen. Eine Gesundheitsgefährdung<br />
ist bereits dann anzunehmen, wenn durch entsprechende Untersuchungen eine