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V erhandlungsniederschr ift - Vorarlberg

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A) Gemeinsame Einwendungen und Anträge der Bürgerinitiative „Zukunft Montafon“<br />

und der Nachbarn – wie oben angeführt:<br />

Die nachstehend erhobenen Einwendungen betreffend Gesundheitsgefährdung,<br />

Eigentumsgefährdung, Unvollständigkeit der UVE und Notwendigkeit einer UVP für<br />

Stromtransporte auf der 220-kV-Freileitung Partenen – Bürs sowie der Durchführung<br />

einer eigenen UVP für diese Leitungen zufolge wesentlicher, durch die alte<br />

Bewilligung nicht mehr gedeckter Änderungen werden nicht nur für die<br />

Bürgerinitiative, sondern auch für die oben angeführten Nachbarn der 220-kV-<br />

Hochspannungsleitung erstattet, welche Rechtsanwalt Dr. Mory dafür und für das<br />

gesamte Verfahren auch als Nachbarn gemäß § 19 Abs 1 Zif 1 UVP-G P Vollmacht<br />

erteilt haben, auf welche sich der Anwalt gemäß § 10 AVG beruft. Diese Nachbarn<br />

leiten ihre Parteistellung in diesem Verfahren aus § 19 Ab 1 Zif 1 UVP-G ab, sowie<br />

daraus, dass die Stromtransporte aufgrund einer Inbetriebnahme von OVW II im Edikt<br />

nicht angeführt wurden, sodass auch keine Präklusionswirkungen eingetreten sein<br />

konnten.<br />

1. Antrag auf Abweisung des Antrags (zukünftig „Antrag“) der <strong>Vorarlberg</strong>er Illwerke<br />

AG (VIW) auf UVP Genehmigung des Vorhabens Obervermuntwerk II<br />

(OV II) wegen Gesundheitsgefährdung durch EMF Immissionen aus Stromtransporten.<br />

Als Folge einer Inbetriebnahme der geplanten Anlage sind erhebliche zusätzliche<br />

Immissionen durch Elektromagnetfelder (EMF) entlang der 220-kV Freileitung<br />

Partenen – Bürs (nachstehend „Freileitung“) zu erwarten. Daraus würde eine<br />

Gesundheitsgefährdung von Menschen entstehen, die in exponierter Lage zu<br />

dieser Freileitung dauerhaft wohnhaft sind. Die Zunahme des Erkrankungsrisikos<br />

für solche Anrainer wäre so hoch, dass die Anlage deshalb wegen<br />

Gesundheitsgefährdung nicht genehmigungsfähig ist. Das Erkrankungsrisiko<br />

steht aufgrund des aktuellen Wissenstandes der medizinischen Forschungen zum<br />

Zusammenhang zwischen EMF Exposition und Erkrankungen fest. Insbesondere<br />

konnte durch belastbare und zuverlässige, in der seriösen Wissenschaft nicht<br />

angezweifelte umfangreiche epidemologische Studien nachgewiesen werden,<br />

dass im exponierten Nahbereich von Starkstromfreileitungen das Risiko, dass<br />

Kinder an Leukämie erkranken um 50 % erhöht ist. Untersuchungen in der<br />

Gemeinde Gaschurn betreffend der Häufigkeit von Krebserkrankungen von<br />

Menschen die im kritischen EMF Strahlungsbereich der Freileitung dauerhaft<br />

wohnhaft sind, im Vergleich zur Häufigkeit von Krebserkrankungen anderer<br />

Menschen in der Gemeinde Gaschurn, die einer derartigen Strahlung nicht<br />

ausgesetzt sind, haben deutliche Hinweise auf einen derartigen Zusammenhang<br />

zwischen der EMF-Strahlung der Freileitung und des Auftretens von<br />

Krebserkrankungen gezeigt, die jedenfalls im Sinne des medizinischen<br />

Vorsorgeprinzips ernstgenommen werden müssen. Eine Gesundheitsgefährdung<br />

ist bereits dann anzunehmen, wenn durch entsprechende Untersuchungen eine

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