V erhandlungsniederschr ift - Vorarlberg
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Die Bürgerinitiative ist der Auffassung, dass das Vorhaben Obervermuntwerk II<br />
aufgrund der damit verbundenen schwerwiegenden Eingriffe in die<br />
Landschaftsräume von Partenen bis hinauf zum Speicher Silvretta (siehe<br />
Projektsunteralgen), der in diesen Landschaftsräumen lebenden Wildtiere,<br />
Kleinlebewesen, Vögel, Insekten (Schmetterlinge) sowie auf das Landschaftsbild<br />
etc. in Widerspruch zu zentralen Bestimmungen des <strong>Vorarlberg</strong>er<br />
Naturschutzgesetzes, der <strong>Vorarlberg</strong>er Naturschutzverordnung LGB.Nr. 8/1998,<br />
der Alpenkonvention, bestehend aus mehreren Abkommen sowie sonstigen, dem<br />
Umweltschutz dienenden Rechtsvorschr<strong>ift</strong>en steht und damit allein schon<br />
aufgrund der anzuwendenden Materiengesetze, aber auch im Hinblick auf § 17<br />
Abs 2 Zif 2 lit b) UVP-G sowie auch § 17 Abs 5 UVP-G nicht genehmigt werden<br />
darf. Verwiesen wird auf das Verhandlungsergebnis der mündlichen<br />
Verhandlung, das umfangreiche Verhandlungsprotokoll, die diversen<br />
Stellungnahmen, die Fachbeiträge der UVE etc.<br />
5.1 Dauerhafte Eingriffe und Beeinträchtigungen, welche auch durch Auflagen nicht<br />
verhindert werden können.<br />
Im integrativen Gesamtgutachten wurde leider auf eine Aufzählung und<br />
Gesamtbilanzierung der dauerhaften und vorübergehenden Eingriffe verzichtet.<br />
Die nachstehende Aufzählung erhebt somit keinen Anspruch auf Vollständigkeit:<br />
• Spiegelschwankungen in den beiden Speichern und damit verbundene<br />
bleibende Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes („entleerte<br />
Badewanne“, Vermuntspeicher);<br />
• Verlust der geschlossenen Eisfläche im Bereich Speicher Silvretta und<br />
damit einhergehende, gravierende Verschlechterung des Angebots der<br />
Region (die Möglichkeit, mit den Aufstiegshilfen im Winter bis zum<br />
Silvrettasee hochzufahren und dort auf dem zugefrorenen See als<br />
Langläufer oder Wanderer völlig gefahrlos und bequem eine einzigartige<br />
hochalpine Landschaft erleben zu können, ist für die gesamte betroffene<br />
Tourismusregion von hoher Wertigkeit);<br />
• Dauerhafte Unmöglichkeit eines sicheren Zugangs zur Wiesbadner Hütte<br />
und zum Ochsental und Klostertal, weil der Bereich westlich und östlich des<br />
Sees in der Landschaftsform steiler Hangflanken stark lawinenexponiert ist,<br />
dies während vieler Tage der Wintersaison, wobei mangels entsprechender<br />
Lawinenaufzeichnung eine gesicherte Prognose derzeit nicht möglich ist (ob<br />
ein Weg an der Westseite je geschaffen wird werden können, ist ungewiss;<br />
selbst wenn dies der Fall sein sollte, schafft dieser Weg keinen<br />
gleichwertigen Ersatz für den vollkommen lawinensicheren Weg über den<br />
See (dieser Bereich ist bezüglich Landschaftsbild und Naturschutz sowie<br />
Tierschutz als sehr sensibel einzustufen);<br />
• Bleibende Schäden für das Landschaftsbild durch die Deponien D1 und D3,<br />
weil Jahre vergehen werden, bis diese soweit bewachsen sind, dass sich das