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V erhandlungsniederschr ift - Vorarlberg

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Die Bürgerinitiative ist der Auffassung, dass das Vorhaben Obervermuntwerk II<br />

aufgrund der damit verbundenen schwerwiegenden Eingriffe in die<br />

Landschaftsräume von Partenen bis hinauf zum Speicher Silvretta (siehe<br />

Projektsunteralgen), der in diesen Landschaftsräumen lebenden Wildtiere,<br />

Kleinlebewesen, Vögel, Insekten (Schmetterlinge) sowie auf das Landschaftsbild<br />

etc. in Widerspruch zu zentralen Bestimmungen des <strong>Vorarlberg</strong>er<br />

Naturschutzgesetzes, der <strong>Vorarlberg</strong>er Naturschutzverordnung LGB.Nr. 8/1998,<br />

der Alpenkonvention, bestehend aus mehreren Abkommen sowie sonstigen, dem<br />

Umweltschutz dienenden Rechtsvorschr<strong>ift</strong>en steht und damit allein schon<br />

aufgrund der anzuwendenden Materiengesetze, aber auch im Hinblick auf § 17<br />

Abs 2 Zif 2 lit b) UVP-G sowie auch § 17 Abs 5 UVP-G nicht genehmigt werden<br />

darf. Verwiesen wird auf das Verhandlungsergebnis der mündlichen<br />

Verhandlung, das umfangreiche Verhandlungsprotokoll, die diversen<br />

Stellungnahmen, die Fachbeiträge der UVE etc.<br />

5.1 Dauerhafte Eingriffe und Beeinträchtigungen, welche auch durch Auflagen nicht<br />

verhindert werden können.<br />

Im integrativen Gesamtgutachten wurde leider auf eine Aufzählung und<br />

Gesamtbilanzierung der dauerhaften und vorübergehenden Eingriffe verzichtet.<br />

Die nachstehende Aufzählung erhebt somit keinen Anspruch auf Vollständigkeit:<br />

• Spiegelschwankungen in den beiden Speichern und damit verbundene<br />

bleibende Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes („entleerte<br />

Badewanne“, Vermuntspeicher);<br />

• Verlust der geschlossenen Eisfläche im Bereich Speicher Silvretta und<br />

damit einhergehende, gravierende Verschlechterung des Angebots der<br />

Region (die Möglichkeit, mit den Aufstiegshilfen im Winter bis zum<br />

Silvrettasee hochzufahren und dort auf dem zugefrorenen See als<br />

Langläufer oder Wanderer völlig gefahrlos und bequem eine einzigartige<br />

hochalpine Landschaft erleben zu können, ist für die gesamte betroffene<br />

Tourismusregion von hoher Wertigkeit);<br />

• Dauerhafte Unmöglichkeit eines sicheren Zugangs zur Wiesbadner Hütte<br />

und zum Ochsental und Klostertal, weil der Bereich westlich und östlich des<br />

Sees in der Landschaftsform steiler Hangflanken stark lawinenexponiert ist,<br />

dies während vieler Tage der Wintersaison, wobei mangels entsprechender<br />

Lawinenaufzeichnung eine gesicherte Prognose derzeit nicht möglich ist (ob<br />

ein Weg an der Westseite je geschaffen wird werden können, ist ungewiss;<br />

selbst wenn dies der Fall sein sollte, schafft dieser Weg keinen<br />

gleichwertigen Ersatz für den vollkommen lawinensicheren Weg über den<br />

See (dieser Bereich ist bezüglich Landschaftsbild und Naturschutz sowie<br />

Tierschutz als sehr sensibel einzustufen);<br />

• Bleibende Schäden für das Landschaftsbild durch die Deponien D1 und D3,<br />

weil Jahre vergehen werden, bis diese soweit bewachsen sind, dass sich das

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