V erhandlungsniederschr ift - Vorarlberg
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Es erfolgte eine Plausibilitätsprüfung und eine Parallelberechnung, die gleichwertige<br />
Ergebnisse erbrachte.<br />
Auf Frage von Dr. Mory führt der Amtssachverständige aus, dass die lufthygienische<br />
Situation und auch die Immissionsbewertung in erheblichem Ausmaß von den in der<br />
UVE ausgewiesenen bzw. als Auflagen beantragten Maßnahmen zur<br />
Emissionsminderung beeinflusst werden. Ein einzelner kritischer lufthygienischer<br />
Parameter kann nicht identifiziert werden.<br />
Stellungnahme der <strong>Vorarlberg</strong>er Illwerke AG:<br />
Die <strong>Vorarlberg</strong>er Illwerke AG nimmt das Gutachten zustimmend zur Kenntnis.<br />
Weitere Stellungnahmen zum Gutachten des Amtssachverständigen für Lufthygiene<br />
und Klimaschutz wurden keine zu Protokoll zu geben gewünscht.<br />
(Anlagen 30 und 31)<br />
Gutachten des Amtssachverständigen für Lärmschutz und Erschütterungen,<br />
Univ.-Doz. Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Wachter:<br />
Der Amtssachverständige hat sein Gutachten am 04.12.2011 erstattet. Dieses<br />
Gutachten wurde in der Zeit vom 16.04.2012 bis zum 18.05.2012 im Konvolut<br />
„Sammlung der in Auftrag gegebenen Gutachten“ zur öffentlichen Einsichtnahme<br />
aufgelegt (siehe Edikt/Kundmachung vom 10.04.2012).<br />
Der Amtssachverständige trägt die Ergebnisse seiner erwähnten Begutachtung anhand<br />
einer Powerpoint-Präsentation vor und erörtert diese in der mündlichen Verhandlung<br />
am 22.05.2012. Dieses Gutachten sowie die Powerpoint-Präsentation werden zum<br />
Bestandteil der Verhandlungsschr<strong>ift</strong> erklärt und dieser als Anlagen beigefügt.<br />
Auf Befragen des Amtssachverständigen für das Umweltverträglichkeitsgutachten<br />
hat der Amtssachverständige eine ergänzende Stellungnahme zu<br />
seinem Gutachten abgegeben:<br />
Durch die zusätzlich vorgesehene Verdichtung auf der Deponie D2 kommt es zu einer<br />
vermehrten Betriebsdauer der eingesetzten Walze in der Größenordnung von 60<br />
Stunden, das sind rd. 5 % der bisher angenommenen Verdichtungszeit. Der<br />
Beurteilungspegel im Bereich der Deponie D2 wird sich dadurch während der<br />
Betriebsdauer der Walze um ca. 0,2 dB erhöhen, dies liegt unterhalb der<br />
Messgenauigkeit und wird nicht relevant sein.