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V erhandlungsniederschr ift - Vorarlberg

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dargestellt, beschrieben und bewertet werden und auch nicht geprüft wurde,<br />

inwieweit diese Eingriffe und deren Folgen auf Natur, Landschaft und<br />

Lebensräume durch Auflagen verhindert werden können und inwieweit dies nicht<br />

der Fall ist.<br />

5.2 Eingriffe und Beeinträchtigungen sowie Auswirkungen des Vorhabens auf Natur,<br />

Landschaft, Umwelt und Lebensräume durch die Bautätigkeiten:<br />

Die Bautätigkeiten müssen an vielen verschiedenen Stellen durchgeführt werden.<br />

Daraus ergeben sich zahlreiche Baueinrichtungsflächen, neue Wege, Deponien,<br />

vor allem auch sehr empfindliche Störungen der Ruhe in einer trotz teilweise<br />

menschlicher Nutzung doch weitgehend noch als natürlich einzustufenden<br />

Landschaft, die vielen Tieren als Lebensraum dient. Weiters wird der durch die<br />

Bautätigkeiten verursachte Verkehr im Bereich der Silvretta Hochalpenstraße zu<br />

nicht bloß unerheblichen Beeinträchtigungen in Form von Lärm, Abgasen,<br />

Staubbildungen etc. führen. Daraus resultieren wiederum Störungen der<br />

touristischen Nutzungsmöglichkeiten. Die einzelnen Baustellenrichtungsflächen<br />

und Deponien liegen zumindest teilweise auch in derzeit noch weitgehend<br />

unberührten Teilräumen. Dies gilt zum Beispiel für den Bereich Fuchsloch,<br />

Krespastollen und das Sperrenvorland zum Speicher Vermunt. Auch hier fehlt es<br />

an einer gesamthaften zusammenschauenden integrativen Beurteilung der<br />

Auswirkungen des Bauvorhabens während der Bauphase in Bezug auf alle davon<br />

berührten Schutzgüter sowie an einer entsprechenden Bewertung.<br />

Eine genaue Auflistung, Darstellung und Bewertung dieser vorübergehenden<br />

nachteiligen Auswirkungen des Vorhabens während der Bauphase auf die<br />

tangierten Schutzgüter Natur, Umwelt etc. würde den Rahmen dieser<br />

Stellungnahme sprengen. Zu befürchten sind aber auch Verunreinigungen<br />

aufgrund von Abwässern, die von den Baustelleneinrichtungsflächen in einen<br />

Vorfluter oder in den Speicher Vermunt gelangen können.<br />

5.3 Generell gilt, dass in den Fachbeiträgen der UVE zwar teilweise umfangreiche<br />

Bestandsaufnahmen bezüglich des Ist-Zustandes und Auswirkungsanalysen<br />

enthalten sind, die nachteiligen Auswirkungen des Vorhabens auf Natur,<br />

Landschaft, Lebensräume, Tiere und Pflanzen verharmlost, in ihrem tatsächlichen<br />

Gewicht nicht richtig dargestellt oder bewertet werden und bei der Gewichtung<br />

der Eingriffe und ihrer Auswirkungen kein objektiver Maßstab angelegt worden<br />

ist, sodass ganz allgemein der Eindruck entsteht, dass in den UVE, auf denen ja<br />

die Gutachten zur Gänze aufbauen, Zustandsanalyse, Wirkungsanalyse und<br />

Beurteilung der Umweltverträglichkeit bzw. Bewertung der Auswirkungen nicht<br />

miteinander korrelieren. Weder die UVE-Fachbeiträge noch die darauf<br />

aufbauenden, sich größtenteils in Plausibilitätsprüfungen erschöpfenden<br />

Sachverständigengutachten sind hinsichtlich dieser zentralen Bewertungsfragen<br />

nachvollziehbar. Es entsteht daher der Eindruck, dass die von der Illwerke<br />

beauftragten Privatgutachter, welche die einzelnen Fachbeiträge erstellt haben, es<br />

unterlassen haben, aus den oft penibel erstellten Befunden und Wirkungsanalysen

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