V erhandlungsniederschr ift - Vorarlberg
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dargestellt, beschrieben und bewertet werden und auch nicht geprüft wurde,<br />
inwieweit diese Eingriffe und deren Folgen auf Natur, Landschaft und<br />
Lebensräume durch Auflagen verhindert werden können und inwieweit dies nicht<br />
der Fall ist.<br />
5.2 Eingriffe und Beeinträchtigungen sowie Auswirkungen des Vorhabens auf Natur,<br />
Landschaft, Umwelt und Lebensräume durch die Bautätigkeiten:<br />
Die Bautätigkeiten müssen an vielen verschiedenen Stellen durchgeführt werden.<br />
Daraus ergeben sich zahlreiche Baueinrichtungsflächen, neue Wege, Deponien,<br />
vor allem auch sehr empfindliche Störungen der Ruhe in einer trotz teilweise<br />
menschlicher Nutzung doch weitgehend noch als natürlich einzustufenden<br />
Landschaft, die vielen Tieren als Lebensraum dient. Weiters wird der durch die<br />
Bautätigkeiten verursachte Verkehr im Bereich der Silvretta Hochalpenstraße zu<br />
nicht bloß unerheblichen Beeinträchtigungen in Form von Lärm, Abgasen,<br />
Staubbildungen etc. führen. Daraus resultieren wiederum Störungen der<br />
touristischen Nutzungsmöglichkeiten. Die einzelnen Baustellenrichtungsflächen<br />
und Deponien liegen zumindest teilweise auch in derzeit noch weitgehend<br />
unberührten Teilräumen. Dies gilt zum Beispiel für den Bereich Fuchsloch,<br />
Krespastollen und das Sperrenvorland zum Speicher Vermunt. Auch hier fehlt es<br />
an einer gesamthaften zusammenschauenden integrativen Beurteilung der<br />
Auswirkungen des Bauvorhabens während der Bauphase in Bezug auf alle davon<br />
berührten Schutzgüter sowie an einer entsprechenden Bewertung.<br />
Eine genaue Auflistung, Darstellung und Bewertung dieser vorübergehenden<br />
nachteiligen Auswirkungen des Vorhabens während der Bauphase auf die<br />
tangierten Schutzgüter Natur, Umwelt etc. würde den Rahmen dieser<br />
Stellungnahme sprengen. Zu befürchten sind aber auch Verunreinigungen<br />
aufgrund von Abwässern, die von den Baustelleneinrichtungsflächen in einen<br />
Vorfluter oder in den Speicher Vermunt gelangen können.<br />
5.3 Generell gilt, dass in den Fachbeiträgen der UVE zwar teilweise umfangreiche<br />
Bestandsaufnahmen bezüglich des Ist-Zustandes und Auswirkungsanalysen<br />
enthalten sind, die nachteiligen Auswirkungen des Vorhabens auf Natur,<br />
Landschaft, Lebensräume, Tiere und Pflanzen verharmlost, in ihrem tatsächlichen<br />
Gewicht nicht richtig dargestellt oder bewertet werden und bei der Gewichtung<br />
der Eingriffe und ihrer Auswirkungen kein objektiver Maßstab angelegt worden<br />
ist, sodass ganz allgemein der Eindruck entsteht, dass in den UVE, auf denen ja<br />
die Gutachten zur Gänze aufbauen, Zustandsanalyse, Wirkungsanalyse und<br />
Beurteilung der Umweltverträglichkeit bzw. Bewertung der Auswirkungen nicht<br />
miteinander korrelieren. Weder die UVE-Fachbeiträge noch die darauf<br />
aufbauenden, sich größtenteils in Plausibilitätsprüfungen erschöpfenden<br />
Sachverständigengutachten sind hinsichtlich dieser zentralen Bewertungsfragen<br />
nachvollziehbar. Es entsteht daher der Eindruck, dass die von der Illwerke<br />
beauftragten Privatgutachter, welche die einzelnen Fachbeiträge erstellt haben, es<br />
unterlassen haben, aus den oft penibel erstellten Befunden und Wirkungsanalysen