22.12.2012 Aufrufe

V erhandlungsniederschr ift - Vorarlberg

V erhandlungsniederschr ift - Vorarlberg

V erhandlungsniederschr ift - Vorarlberg

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

- 7 -<br />

Mit Schreiben vom 14.05.2012 hat die <strong>Vorarlberg</strong>er Illwerke AG zum Thema<br />

„Beeinflussung der bestehenden Freileitung Partenen – Bürs“ das Gutachten der<br />

Technischen Universität Graz mit dem Titel „Wissenschaftliches Gutachten über die<br />

Berechnung niederfrequenter magnetischer und elektrischer Felder (50 Hz) verursacht<br />

durch die 220-kV-Hochspannungsfreileitung Partenen – Bürs unter Berücksichtigung<br />

des geplanten Obervermuntwerks II mit einer Leistung von 450 MVA“ aufgrund des<br />

Schreibens des medizinischen Amtssachverständigen vom 08.04.2011, Zl. IVd-189.01,<br />

übermittelt. Dieses Gutachten wird zum Bestandteil der V<strong>erhandlungsniederschr</strong><strong>ift</strong><br />

erklärt und dieser als Anlage angeschlossen.<br />

(Anlage 2)<br />

Dipl.-Ing. Jörg Zimmermann, Verkehrsplaner des Amtes der <strong>Vorarlberg</strong>er<br />

Landesregierung, hat mit Schreiben vom 16.05.2012, Zl. VIa-411.04.00, eine<br />

Stellungnahme zum Fachbeitrag Verkehr abgegeben.<br />

Mit E-Mail vom 16.05.2012 hat die Gemeinde Gaschurn, vertreten durch Dr.<br />

Alexander Wittwer und Dr. Lukas Pfefferkorn (Kaufmann Thurnher Rechtsanwälte<br />

GmbH) eine Stellungnahme vom 16.05.2012 samt einem Prüfgutachten zum<br />

Fachbeitrag Verkehr vom 09.05.2012 und einem Umweltmedizinischen Gutachten,<br />

Teilbereich elektromagnetische Felder, vom 14.05.2012 vorgelegt.<br />

Die erwähnte Stellungnahme samt den Gutachten wurde am 16.05.2012 den von den<br />

Ausführungen betroffenen Sachverständigen per E-Mail übermittelt.<br />

Von den Personen, Institutionen, etc., die im Zuge der öffentlichen Auflage der<br />

Einreichunterlagen schr<strong>ift</strong>liche Eingaben erstattet haben, haben beim Amt der<br />

<strong>Vorarlberg</strong>er Landesregierung folgende ihre Schr<strong>ift</strong>sätze bzw. Einwendungen bis zum<br />

Beginn der mündlichen Verhandlung zurückgezogen:<br />

- Agnes Blaas, Gerhard Blaas und Hildegard Mair (Erklärung vom 16.05.2012)<br />

- Daniela und Mario Lentsch (Erklärung vom 16.05.2012)<br />

Sodann legt die Verhandlungsleiterin den Zweck der Verhandlung dar. Dieser besteht<br />

vor allem darin, den für die Entscheidung maßgeblichen Sachverhalt festzustellen und<br />

den Parteien Gelegenheit zur Geltendmachung ihrer Rechte und rechtlichen Interessen<br />

zu geben. Die Beweisaufnahme soll vor allem durch Erläuterung der von den bestellten<br />

Sachverständigen erstatteten und öffentlich aufgelegten Gutachten sowie durch<br />

allenfalls erforderliche Ergänzung derselben erfolgen.<br />

Die Verhandlungsleiterin gibt den Personen, die nicht durch berufsmäßige<br />

Parteienvertreter vertreten sind, im Sinne des § 13a AVG die notwendigen rechtlichen<br />

Anleitungen zur Vornahme ihrer Verfahrenshandlungen und weist in diesem<br />

Zusammenhang insbesondere darauf hin, dass Vorbringen im Rahmen der<br />

Verhandlung der Verhandlungsleiterin gegenüber zu Protokoll zu geben sind.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!