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V erhandlungsniederschr ift - Vorarlberg

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- 99 -<br />

5.6 Verkehr im Talbereich<br />

Unter Hinweis auf die Ausführungen in der Gemeinde in deren Schr<strong>ift</strong>satz vom<br />

16.05.2012 macht die Bürgerinitiative geltend, dass sich die tatsächliche Verkehrsbelastung<br />

in der Gemeinde Gaschurn L188 als Folge des durch die Verwirklichung<br />

des Bauvorhabens verursachten Straßenverkehrs, insbesonders LKW-<br />

Fahrbewegungen, derzeit nicht verlässlich abschätzten läßt, aber auf jeden Fall<br />

mit einer erheblichen Störung durch zusätzlichen baustellenbedingten Schwerverkehr<br />

mit allen sich daraus ergebenden nachteiligen Auswirkungen wie Lärm, Verkehrsstaus<br />

etc. zu rechnen ist.<br />

6. Wasserrechtliche Einwendungen für den Fall, dass die Bewilligung erteilt werden<br />

sollte<br />

Unter Hinweis auf die Stellungnahme der Gemeinde Galtür wird geltend<br />

gemacht, dass sich die Illwerke nicht auf das Recht berufen dürfen, die ihnen aus<br />

Anlass der wasserrechtlichen Bewilligung der Speicherseen Vermunt und<br />

Silvretta sowie des Vermuntwerks I erteilten Rechte zur Wassernutzung und zur<br />

Überleitung von natürlichen Wässern in die Speicherseen ohne Verpflichtung für<br />

eine entsprechende Dotierung der Ill im Bereich unterhalb der beiden Speicher<br />

sorgen zu müssen, weiterhin in Anspruch nehmen zu dürfen. Diese<br />

Bewilligungen wurden für reine Speicherkraftwerke erteilt. Durch die nunmehr<br />

beantragte Genehmigung ergibt sich aus wasserrechtlicher Sicht eine vollkommen<br />

andere Beurteilungssituation. Aus dem Ermittlungsverfahren ergibt sich<br />

klar, dass der derzeitige Gewässerzustand der Ill unterhalb der beiden Speicher<br />

aus gewässerökologischer Sicht völlig ungenügend ist.<br />

Weiters wird darauf hingewiesen, dass die Speicher Silvretta und Vermunt über<br />

die Druckrohrleitung Speicher Vermunt – Kraftwerk Vermunt miteinander<br />

verbunden sind und sohin ein funktional miteinander verbundenes<br />

Wasserbenutzungssystem besteht. Die Illwerke geben derzeit nach Belieben bzw.<br />

im Sinne ihrer betrieblicher Bedürfnisse Wasser aus dem Rifabecken an die Ill<br />

ab, woraus immer wieder hochwasserähnliche Hochwasserschwälle bzw. große<br />

Wassermengen in der Ill entstehen, sodass sich in diesem Gewässer nie ein<br />

ökologisch befriedigender Zustand einstellen wird können. Beantragt wird, der<br />

Illwerke durch entsprechende Vorschreibungen und Bedingungen aufzutragen,<br />

bestimmte Mindestwassermengen aus den Speichern Vermunt und Silvretta an<br />

die Ill abzugeben und eine kontrollierte Abgabe von „energiewirtschaftlich nicht<br />

benötigten Restwässern“ aus den Speichern, insbesonders aus dem Speicher<br />

Rifabecken an die Ill vorzuschreiben.<br />

Antrag<br />

Es wird beantragt, dem Rechtsvertreter der Bürgerinitiative die Möglichkeit<br />

einzuräumen binnen einer angemessenen Frist von mindestens acht Wochen das<br />

Parteiengehör zum Ergebnis des Ermittlungsverfahrens, insbesondere zum Ergebnis

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