V erhandlungsniederschr ift - Vorarlberg
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5.6 Verkehr im Talbereich<br />
Unter Hinweis auf die Ausführungen in der Gemeinde in deren Schr<strong>ift</strong>satz vom<br />
16.05.2012 macht die Bürgerinitiative geltend, dass sich die tatsächliche Verkehrsbelastung<br />
in der Gemeinde Gaschurn L188 als Folge des durch die Verwirklichung<br />
des Bauvorhabens verursachten Straßenverkehrs, insbesonders LKW-<br />
Fahrbewegungen, derzeit nicht verlässlich abschätzten läßt, aber auf jeden Fall<br />
mit einer erheblichen Störung durch zusätzlichen baustellenbedingten Schwerverkehr<br />
mit allen sich daraus ergebenden nachteiligen Auswirkungen wie Lärm, Verkehrsstaus<br />
etc. zu rechnen ist.<br />
6. Wasserrechtliche Einwendungen für den Fall, dass die Bewilligung erteilt werden<br />
sollte<br />
Unter Hinweis auf die Stellungnahme der Gemeinde Galtür wird geltend<br />
gemacht, dass sich die Illwerke nicht auf das Recht berufen dürfen, die ihnen aus<br />
Anlass der wasserrechtlichen Bewilligung der Speicherseen Vermunt und<br />
Silvretta sowie des Vermuntwerks I erteilten Rechte zur Wassernutzung und zur<br />
Überleitung von natürlichen Wässern in die Speicherseen ohne Verpflichtung für<br />
eine entsprechende Dotierung der Ill im Bereich unterhalb der beiden Speicher<br />
sorgen zu müssen, weiterhin in Anspruch nehmen zu dürfen. Diese<br />
Bewilligungen wurden für reine Speicherkraftwerke erteilt. Durch die nunmehr<br />
beantragte Genehmigung ergibt sich aus wasserrechtlicher Sicht eine vollkommen<br />
andere Beurteilungssituation. Aus dem Ermittlungsverfahren ergibt sich<br />
klar, dass der derzeitige Gewässerzustand der Ill unterhalb der beiden Speicher<br />
aus gewässerökologischer Sicht völlig ungenügend ist.<br />
Weiters wird darauf hingewiesen, dass die Speicher Silvretta und Vermunt über<br />
die Druckrohrleitung Speicher Vermunt – Kraftwerk Vermunt miteinander<br />
verbunden sind und sohin ein funktional miteinander verbundenes<br />
Wasserbenutzungssystem besteht. Die Illwerke geben derzeit nach Belieben bzw.<br />
im Sinne ihrer betrieblicher Bedürfnisse Wasser aus dem Rifabecken an die Ill<br />
ab, woraus immer wieder hochwasserähnliche Hochwasserschwälle bzw. große<br />
Wassermengen in der Ill entstehen, sodass sich in diesem Gewässer nie ein<br />
ökologisch befriedigender Zustand einstellen wird können. Beantragt wird, der<br />
Illwerke durch entsprechende Vorschreibungen und Bedingungen aufzutragen,<br />
bestimmte Mindestwassermengen aus den Speichern Vermunt und Silvretta an<br />
die Ill abzugeben und eine kontrollierte Abgabe von „energiewirtschaftlich nicht<br />
benötigten Restwässern“ aus den Speichern, insbesonders aus dem Speicher<br />
Rifabecken an die Ill vorzuschreiben.<br />
Antrag<br />
Es wird beantragt, dem Rechtsvertreter der Bürgerinitiative die Möglichkeit<br />
einzuräumen binnen einer angemessenen Frist von mindestens acht Wochen das<br />
Parteiengehör zum Ergebnis des Ermittlungsverfahrens, insbesondere zum Ergebnis