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V erhandlungsniederschr ift - Vorarlberg

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Die limnologischenVeränderungen im Speicher Vermunt durch die Errichtung und<br />

durch den Betrieb des Obervermuntwerks II sind schwer abschätzbar. Die Besiedelung<br />

der Freiwasserzone ist hinkünftig ebenso wie die Übergangsbereiche der Uferzone<br />

stärkeren Schwankungen ausgesetzt. Hinsichtlich der Freiwasserzone ist betreffend die<br />

Besiedelung mit einem stärkeren Angleich zum Speicher Silvretta zu rechnen. Die<br />

Dotierung der Ill unterhalb der Staumauern Vermunt und Silvretta wäre prinzipiell<br />

durch technische Einrichtungen umsetzbar. Eine Dotierung würde zu Verbesserungen<br />

der standortgerechten Besiedelung mit aquatischen Tieren und Pflanzen führen.<br />

Stellungnahme der <strong>Vorarlberg</strong>er Illwerke AG:<br />

Die <strong>Vorarlberg</strong>er Illwerke AG hält fest, dass die limnologischen Veränderungen im<br />

Speicher Vermunt doch so weit abschätzbar sind, dass Ausgleichsmaßnahmen<br />

festzulegen möglich waren.<br />

Die <strong>Vorarlberg</strong>er Illwerke AG geht davon aus, dass etwaige Veränderungen von<br />

Ausgleichsmaßnahmen gegenüber jenen im Gutachten des Sachverständigen für<br />

Limnologie angeführten im Kostenbeitrag von 430.000,00 Euro jedenfalls enthalten<br />

sind.<br />

Ferner hält die <strong>Vorarlberg</strong>er Illwerke AG fest, dass im gültigen NGP 2009 eine<br />

Abgabe von Dotierwasser an Speicher wie jenen der Silvretta bzw. Vermunt nicht<br />

vorgesehen ist. Diesbezügliche Maßnahmen wird die <strong>Vorarlberg</strong>er Illwerke AG in<br />

Erfüllung der künftigen nationalen Gewässerbewirtschaftungspläne setzen.<br />

Schließlich legt die <strong>Vorarlberg</strong>er Illwerke AG auf die Feststellung Wert, dass aus<br />

limnologischer Sicht das gegenständliche Vorhaben als umweltverträglich bewertet<br />

wurde.<br />

Im Übrigen wird das Gutachten zustimmend zur Kenntis genommen.<br />

Weitere Stellungnahmen zum Gutachten des Amtssachverständigen für Limnologie<br />

wurden keine zu Protokoll zu geben gewünscht.<br />

(Anlagen 21 und 22)<br />

Gutachten des Amtssachverständigen für Fischereibiologie, Alban Lunardon:<br />

Der Amtssachverständige hat sein Gutachten am 14.12.2011 erstattet. Dieses<br />

Gutachten wurde in der Zeit vom 16.04.2012 bis zum 18.05.2012 im Konvolut<br />

„Sammlung der in Auftrag gegebenen Gutachten“ zur öffentlichen Einsichtnahme<br />

aufgelegt (siehe Edikt/Kundmachung vom 10.04.2012).

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