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V erhandlungsniederschr ift - Vorarlberg

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sichern. Innerhalb der Schutzzone I ist die Beweidung, Düngung und Anwendung<br />

von Pflanzenschutzmitteln verboten. Es ist dauerhaft eine intakte Grasnarbe zu<br />

erhalten.<br />

Allgemeine Auflagen:<br />

8. Sämtliche Maßnahmen (neue Anlagenteile) sind einzumessen und in Ausführungsplänen<br />

zu dokumentieren. Diese sind gemeinsam mit einem schr<strong>ift</strong>lichen Bericht<br />

über die Ausführung (insbesondere über allfällige Abweichungen) bis zur Schlussüberprüfung<br />

vorzulegen.<br />

9. Die Gesamtanlage ist auf Grundlage der ÖNORM B 2539 regelmäßig zu<br />

überwachen (Eigen- und Fremdüberwachung gemäß § 134 WRG) und einwandfrei<br />

instand zu halten. Die Stammdatenblätter gemäß der ÖVGW-Richtlinie W 85<br />

(Anhang A-N) sind bis zur Fertigstellungsmeldung vorzulegen.<br />

10. Für die Betreuung der Anlage ist mindestens eine Person auszubilden und der<br />

Behörde bekannt zu geben. Diese hat nachweislich einen ÖVGW-Wassermeisterschulungskurs<br />

zu absolvieren. Während der Abwesenheit dieser Person ist eine<br />

gleichwertige Vertretung einzusetzen, diese ist ebenfalls namhaft zu machen.<br />

Es wird beantragt, die Bewilligungsdauer jener des Obervermuntwerkes II<br />

anzugleichen.<br />

Die Konsenswassermenge ist mit 1 l/s bzw 5 m³/d bzw 1.825 m³/a festzulegen und in<br />

geeigneter Weise durch eine Messeinrichtung zu erfassen.<br />

Für die Bauphase des Obervermuntwerkes II darf die Konsenswassermenge um 100 %<br />

überschritten werden.<br />

Stellungnahme der <strong>Vorarlberg</strong>er Illwerke AG:<br />

Die <strong>Vorarlberg</strong>er Illwerke AG nimmt das Gutachten zustimmend zur Kenntnis.<br />

Weitere Stellungnahmen zum Gutachten des Amtssachverständigen für<br />

Gewässerschutz, Grundwasser und Wasserversorgung wurden keine zu Protokoll zu<br />

geben gewünscht.<br />

(Anlage 20)<br />

Gutachten des Amtssachverständigen für Limnologie, Dipl.-Ing. Gerhard Hutter:<br />

Der Amtssachverständige hat sein Gutachten am 16.03.2012 erstattet. Dieses<br />

Gutachten wurde in der Zeit vom 16.04.2012 bis zum 18.05.2012 im Konvolut

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