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V erhandlungsniederschr ift - Vorarlberg

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Ökologie der UVE enthalten ist, dort seitenweise derartige Matrizen dargestellt<br />

sind und der Amtssachverständige aufgrund seiner eigenen Geländebegehungen<br />

und seinen örtlichen und fachlichen Kenntnissen keine Abweichungen von diesen<br />

Darstellungen im Wesentlichen festgestellt hat, hat er offensichtlich auf eine eigene<br />

ausführliche Darstellung verzichtet.<br />

Anmerkung Dr. Mory: Zur Vollständigkeit der Niederschr<strong>ift</strong> wird darauf<br />

hingewiesen, dass der Sachverständige zunächst zur Antwort gegeben hat, ob denn<br />

der Aufmerksamkeit des Herrn Dr. Mory entgangen sei, dass der<br />

Amtssachverständige gestern auch gesagt habe, Erfahrungen aus 10-jähriger<br />

Tätigkeit als Naturschutzbeauftragter zu haben; im Übrigen ist die obige Antwort<br />

des Gesamtgutachters keine Antwort auf die gestellte Frage.<br />

Antwort Dipl.-Ing. Wirth:<br />

Einleitend zur Beantwortung dieser Frage habe ich wörtlich außer Protokoll<br />

diesbezüglich Folgendes bekannt gegeben: Es dürfte Ihnen nicht entgangen sein,<br />

dass der Amtssachverständige bei seinen Ausführungen gestern auf eine ähnliche<br />

Frage geantwortet hat, dass er eigene Begehungen durchgeführt hat, dass er<br />

ausgezeichnete örtliche Kenntnisse hat, u.a. aus seiner 10-jährigen Tätigkeit als<br />

Naturschutzbeauftragter bei der Bezirkshauptmannschaft Bludenz und er darüber<br />

hinaus ein anerkannter Experte ist.<br />

Frage: Wie kann es sein, dass beim Vergleich der Begutachtungsmethode des<br />

Amtssachverständigen für Natur- und Landschaftsschutz und jenes des<br />

Amtssachverständigen für Wildökologie derartige Unterschiede in der<br />

Begutachtungsmethode vorkommen, der Gutachter für Wildökologie hat nämlich<br />

durchaus eigenständig einen Befund aufgenommen, die Eingriffe in die sensiblen<br />

Bereiche der Lebensräume der Tiere beschrieben und sich nicht auf eine reine<br />

Plausibilitätsprüfung beschränkt. Warum das?<br />

Antwort Dipl.-Ing. Wirth:<br />

Kein Kommentar.<br />

Fortsetzung der obigen Frage: Und bei diesem Gutachter können Sie nicht sagen,<br />

dass dieser nur eine reine Plausibilitätsprüfung durchgeführt hat, vielmehr hat<br />

dieser die Eingriffe beschrieben und teilweise als gewichtig bewertet. Hat das<br />

Eingang in Ihre Gesamtbeurteilung gefunden?<br />

Antwort Dipl.-Ing. Wirth:<br />

Ja.<br />

Frage: Wer hat denn dann in diesem Bereich entschieden, Fachbereich<br />

Wildökologie, ob die vom Amtssachverständigen selbst eingeräumten nicht<br />

auszuschließenden, aber auch nicht genau quantifizierbaren, bleibenden Schäden<br />

und die zweifelsohne ganz erheblichen und massiven Eingriffe unmittelbar und<br />

mittelbarer Art während der langen Bauzeit in die Lebensräume einer Reihe von<br />

schutzwürdigen wild lebenden Tieren im alpinen Raum nicht mehr

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