V erhandlungsniederschr ift - Vorarlberg
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Ökologie der UVE enthalten ist, dort seitenweise derartige Matrizen dargestellt<br />
sind und der Amtssachverständige aufgrund seiner eigenen Geländebegehungen<br />
und seinen örtlichen und fachlichen Kenntnissen keine Abweichungen von diesen<br />
Darstellungen im Wesentlichen festgestellt hat, hat er offensichtlich auf eine eigene<br />
ausführliche Darstellung verzichtet.<br />
Anmerkung Dr. Mory: Zur Vollständigkeit der Niederschr<strong>ift</strong> wird darauf<br />
hingewiesen, dass der Sachverständige zunächst zur Antwort gegeben hat, ob denn<br />
der Aufmerksamkeit des Herrn Dr. Mory entgangen sei, dass der<br />
Amtssachverständige gestern auch gesagt habe, Erfahrungen aus 10-jähriger<br />
Tätigkeit als Naturschutzbeauftragter zu haben; im Übrigen ist die obige Antwort<br />
des Gesamtgutachters keine Antwort auf die gestellte Frage.<br />
Antwort Dipl.-Ing. Wirth:<br />
Einleitend zur Beantwortung dieser Frage habe ich wörtlich außer Protokoll<br />
diesbezüglich Folgendes bekannt gegeben: Es dürfte Ihnen nicht entgangen sein,<br />
dass der Amtssachverständige bei seinen Ausführungen gestern auf eine ähnliche<br />
Frage geantwortet hat, dass er eigene Begehungen durchgeführt hat, dass er<br />
ausgezeichnete örtliche Kenntnisse hat, u.a. aus seiner 10-jährigen Tätigkeit als<br />
Naturschutzbeauftragter bei der Bezirkshauptmannschaft Bludenz und er darüber<br />
hinaus ein anerkannter Experte ist.<br />
Frage: Wie kann es sein, dass beim Vergleich der Begutachtungsmethode des<br />
Amtssachverständigen für Natur- und Landschaftsschutz und jenes des<br />
Amtssachverständigen für Wildökologie derartige Unterschiede in der<br />
Begutachtungsmethode vorkommen, der Gutachter für Wildökologie hat nämlich<br />
durchaus eigenständig einen Befund aufgenommen, die Eingriffe in die sensiblen<br />
Bereiche der Lebensräume der Tiere beschrieben und sich nicht auf eine reine<br />
Plausibilitätsprüfung beschränkt. Warum das?<br />
Antwort Dipl.-Ing. Wirth:<br />
Kein Kommentar.<br />
Fortsetzung der obigen Frage: Und bei diesem Gutachter können Sie nicht sagen,<br />
dass dieser nur eine reine Plausibilitätsprüfung durchgeführt hat, vielmehr hat<br />
dieser die Eingriffe beschrieben und teilweise als gewichtig bewertet. Hat das<br />
Eingang in Ihre Gesamtbeurteilung gefunden?<br />
Antwort Dipl.-Ing. Wirth:<br />
Ja.<br />
Frage: Wer hat denn dann in diesem Bereich entschieden, Fachbereich<br />
Wildökologie, ob die vom Amtssachverständigen selbst eingeräumten nicht<br />
auszuschließenden, aber auch nicht genau quantifizierbaren, bleibenden Schäden<br />
und die zweifelsohne ganz erheblichen und massiven Eingriffe unmittelbar und<br />
mittelbarer Art während der langen Bauzeit in die Lebensräume einer Reihe von<br />
schutzwürdigen wild lebenden Tieren im alpinen Raum nicht mehr