V erhandlungsniederschr ift - Vorarlberg
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Weitere Stellungnahmen zur Beurteilung des Talsperrenaufsichtsorgans wurden keine<br />
zu Protokoll zu geben gewünscht.<br />
Arbeitsinspektorat Bregenz, Ing. Gerhard Delazer:<br />
(Anlage 56)<br />
Ing. Delazer hat seine Stellungnahme am 05.12.2011 erstattet. Diese Stellungnahme<br />
wurde in der Zeit vom 16.04.2012 bis zum 18.05.2012 im Konvolut „Sammlung der in<br />
Auftrag gegebenen Gutachten“ zur öffentlichen Einsichtnahme aufgelegt (siehe<br />
Edikt/Kundmachung vom 10.04.2012).<br />
Der Arbeitsinspektor trägt seine Stellungnahme anhand einer Powerpoint-Präsentation<br />
vor und erörtert diese in der mündlichen Verhandlung am 23.05.2012. Diese<br />
Stellungnahme und die Powerpoint-Präsentation werden zum Bestandteil der<br />
Verhandlungsschr<strong>ift</strong> erklärt und dieser als Anlagen beigefügt.<br />
In Ergänzung zu seiner Stellungnahme führt der Arbeitsinspektor in der<br />
mündlichen Verhandlung Folgendes aus:<br />
In der Stellungnahme vom 05.12.2011 wird im Punkt A) 8. der erste Satz wie folgt<br />
ergänzt:<br />
„Sollte dies aus technischen Zwängen nicht möglich sein, sind organisatorische<br />
Maßnahmen festzulegen.“<br />
Auflage B) 8. lautet:<br />
Die Plan- und Beschreibungsunterlagen für die Baustelleneinrichtungen wie<br />
Werkstätten, Tankanlagen, Betonaufbereitungsanlagen, Wohngebäude, Sanitätsräume,<br />
Sprengmittellager, SF6-Anlage, Lüftungsanlagen sind im Einvernehmen mit dem<br />
Arbeitsinspektorat mindestens drei Monate vor Baubeginn bzw. Errichtungsbeginn der<br />
Genehmigungsbehörde vorzulegen.<br />
Stellungnahme der <strong>Vorarlberg</strong>er Illwerke AG:<br />
Bezüglich des Vorbringens des Bürgermeisters der Gemeinde Gaschurn betreffend die<br />
Erreichbarkeit der Feuerwehr- und Bergrettungskräfte, die im Baubereich bzw.<br />
Betriebsbereich beschäftigt sind, werden die <strong>Vorarlberg</strong>er Illwerke AG<br />
organisatorische Festlegungen treffen, um eine Erreichbarkeit bestmöglich zu<br />
gewährleisten.<br />
Im Übrigen wird die Stellungnahme des Arbeitsinspektors von der <strong>Vorarlberg</strong>er<br />
Illwerke AG zustimmend zur Kenntnis genommen.