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V erhandlungsniederschr ift - Vorarlberg

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Weitere Stellungnahmen zur Beurteilung des Talsperrenaufsichtsorgans wurden keine<br />

zu Protokoll zu geben gewünscht.<br />

Arbeitsinspektorat Bregenz, Ing. Gerhard Delazer:<br />

(Anlage 56)<br />

Ing. Delazer hat seine Stellungnahme am 05.12.2011 erstattet. Diese Stellungnahme<br />

wurde in der Zeit vom 16.04.2012 bis zum 18.05.2012 im Konvolut „Sammlung der in<br />

Auftrag gegebenen Gutachten“ zur öffentlichen Einsichtnahme aufgelegt (siehe<br />

Edikt/Kundmachung vom 10.04.2012).<br />

Der Arbeitsinspektor trägt seine Stellungnahme anhand einer Powerpoint-Präsentation<br />

vor und erörtert diese in der mündlichen Verhandlung am 23.05.2012. Diese<br />

Stellungnahme und die Powerpoint-Präsentation werden zum Bestandteil der<br />

Verhandlungsschr<strong>ift</strong> erklärt und dieser als Anlagen beigefügt.<br />

In Ergänzung zu seiner Stellungnahme führt der Arbeitsinspektor in der<br />

mündlichen Verhandlung Folgendes aus:<br />

In der Stellungnahme vom 05.12.2011 wird im Punkt A) 8. der erste Satz wie folgt<br />

ergänzt:<br />

„Sollte dies aus technischen Zwängen nicht möglich sein, sind organisatorische<br />

Maßnahmen festzulegen.“<br />

Auflage B) 8. lautet:<br />

Die Plan- und Beschreibungsunterlagen für die Baustelleneinrichtungen wie<br />

Werkstätten, Tankanlagen, Betonaufbereitungsanlagen, Wohngebäude, Sanitätsräume,<br />

Sprengmittellager, SF6-Anlage, Lüftungsanlagen sind im Einvernehmen mit dem<br />

Arbeitsinspektorat mindestens drei Monate vor Baubeginn bzw. Errichtungsbeginn der<br />

Genehmigungsbehörde vorzulegen.<br />

Stellungnahme der <strong>Vorarlberg</strong>er Illwerke AG:<br />

Bezüglich des Vorbringens des Bürgermeisters der Gemeinde Gaschurn betreffend die<br />

Erreichbarkeit der Feuerwehr- und Bergrettungskräfte, die im Baubereich bzw.<br />

Betriebsbereich beschäftigt sind, werden die <strong>Vorarlberg</strong>er Illwerke AG<br />

organisatorische Festlegungen treffen, um eine Erreichbarkeit bestmöglich zu<br />

gewährleisten.<br />

Im Übrigen wird die Stellungnahme des Arbeitsinspektors von der <strong>Vorarlberg</strong>er<br />

Illwerke AG zustimmend zur Kenntnis genommen.

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