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V erhandlungsniederschr ift - Vorarlberg

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In Ergänzung zu seinem Gutachten führt der Amtssachverständige in der<br />

mündlichen Verhandlung Folgendes aus:<br />

Durch die Projektsänderung ergibt sich nun, dass nur noch zwei Deponien (D1 und<br />

D2) eine Kapazität von über 100.000 m³ erreichen. Die Deponie D3 weist nur noch<br />

eine Gesamtkapazität von 50.000 m³ auf. Durch diese Projektsänderung würde sich aus<br />

abfalltechnischer Sicht dahingehend eine Änderung ergeben, dass für die Deponie D3<br />

Erleichterungen entsprechend § 48 Abs. 4 AWG 2002 angewendet werden könnten.<br />

Da diese Erleichterungen im Wesentlichen die Projektsunterlagen betreffen und diese<br />

ohnehin mit den Projektsunterlagen bereits vorgelegt wurden, wird in Absprache mit<br />

der Antragstellerin keine Änderung der abfalltechnischen Begutachtung angestrebt.<br />

Auch eine allfällige geringfügige Verringerung der Sicherheitsleistung wird von der<br />

Antragstellerin nicht angestrebt. Somit hat die gegenständliche Projektsänderung keine<br />

Auswirkung auf die vorliegende Beurteilung.<br />

Stellungnahme der <strong>Vorarlberg</strong>er Illwerke AG:<br />

Die <strong>Vorarlberg</strong>er Illwerke AG nimmt das Gutachten zustimmend zur Kenntnis.<br />

Weitere Stellungnahme zum Gutachten des Amtssachverständigen für Abfallwirtschaft<br />

und Deponiebau werden keine zu Protokoll zu geben gewünscht.<br />

Gutachten des Sachverständigen für Baugeologie, Dr. Sven Jacobs:<br />

(Anlage 14)<br />

Der Sachverständige hat sein Gutachten am 18.01.2012 erstattet. Dieses Gutachten<br />

wurde in der Zeit vom 16.04.2012 bis zum 18.05.2012 im Konvolut „Sammlung der in<br />

Auftrag gegebenen Gutachten“ zur öffentlichen Einsichtnahme aufgelegt (siehe<br />

Edikt/Kundmachung vom 10.04.2012).<br />

Der Sachverständige trägt die Ergebnisse seiner erwähnten Begutachtung am<br />

22.05.2012 anhand einer Powerpoint-Präsentation vor. Das Gutachten und die<br />

Powerpoint-Präsentation werden zum Bestandteil der Verhandlungsschr<strong>ift</strong> erklärt und<br />

dieser als Anlagen beigefügt.<br />

Auf Befragen der Gemeinde Galtür führt der Sachverständige in der mündlichen<br />

Verhandlung am 21.05.2012 Folgendes aus:<br />

Während des Vortriebs für den Druckstollen Silvretta sind Wasserzutritte und eine<br />

Beeinflussung des Bergwasserkörpers unvermeidlich. Mit der Herstellung der<br />

Auskleidung werden die Bergwasserzutritte weitestgehend gestoppt und der frühere<br />

Bergwasserspiegel wieder hergestellt.

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