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V erhandlungsniederschr ift - Vorarlberg

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Weitere Stellungnahmen zur Beurteilung des Arbeitsinspektorats wurden keine zu<br />

Protokoll zu geben gewünscht.<br />

Stellvertretende Umweltanwältin Dipl.-Ing. Anna Pichler:<br />

(Anlagen 57 und 58)<br />

Umweltanwältin Dipl.-Ing. Katharina Lins hat bereits am 14.01.2012 eine<br />

Stellungnahme an das Amt der Landesregierung erstattet. Diese wird von Dipl.-Ing<br />

Anna Pichler, stellvertretende Umweltanwältin, anlässlich der mündlich Verhandlung<br />

am 24.05.2012 erörtert.<br />

In Ergänzung hiezu führt die stellvertretende Umweltanwältin Folgendes aus:<br />

Im Folgenden wird mit Bezugnahme auf die relevanten eingereichten UVE<br />

Fachbeiträge sowie die erstatteten Amtsgutachten zu den Schutzgütern Boden,<br />

Pflanzen und Tiere, Landschaftsbild und Lebensraum Stellung genommen:<br />

Die oberirdischen Landschaftseingriffe, insbesondere die Materialdeponien, wurden<br />

vorab mehrmals mit den Sachverständigen und Vertretern der Umweltanwaltschaft<br />

besichtigt. Es wurde versucht, möglichst verträgliche Standorte zu finden und eine<br />

geeignete Rekultivierung bzw. Neugestaltung vorzusehen.<br />

Das Potential zur möglichst landschaftsangepassten Planung wurde dabei gut<br />

berücksichtigt bzw. kann bei guter Detailgestaltung weiter optimiert werden. Dazu sind<br />

auch die Anregungen des Fachbeitrags zum Landschaftsbild (Gestaltungsmaßnahmen<br />

im Rahmen der Rekultivierung) sehr hilfreich.<br />

Weiters wurde nach der vorläufigen Begutachtung das ursprünglich als<br />

Zwischenlagerfläche B14 vorgesehene Niedermoor, welches sowohl im UVE<br />

Fachbeitrag „Terrestrische Ökologie“ als auch vom Amtssachversständigen für<br />

Naturschutz als hochwertig und sensibel eingestuft worden ist, durch eine deutlich<br />

anthropogen überprägte und in ihrer ökologischen Wertigkeit und Sensibilität deutlich<br />

geringeren Fläche in der Projektierung ersetzt.<br />

Hinsichtlich der Schutzgüter Boden, Pflanzen, Tiere und Lebensraum (terrestrischer<br />

und aquatischer) wird meiner Ansicht nach durch die vorgeschlagenen Minimierungs-<br />

und Ausgleichsmaßnahmen in den betreffenden UVE Fachbeiträgen sowie die von den<br />

zuständigen Amtssachverständigen geforderten Auflagen und Ersatzmaßnahmen eine<br />

ausreichende Kompensation für die Beeinträchtigungen erreicht werden.<br />

In Bezug auf das Schutzgut Landschaftsbild ergeben sich aber auch langfristig<br />

wirksame Beeinträchtigungen, welche zwar mit Auflagen, entsprechenden<br />

Rekultivierungsmaßnahmen durch eine ökologische Bauaufsicht vermindert, nicht aber<br />

zur Gänze ausgeglichen werden können. Hierbei beziehe ich mich u.a. auf die Zufahrt<br />

zur Baustelleneinrichtungsfläche B8 in einer derzeit sehr sensiblen und naturnahen

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