V erhandlungsniederschr ift - Vorarlberg
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Weitere Stellungnahmen zur Beurteilung des Arbeitsinspektorats wurden keine zu<br />
Protokoll zu geben gewünscht.<br />
Stellvertretende Umweltanwältin Dipl.-Ing. Anna Pichler:<br />
(Anlagen 57 und 58)<br />
Umweltanwältin Dipl.-Ing. Katharina Lins hat bereits am 14.01.2012 eine<br />
Stellungnahme an das Amt der Landesregierung erstattet. Diese wird von Dipl.-Ing<br />
Anna Pichler, stellvertretende Umweltanwältin, anlässlich der mündlich Verhandlung<br />
am 24.05.2012 erörtert.<br />
In Ergänzung hiezu führt die stellvertretende Umweltanwältin Folgendes aus:<br />
Im Folgenden wird mit Bezugnahme auf die relevanten eingereichten UVE<br />
Fachbeiträge sowie die erstatteten Amtsgutachten zu den Schutzgütern Boden,<br />
Pflanzen und Tiere, Landschaftsbild und Lebensraum Stellung genommen:<br />
Die oberirdischen Landschaftseingriffe, insbesondere die Materialdeponien, wurden<br />
vorab mehrmals mit den Sachverständigen und Vertretern der Umweltanwaltschaft<br />
besichtigt. Es wurde versucht, möglichst verträgliche Standorte zu finden und eine<br />
geeignete Rekultivierung bzw. Neugestaltung vorzusehen.<br />
Das Potential zur möglichst landschaftsangepassten Planung wurde dabei gut<br />
berücksichtigt bzw. kann bei guter Detailgestaltung weiter optimiert werden. Dazu sind<br />
auch die Anregungen des Fachbeitrags zum Landschaftsbild (Gestaltungsmaßnahmen<br />
im Rahmen der Rekultivierung) sehr hilfreich.<br />
Weiters wurde nach der vorläufigen Begutachtung das ursprünglich als<br />
Zwischenlagerfläche B14 vorgesehene Niedermoor, welches sowohl im UVE<br />
Fachbeitrag „Terrestrische Ökologie“ als auch vom Amtssachversständigen für<br />
Naturschutz als hochwertig und sensibel eingestuft worden ist, durch eine deutlich<br />
anthropogen überprägte und in ihrer ökologischen Wertigkeit und Sensibilität deutlich<br />
geringeren Fläche in der Projektierung ersetzt.<br />
Hinsichtlich der Schutzgüter Boden, Pflanzen, Tiere und Lebensraum (terrestrischer<br />
und aquatischer) wird meiner Ansicht nach durch die vorgeschlagenen Minimierungs-<br />
und Ausgleichsmaßnahmen in den betreffenden UVE Fachbeiträgen sowie die von den<br />
zuständigen Amtssachverständigen geforderten Auflagen und Ersatzmaßnahmen eine<br />
ausreichende Kompensation für die Beeinträchtigungen erreicht werden.<br />
In Bezug auf das Schutzgut Landschaftsbild ergeben sich aber auch langfristig<br />
wirksame Beeinträchtigungen, welche zwar mit Auflagen, entsprechenden<br />
Rekultivierungsmaßnahmen durch eine ökologische Bauaufsicht vermindert, nicht aber<br />
zur Gänze ausgeglichen werden können. Hierbei beziehe ich mich u.a. auf die Zufahrt<br />
zur Baustelleneinrichtungsfläche B8 in einer derzeit sehr sensiblen und naturnahen