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V erhandlungsniederschr ift - Vorarlberg

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Änderungen ergeben, sind adaptierte Beschreibungen und Deckpläne in zumindest<br />

7-facher Ausführung der Behörde vorzulegen und deren Freigabe zu beantragen.<br />

Dabei ist vorher das Einvernehmen mit den betroffenen Sachverständigen,<br />

Grundeigentümern und direkt betroffenen Parteien herzustellen.<br />

Weiters ist Folgendes zu prüfen:<br />

Besteht die Möglichkeit, die Erdkabel für den Energietransport auf der Steilstrecke<br />

Trominier – Partenen in Bereichen der Betonfestpunkte der ehemaligen oberirdischen<br />

Druckrohrleitung in die dortigen Druckrohre zu verlegen, damit die Kabeltrasse auf<br />

dem gesamten Abschnitt eine größere Entfernung zur Europatreppe aufweist und damit<br />

eine Reduzierung der elektromagnetischen Immissionen für Benutzer der Europatreppe<br />

erzielt werden kann. Weiters ist zu prüfen, ob in diesem Streckenabschnitt, gleich wie<br />

in der Freistrecke und im Bereich Trominierstollen, für die Eigenversorgung des<br />

Obervermuntwerk II und des bestehenden Obervermuntwerkes mitverlegt werden<br />

können. Bei technischer Machbarkeit ist dies umzusetzen und sind die damit nicht<br />

mehr benötigten Freileitungen als weitere Ersatz- bzw. Ausgleichsmaßnahme im<br />

Einvernehmen mit dem Amtssachverständigen für Forstwirtschaft abzutragen.<br />

Im Fall der Erneuerung und Erweiterung der Triebwasserableitung Rifabecken –<br />

Latschau ist die Mitverlegung von Stromkabeln als Ersatz für die derzeitigen<br />

Freileitungen mit zu planen und bei technischer Realisierbarkeit umzusetzen.<br />

Die stellvertretende Umweltanwältin, Dipl.-Ing. Anna Pichler, führt zur Auflage des<br />

koordinierenden Sachverständigen hinsichtlich des Monitorings für den Seerundweg<br />

aus:<br />

Da sich aufgrund der mündlichen Verhandlung divergierende Aussagen im Vergleich<br />

zu den Projektsunterlagen hinsichtlich des zukünftigen Ausbildens einer<br />

kleinräumigen, tragfähigen Eisdecke im hinteren Bereich des Sees ergeben haben,<br />

fordere ich zugunsten der Natur (Eingriffsminderung) den geplanten Wegausbau<br />

vorläufig nur bis zu hm 8 durchzuführen. Laut Auskunft der <strong>Vorarlberg</strong>er Illwerke AG<br />

ist der Aufwand für das vom koordinierenden Sachverständigen vorgeschlagene<br />

Monitoring nicht so groß und ist daher aus meiner Sicht durchzuführen.<br />

Da der jetzige Zugang über den See aufgrund der derzeitigen Bewirtschaftung bis zur<br />

Inbetriebnahme bzw. Änderung der Bewirtschaftung durch das Pumpspeicherwerk<br />

Obervermunt II jedenfalls gegeben sein wird, kann meiner Ansicht nach bis zum Jahr<br />

2015 nur ein Baufortschritt bis hm 8 erfolgen.<br />

Auf Befragen von Dr. Fink, was die Zielsetzung im Hinblick auf die Ausführung des<br />

letzten Wegabschnittes des Seerundweges ist, führt der Sachverständige aus: Das Ziel<br />

dieses Monitorings ist im Winter eine Einschränkung der derzeitigen Verfügbarkeit des<br />

Seerundweg von maximal 10 % sicherzustellen.

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