V erhandlungsniederschr ift - Vorarlberg
V erhandlungsniederschr ift - Vorarlberg
V erhandlungsniederschr ift - Vorarlberg
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
- 52 -<br />
10. Frage: Sind Ihnen irgendwelche Abweichungen vom Ist-Zustand der 220-kV-<br />
Hochspannungsleitung gegenüber dem genehmigten Bestand aufgefallen oder<br />
haben Sie diese Frage nicht geprüft?<br />
Antwort des elektrotechnischen Amtssachverständigen: Im Zuge der<br />
Gutachtenserstellung habe ich den Bescheid und die V<strong>erhandlungsniederschr</strong><strong>ift</strong><br />
durchgesehen und die für meine Berechnungen notwendigen Daten der<br />
Freileitung bei der Vorarlberer Illwerke AG eingeholt.<br />
Dr. Mory: Weil die Verhandlungsschr<strong>ift</strong> vom 27.10.1955 und der Bescheid der<br />
Bezirkshauptmannschaft Bludenz vom 26.03.1956 eine Grundlage des<br />
Gutachtens des Ing. Fleisch vom 19.01.2012 sind, wird beantragt den<br />
entsprechenden Verwaltungsakt der Bezirkshauptmannschaft Bludenz<br />
beizuschaffen und dem Vertreter der Bürgerinititive Akteneinsicht zu<br />
verschaffen.<br />
11. Frage: Entsprechen die auf Seite 2 Ihres Gutachtens vom 19.01.2012<br />
angeführten Werte für die Stromstärke in Amper betreffend Obervermunt II,<br />
Kops I und Kops II dem Maximalstrom, der über die Leitung transportiert<br />
werden kann?<br />
Antwort des elektrotechnischen Amtssachverständigen: Nein.<br />
12. Frage: Es gibt auf Seite 83 des Technischen Berichts der <strong>Vorarlberg</strong>er Illwerke<br />
AG eine Angabe, wonach ein Kabelsystem der Spannungsebene 275 kV für das<br />
Erdkabel gewählt wurde. Dies mit der Begründung, dass es zeitweise<br />
erforderlich sein kann, das Kabel mit einer Spannung größer als 245 kV zu<br />
betreiben.<br />
Antwort des elektrotechnischen Amtssachverständigen: Die Auswahl der<br />
Auslegung für das Hochspannungskabel vom Kraftwerk Obervermunt II bis zur<br />
Schaltanlage des Kopswerk I wurde deshalb mit einer Nennspannug von 275 kV<br />
gewählt, weil Erdkabelleitungen hinsichtlich Überspannungen empfindlich sind.<br />
13. Frage: Das deckt sich aber nicht mit der Begründung, die dafür im Technischen<br />
Bericht angegeben ist.<br />
Antwort des elektrotechnischen Amtssachverständigen: Dieser Angabe für die<br />
Auslegung mit der Spannung von 275 kV entsprechend der Antwort der Frage<br />
12. wiederspricht nicht, dass wie angeführt zeitweise 245 kV für die<br />
Übertragung der abgerufenen Leistung mit dem Kraftwerk gefahren wird, um<br />
beim Netzknoten Bürs die geforderten Spannungen einhalten zu können.<br />
14. Frage: Kann man daraus die Schlussfolgerung ziehen, dass dieses Erdkabel mit<br />
einer Nennspannung von 275 kV betrieben werden kann und dass auch die 220<br />
kV Hochspannungsleitung im Tal mit einer Nennspannung bis zu 275 kV<br />
betrieben werden kann.<br />
Antwort des elektrotechnischen Amtssachverständigen: Nein.