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V erhandlungsniederschr ift - Vorarlberg

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4. Frage: Sind Sie Umweltmediziner, sind Sie Hygieniker, ist das Ihr Spezialgebiet?<br />

Antwort Dr. Bernhard: Ich bin Amtsarzt des Landes <strong>Vorarlberg</strong> und habe den für<br />

die Tätigkeit im öffentlichen Sanitätsdienst notwendigen Physikatskurs absolviert.<br />

Franz Bergauer gibt im Rahmen der mündlichen Verhandlung bekannt, dass er auch<br />

sein Wohnobjekt, Gaschurn 105b, für die Durchführung des von Dr. Oberfeld<br />

vorgeschlagenen Langzeitmonitoring zur Verfügung stellen würde.<br />

Stellungnahme der <strong>Vorarlberg</strong>er Illwerke AG:<br />

Die <strong>Vorarlberg</strong>er Illwerke AG nimmt das Gutachten des Amtssachverständigen<br />

zustimmend zur Kenntnis. Zu allen anderen Gutachen können wir heute nicht Stellung<br />

nehmen.<br />

Weitere Stellungnahmen zum Gutachten des Amtssachverständigen für<br />

Umweltmedizin wurden keine zu Protokoll zu geben gewünscht.<br />

(Anlagen 51, 52 und 53)<br />

Gutachten des Sachverständigen für das UV-GA, Dipl.-Ing. Hermann Wirth:<br />

Der Sachverständige hat sein Gutachten am 31.03.2012 erstattet. Dieses Gutachten<br />

wurde in der Zeit vom 16.04.2012 bis zum 18.05.2012 zur öffentlichen Einsichtnahme<br />

aufgelegt (siehe Edikt/Kundmachung vom 10.04.2012).<br />

Der Sachverständige trägt sein Gutachten vor und erörtert dieses in der mündlichen<br />

Verhandlung am 24.05.2012. Dieses Gutachten wird zum Bestandteil der<br />

Verhandlungsschr<strong>ift</strong> erklärt und dieser als Anlage beigefügt.<br />

Ergänzend dazu führt der Sachverständige in der mündlichen Verhandlung aus:<br />

1. Zusammenfassende Begutachtung des Vorhabens - Gesamtschlussfolgerung<br />

Diese zusammenfassende Begutachtung wurde auf Basis der vorliegenden<br />

Fachgutachten der Sachverständigen und der Einreichunterlagen der Projektwerberin<br />

erstellt.<br />

Alle Projektbestandteile des Einreichprojektes samt der UVE und den ergänzend<br />

vorgelegten Unterlagen sind Gegenstand des Antrages und wurden hinsichtlich dem<br />

UVP-G 2000 und den Materiengesetzen geprüft. Berücksichtigt wurden auch die bis<br />

zum 31.03.2012 vorgebrachten Einwendungen. Das erstattete

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