V erhandlungsniederschr ift - Vorarlberg
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Der Deutsche Alpenverein, vertreten durch Dr. Fink jun., rügt im Hinblick auf das<br />
Fachgutachten aus dem Bereich Tourismus die Unvollständigkeit und Unschlüssigkeit<br />
des Befundes wie auch der gutachterlichen Ausführung. Erforderlich wären konkrete<br />
Ausführungen zu den Auswirkungen des Projektes auf den Tourismusbetrieb<br />
Wiesbadener Hütte, wie die durch die Nutzbarkeitseinschränkung resultierenden<br />
Entgänge an Umsatz und Nächtigungen. Hierzu wird ausgeführt, dass bei einer<br />
Einschränkung der Nutzbarkeit von 10 % bis 20 % in Anbetracht der Fixkosten für<br />
Personal, Instandhaltungskosten, etc. und einer maximalen Nutzbarkeit von im Mittel<br />
48 Tagen pro Saison ein wirtschaftlich rentabler Betrieb der Wiesbadener Hütte nicht<br />
möglich ist. Der Deutsche Alpenverein rügt ausdrücklich die Mangelhaftigkeit des<br />
Gutachtens.<br />
Dr. Kössler schließt sich den Ausführungen von Dr. Fink jun. an und führt zudem aus,<br />
dass auch aus seiner Sicht das Gutachten der Amtssachverständigen für Tourismus<br />
unvollständig ist und einer Ergänzung bedarf.<br />
Stellungnahme der <strong>Vorarlberg</strong>er Illwerke AG:<br />
Zu einer monetären Bewertung erklärt die Vertreterin der <strong>Vorarlberg</strong>er Illwerke AG,<br />
Frau Prof. Aurelia Kogler, dass mögliche künftige positive oder negative<br />
Auswirkungen des Vorhabens nicht auf seriöser Basis prognostizierbar sind.<br />
Mag. Jakob Netzer, als Vertreter der <strong>Vorarlberg</strong>er Illwerke AG hält fest, dass in einer<br />
„Arbeitsgruppe Tourismus“ unter Federführung des Bürgermeisters von Gaschurn,<br />
Gemeindevertretern, Tourismusbetreibern und Tourismusverantwortlichen und den<br />
Illwerken gemeinsam ein Kommunikationskonzept erarbeitet wurde. Dieses<br />
Tourismuskommunikationskonzept wurde einstimmig „gutgeheißen“.<br />
Ein gutes Kommunikationskonzept habe sich bereits bei der Errichtung des Kopswerks<br />
II sehr bewährt, auf diesem aufbauend wurden noch Verbesserungsmaßnahmen<br />
getroffen.<br />
Die Maßnahmen für den Tourismus lt. Schr<strong>ift</strong>satz der Gemeinde Gaschurn vom<br />
16.05.2012 bedürfen einer privatrechtlichen Übereinkuft zwischen der Gemeinde<br />
Gaschurn und der Antragsstellerin. Eine solche Vereinbarung liegt derzeit noch nicht<br />
vor.<br />
Im Übrigen wird das Gutachten der Amtssachverständigen zur Kenntnis genommen.<br />
Weitere Stellungnahmen zum Gutachten der Amtssachverständigen für Tourismus<br />
wurden keine zu Protokoll zu geben gewünscht.<br />
(Anlage 50)