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V erhandlungsniederschr ift - Vorarlberg

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Der Deutsche Alpenverein, vertreten durch Dr. Fink jun., rügt im Hinblick auf das<br />

Fachgutachten aus dem Bereich Tourismus die Unvollständigkeit und Unschlüssigkeit<br />

des Befundes wie auch der gutachterlichen Ausführung. Erforderlich wären konkrete<br />

Ausführungen zu den Auswirkungen des Projektes auf den Tourismusbetrieb<br />

Wiesbadener Hütte, wie die durch die Nutzbarkeitseinschränkung resultierenden<br />

Entgänge an Umsatz und Nächtigungen. Hierzu wird ausgeführt, dass bei einer<br />

Einschränkung der Nutzbarkeit von 10 % bis 20 % in Anbetracht der Fixkosten für<br />

Personal, Instandhaltungskosten, etc. und einer maximalen Nutzbarkeit von im Mittel<br />

48 Tagen pro Saison ein wirtschaftlich rentabler Betrieb der Wiesbadener Hütte nicht<br />

möglich ist. Der Deutsche Alpenverein rügt ausdrücklich die Mangelhaftigkeit des<br />

Gutachtens.<br />

Dr. Kössler schließt sich den Ausführungen von Dr. Fink jun. an und führt zudem aus,<br />

dass auch aus seiner Sicht das Gutachten der Amtssachverständigen für Tourismus<br />

unvollständig ist und einer Ergänzung bedarf.<br />

Stellungnahme der <strong>Vorarlberg</strong>er Illwerke AG:<br />

Zu einer monetären Bewertung erklärt die Vertreterin der <strong>Vorarlberg</strong>er Illwerke AG,<br />

Frau Prof. Aurelia Kogler, dass mögliche künftige positive oder negative<br />

Auswirkungen des Vorhabens nicht auf seriöser Basis prognostizierbar sind.<br />

Mag. Jakob Netzer, als Vertreter der <strong>Vorarlberg</strong>er Illwerke AG hält fest, dass in einer<br />

„Arbeitsgruppe Tourismus“ unter Federführung des Bürgermeisters von Gaschurn,<br />

Gemeindevertretern, Tourismusbetreibern und Tourismusverantwortlichen und den<br />

Illwerken gemeinsam ein Kommunikationskonzept erarbeitet wurde. Dieses<br />

Tourismuskommunikationskonzept wurde einstimmig „gutgeheißen“.<br />

Ein gutes Kommunikationskonzept habe sich bereits bei der Errichtung des Kopswerks<br />

II sehr bewährt, auf diesem aufbauend wurden noch Verbesserungsmaßnahmen<br />

getroffen.<br />

Die Maßnahmen für den Tourismus lt. Schr<strong>ift</strong>satz der Gemeinde Gaschurn vom<br />

16.05.2012 bedürfen einer privatrechtlichen Übereinkuft zwischen der Gemeinde<br />

Gaschurn und der Antragsstellerin. Eine solche Vereinbarung liegt derzeit noch nicht<br />

vor.<br />

Im Übrigen wird das Gutachten der Amtssachverständigen zur Kenntnis genommen.<br />

Weitere Stellungnahmen zum Gutachten der Amtssachverständigen für Tourismus<br />

wurden keine zu Protokoll zu geben gewünscht.<br />

(Anlage 50)

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