V erhandlungsniederschr ift - Vorarlberg
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Diese Berechnungen wurden durchgeführt um die Plausibilität des Gutachtens der TU<br />
Graz vom 10.05.2012 zu überprüfen.<br />
Auf Befragen der Gemeinde Gaschurn, wie mit dem Bewilligungsbescheid aus dem<br />
Jahr 1956 (220-kV-Leitung), eine Spannung von 240 kV gemäß Gutachten vom<br />
19.01.2012 bzw. Gutachten der TU Graz vom Mai 2012 in Einklang zu bringen ist,<br />
teilt der elektrotechnische Amtssachverständige mit:<br />
Eine Freileitung mit der Spannungsebene von 220 kV kann entsprechend der zur Zeit<br />
der Errichtung geltenden Vorschr<strong>ift</strong> ÖVE L 11 mit einer maximalen Spannung von 245<br />
kV betrieben werden. Auch in der zurzeit geltenden diesbezüglichen<br />
elektrotechnischen Sicherheitsvorschr<strong>ift</strong> ist bei dieser Spannungsebene ebenfalls die<br />
Maximalspannung mit 245 kV angegeben.<br />
Auf Befragen der Gemeinde Gaschurn, ob bei den Berechnungen der TU Graz die<br />
Scheinleistung oder der Ist-Durchfluss für die Berechnung herangezogen wurde, teilt<br />
der elektrotechnische Amtssachverständige mit, dass für die Berechnung die<br />
Scheinleistungen der in die Leitung einspeisenden Maschinen aus den bestehenden<br />
Kraftwerken Kops I und Kops II sowie die Scheinleistung der Maschinen des<br />
beantragten Obervermuntwerkes II als Worst-Case Betrachtung berücksichtigt worden<br />
sind.<br />
Auf Befragen der Gemeinde Gaschurn, ob die gesamte Scheinleistung der Kraftwerke<br />
Kops I und Kops II sowie Obervermunt II (in Summe 1.386 MVA) mit der<br />
Scheinleistung nach dem Bewilligungsbescheid von 1956 betreffend der 220-kV-<br />
Leitung gedeckt ist, teilt der elektrotechnische Amtssachverständige mit:<br />
Das habe ich nicht geprüft.<br />
Auf Befragen der Gemeinde Gaschurn teilt der elektrotechnische Amtssachverständige<br />
mit, dass der Durchmesser der Leiterseile der 220-kV-Leitung von ihm nicht überprüft<br />
wurde, sondern die Querschnitte im Gutachten vom 19.01.2012 überprüft und<br />
angeführt wurden.<br />
Auf Befragen der Gemeinde Gaschurn, ob die Werte im Gutachten auf Seite 3 vom<br />
19.01.2012 (17,5 und 27,13 µT) nunmehr unrichtig sind, teilt der elektrotechnische<br />
Amtssachverständige Folgendes mit:<br />
Die im Gutachten vom 19.01.2012 angegebenen Werte 17,5 bzw. 27,13 µT beruhen<br />
darauf, dass keine Phasenoptimierung berücksichtigt ist. Im Laufe der Darstellung<br />
während der Präsentation wurde der rechnerisch ermittelte Wert im selben Spannfeld<br />
aufgrund der durchgeführten Phasenoptimierung dargestellt.<br />
Auf Befragen der Gemeinde Gaschurn, welche Erhöhungen durch das Projekt<br />
Obervermuntwerk II für das magnetische Feld gegenüber dem Ist-Zustand zu erwarten<br />
ist, teilt der elektrotechnische Amtssachverständige mit:<br />
Aus dem Vergleich der Tabelle 3, Seite 87, des Gutachtens der TU Graz vom Jahre<br />
2004 mit der Tabelle 6.1 des wissenschaftlichen Gutachtens der TU Graz vom Jahre