V erhandlungsniederschr ift - Vorarlberg
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V erhandlungsniederschr ift - Vorarlberg
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Zahl: VIb-501.01/0011 Partenen, am 21.05.2012<br />
Betrifft: <strong>Vorarlberg</strong>er Illwerke AG, Bregenz;<br />
Errichtung und Betrieb des Obervermuntwerks II in Gaschurn;<br />
Verfahren nach dem Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000<br />
V e r h a n d l u n g s n i e d e r s c h r i f t<br />
aufgenommen vom Amt der <strong>Vorarlberg</strong>er Landesregierung über die am Montag, dem<br />
21.05.2012, im Vallülasaal in Partenen begonnene mündliche Verhandlung betreffend<br />
den Antrag der <strong>Vorarlberg</strong>er Illwerke AG auf Erteilung der Genehmigung nach dem<br />
Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000 für die Errichtung und den Betrieb des<br />
Obervermuntwerks II in Gaschurn.<br />
Die Verhandlungsleiterin Mag. Elfriede Gerster eröffnet die Verhandlung um 10.00<br />
Uhr im Vallülasaal in Gaschurn und begrüßt alle Erschienenen.<br />
Sodann stellt die Verhandlungsleiterin anhand der vom Vertreter der Gemeinde<br />
Gaschurn übergebenen Kundmachung fest, dass die Verhandlung in der Zeit vom<br />
13.04.2012 bis 21.05.2012 an der Amtstafel der Gemeinde Gaschurn ordnungsgemäß<br />
angeschlagen wurde. Weiters stellt die Verhandlungsleiterin fest, dass die<br />
Kundmachung am 13.04.2012 in den „<strong>Vorarlberg</strong>er Nachrichten“, in der „Neuen<br />
<strong>Vorarlberg</strong>er Tageszeitung“, im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung“ sowie in der Zeit vom<br />
13.04.2012 bis 20.05.2012 auf der Internet-Homepage des Landes (www.vorarlberg.at)<br />
verlautbart wurde.<br />
Sodann stellt die Verhandlungsleiterin die Erschienenen fest:<br />
1. Amtsabordnung:<br />
- Mag. Elfriede Gerster vom Amt der <strong>Vorarlberg</strong>er Landesregierung als<br />
Verhandlungsleiterin in Begleitung von Mag. Eva Ostermeier<br />
- Ing. Klaus Steurer, Amt der <strong>Vorarlberg</strong>er Landesregierung als Vertreter der<br />
mitwirkenden Behörde<br />
- Mag. Klaus Heingärtner, als Vertreter der mitwirkenden Behörde<br />
Bezirkshauptmannschaft Bludenz<br />
- Verena Dietrich und Paloma Pikus vom Amt der <strong>Vorarlberg</strong>er Landesregierung als<br />
Schr<strong>ift</strong>führerinnen<br />
Amt der <strong>Vorarlberg</strong>er Landesregierung Landhaus A-6901 Bregenz www.vorarlberg.at DVR 0058751<br />
Tel: #43(0)5574/511-0 Fax: #43(0)5574/511-20095 E-Mail: land@vorarlberg.at
2. Sachverständige:<br />
Montag, 21.05.2012<br />
- 2 -<br />
- Dipl.-Ing. Hermann Wirth, Sachverständiger für das<br />
Umweltverträglichkeitsgutachten<br />
- Dipl.-Ing. Dr. techn. Oswald Neuner, Sachverständiger für Baustatik und<br />
Betonbau<br />
- Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Dr. techn. Peter Tschernutter, Sachverständiger für<br />
Dammbau, Grundbau und Bodenmechanik<br />
- Univ.-Doz. Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Wachter, Amtssachverständiger für<br />
Maschinenbau, Druckstoßberechnungen, Lärmschutz und Erschütterungen<br />
(entfernt um 15.15 Uhr)<br />
- Ing. Klaus Steurer, Amtssachverständiger für Abfallwirtschaft und Deponiebau<br />
(10.00 – 12.00 Uhr, 15.30 – 17.10 Uhr)<br />
- Dr. Sven Jacobs, Sachverständiger für Baugeologie<br />
- Dr. Walter Bauer, Amtssachverständiger für Geologie<br />
- Dipl.-Ing. Dr. Rosa Frei, Amtssachverständige für Fluss- und Wasserbau,<br />
Hydrologie und Hochwasserschutz<br />
- Dipl.-Ing. Albert Zoderer, Amtssachverständiger für Gewässerschutz,<br />
Grundwasser und Wasserversorgung, Talsperrenaufsichtsorgan und<br />
Wasserwirtschaftliches Planungsorgan<br />
- Dipl.-Ing. Gerhard Hutter, Amtssachverständiger für Limnologie (entfernt um<br />
13.00 Uhr)<br />
- Alban Lunardon, Amtssachverständiger für Fischereibiologie (entfernt um<br />
12.00 Uhr)<br />
- Dipl.-Ing. Arthur Sottopietra, Amtssachverständiger für Lufthygiene und<br />
Klimaschutz<br />
- Ing. Ralph Pezzey, Sachverständiger Brandverhütung (entfernt um 13.00 Uhr)<br />
- Dipl.-Ing. Karl Studer, Amtssachverständiger für Forstwirtschaft (entfernt um<br />
12.00 Uhr)<br />
Dienstag, 22.05.2012<br />
- Dipl.-Ing. Hermann Wirth, Sachverständiger für das<br />
Umweltverträglichkeitsgutachten<br />
- Univ.-Doz. Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Wachter, Amtssachverständiger für<br />
Maschinenbau, Druckstoßberechnungen, Lärmschutz und Erschütterungen<br />
- Dr. Sven Jacobs, Sachverständiger für Baugeologie (entfernt um 14.15 Uhr)<br />
- Dr. Walter Bauer, Amtssachverständiger für Geologie (entfernt um 09.50 Uhr)<br />
- Dipl.-Ing. Dr. Rosa Frei, Amtssachverständige für Fluss- und Wasserbau,<br />
Hydrologie und Hochwasserschutz<br />
- Dipl.-Ing. Albert Zoderer, Amtssachverständiger für Gewässerschutz,<br />
Grundwasser und Wasserversorgung, Talsperrenaufsichtsorgan und<br />
Wasserwirtschaftliches Planungsorgan (entfernt um 18.05 Uhr)
- 3 -<br />
- Dipl.-Ing. Gerhard Hutter, Amtssachverständiger für Limnologie (entfernt um<br />
16.00 Uhr)<br />
- Alban Lunardon, Amtssachverständiger für Fischereibiologie (entfernt um<br />
13.40 Uhr)<br />
- Dipl.-Ing. Wolfgang Schilcher, Wildbach- und Lawinenverbauung (13.30 –<br />
18.00 Uhr)<br />
- Dipl.-Ing. Ulrich Grasmugg. Amtssachverständiger für Raumplanung,<br />
Baugestaltung, Kulturgut und Wanderwege (13.30 – 18.10 Uhr)<br />
- Ing. Christian Wolf, Amtssachverständiger für Verkehrstechnik und<br />
-abwicklung (12.45 – 20.15 Uhr)<br />
- Dipl.-Ing. Arthur Sottopietra, Amtssachverständiger für Lufthygiene und<br />
Klimaschutz<br />
- Ing. Walter Fleisch, Amtssachverständiger für Elektrotechnik, Fernwirktechnik,<br />
Leittechnik, Strahlenschutz, in Begleitung von Ing. Markus Läßer und Dipl.-<br />
Ing. (FH) Hans Graf (alle 11.30 – 23.00 Uhr)<br />
- Dr. Christian Bernhard, Amtssachverständiger für Umweltmedizin (12.30 –<br />
23.00 Uhr)<br />
Mittwoch, 23.05.2012<br />
- Dipl.-Ing. Hermann Wirth, Sachverständiger für das<br />
Umweltverträglichkeitsgutachten<br />
- Dipl.-Ing. Dr. Rosa Frei, Amtssachverständige für Fluss- und Wasserbau,<br />
Hydrologie und Hochwasserschutz (13.55 – 02.25 Uhr)<br />
- Dipl.-Ing. Wolfgang Schilcher, Wildbach- und Lawinenverbauung (13.20 –<br />
14.30 Uhr)<br />
- Ing. Walter Fleisch, Amtssachverständiger für Elektrotechnik, Fernwirktechnik,<br />
Leittechnik, Strahlenschutz, in Begleitung von Ing. Markus Läßer (13.30 –<br />
02.25 Uhr) und Dipl.-Ing. (FH) Hans Graf (19.30 – 01.50 Uhr)<br />
- Ing. Ralph Pezzey, Sachverständiger Brandverhütung (entfernt um 11.00 Uhr)<br />
- Ing. Thomas Mathis, Amtssachverständiger für Hochbautechnik (entfernt um<br />
11.00 Uhr)<br />
- Ing. Urs Hinteregger, Amtssachverständiger für Luftfahrt- und Seilbahntechnik<br />
(entfernt um 10.10 Uhr)<br />
- Dipl.-Ing. Karl Studer, Amtssachverständiger für Forstwirtschaft (entfernt um<br />
17.00 Uhr)<br />
- Dipl.- Natw. (ETH) Rochus Schertler, Amtssachverständiger für Natur- und<br />
Landschaftsschutz (entfernt um 15.50 Uhr)<br />
- Dipl.-Ing. Hubert Schatz, Amtssachverständiger für Wildökologie (13.45 Uhr<br />
bis 17.30 Uhr)<br />
- Dipl.-Ing. Christian Vögel, Amtssachverständiger für Energiewirtschaft (14.30<br />
– 20.00 Uhr)<br />
- Mag. Astrid Keckeis, Amtssachverständige für Tourismus (14.00 – 00.30 Uhr)<br />
- Dr. Christian Bernhard, Amtssachverständiger für Umweltmedizin (14.45 –<br />
02.25 Uhr)
Donnerstag, 24.05.2012<br />
- 4 -<br />
- Dipl.-Ing. Hermann Wirth, Sachverständiger für das<br />
Umweltverträglichkeitsgutachten<br />
3. Vertreter sonstiger Behörden, Amtsstellen, öffentlicher Institutionen etc.:<br />
- Bürgermeister Martin Netzer in Begleitung von Dr. Alexander Wittwer und<br />
Mag. Lukas Pfefferkorn (Kaufmann Turnher Rechtsanwälte GmbH) als<br />
Vertreter der Gemeinde Gaschurn<br />
- Bürgermeister Anton Mattle in Begleitung von Rechtsanwältin Dr. Eva-Maria<br />
Posch, als Vertreter der Gemeinde Galtür<br />
- Stellvertretende Umweltanwältin Dipl.-Ing. Anna Pichler<br />
- Ing. Gerhard Delazer, Arbeitsinspektorat<br />
- Günter Dönz, Abteilung VIIb - Straßenbau<br />
4. Für die <strong>Vorarlberg</strong>er Illwerke AG:<br />
- Direktor Dr. Ludwig Summer (21., 22., 23.05.2012), Vorsitzender des<br />
Vorstandes, Direktor Dr. Christof Germann, Vorstand, Dr. Ernst Pürer, Dipl.-<br />
Ing. Gerd Wegeler, Prok. Dipl.-Ing. Peter Matt, Prok. Dipl.-Ing. Markus Buder<br />
(21., 22., 23.05.2012), Prok., Mag. Jakob Netzer, Dr. Peter Mathis, Mag.<br />
Christian Winder, Dipl.-Ing. Jürgen Beckbissinger (21., 22.05..2012), Dipl.-Ing.<br />
Markus Burtscher, Walter Dich (23., 24.05.2012), Johannes Dielacher<br />
(21.05.2012), Dipl.-Ing. Harald Feldkircher (22.05.2012), Dr. Christian Flaig<br />
(22., 23.05.2012), Dipl.-Ing. Norbert Flür (21.05.2012), Ing. Andreas Gabl (21.,<br />
22., 23.05.2012), Dipl.-Ing. Reinhold Gerstner (21., 22.05.2012), Dipl.-Ing.<br />
Stefan Gleissner (viglconsult), Dipl.-Ing. Gottfried Gökler (21., 22.,<br />
23.05.2012), Ulrike Hagspiel, Bettina Kessler, Dipl.-Ing. Gernot Ladinig (21.,<br />
22., 23.05.2012), Dipl.-Ing. Thomas Lukasser, Dipl.-Ing. Andreas Mayer (21.,<br />
22.05.2012), Dipl.-Ing. Helmut Mennel (21,. 22.05.2012), Dr. Peter Meusburger<br />
(21., 23.05.2012), Dipl.-Ing. Elmar Netzer (21., 22., 23.05.2012), Egon Netzer<br />
(21.05.2012), Ing. Werner Netzer, Andreas Neuhauser 21., 22., 23.05.2012),<br />
Dipl.-Ing. Wolfgang Paulmair, Peter Perktold, Ing. Wolfgang Poiger, Michael<br />
Rettenberger (21.05.2012), Ing. Johannes Remm, Ing. Hansjörg Schwarz, Elmar<br />
Sutter (21.05.2012), Dipl.-Ing. Stefan Wachter (21., 22., 23.05.2012), Dipl.-Ing.<br />
Lucas Werle (21.05.2012), Dipl.-Ing. Hansjörg Wolf (21., 23.05.2012)<br />
5. Anwesende am 21.05.2012, 10.00 Uhr, die bei der Behörde bereits vorgängig<br />
schr<strong>ift</strong>lich Einwendungen, Bedenken etc. erhoben und bis zum heutigen Tag nicht<br />
zurückgezogen haben:
- 5 -<br />
- Bürgerinitiative Zukunft Montafon, Ingo Rudigier, Thomas Bergauer, und<br />
Klaus Sahler, vertreten durch Dr. Gerhard Mory (Rechtsanwaltsgemeinschaft<br />
Mory & Schellhorn OEG)<br />
- Günther Burger<br />
- Deutscher Alpenverein e. V., Sektion Wiesbaden, vertreten durch Dr. Andreas<br />
Fink (Fink & Kolb Rechtsanwälte)<br />
- Lorenz Heinrich, vertreten durch Mag. Stefan Weiskopf (Rechtsanwälte<br />
Weiskopf/Kappacher)<br />
6. Weitere Anwesende:<br />
- Die weiteren Anwesenden der einzelnen Verhandlungstage sind aus den am<br />
Beginn der Verhandlung jeweils in den Umlauf gegebenen Anwesenheitslisten<br />
ersichtlich. Die Anwesenheitslisten für die einzelnen Verhandlungstage werden<br />
dieser Verhandlungsschr<strong>ift</strong> als Anlagen angeschlossen.<br />
(Anlagen 1a, 1b, 1c und 1d)<br />
Die Verhandlungsleiterin legt den Gegenstand der Verhandlung dar und gibt einen<br />
Überblick über die bisherigen Ergebnisse des Ermittlungsverfahrens.<br />
Die <strong>Vorarlberg</strong>er Illwerke AG hat mit Eingabe vom 30.04.2011 bei der <strong>Vorarlberg</strong>er<br />
Landesregierung den Antrag auf Durchführung eines Vorverfahrens gemäß § 4 des<br />
Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes 2000 zur geplanten Errichtung und zum<br />
Betrieb des Obervermuntwerks II mit einer Leistung von 360 MW in Gaschurn<br />
eingebracht.<br />
Aufgrund dieses Antrages wurde ein umfangreiches Vorverfahren durchgeführt. Unter<br />
anderem wurde im Rahmen dieses Vorverfahrens das Anforderungsprofil für die<br />
Projektsunterlagen sowie eine vorläufige Sachverständigenliste mit insgesamt 25<br />
amtlichen und nichtamtlichen Sachverständigen erstellt. Mit Schreiben der<br />
<strong>Vorarlberg</strong>er Landesregierung vom 06.06.2011, Zl. VIb-501.01/0011, wurde das<br />
Vorverfahren formell abgeschlossen.<br />
Mit Eingabe vom 14.10.2011 hat die <strong>Vorarlberg</strong>er Illwerke AG unter Hinweis auf die<br />
Ergebnisse des Vorverfahrens bei der <strong>Vorarlberg</strong>er Landesregierung den Antrag auf<br />
Genehmigung des Obervermuntwerks II nach den Bestimmungen des<br />
Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes 2000 eingebracht. Diesem Antrag waren eine<br />
umfangreiche Projektsmappe sowie die Umweltverträglichkeitserklärung in<br />
mehrfacher Ausfertigung beigeschlossen.<br />
Die eingereichten Unterlagen wurden von allen zugezogenen Sachverständigen sowie<br />
den mitbeteiligten Stellen und Behörden auf Vollständigkeit und Plausibilität geprüft.<br />
Auf Grund dieses Prüfungsergebnisses wurde von der Antragstellerin eine
- 6 -<br />
Ergänzungsmappe ausgearbeitet, die wiederum bei der <strong>Vorarlberg</strong>er Landesregierung<br />
eingereicht wurde.<br />
Die vervollständigten Projektsunterlagen wurden in der Folge den Sachverständigen<br />
zur Begutachtung übermittelt. Gleichzeitig erfolgte die Kundmachung der beim Amt<br />
der <strong>Vorarlberg</strong>er Landesregierung sowie in der Gemeinde Gaschurn vorgenommenen<br />
öffentlichen Auflage des Genehmigungsantrages, der Projektsunterlagen, der<br />
Umweltverträglichkeitserklärung sowie der ergänzenden Unterlagen per Edikt in den<br />
„<strong>Vorarlberg</strong>er Nachrichten“, der „Neuen <strong>Vorarlberg</strong>er Tageszeitung“, im „Amtsblatt<br />
zur Wiener Zeitung“ (jeweils am 27.01.2012), durch Anschlag an der Amtstafel der<br />
Gemeinde Gaschurn in der Zeit vom 27.01.2012 bis 13.03.2012 sowie auf der Internet-<br />
Homepage des Landes in der Zeit vom 27.01.2012 bis 12.03.2012.<br />
Während der sechswöchigen Auflagefrist sind beim Amt der <strong>Vorarlberg</strong>er<br />
Landesregierung insgesamt 12 Schr<strong>ift</strong>sätze mit Anregungen, Bedenken und<br />
Befürchtungen sowie zum Teil mit Einwendungen eingelangt. Es handelt sich dabei<br />
um folgende Eingaben:<br />
− Gemeinde Gaschurn, vertreten durch Bürgermeister Martin Netzer<br />
− Gemeinde Galtür, vertreten durch Rechtsanwältin Dr. Eva-Maria Posch<br />
− Agnes Blaas<br />
− Gerhard Blaas<br />
− Bürgerinitiative Zukunft Montafon, vertreten durch Dr. Gerhard Mory<br />
(Rechtanwaltsgemeinschaft Mory & Schellhorn OEG)<br />
− Günther Burger<br />
− Deutscher Alpenverein e. V., Sektion Wiesbaden, vertreten durch Dr. Andreas Fink<br />
(Fink & Kolb Rechtsanwälte)<br />
− Waltraud Heinrichs<br />
− Lorenz Heinrich, vertreten durch Mag. Stefan Weiskopf (Rechtsanwälte<br />
Weiskopf/Kappacher)<br />
− Daniela und Mario Lentsch<br />
− Hildegard Mair<br />
− Günter Pfeifer<br />
Das Umweltverträglichkeitsgutachten, welches unter anderem auch auf die einzelnen<br />
Einwendungen und Fachgutachten Bezug nimmt, wurde vom hiezu benannten<br />
Sachverständigen Ende März 2012 fertig gestellt.<br />
In der Zeit vom 16.04.2012 bis zum 18.05.2012 wurden das<br />
Umweltverträglichkeitsgutachten sowie die einzelnen Fachgutachten beim Amt der<br />
<strong>Vorarlberg</strong>er Landesregierung sowie in der Gemeinde Gaschurn zur öffentlichen<br />
Einsichtnahme aufgelegt. Gleichzeitig mit der Kundmachung der öffentlichen Auflage<br />
in den „<strong>Vorarlberg</strong>er Nachrichten“, der „Neuen <strong>Vorarlberg</strong>er Tageszeitung“, im<br />
„Amtsblatt zur Wiener Zeitung“ (jeweils am 13.04.2012), an der Amtstafel der<br />
Gemeinde Gaschurn sowie auf der Internet-Homepage des Landes wurde die<br />
mündliche Verhandlung kundgemacht.
- 7 -<br />
Mit Schreiben vom 14.05.2012 hat die <strong>Vorarlberg</strong>er Illwerke AG zum Thema<br />
„Beeinflussung der bestehenden Freileitung Partenen – Bürs“ das Gutachten der<br />
Technischen Universität Graz mit dem Titel „Wissenschaftliches Gutachten über die<br />
Berechnung niederfrequenter magnetischer und elektrischer Felder (50 Hz) verursacht<br />
durch die 220-kV-Hochspannungsfreileitung Partenen – Bürs unter Berücksichtigung<br />
des geplanten Obervermuntwerks II mit einer Leistung von 450 MVA“ aufgrund des<br />
Schreibens des medizinischen Amtssachverständigen vom 08.04.2011, Zl. IVd-189.01,<br />
übermittelt. Dieses Gutachten wird zum Bestandteil der V<strong>erhandlungsniederschr</strong><strong>ift</strong><br />
erklärt und dieser als Anlage angeschlossen.<br />
(Anlage 2)<br />
Dipl.-Ing. Jörg Zimmermann, Verkehrsplaner des Amtes der <strong>Vorarlberg</strong>er<br />
Landesregierung, hat mit Schreiben vom 16.05.2012, Zl. VIa-411.04.00, eine<br />
Stellungnahme zum Fachbeitrag Verkehr abgegeben.<br />
Mit E-Mail vom 16.05.2012 hat die Gemeinde Gaschurn, vertreten durch Dr.<br />
Alexander Wittwer und Dr. Lukas Pfefferkorn (Kaufmann Thurnher Rechtsanwälte<br />
GmbH) eine Stellungnahme vom 16.05.2012 samt einem Prüfgutachten zum<br />
Fachbeitrag Verkehr vom 09.05.2012 und einem Umweltmedizinischen Gutachten,<br />
Teilbereich elektromagnetische Felder, vom 14.05.2012 vorgelegt.<br />
Die erwähnte Stellungnahme samt den Gutachten wurde am 16.05.2012 den von den<br />
Ausführungen betroffenen Sachverständigen per E-Mail übermittelt.<br />
Von den Personen, Institutionen, etc., die im Zuge der öffentlichen Auflage der<br />
Einreichunterlagen schr<strong>ift</strong>liche Eingaben erstattet haben, haben beim Amt der<br />
<strong>Vorarlberg</strong>er Landesregierung folgende ihre Schr<strong>ift</strong>sätze bzw. Einwendungen bis zum<br />
Beginn der mündlichen Verhandlung zurückgezogen:<br />
- Agnes Blaas, Gerhard Blaas und Hildegard Mair (Erklärung vom 16.05.2012)<br />
- Daniela und Mario Lentsch (Erklärung vom 16.05.2012)<br />
Sodann legt die Verhandlungsleiterin den Zweck der Verhandlung dar. Dieser besteht<br />
vor allem darin, den für die Entscheidung maßgeblichen Sachverhalt festzustellen und<br />
den Parteien Gelegenheit zur Geltendmachung ihrer Rechte und rechtlichen Interessen<br />
zu geben. Die Beweisaufnahme soll vor allem durch Erläuterung der von den bestellten<br />
Sachverständigen erstatteten und öffentlich aufgelegten Gutachten sowie durch<br />
allenfalls erforderliche Ergänzung derselben erfolgen.<br />
Die Verhandlungsleiterin gibt den Personen, die nicht durch berufsmäßige<br />
Parteienvertreter vertreten sind, im Sinne des § 13a AVG die notwendigen rechtlichen<br />
Anleitungen zur Vornahme ihrer Verfahrenshandlungen und weist in diesem<br />
Zusammenhang insbesondere darauf hin, dass Vorbringen im Rahmen der<br />
Verhandlung der Verhandlungsleiterin gegenüber zu Protokoll zu geben sind.
- 8 -<br />
Die Verhandlungsleiterin macht weiters auf ihre gesetzliche Aufgabe aufmerksam, für<br />
die Aufrechterhaltung der Ordnung und für die Wahrung des Anstandes zu sorgen und<br />
appelliert an alle Verhandlungsteilnehmer, sie bei Erfüllung dieser Aufgabe nach<br />
Kräften zu unterstützen.<br />
In rechtlicher Hinsicht ergeben sich in Ergänzung zu den obigen Darlegungen noch<br />
folgende Feststellungen:<br />
Gemäß § 16 UVP-G 2000 handelt es sich bei der heute beginnenden mündlichen<br />
Verhandlung um eine für alle anzuwendenden Rechtsvorschr<strong>ift</strong>en gemeinsame<br />
mündliche Verhandlung. Insbesondere sind hierbei folgende Materienvorschr<strong>ift</strong>en zu<br />
erwähnen: Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000, Wasserrechtsgesetz 1959,<br />
Abfallwirtschaftsgesetz, Forstgesetz, Luftfahrtgesetz, Gesetz über Naturschutz und<br />
Landschaftsentwicklung, ArbeitnehmerInnenschutzgesetz, etc.<br />
Zu Fragen der Parteistellung und des Verlustes der Parteistellung wird seitens der<br />
Verhandlungsleiterin auf die Bestimmung des § 19 UVP-G 2000 sowie die<br />
diesbezüglich eingehenden Ausführungen in der ediktmäßig erfolgten Kundmachung<br />
vom 23.01.2012 verwiesen.<br />
In der Folge gibt die Verhandlungsleiterin anhand eines auf § 43 AVG gestützten<br />
„vorläufigen Zeitplanes“ einen Überblick über den vorgesehenen Ablauf der<br />
mündlichen Verhandlung. Dieser „vorläufige Zeitplan“ beinhaltet im Grundsatz den<br />
Verhandlungsverlauf und bestimmt im Wesentlichen die Reihenfolge, in der die<br />
Parteien und Beteiligten zu hören, die Beweise aufzunehmen und die Ergebnisse früher<br />
aufgenommener Beweise und Erhebungen vorzutragen und zu erörtern sind. Dieser<br />
vorläufige Zeitplan liegt im Verhandlungssaal auf, ist im Eingangsbereich zum<br />
Verhandlungssaal angeschlagen und wird dieser Niederschr<strong>ift</strong> als Anlage<br />
angeschlossen.<br />
(Anlage 3)<br />
Zum „vorläufigen Zeitplan“ wird ausdrücklich angemerkt, dass sich dieser<br />
verhandlungsbedingt, sachverständigenbedingt etc. kurzfristig ändern kann und<br />
jedenfalls auch keine Aussage über die Reihenfolge von Begutachtungen etc. innerhalb<br />
der einzelnen Blöcke enthält.<br />
Die Verhandlungsleiterin stellt weiters fest, dass nach jedem erstatteten Gutachten die<br />
Parteien und Beteiligten sowie die Vertreter von Institutionen zu Stellungnahmen und<br />
Fragestellungen zum jeweiligen Fachgutachten aufgefordert werden.<br />
Sodann erteilt die Verhandlungsleiterin den Vertretern der <strong>Vorarlberg</strong>er Illwerke AG<br />
das Wort zur
- 9 -<br />
P r o j e k t s e r l ä u t e r u n g:<br />
Anhand der von der <strong>Vorarlberg</strong>er Illwerke AG vorgelegten Projektsunterlagen (Plan-<br />
und Beschreibungsunterlagen) "<strong>Vorarlberg</strong>er Illwerke AG, Obervermuntwerk II,<br />
Projektsunterlagen und Umweltverträglichkeitserklärung (UVE), Teile 1 und 2“ vom<br />
Oktober 2011 und "<strong>Vorarlberg</strong>er Illwerke AG, Obervermuntwerk II,<br />
Projektsunterlagen und Umweltverträglichkeitserklärung (UVE), Ergänzende<br />
Unterlagen“ vom Jänner 2012 wird das Projekt im Wesentlichen erläutert.<br />
Aufgrund der vorgenommenen Projektsdarstellung durch die <strong>Vorarlberg</strong>er Illwerke<br />
AG mittels Powerpoint-Folien, die zum Bestandteil der Niederschr<strong>ift</strong> erklärt und dieser<br />
als Anlage (Sachverhaltsdarstellung) angeschlossen werden, und den von der<br />
<strong>Vorarlberg</strong>er Illwerke AG vorgelegten und im Zeitraum vom 30.01.2012 bis<br />
12.03.2012 öffentlich aufgelegten Plan- und Beschreibungsunterlagen ergibt sich<br />
zusammengefasst folgender:<br />
I. Kurzbeschreibung des Vorhabens<br />
Allgemeines:<br />
A) Sachverhalt:<br />
(Anlage 4)<br />
Die <strong>Vorarlberg</strong>er Illwerke AG beabsichtigt, zwischen dem Speichersee Silvretta und<br />
dem Speichersee Vermunt das Pumpspeicherkraftwerk Obervermuntwerk II in<br />
Gaschurn zu errichten. Das geplante Pumpspeicherkraftwerk nutzt die Gefällsstufe<br />
zwischen den Speichern Silvretta und Vermunt zur Wälzpumpspeicherung. Das<br />
Obervermuntwerk II wird als Parallelwerk zum bestehenden Obervermuntwerk<br />
errichtet.<br />
Alle wesentlichen Anlagenteile des Obervermuntwerks II (Wasserführung, Krafthaus<br />
und Unterwasserführung) liegen im Berginneren.<br />
Das Obervermuntwerk II besteht im Wesentlichen aus einem Einlaufbauwerk im<br />
Speicher Silvretta, einem Schützenschacht mit Belüftungseinrichtung, einem ca. drei<br />
Kilometer langen Druckstollen (Silvrettastollen), einem Zweikammer-Wasserschloss<br />
und einem Druckschacht mit anschließender Verteilrohrleitung zu den zwei<br />
Maschinensätzen in der Krafthauskaverne. Über die an den Druckschacht Silvretta<br />
anschließende Verteilrohrleitung wird das Triebwasser den zwei Maschinensätzen
- 10 -<br />
zugeführt. Die aufgelösten Maschinensätze bestehen jeweils aus einer Pumpe, einer<br />
Kupplung, einem Motorgenerator und einer teillaststabilisierten Turbine. Über einen<br />
gemeinsamen Unterwasserstollen und eine daran anschließende Pumpwasserführung<br />
wird Wasser aus dem Speicher Vermunt zu den Pumpen im Kavernenkrafthaus und<br />
von dort in den Speicher Silvretta gepumpt. Mit der Errichtung des Obervermuntwerks<br />
II soll auch eine neue Triebwasserführung für das bestehende Obervermuntwerk<br />
hergestellt werden.<br />
Der Energietransport des Obervermuntwerks II erfolgt über die 220-kV-<br />
Spannungsebene. Von der 220-kV-Schaltanlage in der Transformatorkaverne führt ein<br />
neu zu errichtendes 220-kV-Kabelsystem bis zur 220-kV-Schaltanlage des<br />
Kopswerkes I in Partenen. Dort erfolgt die Einbindung in die bestehende 220-kV-<br />
Schaltanlage des Kopswerkes I. Der Energietransport führt weiter über die bestehende<br />
220-kV-Freileitung Partenen-Bürs bis zur Umspannanlage Bürs.<br />
Das Obervermuntwerk II dient hauptsächlich zur Bereitstellung von Spitzen- und<br />
Regelenergie und ist für die Pumpspeicherung konzipiert. Die Nennleistung des<br />
Kraftwerks im Turbinen- wie im Pumpbetrieb beträgt bei Absenkziel 360 MW.<br />
Die wesentlichen Anlagenteile des Obervermuntwerks II sind:<br />
Oberwasserseitige Triebwasserführung und zugehörige Anlagenteile:<br />
- Einlaufbauwerk Speicher Silvretta mit Einlaufstollen (Vorleistung)<br />
- Schützenschacht mit Absperrorganen und Belüftungseinrichtung<br />
- Silvrettastollen und Druckschacht Silvretta<br />
- Druckstollen Obervermunt mit Schieberkammer inkl. Absperrorganen und<br />
Druckrohrleitung<br />
- Wasserschloss Krespa mit Vertikalschacht und Belüftung<br />
- Fuchslochstollen (Zugangsstollen Wasserschloss Krespa)<br />
- Verteilrohrleitung mit Absperrorganen<br />
- Zugangsstollen zum Silvrettastollen<br />
- Zugangsstollen zur Verteilrohrleitung<br />
Krafthauskaverne und zugehörige Anlagenteile:<br />
- Zugangsstollen zum Krafthaus<br />
- Maschinenkaverne mit Absperrorganen und zwei horizontalen Maschinensätzen<br />
- Trafokaverne mit Maschinentransformatoren und SF6-Schaltanlage<br />
- Schützenkammer mit Absperrorganen und Zugangsstollen<br />
- Kabel- und Fluchtstollen (Sondierstollen) mit Kühl- und Löschwasserbehälter<br />
- Schutterstollen 3<br />
Unterwasserseitige Triebwasserführung und zugehörige Anlagenteile:<br />
- Unterer Turbinenauslaufstollen, Turbinenauslaufschacht, Entlüftungskammer und<br />
Oberer Turbinenauslaufstollen
- 11 -<br />
- Unterer Pumpenzulaufstollen, Pumpenzulaufschacht und Oberer<br />
Pumpenzulaufstollen<br />
- Unterwasserstollen<br />
- Schutterstollen 1 und 2<br />
- Wasserschloss Seelikopf mit Belüftung und Anbindungsstollen<br />
- Auslaufbauwerk im Speicher Vermunt<br />
Deponien:<br />
Für die Deponierung des anfallenden Stollen- und Kavernenausbruchsmaterials werden<br />
im Projektsgebiet drei Deponiestandorte errichtet. Bei den projektierten<br />
Deponiestandorten handelt es sich um bereits anthropogen veränderte Flächen. Alle<br />
Deponiestandorte sind über die Silvretta-Hochalpenstraße oder die bestehenden<br />
Werksstraßen erreichbar.<br />
Die Größe der Deponien wurde so ausgelegt, dass das anfallende Material im<br />
Projektsgebiet verbleiben kann und keine Massentransporte ins Tal notwendig sind.<br />
Vor Beginn der Aufschüttungen wird der Oberboden bzw. Humus auf den<br />
Deponieflächen abgetragen und zwischengelagert.<br />
Das gesamte Deponievolumen von rund 870.000 m³ (eingebaut, teils verdichtet) teilt<br />
sich auf folgende Standorte auf:<br />
- Deponie Sperrenvorland Vermunt (D1) mit 400.000 m³<br />
- Deponie Sperrenvorland Silvretta (D2) mit 420.000 m³ (verdichtet eingebaut)<br />
- Deponie Parkplatz Silvretta (D3) mit 50.000 m³.<br />
(Das Deponievolumen der Deponie 3 wurde von der <strong>Vorarlberg</strong>er Illwerke AG in der<br />
mündlichen Verhandlung am 21.05.2012 von 100.000 m³ auf 50.000 m³ verringet.)<br />
Auf der Deponie Sperrenvorland Vermunt (D1) wird das Aushub- und<br />
Ausbruchsmaterial aus folgenden Bereichen aufbereitet, umgeschlagen bzw.<br />
eingebaut:<br />
- Zugangsstollen im Bereich Vermunt<br />
- Druckschacht Silvretta<br />
- Silvrettastollen<br />
- Wasserschloss Krespa (Verbindungsstollen, Vertikalschacht)<br />
- Verteilrohrleitung mit den Turbinenzulaufleitungen und den Pumpensteigleitungen<br />
- Krafthauskaverne (Maschinen- und Trafokaverne)<br />
- Kabel- und Fluchtstollen<br />
- Unterwasserstollen<br />
- Wasserschloss Seelikopf<br />
Aus folgenden Bereichen wird Ausbruchsmaterial auf die Deponie Sperrenvorland<br />
Silvretta (D2) und Deponie Parkplatz Silvretta (D3) gebracht:
- 12 -<br />
- Einlaufstollen Silvretta<br />
- Schützenschacht<br />
- Fuchslochstollen mit Wasserschloss Krespa<br />
- Schieberkammer Obervermunt<br />
- Druckstollen Obervermunt<br />
- Energietransporttrasse<br />
- Ausbau des bestehenden Seerundwegs<br />
- Auslaufbauwerk<br />
- Überschussmaterial Deponie D1<br />
Bauzeit/Baudurchführung:<br />
Es ist vorgesehen, mit den Bauarbeiten im Frühjahr 2013 zu beginnen. Maßgebend für<br />
die Gesamtbaudauer ist die Errichtung des Kavernenkrafthauses mit dem<br />
Unterwasserstollen einschließlich der elektrisch maschinellen Montagen. Die<br />
Inbetriebsetzung beider Maschinensätze ist ab der zweiten Jahreshälfte 2017 geplant.<br />
Mitte 2018 soll das Kraftwerk Obervermuntwerk II den vollen Netzbetrieb aufnehmen.<br />
Der Rückbau der Baustelleneinrichtungen, die Rekultivierung der temporär<br />
beanspruchten Flächen sowie der Anschluss an das bestehende Obervermuntwerk sind<br />
2018/2019 geplant. Der Rückbau der bestehenden oberirdischen Druckrohrleitung des<br />
Obervermuntwerks wird bis spätestens Ende 2019 abgeschlossen. Im Vorfeld der<br />
wesentlichen Baumaßnahmen ab dem Frühjahr 2013 werden im Herbst 2012<br />
Vorleistungen für die Baustelleninfrastruktur durchgeführt. Dies betrifft insbesondere<br />
die Installation der benötigten Baustromanschlüsse, die Wasserversorgung, die<br />
Vorbereitung der Stellfächen für Container und Rodungsarbeiten. Mit dem Beginn der<br />
eigentlichen Bauarbeiten 2013 werden die folgenden Baubereiche gleichzeitig in<br />
Anspruch genommen:<br />
- Baubereich A – Silvretta/Bielerhöhe: Im Vorland der Silvrettamauer wird das Bau-<br />
und Wohnlager eingerichtet sowie mit der Errichtung der Deponieflächen D2 und<br />
D3 begonnen. Mit den Arbeiten für den Schützenschacht Silvretta wird erst im<br />
Frühjahr 2014 begonnen.<br />
- Baubereich B – Wasserschloss Krespa: Nach Erstellung der Baueinrichtungsfläche<br />
im Portalbereich und Befestigung der Zufahrtsstraße wird mit dem Vortrieb des<br />
Fuchslochstollens begonnen.<br />
- Baubereich C – Anbindung bestehendes Obervermuntwerk: Die Baugrube<br />
(Voreinschnitt) im Bereich Schieberkammer wird erstellt und der Druckstollen<br />
Obervermunt wird vorgetrieben.<br />
- Baubereich D – Vermunt: Im Vorland der Vermuntmauer wird nach erfolgter<br />
Baustelleneinrichtung mit dem Vortrieb des Zugangsstollens sowie mit der<br />
Errichtung der Deponiefläche D1 begonnen.<br />
- Baubereich E – Trominier: Im Bereich der Talstation der Vermuntbahn bzw. des<br />
Vorplatzes des Vermuntwerkes erfolgt die Baustelleneinrichtung. Mit den<br />
eigentlichen Arbeiten an der Steilstrecke des Energietransportes wird erst im Jahre<br />
2015 begonnen.
- 13 -<br />
II. Plan- und Beschreibungsunterlagen sowie Umweltverträglichkeitserklärung:<br />
Weitere Einzelheiten ergeben sich aus den von der <strong>Vorarlberg</strong>er Illwerke AG<br />
vorgelegten Plan- und Beschreibungsunterlagen sowie der<br />
Umweltverträglichkeitserklärung vom Oktober 2011 und Jänner 2012, welche in<br />
Entsprechung mit dem Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000 zur öffentlichen<br />
Einsicht aufgelegt wurden.<br />
Die eingereichten Unterlagen umfassen insgesamt vier Mappen:<br />
• <strong>Vorarlberg</strong>er Illwerke AG, Obervermuntwerk II, UVP–Verfahren,<br />
Projektunterlagen und Umweltverträglichkeitsprüfung (UVE), Teil 1, Oktober 2011<br />
• <strong>Vorarlberg</strong>er Illwerke AG, Obervermuntwerk II, UVP–Verfahren,<br />
Projektunterlagen und Umweltverträglichkeitsprüfung (UVE), Teil 2, Oktober 2011<br />
• <strong>Vorarlberg</strong>er Illwerke AG, Obervermuntwerk II, UVP–Verfahren,<br />
Projektunterlagen und Umweltverträglichkeitserklärung (UVE), Ergänzende<br />
Unterlagen, Jänner 2012<br />
• <strong>Vorarlberg</strong>er Illwerke AG, Obervermuntwerk II, UVP–Verfahren,<br />
Projektunterlagen und Umweltverträglichkeitserklärung (UVE), Ergänzende<br />
Unterlagen, Februar – April 2012<br />
Diese Mappen beinhalten im Einzelnen folgende Unterlagen:<br />
Mappe 1:<br />
1. Gesamtanlage<br />
1.1 Technischer Bericht<br />
1.2 Illwerke Kraftwerksanlagen, Anlagenübersicht, Übersichtslageplan<br />
1.3 Gesamtanlage Kraftwerk, Übersichtslageplan, M 1:5000<br />
1.4 Gesamtanlage, Längsschnitt, Regelquerschnitte, M 1:5000, 1:100<br />
1.5 Druckstollen Obervermunt, Längsschnitt, Regelquerschnitte, M 1:2000,<br />
1:100<br />
1.6 Gesamtanlage, Nomenklatur<br />
1.7 Gesamtanlage, Hydraulisches Schema<br />
2. WASSER- UND ENERGIEWIRTSCHAFT<br />
2.1 Wasser- und Energiewirtschaft Speicher Silvretta und Speicher Vermunt<br />
2.2 Speicher Silvretta, Bestand, Übersichtslageplan, M 1:2500<br />
2.3 Speicher Vermunt, Bestand, Übersichtslageplan, M 1:2500<br />
3. GEOLOGIE
- 14 -<br />
3.1 Geologischer Bericht<br />
3.2 Gesamtanlage, Geologische Karte, M 1:5000<br />
3.3 Gesamtanlage, Geologischer Längenschnitt, M 1:5000<br />
3.4 Druckstollen Obervermunt, Geologischer Längenschnitt, M 1:5000<br />
3.5 Wasserschloss Krespa, Fuchslochstollen, Untere WS-Kammer,<br />
Geologischer Längenschnitt, M 1:5000<br />
4. OBERWASSERFÜHRUNG<br />
4.1 Einlaufbauwerk Silvretta mit Schützenschacht Silvretta, Lageplan, M 1:500<br />
4.2 Einlaufbauwerk mit Schützenschacht, Schnitte, M 1:200<br />
4.3 Schützenschacht Silvretta, Lageplan, Grundrisse, Schnitt, Ansicht, M 1:100<br />
4.4 Fuchslochstollen, Längsschnitt, Regelquerschnitt, M 1:2000, 1:100<br />
4.5 Portal Fuchslochstollen, Lageplan, Grundrisse, Schnitt, Ansicht, M 1:100<br />
4.6 Wasserschloss Krespa, Lageplan, M 1:2000<br />
4.7 Wasserschloss Krespa, Längsschnitt, Regelquerschnitte, M 1:2000, 1:100<br />
4.8 Belüftungsbauwerk Krespa, Lageplan, Grundrisse, Schnitt, Ansicht,<br />
M 1:100<br />
4.9 Druckschacht Silvretta, Längsschnitt, Regelquerschnitte, M 1:500, 1:100<br />
4.10 Zugangsstollen Druckstollen, Längsschnitt, Regelquerschnitte, M 1:1000,<br />
1:100<br />
4.11 Druckrohrleitung Obervermunt, Lageplan, M 1:250<br />
4.12 Druckrohrleitung Obervermunt, Längsschnitt, M 1:250<br />
4.13 Schieberkammer Obervermunt, Lageplan, Grundrisse, Schnitt, Ansicht,<br />
M 1:100<br />
5. KRAFTHAUS<br />
5.1 Übersicht Krafthaus bis Schützenkammer, Grundriss, Querschnitt,<br />
Regelquerschnitte, M 1:500, 1:100<br />
5.2 Krafthaus, Grundrisse, M 1:250<br />
5.3 Krafthaus, Schnitte, M 1:250<br />
5.4 Leittechnik, Konzept<br />
5.5 Krafthaus, Schematisches Konzept für Ausbruch und Sicherung<br />
Konzeptplan, M 1:500, 1:250<br />
5.6 Zugangsstollen Krafthaus, Längsschnitt, Regelquerschnitte, M 1:1000,<br />
1:100<br />
5.7 Portal Zugangsstollen Krafthaus, Lageplan, Grundrisse, Schnitt, Ansichten,<br />
M 1:100<br />
5.8 Kabel- und Fluchtstollen, Längsschnitt, Regelquerschnitt, M 1:1000, 1:100<br />
5.9 Portal Kabel- und Fluchtstollen, Lageplan, Grundrisse, Schnitt, Ansichten,<br />
M 1:100<br />
5.10 Brandschutztechnisches Gutachten, Bericht<br />
6. UNTERWASSERFÜHRUNG
- 15 -<br />
6.1 Bereich Krafthaus und Unterwasserführung, Lageplan, M 1:2000<br />
6.2 Unterwasserführung, Längsschnitt, Regelquerschnitte, M 1:1000, 1:100<br />
6.3 Wasserschloss Seelikopf, Lageplan, Längsschnitt, Regelquerschnitte,<br />
M 1:500, 1:250, 1:100<br />
6.4 Belüftungsbauwerk Seelikopf, Lageplan, Grundrisse, Schnitt, Ansicht,<br />
M 1:100<br />
6.5 Auslaufbauwerk, Schnitte, M 1:200<br />
7. NEBENANLAGEN<br />
7.1 Zufahrt Krafthaus, Lageplan, Regelquerschnitt, M 1:250<br />
7.2 Zufahrt Belüftungsbauwerk Wasserschloss Seelikopf, Lageplan,<br />
Regelquerschnitt, M 1:1000, 1:100<br />
8. ENERGIETRANSPORT<br />
8.1 Energietransport, Übersichtslageplan, Regelquerschnitte, M 1:5000, 1:50<br />
8.2 Energietransport, Bereich Trominier-Partenen, Lageplan, Regelquerschnitte,<br />
M 1:2000, 1:100<br />
8.3 Energietransport, Übersichtsschema<br />
9. BAUABLAUF<br />
9.1 Baustelleneinrichtung, Deponien, Transportwege, Übersichtslageplan,<br />
M 1:10000<br />
9.2 Genereller Bauzeitplan<br />
9.3 Baustelleneinrichtung Bereich Schützenschacht Silvretta und<br />
Einlaufbauwerk Silvretta, B10 und B15, Lageplan, M 1:500<br />
9.4 Baustelleneinrichtung Baulager Silvretta, L1, Lageplan, M 1:1000<br />
9.5 Baustelleneinrichtung Fuchslochstollen, B5, Lageplan, M 1:500<br />
9.6 Baustelleneinrichtung Bereich Obervermuntwerk, Krafthaus, B4, B9, M1,<br />
Lageplan, M 1:500<br />
9.7 Baustelleneinrichtung Belüftung Wasserschloss, Seelikopf B8, Portal<br />
Kabel- und Fluchtstollen B7, Lageplan, M 1:1000<br />
9.8 Baustelleneinrichtung Bereich Vermuntwerk, B13, L2, Lageplan, M 1:500<br />
9.9 Baustelleneinrichtung Bereich Trominier, B12, Lageplan, M 1:500<br />
9.10 Baustelleneinrichtung Bereich Vermunt, B1, B2, B3, B6, B11, B14, B16,<br />
D1, Lageplan, M 1:1000<br />
9.11 Baustelleneinrichtung Bereich Talstation Materialseilbahn MS1, B17,<br />
Lageplan, M 1:500<br />
9.12 Deponie Sperrenvorland Staumauer Vermunt, D1, Lageplan, Schnitte,<br />
M 1:1000<br />
9.13 Deponie Sperrenvorland Staumauer Silvretta, D2, Lageplan, Schnitte,<br />
M 1:1000
- 16 -<br />
9.14 Deponie Parkplatz Silvretta, D3, Lageplan, Schnitte, M 1:1000<br />
9.15 Materialseilbahn Partenen-Vermunt (MS1), Lageplan, Längsschnitt,<br />
M 1:2500<br />
9.16 Materialseilbahn Trominier (MS2), Lageplan, Längsschnitt, M 1:2500<br />
9.17 Materialseilbahn Obervermunt (MS3), Lageplan, Längsschnitt, M 1:2500<br />
9.18 Einlaufbauwerk Silvretta, Lageplan, Längsschnitt, M 1:250<br />
9.19 Auslaufbauwerk, Konzept Baugrubenumschließung, Lageplan, M 1:500<br />
9.20 Auslaufbauwerk, Konzept Baugrubenumschließung, Längsschnitt, M 1:250<br />
9.21 Flucht- und Rettungsplan, Konzept-Bauphase, Bericht<br />
10. BERÜHRUNG ÖFFENTLICHER UND PRIVATER INTERESSEN<br />
10.1 Seerundweg Speicher Silvretta, Ausbau Westseite, Lageplan,<br />
Regelquerschnitte, M 1:2500, M 1:100<br />
10.2 Gesamtanlage, Flächenwidmungsplan, M 1:10000<br />
10.3 Schutzgebiete und Biotope, Übersichtslageplan, M 1:10000<br />
10.4 Fließgewässer und Seen, Übersichtslageplan, M 1:10000<br />
10.5 Gesamtanlage, Blatt 1 – Übersicht, Katasterplan, M 1:5000<br />
10.6 Gesamtanlage, Blatt 2 - Bereich Staumauer Vermunt, Katasterplan,<br />
M 1:2000<br />
10.7 Gesamtanlage, Blatt 3 - Bereich Verkehrsstollen Trominier, Katasterplan,<br />
M 1:2000<br />
10.8 Gesamtanlage, Blatt 4 - Bereich Trominier-Partenen, Katasterplan,<br />
M 1:2000<br />
10.9 Gesamtanlage, Blatt 5 - Bereich Mautstelle Partenen + MS1, Katasterplan,<br />
M 1:2000<br />
10.10 Bereich Partenen-Trominier, Rodungsplan, M 1:2500<br />
10.11 Bereich Materialseilbahn Partenen-Vermunt (MS1), Rodungsplan,<br />
M 1:2500<br />
10.12 Bereich Speicher Vermunt, Rodungsplan, M 1:2500<br />
10.13 Bereich Materialseilbahn Obervermunt (MS3), Rodungsplan, M 1:2500<br />
10.14 Grundeigentümer-/Rodungsverzeichnisse<br />
11. SONSTIGES<br />
11.1 Abtrag Druckrohrleitung Obervermuntwerk, Übersichtslageplan, M 1:5000<br />
11.2 Abtrag Druckrohrleitung Obervermuntwerk, Übersichtslängenschnitt,<br />
Querprofile, M 1:5000<br />
Mappe 2:<br />
12. UMWELTVERTRÄGLICHKEITSERKLÄRUNG<br />
12.1 Allgemeinverständliche Zusammenfassung der<br />
Umweltverträglichkeitserklärung, Bericht
- 17 -<br />
12.2 Fachbeitrag Energiewirtschaft, Bericht<br />
12.3 Fachbeitrag Verkehr, Bericht<br />
12.4 Fachbeitrag Emissionen/Immissionen<br />
12.4.1 Teilbereich Schall, Bericht<br />
12.4.2 Teilbereich Luft<br />
12.4.3 Teilbereich Licht, Erschütterungen u. Elektromagnetische Felder, Bericht<br />
12.5 Fachbeitrag Abfallwirtschaft, Bericht<br />
12.6 Abfallwirtschaftskonzept, Bericht<br />
12.7 Fachbeitrag Klima, Bericht<br />
12.8 Fachbeitrag Wasserwirtschaft und Hydrologie, Bericht<br />
12.9 Fachbeitrag Geologie und Hydrogeologie, Bericht<br />
12.10 Hydrologische Beweissicherung, Quellaufnahme und Messstellen,<br />
Übersichtslageplan mit Orthofoto, M 1:10000<br />
12.11 Fachbeitrag Gewässerökologie und Fischereiwirtschaft, Bericht<br />
12.12 Fachbeitrag Boden<br />
12.12.1 Fachbeitrag Boden, Bericht<br />
12.12.2 Fachbeitrag Boden, Anlagen 1-2<br />
12.13 Fachbeitrag Terrestrische Ökologie<br />
12.13.1 Fachbeitrag Terrestrische Ökologie, Bericht<br />
12.13.2 Fachbeitrag Terrestrische Ökologie, Anlagen 1-6<br />
12.14 Fachbeitrag Wald und Forstwirtschaft, Wildökologie und Jagdwirtschaft,<br />
Bericht<br />
12.15 Fachbeitrag Alp- und Landwirtschaft, Bericht<br />
12.16 Fachbeitrag Raumordnung<br />
12.16.1 Teilbereich örtliche und überörtliche Raumplanung, Sach- und Kulturgüter,<br />
Bericht<br />
12.16.2 Teilbereich Orts- und Landschaftsbild, Bericht<br />
12.17 Fachbeitrag Tourismus, Bericht<br />
12.18 Fachbeitrag Humanmedizin, Bericht<br />
12.19 Klima- und Energiekonzept, Bericht<br />
12.20 Fachbeitrag Alternative Lösungsmöglichkeiten, Bericht<br />
Mappe 3:<br />
E1 Ergänzende Unterlagen<br />
E2 Quellbeweissicherung<br />
Stammdaten<br />
E3 Quellbeweissicherung<br />
Stammdaten, Genutzte Quellen (Auszug)<br />
E4 Quellbeweissicherung<br />
Ganglinien der Quellschüttungen<br />
E5 Quellbeweissicherung Quellschüttungen<br />
Ganglinien der genutzten Quellen<br />
E6 Hydrologische Beweissicherung, Quellaufnahme und Messstellen<br />
Übersichtlageplan mit Orthofoto, M 1:10000
Mappe 4:<br />
- 18 -<br />
1. Ergänzende Unterlagen zum Fachbeitrag Wasserwirtschaft und Hydrologie, Beilage<br />
12.8 der UVE; Schreiben der <strong>Vorarlberg</strong>er Illwerke AG vom 13.02.2012<br />
2. Neugestaltung der Baustelleneinrichtungsfläche B 14; Schreiben der <strong>Vorarlberg</strong>er<br />
Illwerke AG vom 16.03.2012<br />
3. Ergänzende Auskünfte zur Stellungnahme der Sachverständigen für Stahlwasserbau,<br />
Beilage 1.1 Technischer Bericht; Schreiben der <strong>Vorarlberg</strong>er Illwerke AG vom<br />
02.04.2012<br />
III. Sachverhaltsergänzungen, -konkretisierungen bzw. –adaptierungen:<br />
Aufgrund der Ausführungen in den verschiedenen Gutachten, insbesondere auch im<br />
Umweltverträglichkeitsgutachten, von Vorbringen, Einwendungen etc. von Parteien<br />
und Beteiligten im Rahmen der öffentlichen Projektsauflage ergeben sich in Bezug auf<br />
die in den Plan- und Beschreibungskonvoluten enthaltenen Projektsdarlegungen<br />
folgende, in den Powerpoint-Folien teilweise bereits berücksichtigte Ergänzungen,<br />
Konkretisierungen bzw. Adaptierungen des Projektes:<br />
Gegenüber der Darstellung im UVE-Fachbeitrag Verkehr (Beilage 12.3 der UVE)<br />
verändert sich die mittlere Fahrfrequenz von rund 1 Fahrt auf 6 Fahrten pro Tag und<br />
die Spitzenfrequenz (Spitzenmonat) von 7 Fahrten auf 28 Fahrten pro Tag bei der<br />
Route 2 S (Partenen – Mautstelle Silvrettahochalpenstraße, Fahrten im Winter). Die<br />
UVE-Fachbeiträge Luft und Schall sind nach Auskunft der <strong>Vorarlberg</strong>er Illwerke AG<br />
davon nicht betroffen und bleiben unverändert (Schreiben vom 03.05.2012, AZ:<br />
66.04.00.002).<br />
Seitens der <strong>Vorarlberg</strong>er Illwerke AG wurden konkretisierende Unterlagen zu den im<br />
Bereich Fuchslochstollen und im Bereich Seespitz Vermunt vorgesehenen<br />
Richtfunkmasten vorgelegt (E-Mail der <strong>Vorarlberg</strong>er Illwerke AG vom 09.05.2012).<br />
Das vom Illwerke Tourismus genutzte Motorboot im Speicher Silvretta kann aufgrund<br />
eines Motorschadens nicht mehr genutzt werden. Wegen der Unmöglichkeit der<br />
Reparatur des Motorbootes, der künftigen geänderten Verhältnisse im Speicher<br />
Silvretta (Stauspiegelschwankungen) und wirtschaftlicher Überlegungen wird eine<br />
Neuanschaffung seitens der <strong>Vorarlberg</strong>er Illwerke AG geprüft (E-Mail der<br />
<strong>Vorarlberg</strong>er Illwerke vom 10.05.2012).<br />
Mit Schreiben vom 14.05.2012, AZ: 66.04.00.0022, der <strong>Vorarlberg</strong>er Illwerke AG<br />
wurden Unterlagen zur Trinkwasserversorgung „Vermut-Bielerhöhe“ für den
- 19 -<br />
Amtssachverständigen für Wasserversorgung, Grundwasserfragen und Gewässerschutz<br />
vorgelegt.<br />
Die Förderfähigkeitskurve von Grundablass und Umlaufstollen des Speichers Silvretta<br />
für die Amtssachverständige für Fluss- und Wasserbau, Hydrologie und<br />
Hochwasserschutz wurde mit Schreiben vom 15.05.2012, AZ: 66.04.00.002, vorgelegt.<br />
Die <strong>Vorarlberg</strong>er Illwerke AG gibt in der mündlichen Verhandlung am 22.05.2012<br />
Folgendes bekannt:<br />
Das Programm der Quellbeweissicherung wird wie folgt ergänzt: Bei den Quellen Nr.<br />
00.001, 00.002, 00.003, 00.427, 00.432, 00.434, 00.466, 00.467/7, 00.470 und 00.475<br />
des Beweissicherungsprogrammes werden für die Dauer der Bauphase vierteljährlich<br />
chemische Analysen des Quellwassers (anorganische Chemie) durchgeführt. Diese<br />
Analysen werden zunächst die Bestimmung nach einer umfangreichen Liste von<br />
Parametern umfassen. Nach den Ergebnissen der ersten Analysen wird in Abstimmung<br />
mit dem Amtssachverständigen für Geologie eine Auswahl an signifikanten<br />
Parametern getroffen werden, die im weiteren Teil der Bauphase in vierteljährlichem<br />
Rhythmus bestimmt werden. Diese Ergänzung des Quellbeweissicherungsprogrammes<br />
wird zum Bestandteil des Projektes erklärt.<br />
B) Sachverständigengutachten<br />
Gutachten des Sachverständigen für Stahlwasserbau, Univ.-Prof. em. Dipl.-Ing.<br />
Dr. techn. Richard Greiner:<br />
Der Sachverständige hat sein Gutachten am 17.12.2011 sowie eine Stellungnahme am<br />
13.02.2012 erstattet. Das Gutachten wurde in der Zeit vom 16.04.2012 bis zum<br />
18.05.2012 im Konvolut „Sammlung der in Auftrag gegebenen Gutachten“ zur<br />
öffentlichen Einsichtnahme aufgelegt (siehe Edikt/Kundmachung vom 10.04.2012).<br />
Der Sachverständige kann nicht an der Verhandlung teilnehmen. Sein Gutachten und<br />
seine Stellungnahme werden in der mündlichen Verhandlung am 21.05.2012 verlesen.<br />
Das Gutachten und die Stellungnahme werden zum Bestandteil der<br />
Verhandlungsschr<strong>ift</strong> erklärt und dieser als Anlage beigefügt.<br />
Stellungnahme der <strong>Vorarlberg</strong>er Illwerke AG:<br />
Das Gutachten sowie die Stellungnahme werden von der <strong>Vorarlberg</strong>er Illwerke AG<br />
zustimmend zur Kenntnis genommen.
- 20 -<br />
Weitere Stellungnahmen zum Gutachten des Sachverständigen für Stahlwasserbau<br />
wurden keine zu Protokoll zu geben gewünscht.<br />
(Anlagen 5 und 6)<br />
Gutachten des Sachverständigen für Baustatik und Betonbau, Dipl.-Ing. Dr.<br />
techn. Oswald Neuner:<br />
Der Sachverständige hat sein Gutachten im Dezember 2011 erstattet. Dieses Gutachten<br />
wurde in der Zeit vom 16.04.2012 bis zum 18.05.2012 im Konvolut „Sammlung der in<br />
Auftrag gegebenen Gutachten“ zur öffentlichen Einsichtnahme aufgelegt (siehe<br />
Edikt/Kundmachung vom 10.04.2012).<br />
Der Sachverständige trägt die Ergebnisse seiner erwähnten Begutachtung am<br />
21.05.2012 anhand einer Powerpoint-Präsentation vor. Das Gutachten und die<br />
Powerpoint-Präsentation werden zum Bestandteil der V<strong>erhandlungsniederschr</strong><strong>ift</strong><br />
erklärt und dieser als Anlagen beigefügt.<br />
Stellungnahme der <strong>Vorarlberg</strong>er Illwerke AG:<br />
Das Gutachten wird von der <strong>Vorarlberg</strong>er Illwerke AG zustimmend zur Kenntnis<br />
genommen.<br />
Weitere Stellungnahmen zum Gutachten des Sachverständigen für Baustatik und<br />
Betonbau wurden keine zu Protokoll zu geben gewünscht.<br />
(Anlagen 7 und 8)<br />
Gutachten des Sachverständigen für Dammbau, Grundbau und Bodenmechanik,<br />
Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Dr. techn. Peter Tschernutter:<br />
Der Sachverständige hat sein Gutachten am 22.01.2012 erstattet. Dieses Gutachten<br />
wurde in der Zeit vom 16.04.2012 bis zum 18.05.2012 im Konvolut „Sammlung der in<br />
Auftrag gegebenen Gutachten“ zur öffentlichen Einsichtnahme aufgelegt (siehe<br />
Edikt/Kundmachung vom 10.04.2012).<br />
Der Sachverständige trägt die Ergebnisse seiner erwähnten Begutachtung vor und<br />
erörtert diese in der mündlichen Verhandlung am 21.05.2012. Dieses Gutachten wird<br />
zum Bestandteil der Verhandlungsschr<strong>ift</strong> erklärt und dieser als Anlage beigefügt.<br />
In Ergänzung zu seinem Gutachten führt der Sachverständige in der mündlichen<br />
Verhandlung Folgendes aus:
1. Allgemeines:<br />
- 21 -<br />
Im Zuge der heutigen Verhandlung wurde seitens des Konsenswerbers folgende<br />
Änderung zu den Deponien bekannt gegeben:<br />
• Die Deponie D1 bleibt sowohl in der Geometrie als auch in einzulagernden<br />
Volumen mit 400.000 m³ unverändert.<br />
• Die Deponie D2 mit einem gemäß Vorlageprojekt definierten Einbauvolumen<br />
von 420.000 m³ (405.000 m³ definiertes Einbauvolumen und 15.000 m³<br />
Reservevolumen) wird dahingehend geändert, dass das einzubauende<br />
Deponievolumen auf nunmehr 455.000 m³ erhöht wird. Die zusätzliche Menge<br />
(50.000 m³) stammt von der Deponie D2, welche verkleinert werden soll.<br />
Besonders festzuhalten ist, dass die Form bzw. das Ausmaß der Deponie D2<br />
unverändert bleibt und dass das zusätzliche Volumen durch eine zusätzliche<br />
Verdichtung eingebaut wird.<br />
• Die Deponie D3 wird von bisher 100.000 m³ auf 50.000 m³ reduziert und die<br />
verbleibenden 50.000 m³ in der Deponie D2 eingebaut.<br />
Weiters wurden in Abstimmung mit der Sachverständigen für Wasserbau für die<br />
Sicherung der Deponien D1 und D2 entlang der Ill eine abgestimmte Festlegung<br />
getroffen.<br />
2. Befund und Gutachten:<br />
A.) Deponierungsmengen Ausbruch und Abtrag (Bauphase):<br />
Grundsätzlich gelten die Ausführungen des ursprünglichen Gutachtens vom 22. Jänner<br />
2012. Gemäß den angeführten Mengenangaben waren 905.000 m³ Deponiematerial<br />
zum Einbau vorgesehen und 15.000 m³ waren Reserve. Auf die Reserve kann nunmehr<br />
verzichtet werden und es sind somit 35.000 m³ zusätzliches Volumen auf der Deponie<br />
D2 erforderlich.<br />
In der ursprünglichen Begründung zu den Auflockerungsfaktoren wurde bereits darauf<br />
verwiesen, dass der projektgemäße Auflockerungsfaktor von 1,6, entsprechend den<br />
einschlägigen Erfahrungen des Gutachters, sehr vorsichtig, d.h. mit Reserven,<br />
angesetzt wurde. Dieser wurde auf Basis eines Einbaues des Materials durch<br />
Verdichtung bei der Fahrzeugüberfahrt und einer Walzenverdichtung angesetzt.<br />
Durch einen zusätzlichen Walzübergang mit einem Verdichtungsgerät von etwa<br />
12 Tonnen und bei einem definierten lagenweisen Einbau des Materials von 1 m<br />
kann der Auflockerungsfaktor auf zumindest 1,48 erhöht werden. Dadurch kann<br />
das zusätzlich erforderliche Einbauvolumen, bei gleicher äußerer Form der<br />
Deponie, durch den höheren Verdichtungsaufwand erreicht werden. Es sind
- 22 -<br />
etwa 300.000 m³ zusätzliche Fläche durch einen weiteren Walzübergang zu<br />
verdichten, was durch etwa 60 Walzenbetriebsstunden erfolgen kann. Gemäß<br />
Projekt sind derzeit für D1, D2 und L1 bereits etwa 1288 Stunden vorgesehen.<br />
Auf die weiteren Ausführungen der fachspezifischen Gutachter wird verwiesen.<br />
Zusätzliche Auflage:<br />
Im Zuge der Ausführung der Deponie D2 sind durch mindestens 5 Versuche die<br />
Lagerungsdichten bzw. die Auflockerungsfaktoren nachzuweisen.<br />
B.) Sicherung der Ill entlang der Deponien D1 und D2:<br />
Die Höhe der Fußsicherungen wird in Bezug auf die maßgebenden<br />
Wasserspiegelhöhen vom SV für Wasserbau festgelegt (HQ100 ohne Sperren<br />
oder maßgebende Bauumleitungen oder Grundablässe).<br />
Folgende Auflage des ursprünglichen Gutachtens wird verändert:<br />
Für die Deponien D1 und D2 entlang der Ill ist im Zuge der<br />
Ausführungsplanung eine Ufersicherung zumindest bis zu den vom SV für<br />
Wasserbau definierten Anschlagslinien mit schweren Wasserbausteinen<br />
vorzusehen. Die mittleren und minimalen Steingrößen sind zu definieren.<br />
Die übrigen Auflagen des ursprünglichen Gutachtens verbleiben unverändert.<br />
Bei Einhaltung der vorangeführten Auflagenvorschläge besteht seitens des<br />
Sachverständigen für Dammbau, Grundbau und Bodenmechanik gegen die Errichtung<br />
und den Betrieb des Pumpspeicherwerkes Obervermunt II kein Einwand<br />
und die Anlage wird befürwortet sowie positiv beurteilt.<br />
Stellungnahme der <strong>Vorarlberg</strong>er Illwerke AG:<br />
Die <strong>Vorarlberg</strong>er Illwerke AG nimmt das Gutachten und das ergänzende Gutachten<br />
zustimmend zur Kenntnis.<br />
Weitere Stellungnahmen zum Gutachten des Sachverständigen für Dammbau,<br />
Grundbau und Bodenmechanik wurden keine zu Protokoll zu geben gewünscht.<br />
(Anlage 9)
- 23 -<br />
Gutachten des Sachverständigen für Sperrentechnik und –statik, Dr. Pius<br />
Obernhuber:<br />
Der Sachverständige hat sein Gutachten am 10.12.2011 erstattet. Dieses Gutachten<br />
wurde in der Zeit vom 16.04.2012 bis zum 18.05.2012 im Konvolut „Sammlung der in<br />
Auftrag gegebenen Gutachten“ zur öffentlichen Einsichtnahme aufgelegt (siehe<br />
Edikt/Kundmachung vom 10.04.2012).<br />
Der Sachverständige kann nicht an der Verhandlung teilnehmen. Sein Gutachten wird<br />
in der mündlichen Verhandlung am 21.05.2012 verlesen. Das Gutachten wird zum<br />
Bestandteil der Verhandlungsschr<strong>ift</strong> erklärt und dieser als Anlage beigefügt.<br />
Stellungnahme der <strong>Vorarlberg</strong>er Illwerke AG:<br />
Die <strong>Vorarlberg</strong>er Illwerke AG nimmt das Gutachten zustimmend zur Kenntnis. Im<br />
Zusammenhang mit den geforderten Nachweisen beim Einstoß von Lawinen in den<br />
Speicher möchten die <strong>Vorarlberg</strong>er Illwerke darauf hinweisen, dass auch jetzt schon im<br />
Winter bei hohen Speicherspiegellagen Stauspiegelbegrenzungen eingehalten werden.<br />
Weitere Stellungnahmen zum Gutachten des Sachverständigen für Sperrentechnik und<br />
–statik wurden keine zu Protokoll zu geben gewünscht.<br />
(Anlage 10)<br />
Gutachten des Sachverständigen für Felshohlraum- und Druckstollenbau, Prof.<br />
Dipl.-Ing. Dr. Peter Egger:<br />
Der Sachverständige hat sein Gutachten am 13.12.2011 erstattet. Dieses Gutachten<br />
wurde in der Zeit vom 16.04.2012 bis zum 18.05.2012 im Konvolut „Sammlung der in<br />
Auftrag gegebenen Gutachten“ zur öffentlichen Einsichtnahme aufgelegt (siehe<br />
Edikt/Kundmachung vom 10.04.2012).<br />
Der Sachverständige kann nicht an der Verhandlung teilnehmen. Sein Gutachten wird<br />
in der mündlichen Verhandlung am 21.05.2012 verlesen. Das Gutachten wird zum<br />
Bestandteil der Verhandlungsschr<strong>ift</strong> erklärt und dieser als Anlage beigefügt.<br />
Stellungnahme der <strong>Vorarlberg</strong>er Illwerke AG:<br />
Die <strong>Vorarlberg</strong>er Illwerke AG nimmt das Gutachten zustimmend zur Kenntnis.
- 24 -<br />
Weitere Stellungnahmen zum Gutachten des Sachverständigen für Felshohlraum- und<br />
Druckstollenbau wurden keine zu Protokoll zu geben gewünscht.<br />
(Anlage 11)<br />
Gutachten des Amtssachverständigen für Maschinenbau und<br />
Druckstoßberechnungen, Univ.-Doz. Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Wachter:<br />
Der Amtssachverständige hat sein Gutachten am 04.12.2011 erstattet. Dieses<br />
Gutachten wurde in der Zeit vom 16.04.2012 bis zum 18.05.2012 im Konvolut<br />
„Sammlung der in Auftrag gegebenen Gutachten“ zur öffentlichen Einsichtnahme<br />
aufgelegt (siehe Edikt/Kundmachung vom 10.04.2012).<br />
Der Amtssachverständige trägt die Ergebnisse seiner erwähnten Begutachtung am<br />
21.05.2012 anhand einer Powerpoint-Präsentation vor. Das Gutachten und die<br />
Powerpoint-Präsentation werden zum Bestandteil der Verhandlungsschr<strong>ift</strong> erklärt und<br />
dieser als Anlagen beigefügt.<br />
Stellungnahme der <strong>Vorarlberg</strong>er Illwerke AG:<br />
Die <strong>Vorarlberg</strong>er Illwerke AG nimmt die Ausführungen des Amtssachverständigen<br />
zustimmend zur Kenntnis.<br />
Weitere Stellungnahmen zum Gutachten des Amtssachverständigen für Maschinenbau<br />
und Druckstoßberechnungen wurden keine zu Protokoll zu geben gewünscht.<br />
(Anlagen 12 und 13)<br />
Stellungnahme der Abteilung VIe – Abfallwirtschaft als mitwirkende Behörde<br />
und des Amtssachverständigen für Abfallwirtschaft und Deponiebau, Ing. Klaus<br />
Steurer:<br />
Ing. Klaus Steurer als Vertreter der mitwirkenden Behörde und als<br />
Amtssachverständiger für Abfallwirtschaft und Deponiebau hat seine<br />
Stellungnahme/sein Gutachten am 04.11.2011 erstattet. Dieses Gutachten wurde in der<br />
Zeit vom 16.04.2012 bis zum 18.05.2012 im Konvolut „Sammlung der in Auftrag<br />
gegebenen Gutachten“ zur öffentlichen Einsichtnahme aufgelegt (siehe<br />
Edikt/Kundmachung vom 10.04.2012).<br />
Der Amtssachverständige trägt die Ergebnisse seiner erwähnten Begutachtung vor und<br />
erörtert diese in der mündlichen Verhandlung am 21.05.2012. Dieses Gutachten wird<br />
zum Bestandteil der Verhandlungsschr<strong>ift</strong> erklärt und dieser als Anlage beigefügt.
- 25 -<br />
In Ergänzung zu seinem Gutachten führt der Amtssachverständige in der<br />
mündlichen Verhandlung Folgendes aus:<br />
Durch die Projektsänderung ergibt sich nun, dass nur noch zwei Deponien (D1 und<br />
D2) eine Kapazität von über 100.000 m³ erreichen. Die Deponie D3 weist nur noch<br />
eine Gesamtkapazität von 50.000 m³ auf. Durch diese Projektsänderung würde sich aus<br />
abfalltechnischer Sicht dahingehend eine Änderung ergeben, dass für die Deponie D3<br />
Erleichterungen entsprechend § 48 Abs. 4 AWG 2002 angewendet werden könnten.<br />
Da diese Erleichterungen im Wesentlichen die Projektsunterlagen betreffen und diese<br />
ohnehin mit den Projektsunterlagen bereits vorgelegt wurden, wird in Absprache mit<br />
der Antragstellerin keine Änderung der abfalltechnischen Begutachtung angestrebt.<br />
Auch eine allfällige geringfügige Verringerung der Sicherheitsleistung wird von der<br />
Antragstellerin nicht angestrebt. Somit hat die gegenständliche Projektsänderung keine<br />
Auswirkung auf die vorliegende Beurteilung.<br />
Stellungnahme der <strong>Vorarlberg</strong>er Illwerke AG:<br />
Die <strong>Vorarlberg</strong>er Illwerke AG nimmt das Gutachten zustimmend zur Kenntnis.<br />
Weitere Stellungnahme zum Gutachten des Amtssachverständigen für Abfallwirtschaft<br />
und Deponiebau werden keine zu Protokoll zu geben gewünscht.<br />
Gutachten des Sachverständigen für Baugeologie, Dr. Sven Jacobs:<br />
(Anlage 14)<br />
Der Sachverständige hat sein Gutachten am 18.01.2012 erstattet. Dieses Gutachten<br />
wurde in der Zeit vom 16.04.2012 bis zum 18.05.2012 im Konvolut „Sammlung der in<br />
Auftrag gegebenen Gutachten“ zur öffentlichen Einsichtnahme aufgelegt (siehe<br />
Edikt/Kundmachung vom 10.04.2012).<br />
Der Sachverständige trägt die Ergebnisse seiner erwähnten Begutachtung am<br />
22.05.2012 anhand einer Powerpoint-Präsentation vor. Das Gutachten und die<br />
Powerpoint-Präsentation werden zum Bestandteil der Verhandlungsschr<strong>ift</strong> erklärt und<br />
dieser als Anlagen beigefügt.<br />
Auf Befragen der Gemeinde Galtür führt der Sachverständige in der mündlichen<br />
Verhandlung am 21.05.2012 Folgendes aus:<br />
Während des Vortriebs für den Druckstollen Silvretta sind Wasserzutritte und eine<br />
Beeinflussung des Bergwasserkörpers unvermeidlich. Mit der Herstellung der<br />
Auskleidung werden die Bergwasserzutritte weitestgehend gestoppt und der frühere<br />
Bergwasserspiegel wieder hergestellt.
- 26 -<br />
Stellungnahme der <strong>Vorarlberg</strong>er Illwerke AG:<br />
Die <strong>Vorarlberg</strong>er Illwerke AG nimmt das Gutachten zustimmend zur Kenntis.<br />
Bezüglich der im Gutachten des Sachverständigen für Baugeologie angesprochenen<br />
Verlagerung von Sedimenten im Speicher Vermunt wollen sich die Illwerke zur<br />
Freihaltung der Einläufe für die Triebwasserführung und der Grundablässe die Option<br />
der Verlagerung der Sedimente aus diesem Bereich in den Totraum der Speichers offen<br />
halten.<br />
Weitere Stellungnahmen zum Gutachten des Sachverständigen für Baugeologie<br />
wurden keine zu Protokoll zu geben gewünscht.<br />
Gutachten des Amtssachverständigen für Geologie, Dr. Walter Bauer:<br />
(Anlagen 15 und 16)<br />
Der Amtssachverständige hat sein Gutachten am 23.12.2011 erstattet. Dieses<br />
Gutachten wurde in der Zeit vom 16.04.2012 bis zum 18.05.2012 im Konvolut<br />
„Sammlung der in Auftrag gegebenen Gutachten“ zur öffentlichen Einsichtnahme<br />
aufgelegt (siehe Edikt/Kundmachung vom 10.04.2012).<br />
Der Amtssachverständige trägt die Ergebnisse seiner erwähnten Begutachtung vor und<br />
erörtert diese in der mündlichen Verhandlung am 22.05.2012. Dieses Gutachten wird<br />
zum Bestandteil der Verhandlungsschr<strong>ift</strong> erklärt und dieser als Anlage beigefügt.<br />
Stellungnahme der <strong>Vorarlberg</strong>er Illwerke AG:<br />
Die <strong>Vorarlberg</strong>er Illwerke AG nimmt die Stellungnahme zustimmend zur Kenntnis.<br />
Weitere Stellungnahmen zum Gutachten des Amtssachverständigen für Geologie<br />
wurden keine zu Protokoll zu geben gewünscht.<br />
(Anlage 17)<br />
Gutachten der Amtssachverständigen für Fluss- und Wasserbau, Hydrologie und<br />
Hochwasserschutz, Dipl.-Ing. Dr. Rosa Frei:<br />
Die Amtssachverständige hat ihr Gutachten am 15.02.2012 erstattet. Dieses Gutachten<br />
wurde in der Zeit vom 16.04.2012 bis zum 18.05.2012 im Konvolut „Sammlung der in<br />
Auftrag gegebenen Gutachten“ zur öffentlichen Einsichtnahme aufgelegt (siehe<br />
Edikt/Kundmachung vom 10.04.2012).
- 27 -<br />
Die Amtssachverständige trägt die Ergebnisse ihrer erwähnten Begutachtung am<br />
22.05.2012 anhand einer Powerpoint-Präsentation vor. Das Gutachten und die<br />
Powerpoint-Präsentation werden zum Bestandteil der Verhandlungsschr<strong>ift</strong> erklärt und<br />
dieser als Anlagen beigefügt.<br />
In Ergänzung zu ihrem Gutachten führt die Amtssachverständige in der<br />
mündlichen Verhandlung Folgendes aus:<br />
Die geplanten Standorte für die Deponien D1 und D2 befinden sich jeweils unmittelbar<br />
am Sperrenfuß der Sperren Silvretta und Vermunt entlang der Restill. Üblicherweise<br />
erfolgt die Sicherung von Deponien entlang von Fließgewässern bis zum 100jährlichen<br />
Hochwasser (in Ausnahmefällen auch 300-jährlich) mit einem<br />
ausreichenden Freibord.<br />
Die Ill unterhalb der Speicher ist im Normalfall trocken, dient aber zur Abfuhr des<br />
Wassers, das durch die Notentlastungsorgane (Grundablass, Umlaufstollen) der<br />
Staumauern abgeführt werden muss. Dieses Wasser muss jedenfalls sicher abgeführt<br />
werden, da ansonsten die Sicherheit der Sperre beeinträchtigt werden kann.<br />
Ohne Öffnung der Notentlastungsorgane kann Hochwasser nur indirekt über die<br />
Speicher und die Hochwasserüberläufe der Sperren in die Ill gelangen. Ohne Speicher<br />
wäre das Hochwasser aus dem natürlichen Gesamteinzugsgebiet zu berücksichtigen.<br />
In Absprache mit dem Sachverständigen für Dammbau und Bodenmechanik wird<br />
deshalb vorgeschlagen, die Auflagen 3 und 5 des Gutachtens vom 15.2.2012 wie folgt<br />
anzupassen:<br />
3. Für den Bereich der Deponie D1 ist in Absprache mit der wasserbautechnischen<br />
Sachverständigen eine abschnittsweise Spiegellinienberechnung für die Ill für die<br />
maximale Gesamtförderfähigkeit der tief liegenden Entlastungsorgane oder für das<br />
100-jährliche Hochwasser aus dem gesamten natürlichen Einzugsgebiet ohne<br />
Berücksichtigung der Speicher durchzuführen und die Sicherung des Deponiefußes<br />
darauf auszulegen. Es gilt der jeweils höhere Wert. Die seitliche Einmündung von<br />
Entlastungen ist bei der Sicherung jedenfalls gesondert zu berücksichtigen.<br />
5. Für den Bereich der Deponie D2 ist in Absprache mit der wasserbautechnischen<br />
Sachverständigen eine abschnittsweise Spiegellinienberechnung für die Ill für die<br />
maximale Gesamtförderfähigkeit der tief liegenden Entlastungsorgane oder für das<br />
100-jährliche Hochwasser aus dem gesamten natürlichen Einzugsgebiet ohne<br />
Berücksichtigung der Speicher durchzuführen und die Sicherung des Deponiefußes<br />
darauf auszulegen. Es gilt der jeweils höhere Wert. Die seitliche Einmündung von<br />
Entlastungen ist bei der Sicherung jedenfalls gesondert zu berücksichtigen.<br />
Die Errichtung und der Betrieb des Obervermuntwerks II führen zu keiner<br />
Verschlechterung der Hochwassersituation.
- 28 -<br />
Stellungnahme der <strong>Vorarlberg</strong>er Illwerke AG:<br />
Die <strong>Vorarlberg</strong>er Illwerke AG nimmt das Gutachten zustimmend zur Kenntnis.<br />
Aus Sicht der Projektwerberin wird darauf hingewiesen, dass eine Stauraumfreihaltung<br />
in Folge von möglichen Masseneinstößen (Lawinen) nicht mit zusätzlichen<br />
Freihaltungen für den Hochwasserschutz überlagert werden muss (nach den Vorgaben<br />
der Staubeckenkommission müssen zwei Extremereignisse nicht überlagert werden).<br />
Über Vorbringen von Herrn Günther Burger zur Hochwasserproblematik bei seinem<br />
Wohnobjekt, Schulstraße 6b in Gaschurn, führt die <strong>Vorarlberg</strong>er Illwerke AG aus:<br />
Die <strong>Vorarlberg</strong>er Illwerke AG wird im Hinblick auf das Vorbringen von Herrn<br />
Günther Burger in Zusammenarbeit mit der Behörde bzw. dem behördlichen<br />
Sachverständigen eine gemeinsame Lösung für die Mündung des Garnerabaches in die<br />
Ill suchen. Diese Sache steht jedoch nicht im Zusammenhang mit dem Projekt<br />
Obervermuntwerk II.<br />
Weitere Stellungnahmen zum Gutachten der Amtssachverständigen für Fluss- und<br />
Wasserbau, Hydrologie und Hochwasserschutz wurden keine zu Protokoll zu geben<br />
gewünscht.<br />
(Anlagen 18 und 19)<br />
Gutachten des Amtssachverständigen für Gewässerschutz, Grundwasser und<br />
Wasserversorgung, Dipl.-Ing. Albert Zoderer:<br />
Der Amtssachverständige hat sein Gutachten am 09.03.2012 erstattet. Dieses<br />
Gutachten wurde in der Zeit vom 16.04.2012 bis zum 18.05.2012 im Konvolut<br />
„Sammlung der in Auftrag gegebenen Gutachten“ zur öffentlichen Einsichtnahme<br />
aufgelegt (siehe Edikt/Kundmachung vom 10.04.2012).<br />
Der Amtssachverständige trägt die Ergebnisse seiner erwähnten Begutachtung vor und<br />
erörtert diese in der mündlichen Verhandlung am 22.05.2012. Dieses Gutachten wird<br />
zum Bestandteil der Verhandlungsschr<strong>ift</strong> erklärt und dieser als Anlage beigefügt.<br />
In Ergänzung zu seinem Gutachten führt der Amtssachverständige in der<br />
mündlichen Verhandlung Folgendes aus:<br />
Die <strong>Vorarlberg</strong>er Illwerke AG hat dem Unterzeichnenden zur Beurteilung der<br />
Trinkwasserversorgung im Projektsgebiet am 11.05.2012 die Projektsmappe mit dem<br />
Titel „Obervermuntwerk II – Zusätzliche Unterlagen zur Trinkwasserversorgung<br />
Vermunt-Bielerhöhe“ vom Mai 2012 übermittelt.
- 29 -<br />
Befund:<br />
In den Unterlagen wird für die 3 bestehenden Wasserversorgungsanlagen Silvrettadorf<br />
(Baubereich A), Vermunt-Seespitz (Baubereich C) und Vermunt-Wärterhaus<br />
(Baubereich D) eine Gegenüberstellung des Wasserdargebotes und des Wasserbedarfes<br />
gemacht. Ergebnis der Wasserbilanz ist, dass bei minimalem Wasserdargebot und<br />
mittlerem Wasserbedarf sowohl im Ist-Zustand als auch in der Bauphase und nach<br />
Inbetriebnahme des Obervermuntwerkes II eine ausreichende Bedarfsdeckung gegeben<br />
ist.<br />
Für den unwahrscheinlichen Fall einer Beeinträchtigung der genutzten Quellen ist die<br />
Ersatzwasserversorgung von den jeweils anderen genutzten Quellen vorgesehen. Hiezu<br />
soll im Zuge der Errichtung des Schmutzwasserableitungskanals von der Bielerhöhe<br />
nach Partenen eine Leerleitung mitverlegt werden.<br />
In den Anlagenschemaplänen sind die Quellfassungen, Behälter und Sonderbauwerke<br />
unter Angabe der Höhenverhältnisse erkennbar. Die hydraulische Leistungsfähigkeit<br />
der Anlagen mittels Rohrnetzhydraulik wurde nicht untersucht.<br />
Während bei den Anlagen Silvrettadorf und Vermunt-Seespitz die Abdeckung des<br />
Mehrbedarfes während der Bauphase über temporäre Anschlussleitungen erfolgt, ist<br />
bei der Wasserversorgungsanlage Vermunt–Wärterhaus eine Änderung und<br />
Erweiterung der Anlage vorgesehen. Bereits im Vorfeld der Errichtung der Deponie 1<br />
soll der bestehende Quellsammelschacht, unabhängig vom Obervermuntwerk II, durch<br />
den Einbau von Druckerhöhungspumpen adaptiert werden. Ebenso soll die bestehende<br />
Transportleitung in Richtung Pumpstation aufgelassen und durch eine neue<br />
Sphärogußleitung, DN 100 mm, ersetzt werden. Ausgehend von der bestehenden<br />
Pumpstation, welche aufgelassen wird, erfolgt die Neuverlegung der Anschlussleitung<br />
zum Portal des Zugangsstollens Krafthaus Obervermunt II. Der mittlere Bedarf der<br />
Wasserversorgungsanlage erhöht sich durch den Anschluss des Krafthauses von<br />
derzeit 0,1 m³/d auf 1,75 m³/d bzw 656 m³/a. Bei Berücksichtigung eines<br />
Spitzenfaktors von 2,0 ergibt sich für den verbrauchsreichsten Tag eine Bedarfsmenge<br />
von ca 3,5 m³/d.<br />
Für die bereits genutzte Wärterhausquelle (Nr 00.005) wurde bislang kein Schutzgebiet<br />
festgelegt. Im Übersichtslageplan (Projektsbeilage 7) ist das Einzugsgebiet der<br />
Wärterhausquelle mit einer Fläche von rund 210.000 m² planlich dargestellt.<br />
Beurteilung:<br />
Die in den Projektsunterlagen nachgewiesene Deckung des Wasserbedarfes im Bereich<br />
Vermunt-Bielerhöhe während der Bauausführung sowie nach Inbetriebnahme des<br />
Obervermuntwerkes II ist nachvollziehbar und plausibel. Ausreichende Druck- und<br />
Durchflussverhältnisse während der Bauphase sind allenfalls durch erforderliche<br />
Adaptierungen der bestehenden Anlagenverhältnisse zu erzielen.
- 30 -<br />
Für den sicheren und den hygienischen Anforderungen entsprechenden Betrieb der<br />
Wasserversorgungsanlage Vermunt-Wärterhaus wird die Einhaltung nachfolgender<br />
Auflagen beantragt:<br />
Leitungen:<br />
1. Die Dichtheit der neu verlegten Leitungen sind entsprechend der ÖNORM EN 805<br />
gemeinsam mit der ÖNORM B 2538 (Restnorm) nachzuweisen. Die<br />
diesbezüglichen Protokolle sind der Wasserrechtsbehörde gleichzeitig mit der<br />
Fertigstellungsmeldung vorzulegen. Die Druckprüfung ist durch die<br />
Oberbauleitung (Zivilingenieur/Bauamt) zu überwachen und das Ergebnis durch<br />
diese im Protokoll zu bestätigen.<br />
2. Die Druckstufen der Leitungen sind unter Beachtung der zulässigen Werte auf die<br />
örtlichen Verhältnisse abzustimmen. Die Rohrinnendurchmesser sind entsprechend<br />
der hydraulischen Berechnung zu wählen (Vorsicht bei Nennweitenangabe bei PE-<br />
Leitungen!).<br />
3. Nach Abschluss der Bauarbeiten sind alle neuen Rohrleitungsteile vor<br />
Inbetriebnahme zu reinigen und zu spülen.<br />
4. Die Inbetriebnahme der Leitungsabschnitte darf erst nach Vorliegen eines<br />
einwandfreien bakteriologischen Befundes, erstellt von einem befugten Institut,<br />
erfolgen.<br />
Pumpwerk:<br />
5. Für die zum Einsatz gelangenden Pumpen sind bis zur Fertigstellungsmeldung die<br />
technischen Datenblätter und die Pumpenkennlinien vorzulegen.<br />
Quellschutz:<br />
6. Für die Wärterhausquelle ist ein den heutigen Anforderungen entsprechendes<br />
Schutzgebiet festzulegen. Dazu ist das Einzugsgebiet auf Basis eines<br />
hydrogeologischen Gutachtens abzugrenzen. Die derzeitigen Nutzungen,<br />
Schwachstellen und Gefahrenherde sind aufzuzeigen. Im Weiteren ist ein<br />
Vorschlag zur Ausweisung der Schutzzonen I und II planlich darzustellen und in<br />
Form eines Projektes der Behörde bis 30.10.2014 vorzulegen.<br />
7. Bis zur Vorlage des Schutzgebietsprojektes ist eine provisorische Schutzzone I in<br />
der Natur abzugrenzen. Zustromig hat der Abstand von den Fassungssträngen<br />
mindestens 10 m zu betragen, abstromig und quer zur Strömungsrichtung ist ein<br />
Mindestabstand von 5 m einzuhalten. In der schneefreien Zeit ist die Schutzzone I<br />
in geeigneter Weise abzuzäunen und gegen den Zutritt unbefugter Personen zu
- 31 -<br />
sichern. Innerhalb der Schutzzone I ist die Beweidung, Düngung und Anwendung<br />
von Pflanzenschutzmitteln verboten. Es ist dauerhaft eine intakte Grasnarbe zu<br />
erhalten.<br />
Allgemeine Auflagen:<br />
8. Sämtliche Maßnahmen (neue Anlagenteile) sind einzumessen und in Ausführungsplänen<br />
zu dokumentieren. Diese sind gemeinsam mit einem schr<strong>ift</strong>lichen Bericht<br />
über die Ausführung (insbesondere über allfällige Abweichungen) bis zur Schlussüberprüfung<br />
vorzulegen.<br />
9. Die Gesamtanlage ist auf Grundlage der ÖNORM B 2539 regelmäßig zu<br />
überwachen (Eigen- und Fremdüberwachung gemäß § 134 WRG) und einwandfrei<br />
instand zu halten. Die Stammdatenblätter gemäß der ÖVGW-Richtlinie W 85<br />
(Anhang A-N) sind bis zur Fertigstellungsmeldung vorzulegen.<br />
10. Für die Betreuung der Anlage ist mindestens eine Person auszubilden und der<br />
Behörde bekannt zu geben. Diese hat nachweislich einen ÖVGW-Wassermeisterschulungskurs<br />
zu absolvieren. Während der Abwesenheit dieser Person ist eine<br />
gleichwertige Vertretung einzusetzen, diese ist ebenfalls namhaft zu machen.<br />
Es wird beantragt, die Bewilligungsdauer jener des Obervermuntwerkes II<br />
anzugleichen.<br />
Die Konsenswassermenge ist mit 1 l/s bzw 5 m³/d bzw 1.825 m³/a festzulegen und in<br />
geeigneter Weise durch eine Messeinrichtung zu erfassen.<br />
Für die Bauphase des Obervermuntwerkes II darf die Konsenswassermenge um 100 %<br />
überschritten werden.<br />
Stellungnahme der <strong>Vorarlberg</strong>er Illwerke AG:<br />
Die <strong>Vorarlberg</strong>er Illwerke AG nimmt das Gutachten zustimmend zur Kenntnis.<br />
Weitere Stellungnahmen zum Gutachten des Amtssachverständigen für<br />
Gewässerschutz, Grundwasser und Wasserversorgung wurden keine zu Protokoll zu<br />
geben gewünscht.<br />
(Anlage 20)<br />
Gutachten des Amtssachverständigen für Limnologie, Dipl.-Ing. Gerhard Hutter:<br />
Der Amtssachverständige hat sein Gutachten am 16.03.2012 erstattet. Dieses<br />
Gutachten wurde in der Zeit vom 16.04.2012 bis zum 18.05.2012 im Konvolut
- 32 -<br />
„Sammlung der in Auftrag gegebenen Gutachten“ zur öffentlichen Einsichtnahme<br />
aufgelegt (siehe Edikt/Kundmachung vom 10.04.2012).<br />
Der Amtssachverständige trägt die Ergebnisse seiner erwähnten Begutachtung am<br />
22.05.2012 anhand einer Powerpoint-Präsentation vor. Das Gutachten und die<br />
Powerpoint-Präsentation werden zum Bestandteil der Verhandlungsschr<strong>ift</strong> erklärt und<br />
dieser als Anlagen beigefügt.<br />
In Ergänzung zu seinem Gutachten führt der Amtssachverständige in der<br />
mündlichen Verhandlung Folgendes aus:<br />
Zum obigen Gutachten vom 16.03.2012 darf Folgendes ergänzt werden:<br />
Seite 3, Tabelle Oberflächenwasserkörper: In dieser Tabelle ist der<br />
Oberflächenwasserkörper Klostertalerbach (OWK 10002002) aufzunehmen. Der<br />
Zustand des Klostertalerbaches wird gemäß NGP 2009 mit sehr gut, sehr hohe<br />
Sicherheit ausgewiesen.<br />
In der Zusammenfassung ist betreffend Zustand der Oberflächenwasserkörper<br />
folgende Ergänzung aufzunehmen: Die Querung am Klostertalerbach, der sich gemäß<br />
NGP 2009 in sehr gutem Zustand befindet, kann als lokale Beeinträchtigung eingestuft<br />
werden. Die Maßnahme führt aus fachlicher Einschätzung zu keiner Verschlechterung<br />
des OWK.<br />
Ergänzung zu Auflage 2: Bei den zu messenden Parametern ist zusätzlich der<br />
Parameter DOC zu messen, bei Einsatz von Diesel-Slurry ist zusätzlich der KW-Index<br />
zu messen.<br />
Der Bürgermeister der Gemeinde Gaschurn ersucht, dass die im Rahmen der<br />
Ausgleichsmaßnahmen vorgesehenen Renaturierungsbereiche in der Gemeinde<br />
Gaschurn umgesetzt werden, beispielsweise sind dies Teilstrecken der Ill, im Bereich<br />
Klusertobel und im Bereich des Garnerabaches und beispielsweise nach Durchgang<br />
von Hochwässern Kleinstrukturen im Gewässerbett wieder hergestellt werden.<br />
Der Amtssachverständige führt zum Vorbringen der Gemeinde Gaschurn Folgendes<br />
aus:<br />
Die Anregung wird zur Kenntis genommen und es wird unter Einbindung der<br />
Gemeinde Gaschurn noch Rücksprache mit den Kollegen gehalten, die bei der<br />
Auswahl der vorgeschlagenen Renaturierungsstrecken eingebunden waren.<br />
Über Befragen von Dr. Mory führt der Amtssachverständige für Limnologie Folgendes<br />
aus:<br />
Die Situation im Bereich der Stauwurzel Vermunt würde im Vergleich zu der aktuellen<br />
Situation durch die Errichtung des vorgeschlagenen Abtrenndammes verbessert<br />
werden.
- 33 -<br />
Die limnologischenVeränderungen im Speicher Vermunt durch die Errichtung und<br />
durch den Betrieb des Obervermuntwerks II sind schwer abschätzbar. Die Besiedelung<br />
der Freiwasserzone ist hinkünftig ebenso wie die Übergangsbereiche der Uferzone<br />
stärkeren Schwankungen ausgesetzt. Hinsichtlich der Freiwasserzone ist betreffend die<br />
Besiedelung mit einem stärkeren Angleich zum Speicher Silvretta zu rechnen. Die<br />
Dotierung der Ill unterhalb der Staumauern Vermunt und Silvretta wäre prinzipiell<br />
durch technische Einrichtungen umsetzbar. Eine Dotierung würde zu Verbesserungen<br />
der standortgerechten Besiedelung mit aquatischen Tieren und Pflanzen führen.<br />
Stellungnahme der <strong>Vorarlberg</strong>er Illwerke AG:<br />
Die <strong>Vorarlberg</strong>er Illwerke AG hält fest, dass die limnologischen Veränderungen im<br />
Speicher Vermunt doch so weit abschätzbar sind, dass Ausgleichsmaßnahmen<br />
festzulegen möglich waren.<br />
Die <strong>Vorarlberg</strong>er Illwerke AG geht davon aus, dass etwaige Veränderungen von<br />
Ausgleichsmaßnahmen gegenüber jenen im Gutachten des Sachverständigen für<br />
Limnologie angeführten im Kostenbeitrag von 430.000,00 Euro jedenfalls enthalten<br />
sind.<br />
Ferner hält die <strong>Vorarlberg</strong>er Illwerke AG fest, dass im gültigen NGP 2009 eine<br />
Abgabe von Dotierwasser an Speicher wie jenen der Silvretta bzw. Vermunt nicht<br />
vorgesehen ist. Diesbezügliche Maßnahmen wird die <strong>Vorarlberg</strong>er Illwerke AG in<br />
Erfüllung der künftigen nationalen Gewässerbewirtschaftungspläne setzen.<br />
Schließlich legt die <strong>Vorarlberg</strong>er Illwerke AG auf die Feststellung Wert, dass aus<br />
limnologischer Sicht das gegenständliche Vorhaben als umweltverträglich bewertet<br />
wurde.<br />
Im Übrigen wird das Gutachten zustimmend zur Kenntis genommen.<br />
Weitere Stellungnahmen zum Gutachten des Amtssachverständigen für Limnologie<br />
wurden keine zu Protokoll zu geben gewünscht.<br />
(Anlagen 21 und 22)<br />
Gutachten des Amtssachverständigen für Fischereibiologie, Alban Lunardon:<br />
Der Amtssachverständige hat sein Gutachten am 14.12.2011 erstattet. Dieses<br />
Gutachten wurde in der Zeit vom 16.04.2012 bis zum 18.05.2012 im Konvolut<br />
„Sammlung der in Auftrag gegebenen Gutachten“ zur öffentlichen Einsichtnahme<br />
aufgelegt (siehe Edikt/Kundmachung vom 10.04.2012).
- 34 -<br />
Der Amtssachverständige trägt die Ergebnisse seiner erwähnten Begutachtung vor und<br />
erörtert diese in der mündlichen Verhandlung am 22.05.2012. Dieses Gutachten wird<br />
zum Bestandteil der Verhandlungsschr<strong>ift</strong> erklärt und dieser als Anlage beigefügt.<br />
Der Gutachter hat sein Gutachten vom 14.12.2011 ergänzt und die geänderten<br />
Textteile farblich hinterlegt. Das ergänzte Gutachten lautet somit wie folgt:<br />
Die <strong>Vorarlberg</strong>er Illwerke AG hat mit Eingabe vom 14.10.2011 beim Amt der<br />
<strong>Vorarlberg</strong>er Landesregierung den Antrag auf Genehmigung gemäß § 5 Abs. 1 des<br />
Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000 (UVP-G 2000) für die Errichtung und den<br />
Betrieb des Obervermuntwerks II in Gaschurn eingebracht. Diesem Antrag sind<br />
umfangreiche Projektsunterlagen beigefügt. Der fischereibiologische Amtsachverständige<br />
hat hierzu einen Datenträger erhalten, auf dem diese Unterlagen<br />
digital abrufbar sind.<br />
Nach Erstellung des ersten Gutachtens vom 14.12.2011 erstattete die VIW AG eine<br />
Stellungnahme zu den Gutachten der Sachverständigen und der koordinierende<br />
Sachverständige übermittelte eine integrative Gesamtbewertung der eingelangten<br />
Gutachten zur UVP-Verträglichkeit. Der fischereibiologische Amtsachverständige<br />
nimmt nochmals Bezug auf diese eingelangten Schreiben und erstellt ein ergänzendes<br />
und abschließendes fischereibiologisches Gutachten. Die missverständlichen Aussagen<br />
des ersten Gutachtens wurden korrigiert bzw. soweit ergänzt, dass sie dem Sachverhalt<br />
vollinhaltlich entsprechen.<br />
Sachverhalt:<br />
Bezüglich des detaillierten Sachverhalts wird auf das Einreichprojekt verwiesen. Eingangs<br />
sollten zum besseren Verständnis jene Bereiche aufgezählt werden, die der fischereibiologische<br />
Amtsachverständige hinsichtlich der umweltrelevanten Auswirkungen<br />
zu prüfen und zu beurteilen hat. Im Zuge dieses Projektes sind dies die Materiengesetze<br />
Wasserrecht, Fischerei und Tierschutz (für Fische). Als Hinweis sei mitgeteilt,<br />
dass gemäß Qualitätszielverordnung „Ökologie Oberflächengewässer“ jene Qualitätskomponenten<br />
heranzuziehen sind, welche für die ökologische Beurteilung maßgeblich<br />
sind. Da sich im gesamten Projektsbereich kein natürlicher Fischlebensraum<br />
befindet, wird der limnologische Amtsachverständige die Auswirkungen auf die Gewässerbiozönose<br />
wahrnehmen. Aufgrund der vorliegenden Projektsunterlagen ist<br />
davon auszugehen, dass durch die energiewirtschaftliche Nutzung des<br />
Obervermuntwerkes II keine zusätzlichen Auswirkungen auf die darunter befindlichen<br />
natürlichen Fischlebensräume zu erwarten sind. Die Annahme, dass durch die massive<br />
Umwälzung des Wasserkörpers im Vermunt- wie Silvrettastausee mehr Schluff in die<br />
untere Ill gelangt, wird aufgrund der unterschiedlichen Einflüsse wie Zeitphase,<br />
Temperatur, Messgenauigkeit, etc. schwer nachweisbar sein. Während der Errichtung<br />
des Einlaufbauwerkes beim Silvrettastausee ist mit einem vergleichbaren Austrag von<br />
Feinsedimenten wie bei dessen Totalentleerung im Jahre 2011 zu rechnen. Die<br />
mobilisierten Trübstoffe werden weitestgehend im Speicher Vermunt verbleiben.
- 35 -<br />
Der UVE-Fachbeitrag Gewässerökologie und Fischereiwirtschaft (Beilage 12.11 von<br />
der ARGE Limnologie) beschreibt die gewässerökologischen Aspekte (unter anderem<br />
auch die Fische), welche durch dieses Bauvorhaben berührt werden. Weitere Fachbeiträge,<br />
die sich im engeren Sinn mit der Fischerei beschäftigen, ist der Bericht der Beilage<br />
12.17 - Tourismus.<br />
Befund:<br />
Vom gegenständlichen Vorhaben sind drei Oberflächenwasserkörper (Silvrettastausee<br />
mit 1500400, die daran anschließende Fließstrecke mit dem OWK 100020003 und der<br />
im Wesentlichen den Speicher Vermunt abdeckenden OWK 10020005) betroffen. Die<br />
beiden letzteren OWK’s weisen derzeit einen unbefriedigenden Zustand mit hoher Sicherheit<br />
auf. Alle drei OWK’s liegen in der Bioregion der vergletscherten Zentralalpen<br />
(Kristallin) und außerhalb des natürlichen Fischlebensraumes. Beide Seen (Silvretta-<br />
und Vermuntstausee) sind künstlich errichtete Gewässer, die fischereilich genutzt werden.<br />
Aufgrund ihrer Größe und der Anbindung an fließende Gewässer wurden beide<br />
Seen mit Bescheid vom 23. Nov. 2001 zu einem Fischereieigenrevier ernannt, welches<br />
sich im Besitze der <strong>Vorarlberg</strong>er Illwerke AG befindet. Für die beiden Seen besteht<br />
seit dem Jahre 1968 ein auf unbestimmte Zeit abgeschlossener unentgeltlicher Vertrag<br />
mit dem "Sportfischerverein der Illwerke".<br />
Beide Speicher weisen über das ganze Jahr eine mehr oder weniger starke Trübung<br />
durch den Glescherschliff auf. Die Sichttiefe ist in der Regel sehr gering (weniger als<br />
50 cm – darunter ist es dunkel), ausgenommen davon der Zulaufbereich des Vermuntstausees.<br />
Während der Silvrettastausee vollkommen zufriert und dessen Oberfläche<br />
als Langlaufloipe genutzt wird, blieb bisher der Vermuntstausee durch den häufigen<br />
Wasseraustausch meistens Eisfrei. Eine natürliche Reproduktion findet in beiden<br />
Stausseen nicht statt, hingegen kann eine Naturverlaichung in manchen Zuflüssen (z.B.<br />
in der restlichen Ill zwischen Silvretta und Vermuntstausee) erfolgen. Die Besatzmaßnahmen<br />
erfolgen auch dort mit fangfähigen Fischen. Die Wettereinflüsse können<br />
in diesen Höhenlagen den Fischbeständen ordentlich zusetzen, sodass der Fischbestand<br />
in der Regel durch wiederholte Besatzmaßnahmen gestützt werden muss. Nur ein<br />
schwindend geringer Anteil der gefangenen Fische stammt aus der natürlichen<br />
Reproduktion der Fließgewässer dieses potentiellen Fischlebensraumes. Die überwiegende<br />
Mehrzahl der gefangenen Fische wurde vorher eingesetzt. Diese Art der Fischerei<br />
wird als put and take Fischerei (Einsatz und Ausfang von fangfähigen Forellen)<br />
bezeichnet. Die Wiederfangquote beträgt in etwa 60-80 %.<br />
Die fischereiliche Bewirtschaftung im Vermuntstausee soll in Zukunft unterbleiben,<br />
weil sich die Zunahme der Umwälzung (bisher etwa 32-mal pro Jahr) mit einer fischereilichen<br />
Bewirtschaftung nicht vereinbaren lässt. Die geplante Auslegung bietet bei<br />
voller Pumpleistung (beider Maschinen) und gefülltem Vermuntsee etwa 11 Pumpenvolllaststunden<br />
bei einem Wasserdurchfluss des OVW II von 135 m³/s (ohne Berücksichtigung<br />
eines Zu- und Abflusses beim Vermuntstausee). Bei Volllast im Turbinenbetrieb<br />
inklusive dem Betrieb des bestehenden Obervermuntwerkes und leerem Ver-
- 36 -<br />
muntsee ergeben sich etwa 9 Turbinenvolllaststunden bei einem Wasserdurchfluss im<br />
OVW II und OVW von 164 m³/s (ohne Berücksichtigung eines Zu- und Abflusses<br />
beim Vermuntsee). Mit dieser Vorgangsweise sind rasch aufeinanderfolgende Spiegelschwankungen<br />
des Vermuntstausses, der einen Nutzinhalt von 5,3 Mio. m³ aufweist,<br />
verbunden. Gleichermaßen bringt das für Fische und Fischer größere Einschränkungen<br />
mit sich. Letztere können leicht von einem rasch ansteigenden Wasserstand auf den mit<br />
Feinsedimenten überzogenen Böschungen überrascht werden und einen Unfall<br />
erleiden. Fische, die in den Sog des Triebwassers geraten, werden durch den Druck in<br />
den Turbinen getötet. Wie bereits erwähnt, verhindern die massiven Umwälzungen im<br />
Vermuntstausee (welcher 7-mal kleiner ist als der Silvrettastausee) die Schaffung eines<br />
adäquaten Fischlebensraumes. Aufgrund dieser Situation soll in Zukunft die fischereiliche<br />
Nutzung des Fischereireviers 112, Vermuntstausees, nicht mehr möglich sein.<br />
Die fischereiliche Nutzung im Silvrettastausee wird weiterhin möglich sein. Dort ist<br />
auch ein Feinrechen von 30 mm Schlitzbreite vorgesehen, sodass die eingesetzten<br />
Fische nicht in den Triebwasserstollen gelangen können. Durch den regen<br />
Wasseraustausch (Pumpspeicherung und Gewinnung von Regelenergie) ist damit zu<br />
rechnen, dass sich im nördlichen Seeteil (Bereich Ein- und Auslaufbauwerk) keine<br />
geschlossene Eisdecke mehr bildet.<br />
Gutachten:<br />
Wie bereits im Sachverhalt und Befund dieser Stellungnahme angefügt, befindet sich<br />
das Projekt außerhalb des natürlichen Fischlebensraumes, weshalb nur jene<br />
Qualitätskomponenten der Qualitätszielverordnung Ökologie zu beachten sind, die<br />
durch den Fachbereich Limnologie wahrgenommen werden. Durch den zukünftigen<br />
Betrieb sind keine zusätzlichen Auswirkungen auf den natürlichen Fischlebensraum<br />
der Ill im Walgau und im Talboden des Montafons zu erwarten. Um die<br />
Umweltauswirkungen der Absenkung und Restentleerung des Silvrettaspeichers<br />
möglichst gering zu halten, sind hierzu die Vorgaben des limnologischen<br />
Amtsachverständigen zu beachten.<br />
Hinsichtlich der zukünftigen Nutzung des Speichers Vermunt wurde seitens des Projektbetreibers<br />
angekündigt, dass die Bewirtschaftung zu unterbleiben hat und vor der<br />
Inbetriebnahme des Kraftwerkes ein Antrag bei der zuständigen Behörde zur<br />
Auflösung des Fischereireviers Nr. 112, Vermuntstausee, eingebracht wird. Durch<br />
diese Vorgangsweise ist der Einbau eines Feinrechens im Zulaufbereich der Turbinen<br />
(Pumpen) nicht erforderlich. Im Silvrettastausee wird nach Errichtung des Ein- und<br />
Auslaufbauwerkes die fischereiliche Bewirtschaftung wieder aufgenommen, weshalb<br />
ein Rechen mit 30 mm Stababstand eingebaut wird. Fischereirechtliche und<br />
tierschutzrechtliche Auflagen, welche für die Fische maßgeblich wären, können mit<br />
Ausnahme einer Auflage entfallen:<br />
1. Der Fischbesatz ist mindestens zwei Monate vor der Entleerung oder<br />
Absenkung der Speicher unter Absenkziel einzustellen. Danach sind geeignete<br />
angelfischereiliche Maßnahmen zu ergreifen, die ein weitgehendes Ausfischen
- 37 -<br />
des Stausees ermöglichen. Dies kann beispielsweise die Aufhebung der<br />
Schonzeit oder durch das Aussetzen der Begrenzung einer bestimmten<br />
Fangzahl erreicht werden.<br />
Aus fischökologischer Sicht können keine Kompensationsmaßnahmen verlangt<br />
werden. Die vom limnologischen Amtsachverständigen geforderten Ausgleichsmaßnahmen<br />
für das GEK Ill im Bereich des Montafon werden begrüßt. Eine<br />
vergleichbare Alternative für den Verlust des Fischereireviers scheitert aufgrund der<br />
fehlenden Möglichkeiten. Durch die umfangreiche Umwälzung dürfte in Zukunft der<br />
Silvrettastausee wesentlich früher zu befischen sein als bisher üblich.<br />
Stellungnahme der <strong>Vorarlberg</strong>er Illwerke AG:<br />
Die <strong>Vorarlberg</strong>er Illwerke AG nimmt das Gutachten zustimmend zur Kenntnis.<br />
Weitere Stellungnahmen zum Gutachten des Amtssachverständigen für<br />
Fischereibiologie wurden keine zu Protokoll zu geben gewünscht.<br />
(Anlage 23)<br />
Gutachten des Amtssachverständigen für Wildbach- und Lawinenverbauung,<br />
Dipl.-Ing. Wolfgang Schilcher:<br />
Der Amtssachverständige hat sein Gutachten am 19.12.2011 erstattet. Dieses<br />
Gutachten wurde in der Zeit vom 16.04.2012 bis zum 18.05.2012 im Konvolut<br />
„Sammlung der in Auftrag gegebenen Gutachten“ zur öffentlichen Einsichtnahme<br />
aufgelegt (siehe Edikt/Kundmachung vom 10.04.2012).<br />
Der Amtssachverständige trägt die Ergebnisse seiner erwähnten Begutachtung anhand<br />
einer Powerpoint-Präsentation vor und erörtert diese in der mündlichen Verhandlung<br />
am 22.05.2012. Dieses Gutachten sowie die Powerpoint-Präsentation werden zum<br />
Bestandteil der Verhandlungsschr<strong>ift</strong> erklärt und dieser als Anlagen beigefügt.<br />
In Ergänzung zu seinem Gutachten führt der Amtssachverständige in der<br />
mündlichen Verhandlung Folgendes aus:<br />
Über Befragen von Dr. Fink, Vertreter des Deutschen Alpenvereines, führt der<br />
Sachverständige Folgendes aus:<br />
Es gibt die Möglichkeit durch die Errichtung eines Tunnels einen lawinensicheren<br />
Zugang entlang des gesamten Westufers des Sees Richtung Wiesbadener Hütte<br />
herzustellen. Aufgrund der bestehenden geologischen Verhältnisse wären die<br />
Möglichkeiten einer Stützverbauung zu prüfen.
- 38 -<br />
Über Befragen von Dr. Kössler, Vertreter von Herrn Lorenz Heinrich, führt der<br />
Sachverständige Folgendes aus:<br />
Aufgrund des Modells des Österreichischen Alpenvereines „stop or go“ für<br />
Tourengeher wird ab Gefahrenstufe 3 vom Queren von Hängen mit einer Neigung von<br />
mehr als 35 Grad abgeraten. Daraus folgt, dass der Zugang über die Westseite des Sees<br />
bei Gefahrenstufe 3 nur eingeschränkt möglich ist. Dies gilt jedoch auch für den<br />
Bereich vom Ende des Sees bis zur Wiesbadener Hütte. Dieses Beispiel wurde<br />
angeführt um aufzuzeigen, dass je nach Beurteilung und Kriterien die<br />
Lawinengefährdung nicht mit ja oder nein, sondern mit unterschiedlichen Kriterien<br />
beurteilt werden kann und daher auch verschiedene Ausmaße erreichen kann.<br />
Das Österreichische Kuratorium für alpine Sicherheit, vertreten durch Dr. Karl Gabl,<br />
weist darauf hin, dass unter Umständen bei strikter Anwendung von Methoden<br />
strafrechtliche Konsequenzen befürchtet werden müssen.<br />
Bürgermeister Anton Mattle, Gemeinde Galtür, stellt im Hinblick auf die<br />
Verhältnismäßigkeit der Sicherungsmaßnahmen fest, dass der Zugang von der Bieler<br />
Höhe aus nicht nur zur Wiesbadener Hütte, sondern für den Zugang in das gesamte<br />
Skitourengebiet Silvretta von Bedeutung ist.<br />
Auf Befragen von Dr. Fink wird vom Sachverständigen Folgendes ausgeführt:<br />
Das von der <strong>Vorarlberg</strong>er Illwerke AG vorgelegte Gutachten des Eidgenössischen<br />
Instituts für Schnee- und Lawinenforschung wird vom Sachverständigen als schlüssig<br />
und nachvollziehbar erachtet.<br />
Dr. Kössler vertritt die Ansicht, dass die verminderte Zugänglichkeit über den Zugang<br />
Seewestseite um minus 10 % nicht plausibel ist. Der Sachverständige führt dazu<br />
Folgendes aus:<br />
Die Annahme einer verminderten Zugänglichkeit um minus 10 % wird vom<br />
Sachverständigen als plausibel erachtet, wenn der Zugang zur Westseite projektsgemäß<br />
(mit Lawinensprengungen) ausgeführt wird. Von der <strong>Vorarlberg</strong>er Illwerke AG wird<br />
ausgeführt, dass nicht beabsichtigt ist, zur Sicherung des Zuganges über die<br />
Seewestseite Lawinensprengungen durchzuführen. Der Sachverständige führt aus, dass<br />
er nicht abschätzen kann, um wie viel Prozent sich die Zugänglichkeit zur<br />
Wiesbadener Hütte reduziert, wenn keine Sprengungen durchgeführt werden. In<br />
diesem Fall ist die reduzierte Zugänglichkeit um minus 10 % als zu optimistisch<br />
anzusehen. Es wäre deshalb sinnvoll sich weitere Maßnahmen zur Lawinensicherung<br />
zu überlegen, insbesondere für den Zugangsweg der für die Versorgung der<br />
Wiesbadener Hütte gedacht ist.<br />
Die Beurteilung durch den Sachverständigen für Wildbach- und<br />
Lawinverbauung wird am 23.05.2012 fortgesetzt:<br />
Zu der von Dr. Kössler aufgeworfenen Frage, ob Nassschneelawinen im Frühjahr<br />
verhindert werden können und wenn nicht, ob der Weg trotz der Gefahr von
- 39 -<br />
Nassschneelawinen gefahrlos begangen und mit Überschneefahrzeugen befahren<br />
werden kann, erläutert der Sachverständige:<br />
Es besteht die Möglichkeit, dass Nassschneelawinen bzw. der Anbruch von<br />
Nassschneelawinen durch Stützverbauungen weitgehend verhindert werden. Der Weg<br />
kann bei Gefahr durch Nassschneelawinen nicht gefahrlos begangen werden bzw. mit<br />
Überschneefahrzeugen befahren werden.<br />
Bei der Einschätzung der verminderten Erreichbarkeit der Wiesbadner Hütte über das<br />
Westufer wurden laut Auskunft des Gutachters gelegentliche Lawinensprengungen<br />
berücksichtigt.<br />
Aus der Sicht des lawinenbautechnischen Sachverständigen sind als Ausgleich für die<br />
Lawinensprengungen, die nicht durchgeführt werden sollen, Schutzmaßnahmen<br />
unmittelbar oberhalb des geplanten Weges erforderlich. Bei diesen Maßnahmen<br />
handelt es sich um Stützverbauungen im Bereich zwichen hm 1 und 3 und um<br />
Terrassen zwischen hm 5,5 und 7. Diese Maßnahmen sind erforderlich, damit die<br />
Annahme von – 10 % Erreichbarkeit aufrecht zu erhalten ist. Diese Annahme gilt<br />
sowohl für die Befahrung mit dem Überschneefahrzeug als auch für Schitourengeher.<br />
Diese Annahme wurde auf Plausibilität geprüft, seitens des Amtssachverständigen<br />
wurden dazu keine gesonderten Berechnungen angestellt und nach Auskunft des<br />
Amtssachverständigen wurden auch vom Institut für Schnee- und Lawinenforschung<br />
(UVE-Fachbeitrag Tourismus) keine diesbezüglichen Berechnungen erstellt. Anhand<br />
eines Lawinenkatasters wäre eine bessere Einschätzung möglich.<br />
Auf Befragen von Dr. Kössler teilt der Sachverständige mit, dass auf 330 m Weglänge<br />
Schutzmaßnahmen notwendig sind.<br />
Durch die vorgesehenen Maßnahmen können Spontanlawinen, die im Wirkungsbereich<br />
der Stützverbauung abgebrochen wären, verhindert werden.<br />
Nach Ansicht von Dr. Kössler kann aufgrund der vom Sachverständigen<br />
vorgeschlagenen Maßnahmen eine verminderte Zugangshäufigkeit von 10 %<br />
keineswegs erreicht werden, sondern beträgt die verminderte Zugangshäufigkeit nach<br />
wie vor wesentlich mehr als 10 %. Die aufgrund des Bauvorhabens sich ergebende<br />
erhöhte Lawinengefährdung betrifft nicht nur den Fahrer des Überschneefahrzeuges,<br />
sondern sämtliche Besucher der Wiesbadener Hütte sowie der sonstigen auf dieser<br />
Wegstrecke erreichbaren Ausflugsziele.<br />
Die Gemeinde Gaschurn und Bürgermeister Martin Netzer als Träger der örtlichen<br />
Sicherheitspolizei halten fest, dass hier diskutierte sporadische Lawinensprengungen<br />
als äußerst problematisch angesehen werden, zumal der Rechtsschein eines gesicherten<br />
Schiraums erzeugt wird, während es sich in Wahrheit um freien Schiraum handelt. Vor<br />
dem Hintergrund der zivil- und vor allem strafrechtlichen Haftung der Behörde und der<br />
Mitglieder der örtlichen Lawinenkommission kann dies nur in Abstimmung mit diesen<br />
Betroffenen erfolgen.
- 40 -<br />
Stellungnahme der <strong>Vorarlberg</strong>er Illwerke AG:<br />
Zur Klarstellung hält die <strong>Vorarlberg</strong>er Illwerke AG Folgendes fest:<br />
Die Beurteilung der veränderten Zugänglichkeit zur Wiesbadener Hütte, die in einem<br />
mittleren Jahr 10 % betragen wird, basiert auf der Einschätzung der erhöhten<br />
Lawinengefahr auf dem neuen Weg „Westtrasse“ und der Berücksichtigung der jetzt<br />
schon vorhandenen Lawinensituation vom hinteren Seeende bis zur Wiesbadener<br />
Hütte.<br />
Seitens der <strong>Vorarlberg</strong>er Illwerke AG wird richtiggestellt, dass im erwähnten<br />
Gutachten während der meisten Tage die Gefahr als erheblich (Stufe 3) oder mäßig<br />
(Stufe 2) eingeschätzt wurde.<br />
Um Unsicherheiten in Zusammenhang mit den für das Gutachten verwendeten<br />
Grundlagen zu vermeiden, wird auf den Punkt 2. Grundlagen des dem Einreichoperat<br />
beiliegenden Gutachtens verwiesen.<br />
Für den betrachteten Hangabschnitt liegt nur teilweise ein Lawinenkataster vor. Dies<br />
ist darin begründet, dass üblicherweise Lawinenkataster für den besiedelten Raum<br />
erstellt werden und nicht für den freien Schiraum. Eine exakte Berechnung anhand<br />
eines Lawinenkatasters war daher nicht möglich. Die vorgenommene Beurteilung<br />
anhand der bereits erwähnten Unterlagen stellt das übliche Verfahren dar, um eine<br />
solche Verfügbarkeit abzuschätzen.<br />
Dr. Kössler führt zu den verwendeten Unterlagen aus:<br />
Die Qualität der verwendeten Unterlagen wird nicht bezweifelt, jedoch ist die<br />
Schlussfolgerung, insbesondere die verminderte Zugangshäufigkeit von 10 % nicht<br />
nachzuvollziehen.<br />
Weitere Stellungnahmen zum Gutachten des Amtssachverständigen für Wildbach- und<br />
Lawinenverbauung wurden keine zu Protokoll zu geben gewünscht.<br />
(Anlagen 24 und 25)<br />
Gutachten des Amtssachverständigen für Raumplanung, Baugestaltung,<br />
Kulturgut und Wanderwege, Dipl.-Ing. Ulrich Grasmugg:<br />
Der Amtssachverständige hat sein Gutachten am 03.12.2011 erstattet. Dieses<br />
Gutachten wurde in der Zeit vom 16.04.2012 bis zum 18.05.2012 im Konvolut<br />
„Sammlung der in Auftrag gegebenen Gutachten“ zur öffentlichen Einsichtnahme<br />
aufgelegt (siehe Edikt/Kundmachung vom 10.04.2012).
- 41 -<br />
Der Amtssachverständige trägt die Ergebnisse seiner erwähnten Begutachtung vor und<br />
erörtert diese in der mündlichen Verhandlung am 22.05.2012. Dieses Gutachten wird<br />
zum Bestandteil der Verhandlungsschr<strong>ift</strong> erklärt und dieser als Anlage beigefügt.<br />
In Ergänzung zu seinem Gutachten führt der Amtssachverständige in der<br />
mündlichen Verhandlung Folgendes aus:<br />
Die Reduzierung in der Deponie D3 der Größenordnung von rund 50.000 m³ wird<br />
insofern begrüßt, weil sich dadurch auch die Schütthöhe der Deponie reduziert und in<br />
weiterer Folge auch die Veränderung in der Silhouette der Passhöhe und der<br />
dahinterliegenden Barbarakapelle (Kulturgut) nicht mehr in dem Maße verändert wird<br />
wie im Gutachten festgehalten. Die Verlagerung des Schüttgutes auf die Deponie D2<br />
wird dann keine Veränderung im Landschaftsbild hervorrufen, wenn dadurch die<br />
Kubatur der Schüttung unverändert bleibt. Es muss jedoch gewährleistet werden, dass<br />
durch einen höheren Verdichtungsgrad das Volumen der Schüttung auch tatsächlich<br />
unverändert bleibt. Andernfalls müssten überdies über die geänderte Schüttgeometrie<br />
dementsprechende Deckpläne zur Beurteilung vorgelegt werden.<br />
Zu den geplanten Richtfunkmasten wird Folgendes festgehalten:<br />
1. Der Mast mit einer Gesamthöhe von ca. 5 m und zwei daran montierten<br />
Richtfunkschüsseln mit einem Durchmesser von jeweils 60 cm dürfte nach meiner<br />
bisherigen langjährigen Erfahrung im Umgang mit Richtfunkmasten in der<br />
gegebenen Lage, die im Wesentlichen durch Felsformation und spärliche<br />
Vegetation gekennzeichnet ist, eher untergeordnet in Erscheinung treten.<br />
Gravierende landschaftsbildliche Störwirkungen lassen sich meines Erachtens<br />
daraus nicht ableiten.<br />
2. Hinsichtlich des zweiten Richtfunkmasten mit einer Höhe von ca. 10 bis 12 m<br />
Höhe und zwei Richtfunkschüsseln mit einem Durchmesser von jeweils 60 cm<br />
kann eine Beurteilung erst nach Durchführung eines Lokalaugenscheines erfolgen.<br />
Auf Frage von Mag. Pfefferkorn, Vertreter der Gemeinde Gaschurn, hinsichtlich<br />
allenfalls nötiger Flächenwidmungen hält der Amtssachverständige fest:<br />
Nach meinem nichtjuristischen Verständnis braucht es für das Kavernenkrafthaus, da<br />
sich dieses unterhalb der Erdoberfläche befindet, keine eigene Flächenwidmung. Bei<br />
den Lüftungsbauwerken bräuchte es nur dann eine Flächenwidmung, wenn diese<br />
erstens einer Bewilligungspflicht nach dem Baugesetz unterliegen und zweitens die<br />
bebaute Fläche über 25 m² liegt. Hinsichtlich der Deponien bedarf es meines Erachtens<br />
keiner eigenen Flächenwidmung.<br />
Stellungnahme der <strong>Vorarlberg</strong>er Illwerke AG:<br />
Die <strong>Vorarlberg</strong>er Illwerke AG stimmt dem Gutachten zu und geht davon aus, dass die<br />
in der Verhandlung erörterten Fragen weiterhin ergeben, dass das Projekt aus Sicht des<br />
Fachgebietes Raumplanung umweltverträglich ist.
- 42 -<br />
Weitere Stellungnahmen zum Gutachten des Amtssachverständigen für Raumplanung,<br />
Baugestaltung, Kulturgut und Wanderwege wurden keine zu Protokoll zu geben<br />
gewünscht.<br />
(Anlage 26)<br />
Gutachten des Amtssachverständigen für Verkehrstechnik und –abwicklung, Ing.<br />
Christian Wolf:<br />
Der Amtssachverständige hat sein Gutachten am 02.11.2011 erstattet. Dieses<br />
Gutachten wurde in der Zeit vom 16.04.2012 bis zum 18.05.2012 im Konvolut<br />
„Sammlung der in Auftrag gegebenen Gutachten“ zur öffentlichen Einsichtnahme<br />
aufgelegt (siehe Edikt/Kundmachung vom 10.04.2012).<br />
Der Amtssachverständige trägt die Ergebnisse seiner erwähnten Begutachtung anhand<br />
einer Powerpoint-Präsentation vor und erörtert diese in der mündlichen Verhandlung<br />
am 22.05.2012. Dieses Gutachten sowie die Powerpoint-Präsentation werden zum<br />
Bestandteil der Verhandlungsschr<strong>ift</strong> erklärt und dieser als Anlagen beigefügt.<br />
In Ergänzung zu seinem Gutachten führt der Amtssachverständige in der<br />
mündlichen Verhandlung Folgendes aus:<br />
Im Hinblick auf die von der <strong>Vorarlberg</strong>er Illwerke AG mit Schreiben vom 03.05.2012<br />
vorgelegte „Klarstellung“ zum Fachbeitrag Verkehr für die Fahrten im Winter bei der<br />
Route Nummer 2S Partenen, Talstation Vermuntbahn (B13) – Partenen, Mautstelle<br />
Silvrettahochalpenstraße (B17), wonach die Spitzenfrequenzen von 28 Fahrten pro Tag<br />
statt 7 Fahrten pro Tag anzunehmen sind, ändert an der verkehrstechnischen<br />
Beurteilung nichts und ist daher aus verkehrstechnischer Sicht irrelevant.<br />
Im Hinblick auf die Route S2 hält die Gemeinde Gaschurn, vertreten durch<br />
Privatgutachter Dipl.-Ing. Joachim Kleiner fest, dass der in der Klarstellung zum<br />
Fachbeitrag Verkehr angegebene Mehrverkehr auf einer Teilstrecke der Landesstraße<br />
L188 stattfindet, auf der ansonsten im Winter überhaupt kein Verkehr stattfindet. Die<br />
Mehrbelastung ist daher aus Sicht der Gemeinde Gaschurn sehr wohl wesentlich.<br />
Im Weiteren stellt der Privatgutachter Dipl.-Ing. Kleiner das im Auftrag der Gemeinde<br />
Gaschurn erstellte Prüfgutachten über das Amtsgutachten zum UVP Obervermuntwerk<br />
II vor. Zuerst verweist Dipl.-Ing. Kleiner darauf, dass sich das Amtsgutachten sehr eng<br />
an den Fachbeitrag der Konsenswerberin, der vom Fachbüro Besch erstellt wurde, hält.<br />
Da das Amtsgutachten ohne den Fachbeitrag nicht nachvollzogen werden konnte,<br />
wurde der Fachbeitrag angefordert und bezieht sich daher das Prüfgutachten auf den<br />
Fachbeitrag der Konsenswerberin zum Fachbeitrag.
- 43 -<br />
Folgende Punkte werden kritisch betrachtet und hinterfragt:<br />
Die in den Tabellen der Seiten 15 ff angegebenen transportierten Gesamttonnagen, die<br />
auf Basis des angegebenen Fahrzeugkollektivs nicht nachvollzogen werden können.<br />
Weiters wird kritisch hinterfragt, die Ermittlung der Anzahl der Tage, auf die der<br />
Verkehr als Mittelwert verteilt wird, insbesondere wird bezweifelt, dass monatlich 22<br />
Arbeitstage zur Abwicklung von Schwerverkehr zur Verfügung stehen, dass 63<br />
Monate als Bauzeit zur Abwicklung des Schwerverkehrs zur Verfügung stehen und<br />
dass 26 Arbeitstage pro Monat zu diesem Zweck verwendbar sind, insbesondere unter<br />
Berücksichtigung des Schwerverkehrfahrverbotes am Wochenende. Weiters wird<br />
hinterfragt, wie die im Abfallwirtschaftskonzept der Konsenswerberin genannten 400<br />
Arbeitskräfte täglich zur und von der Baustelle kommen, zu diesem Thema gibt es im<br />
Fachbeitrag überhaupt keine Aussage.<br />
Weiters wird hinterfragt, auf welcher Basis das Nutzfahrzeugkollektiv von Abbildung<br />
8 auf Seite 17 des Fachbeitrags ermittelt wurde, insbesondere im Hinblick darauf, dass<br />
der Gemeinde Gaschurn bekannt ist, dass auch örtliche Fuhrunternehmer mit sehr<br />
kleinen Transportfahrzeugen zum Einsatz kommen werden.<br />
In dem Fachbeitrag ermittelt die Erstellerin desselben die Leistungsfähigkeit der L188<br />
auf Basis der RVS 03.01.11 und geht davon aus, dass die gesamte Strecke als<br />
anbaufrei zu betrachten ist. Die Konsenwerberin möge angeben, für wie groß sie den<br />
anbaufreien Teil der Straße zwischen Bludenz und Partenen schätzt und ob sich aus<br />
dieser Einschätzung Änderungen in der Beurteilung der Leistungsfähigkeit der Straße<br />
ergeben.<br />
Die <strong>Vorarlberg</strong>er Illwerke AG, vertreten durch Dipl.-Ing. Gerhard Engstler, Büro<br />
Besch und Partner, Verfasser des UVE Fachbeitrages Verkehr, führt dazu aus:<br />
Die Einschätzung des Prüfgutachtens auf Seite 9 bezüglich der bebauten Strecke mit<br />
30 % wird im Wesentlichen geteilt, wobei ein nicht unerheblicher Teil nur einseitig<br />
bzw. nur schwach bebaut ist. Im bebauten Bereich wird die Leistungsfähigkeit<br />
niedriger sein wie im unbebauten Bereich. Für den werktäglichen durchschnittlichen,<br />
durch das Vorhaben zusätzlich zu erwartenden Verkehr ist genügend<br />
Leistungsfähigkeit vorhanden. Durch die Annahme von 30 % bebauten Anteil ergeben<br />
sich eine Leistungsfähigkeit von ca. 16.000 bis 17.000 Fahrzeugen pro Tag. Wir<br />
haben derzeit einen durchschnittlichen täglichen Verkehr von ca. 14.000 Fahrzeugen<br />
pro Tag und dieser Verkehr kann derzeit ohne Stauerscheinungen abgeführt werden.<br />
Mag. Pfefferkorn, Vertreter der Gemeinde Gaschurn, merkt dazu an, dass diese<br />
Angaben aus folgenden Gründen unschlüssig sind:<br />
Die Aussage, dass Leistungsreserven vorhanden sind, wird bestätigt, zu hinterfragen ist<br />
jedoch die Formulierung, dass diese auch genügend groß sind (wie oben angegeben).<br />
Hingewiesen wird auf die offensichtliche Notwendigkeit am Knoten Vandans eine<br />
Lichtsignalanlage zu errichten.
- 44 -<br />
Dazu hält der Vertreter der <strong>Vorarlberg</strong>er Illwerke AG fest:<br />
Es gibt bereits derzeit einzelne Tage (Wochenende) im Winter, die zu<br />
Stauerscheinungen im Montafon und auch im Knoten Vandans führen. Dabei werden<br />
bis zu 20.000 Kraftfahrzeuge pro Tag gezählt. Deshalb werden die Auswirkungen des<br />
zusätzlichen Verkehrs durch das Obervermuntwerk II, dessen Verkehr im Winter<br />
geringer ist als im Sommer, bezüglich Sicherheit, Leichtigkeit und Flüssigkeit des<br />
Verkehrs als gering beurteilt.<br />
Der Fachbeitrag bleibt laut Gemeinde Gaschurn die Auskunft schuldig, inwieweit sich<br />
auf den vom Mehrverkehr betroffenen Knoten die Verkehrsqualität durch ein<br />
Anwachsen der Wartezeiten verschlechtert und ist diesbezüglich zu ergänzen.<br />
Dazu führt die <strong>Vorarlberg</strong>er Illwerke AG Folgendes aus:<br />
Weil die Auswirkungen als gering beurteilt wurden, wurde in Abstimmung mit dem<br />
verkehrstechnischen Amtssachverständigen auf einen detaillierten Nachweis der<br />
Änderungen der Leistungsfähigkeit und Wartezeiten verzichtet.<br />
Die Gemeinde Gaschurn bemerkt dazu, dass die Ausführungen immer noch<br />
unvollständig sind im Hinblick darauf, wie die Arbeitskräfte zur Baustelle kommen<br />
und wie die Anzahl jener Tage ermittelt wird, auf die der Verkehr zur Ermittlung des<br />
Mittelwertes umgelegt wird.<br />
Absehbar ist, dass die Tourismuswirtschaft am Talschluss in einem deutlich größeren<br />
Ausmaß beeinträchtigt sein wird, als dies bei Beurteilung der Landesstraße in St.<br />
Gallenkirch zum Ausdruck kommt und erwartet die Gemeinde Gaschurn daher, dass<br />
diese Beeinträchtigungen gesondert ausgewiesen und quantifiziert werden. Sollten sich<br />
aus der Adaptierung der oben kritisierten Zahlen Änderungen an den<br />
Verkehrsfrequenzen ergeben, so sind auch die auf dem Fachbeitrag aufbauenden<br />
Gutachten für Medizin und Luftreinhaltung zu überprüfen.<br />
Abschließend verweist die Gemeinde Gaschurn darauf, dass zur Beurteilung des<br />
Verkehrsgeschehens auf der Landesstraße im Gemeindegebiet erweiterte Zählungen<br />
vorliegen und von der Gemeinde jederzeit zur Verfügung gestellt werden können,<br />
außerdem ist in der Adaptierung des Fachbeitrages auf die Anzahl der geplanten<br />
Nachtfahrten und ihre zuverlässige Beschränkung im Sinne der Anrainer einzugehen.<br />
Dipl.-Ing. Hermann Wirth führt aus: Als koordinierender Sachverständiger war ich bei<br />
den Besprechungen und den Erörterungen der Grundlagen, auch des<br />
verkehrstechnischen Gutachtens eingebunden, und habe die aufgeworfenen Fragen im<br />
Prüfgutachten zum Fachbereich Verkehr des Dipl.-Ing. Kleiner geprüft und mit den<br />
Angaben der <strong>Vorarlberg</strong>er Illwerke AG verglichen. Es kann bestätigt werden, dass die<br />
Zahlen der Antragstellerin grundsätzlich realistisch sind und es nur Verschiebungen im<br />
Prozentbereich im Rahmen der Schätzgenauigkeit und der angenommenen<br />
Sicherheiten geben wird.
- 45 -<br />
Dr. Mory hält für die Bürgerinitiative Zukunft Montafon fest, dass sich diese der<br />
Stellungnahme, den Bedenken und Kritikpunkten der Gemeinde Gaschurn zum<br />
Fachbeitrag Verkehr und zum verkehrstechnischen Gutachen des<br />
Amtssachverständigen vollinhaltlich anschließt und diese Ausführungen auch zum<br />
Inhalt der eigenen Stellungnahme erhebt, wobei folgender weiterer Kritikpunkt<br />
angeführt wird:<br />
Es wurde nach Ansicht der Bürgerinitiative bisher von der <strong>Vorarlberg</strong>er Illwerke AG<br />
nicht nachvollziehbar dargestellt, welche Anzahl von LKW-Fahrbewegungen durch<br />
einen Bau der Anlage Obervermuntwerk II in einem Bereich der Route 1 insgesamt<br />
erzeugt wird und wie sich dieser Gesamtverkehr auf einzelne Transportgüter aufteilt.<br />
Gleiches gilt auch für den Verkehr im Bereich der Silvrettastraße und zwar<br />
Kubaturmengen, die zu transportieren sind, noch aus dem Projekt entnehmbar sind,<br />
nicht jedoch mehr und sohin handelt es sich um reine Behauptungen über<br />
Verkehrsbedingungen, die sich auf ihre Richtigkeit und Schlüssigkeit absolut nicht<br />
überprüfen lassen. Die Angaben der Antragstellerin zum Thema Verkehr unterliegen<br />
hinsichtlich ihrer Richtigkeit und Plausibilität der Beweiswürdigung. Durch den<br />
Privatgutachter Dipl.-Ing. Kleiner wurden hinsichtlich jener Angaben, die die<br />
<strong>Vorarlberg</strong>er Illwerke AG gegenüber dem Ersteller des Fachbeitrags Verkehr gemacht<br />
haben, schwerwiegende innere Inkonsistenzen, wohl auch Fehler aufgezeigt, woraus<br />
folgt, dass die Angaben, die die <strong>Vorarlberg</strong>er Illwerke AG zur Grundlage für die<br />
verkehrstechnische Beurteilung macht, insgesamt zu hinterfragen sind.<br />
Stellungnahme der <strong>Vorarlberg</strong>er Illwerke AG:<br />
Die <strong>Vorarlberg</strong>er Illwerke AG hält fest, dass in dem gegenständlichen Teilabschnitt der<br />
Landesstraße im Winterhalbjahr über den Schneepflugverkehr hinaus<br />
Postautobusverkehr, Gäste- und Anrainerverkehr stattfindet.<br />
Die <strong>Vorarlberg</strong>er Illwerke AG beabsichtigt, die von Dipl.-Ing. Kleiner aufgeworfenen<br />
Fragen bis zum 23.05.2012 zu beantworten. Der Vollständigkeit halber wird jedoch<br />
darauf hingewiesen, dass die Beantwortung bereits in einem Rohentwurf vorliegt und<br />
aufgrund dieser Beurteilung davon ausgegangen wird, dass die im Rahmen des UVE<br />
Fachbeitrages Verkehr angegebenen Zahlen richtig sind und daher die Gutachten aus<br />
den Fachbereichen Schall, Verkehrstechnik, Lufthygiene und Klimaschutz und<br />
Umweltmedizin diesbezüglich nicht angepasst werden müssen.<br />
Weitere Stellungnahmen zum Gutachten des Amtssachverständigen für<br />
Verkehrstechnik und -abwicklung wurden keine zu Protokoll zu geben gewünscht.<br />
(Anlagen 27 und 28)
- 46 -<br />
Stellungnahme des Amtssachverständigen für Verkehrsplanung, Dipl.-Ing. Jörg<br />
Zimmermann:<br />
Der Amtssachverständige hat seine Stellungnahme mit Schreiben vom 16.05.2012, Zl.<br />
VIa-411.04.00, erstattet. Diese Stellungnahme wird verlesen, zum Bestandteil der<br />
V<strong>erhandlungsniederschr</strong><strong>ift</strong> erklärt und dieser als Anlage beigefügt.<br />
(Anlage 29)<br />
Gutachten des Amtssachverständigen für Lufthygiene und Klimaschutz, Dipl.-<br />
Ing. Arthur Sottopietra:<br />
Der Amtssachverständige hat sein Gutachten am 09.01.2012 erstattet. Dieses<br />
Gutachten wurde in der Zeit vom 16.04.2012 bis zum 18.05.2012 im Konvolut<br />
„Sammlung der in Auftrag gegebenen Gutachten“ zur öffentlichen Einsichtnahme<br />
aufgelegt (siehe Edikt/Kundmachung vom 10.04.2012).<br />
Der Amtssachverständige trägt die Ergebnisse seiner erwähnten Begutachtung anhand<br />
einer Powerpoint-Präsentation vor und erörtert diese in der mündlichen Verhandlung<br />
am 22.05.2012. Dieses Gutachten sowie die Powerpoint-Präsentation werden zum<br />
Bestandteil der Verhandlungsschr<strong>ift</strong> erklärt und dieser als Anlagen beigefügt.<br />
In Ergänzung zu seinem Gutachten führt der Amtssachverständige in der<br />
mündlichen Verhandlung Folgendes aus:<br />
Die Immissionsbelastung wurde als Worst-Case Annahme berechnet und auch bei<br />
einer hypothetischen Verdoppelung der durch die Errichtung des Obervermuntwerks II<br />
verursachten Verkehrszahlen bezüglich dem durchschnittlichen täglichen<br />
Schwerverkehr bleiben die grundsätzlichen substanziellen Schlussfolgerungen<br />
bezüglich der Umweltverträglichkeit und Einhaltung der lufthygienischen<br />
Umweltnormen aufrecht.<br />
Zu den Auswirkungen der Emissionszunahme auf die Gemeinde Gaschurn führt der<br />
Amtssachverständige aus, dass die Immissionsbewertung sowohl im Gutachten als<br />
auch in der Powerpoint-Präsentation insofern berücksichtigt wurde, als die konkreten<br />
meteorologischen Ausbreitungsparameter für Gaschurn und die Verkehrszahlen in St.<br />
Gallenkirch herangezogen wurden. Ein exakter auf die Gemeinde Gaschurn speziell<br />
bezogener Immissionsvergleich wurde nicht durchgeführt, weil davon ausgegangen<br />
werden kann, dass das Verkehrsaufkommen in der Gemeinde Gaschurn tendenziell<br />
geringer als das Verkehrsaufkommen in der Gemeinde St. Gallenkirch ist.<br />
Über Befragen von Dr. Mory führt der Amtssachverständige aus, dass die Zahlen im<br />
Fachbeitrag Lufthygiene nicht vollständig und in allen Details nachgerechnet wurden.
- 47 -<br />
Es erfolgte eine Plausibilitätsprüfung und eine Parallelberechnung, die gleichwertige<br />
Ergebnisse erbrachte.<br />
Auf Frage von Dr. Mory führt der Amtssachverständige aus, dass die lufthygienische<br />
Situation und auch die Immissionsbewertung in erheblichem Ausmaß von den in der<br />
UVE ausgewiesenen bzw. als Auflagen beantragten Maßnahmen zur<br />
Emissionsminderung beeinflusst werden. Ein einzelner kritischer lufthygienischer<br />
Parameter kann nicht identifiziert werden.<br />
Stellungnahme der <strong>Vorarlberg</strong>er Illwerke AG:<br />
Die <strong>Vorarlberg</strong>er Illwerke AG nimmt das Gutachten zustimmend zur Kenntnis.<br />
Weitere Stellungnahmen zum Gutachten des Amtssachverständigen für Lufthygiene<br />
und Klimaschutz wurden keine zu Protokoll zu geben gewünscht.<br />
(Anlagen 30 und 31)<br />
Gutachten des Amtssachverständigen für Lärmschutz und Erschütterungen,<br />
Univ.-Doz. Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Wachter:<br />
Der Amtssachverständige hat sein Gutachten am 04.12.2011 erstattet. Dieses<br />
Gutachten wurde in der Zeit vom 16.04.2012 bis zum 18.05.2012 im Konvolut<br />
„Sammlung der in Auftrag gegebenen Gutachten“ zur öffentlichen Einsichtnahme<br />
aufgelegt (siehe Edikt/Kundmachung vom 10.04.2012).<br />
Der Amtssachverständige trägt die Ergebnisse seiner erwähnten Begutachtung anhand<br />
einer Powerpoint-Präsentation vor und erörtert diese in der mündlichen Verhandlung<br />
am 22.05.2012. Dieses Gutachten sowie die Powerpoint-Präsentation werden zum<br />
Bestandteil der Verhandlungsschr<strong>ift</strong> erklärt und dieser als Anlagen beigefügt.<br />
Auf Befragen des Amtssachverständigen für das Umweltverträglichkeitsgutachten<br />
hat der Amtssachverständige eine ergänzende Stellungnahme zu<br />
seinem Gutachten abgegeben:<br />
Durch die zusätzlich vorgesehene Verdichtung auf der Deponie D2 kommt es zu einer<br />
vermehrten Betriebsdauer der eingesetzten Walze in der Größenordnung von 60<br />
Stunden, das sind rd. 5 % der bisher angenommenen Verdichtungszeit. Der<br />
Beurteilungspegel im Bereich der Deponie D2 wird sich dadurch während der<br />
Betriebsdauer der Walze um ca. 0,2 dB erhöhen, dies liegt unterhalb der<br />
Messgenauigkeit und wird nicht relevant sein.
- 48 -<br />
Stellungnahme der <strong>Vorarlberg</strong>er Illwerke AG:<br />
Die <strong>Vorarlberg</strong>er Illwerke AG nimmt das Gutachten zustimmend zur Kenntnis.<br />
Weitere Stellungnahmen zum Gutachten des Amtssachverständigen für Lärmschutz<br />
und Erschütterungen wurden keine zu Protokoll zu geben gewünscht.<br />
(Anlagen 12 und 32)<br />
Gutachten des Amtssachverständigen für Elektrotechnik, Fernwirktechnik,<br />
Leittechnik, Strahlenschutz, Ing. Walter Fleisch:<br />
Der Amtssachverständige hat seine Gutachten am 09.01.2012 bzw. am 19.01.2012<br />
(Ergänzung) erstattet. Diese Gutachten wurden in der Zeit vom 16.04.2012 bis zum<br />
18.05.2012 im Konvolut „Sammlung der in Auftrag gegebenen Gutachten“ zur<br />
öffentlichen Einsichtnahme aufgelegt (siehe Edikt/Kundmachung vom 10.04.2012).<br />
Der Amtssachverständige trägt die Ergebnisse seiner erwähnten Begutachtung anhand<br />
einer Powerpoint-Präsentation vor und erörtert diese in der mündlichen Verhandlung<br />
am 23.05.2012. Diese Gutachten sowie die Powerpoint-Präsentation werden zum<br />
Bestandteil der Verhandlungsschr<strong>ift</strong> erklärt und dieser als Anlagen beigefügt.<br />
Fragen, Diskussion etc.:<br />
Der Bürgermeister der Gemeide Gaschurn begrüßt grundsätzlich die Tatsache, dass<br />
durch eine Phasenoptimierung eine Senkung der magnetischen Flussdichte bei der 220kV-Freileitung<br />
herbeigeführt wurde.<br />
Die Gemeinde Gaschurn hat das Gutachten des Dr. Oberfeld an die Behörde zur<br />
Vorbereitung für die Amtssachverständigen und auch zur Vorbereitung für die<br />
<strong>Vorarlberg</strong>er Illwerke AG am 16.05.2012 übermittelt, sodass sowohl der Behörde als<br />
auch der Antragsstellerin immerhin eine Woche Zeit verblieben ist dazu Stellung zu<br />
nehmen. Es ist für die Gemeinde Gaschurn nicht zumutbar erst heute in der<br />
mündlichen Gutachtenserörterung, um 21.25 Uhr mit ergänzenden Stellungnahmen<br />
hierzu konfrontiert zu sein. Das Gebot der Fairness und des rechtlichen Gehörs würden<br />
es erfordern, dass solche Stellungnahmen, die schon Tage schr<strong>ift</strong>lich vorliegen, auch<br />
an die anderen Parteien übermittelt werden.<br />
Auf Befragen der Gemeinde Gaschurn teilt der elektrotechnische Amtssachverständige<br />
mit, dass er keine medizinische Ausbildung hat.<br />
Auf Befragen der Gemeinde Gaschurn teilt der elektrotechnische Amtssachverständige<br />
mit, dass er konkrete magnetische Berechnungen auf anderen Anwesen als jenen der<br />
Familie Burger und Bergauer im Gemeindegebiet Gaschurn nicht durchgeführt hat.
- 49 -<br />
Diese Berechnungen wurden durchgeführt um die Plausibilität des Gutachtens der TU<br />
Graz vom 10.05.2012 zu überprüfen.<br />
Auf Befragen der Gemeinde Gaschurn, wie mit dem Bewilligungsbescheid aus dem<br />
Jahr 1956 (220-kV-Leitung), eine Spannung von 240 kV gemäß Gutachten vom<br />
19.01.2012 bzw. Gutachten der TU Graz vom Mai 2012 in Einklang zu bringen ist,<br />
teilt der elektrotechnische Amtssachverständige mit:<br />
Eine Freileitung mit der Spannungsebene von 220 kV kann entsprechend der zur Zeit<br />
der Errichtung geltenden Vorschr<strong>ift</strong> ÖVE L 11 mit einer maximalen Spannung von 245<br />
kV betrieben werden. Auch in der zurzeit geltenden diesbezüglichen<br />
elektrotechnischen Sicherheitsvorschr<strong>ift</strong> ist bei dieser Spannungsebene ebenfalls die<br />
Maximalspannung mit 245 kV angegeben.<br />
Auf Befragen der Gemeinde Gaschurn, ob bei den Berechnungen der TU Graz die<br />
Scheinleistung oder der Ist-Durchfluss für die Berechnung herangezogen wurde, teilt<br />
der elektrotechnische Amtssachverständige mit, dass für die Berechnung die<br />
Scheinleistungen der in die Leitung einspeisenden Maschinen aus den bestehenden<br />
Kraftwerken Kops I und Kops II sowie die Scheinleistung der Maschinen des<br />
beantragten Obervermuntwerkes II als Worst-Case Betrachtung berücksichtigt worden<br />
sind.<br />
Auf Befragen der Gemeinde Gaschurn, ob die gesamte Scheinleistung der Kraftwerke<br />
Kops I und Kops II sowie Obervermunt II (in Summe 1.386 MVA) mit der<br />
Scheinleistung nach dem Bewilligungsbescheid von 1956 betreffend der 220-kV-<br />
Leitung gedeckt ist, teilt der elektrotechnische Amtssachverständige mit:<br />
Das habe ich nicht geprüft.<br />
Auf Befragen der Gemeinde Gaschurn teilt der elektrotechnische Amtssachverständige<br />
mit, dass der Durchmesser der Leiterseile der 220-kV-Leitung von ihm nicht überprüft<br />
wurde, sondern die Querschnitte im Gutachten vom 19.01.2012 überprüft und<br />
angeführt wurden.<br />
Auf Befragen der Gemeinde Gaschurn, ob die Werte im Gutachten auf Seite 3 vom<br />
19.01.2012 (17,5 und 27,13 µT) nunmehr unrichtig sind, teilt der elektrotechnische<br />
Amtssachverständige Folgendes mit:<br />
Die im Gutachten vom 19.01.2012 angegebenen Werte 17,5 bzw. 27,13 µT beruhen<br />
darauf, dass keine Phasenoptimierung berücksichtigt ist. Im Laufe der Darstellung<br />
während der Präsentation wurde der rechnerisch ermittelte Wert im selben Spannfeld<br />
aufgrund der durchgeführten Phasenoptimierung dargestellt.<br />
Auf Befragen der Gemeinde Gaschurn, welche Erhöhungen durch das Projekt<br />
Obervermuntwerk II für das magnetische Feld gegenüber dem Ist-Zustand zu erwarten<br />
ist, teilt der elektrotechnische Amtssachverständige mit:<br />
Aus dem Vergleich der Tabelle 3, Seite 87, des Gutachtens der TU Graz vom Jahre<br />
2004 mit der Tabelle 6.1 des wissenschaftlichen Gutachtens der TU Graz vom Jahre
- 50 -<br />
2012 ist ersichtlich, welche Erhöhungen bzw. Erniedrigungen der maximal<br />
auftretenden magnetischen Felder bei Berücksichtigung der zwischen diesen Gutachten<br />
durchgeführten Phasenoptimierung und der Energieübertragung aus dem Kraftwerk<br />
Obervermunt II sich ergeben haben.<br />
Auf Befragen der Gemeinde Gaschurn, ob ein 24-Stunden Mittelwert ermittelt wurde,<br />
teilt der elektrotechnische Amtssachverständige mit:<br />
24-Stunden Mittelwerte des magnetischen Feldes sind nicht ermittelt worden, da die<br />
Daten des derzeit noch nicht verwirklichten Projektes Obervermuntwerk II über einen<br />
24-Stunden-Betrieb nicht vorliegen. Die im Gutachten der TU Graz durchgeführten<br />
Betrachtungen sind Worst-Case Betrachtungen, dh alle Maschinensätze der Kraftwerke<br />
Kops I, Kops II und Obervermunt II sind im Turbinenbetrieb mit Maximalleistung<br />
berücksichtigt. Da dies die höchste Leistung ist, ist daraus der Schluss zu ziehen, dass<br />
ein 24-Stunden Mittelwert sicher niedriger ist.<br />
Dipl.-Ing. Hermann Wirth, koordinierender Amtssachverständiger, führt ergänzend<br />
dazu aus, dass die Anlagenverhältnisse, die Rahmenbedingungen und Auflagen der<br />
jeweiligen Kraftwerke einen 24-Stunden-Betrieb in Volllast niemals zulassen. Diese<br />
Rahmenbedingungen lassen erwarten, dass längerfristig mit Durchschnittswerten von<br />
ca. 1/3 der theoretischen Spitzenwerte zu rechnen ist.<br />
Dr. Mory, als Vertreter der Bürgerinitiative Zukunft Montafon:<br />
Nachstehende Fragen werden unbeschadet des Rechtsstandpunktes gestellt, dass die<br />
Kraftwerksanlage und der Stromtransport bis Bürs eine untrennbare Einheit bilden und<br />
einem einheitlichen UVP-Verfahren mit allen sich daraus ergebenden Implikationen<br />
unterworfen hätte werden müssen. Weiters wird angemerkt, dass die Erstattung einer<br />
Ergänzung des elektrotechnischen Amtssachverständigengutachtens mit einer<br />
wesentlichen Neuerung (Phasenoptimierung), es verfahrensrechtlich unmöglich macht,<br />
dass der Verfahrensvertreter der Bürgerinitiative das ihm gem. § 43 Abs. 4 AVG<br />
zukommende Fragerecht gehörig auszuüben, zumal darüber auch Auskünfte von<br />
fachkundigen Personen eingeholt werden müssen.<br />
1. Frage: Welche konkreten Unterlagen hat Ihnen die <strong>Vorarlberg</strong>er Illwerke AG<br />
als Grundlage für Ihr Gutachten vom 19.01.2012 übermittelt (siehe dazu den 4.<br />
Punkt der in ihrem Gutachten angeführten Unterlagen)?<br />
Antwort des elektrotechnischen Amtssachverständigen: Bekannt gegeben<br />
wurden die Scheinleistungen der Kraftwerke und die Beseilung der Leitung mit<br />
Angaben der Querschnitte der Beseilung und die Angabe des Stromes der Seile.<br />
Dr. Mory beantragt, dass der Sachverständige diese Unterlagen zum<br />
Verwaltungsakt legt. Der Amtssachverständige gibt bekannt, dass er die<br />
erwähnten Unterlagen nicht bei sich hat und sie der Behörde umgehend<br />
übermitteln wird.<br />
2. Frage: Können Sie ausschließen, dass Ihre heutige Überprüfung der<br />
Phasenoptimierung ein falsches Ergebnis gebracht hat?
- 51 -<br />
Der Amtssachverständige schließt dies aus.<br />
3. Frage: Lässt sich die Wirkung einer solchen Phasenoptimierung auf die<br />
Immission betreffend magnetischer Flussdichte durch Messungen überprüfen,<br />
und zwar im Bezug auf die bereits in Betrieb genommenen Anlagen?<br />
Antwort des elektrotechnischen Amtssachverständigen: Die Wirkung der<br />
Phasenoptimierung kann durch eine Messung unter Angabe des bei der<br />
Messung fließenden Stromes in den Leiterseilen überprüft werden.<br />
4. Frage: Können Sie diese soeben gemachten Angaben der <strong>Vorarlberg</strong>er Illwerke<br />
AG (zu Frage 3.) auf ihre Plausibilität und Schlüssigkeit überprüfen?<br />
Antwort des elektrotechnischen Amtssachverständigen: Ja.<br />
5. Frage: Kann man die Richtigkeit der Rechenergebnisse durch Messergebnisse<br />
überprüfen?<br />
Antwort des elektrotechnischen Amtssachverständigen: Ja.<br />
6. Frage: Wissen Sie, ob diese Phasenoptimierung vor oder nach Durchführung<br />
der Doppelbespannung vorgenommen worden ist?<br />
Antwort des elektrotechnischen Amtssachverständigen: Die <strong>Vorarlberg</strong>er<br />
Illwerke AG hat in ihren Ausführungen gesagt, wann genau die<br />
Phasenoptimierung durchgeführt worden ist. Da eine Phasenoptimierung bei<br />
einer einsystemigen Leitung nicht durchgeführt werden kann, ist daraus zu<br />
schließen, dass die Phasenoptimierung nach der Auflegung des 2. Systems<br />
durchgeführt worden ist.<br />
7. Frage: Werden Phasenoptimierungen nur zu dem Zweck, der Immissionsminderung<br />
durchgeführt oder dienen diese auch anderen Zwecken?<br />
Antwort des elektrotechnischen Amtssachverständigen: Nein, nur zum Zweck<br />
der Immissionsminderung. Nachteile einer solchen Phasenoptimierung sind mir<br />
nicht bekannt.<br />
8. Frage: Entspricht eine derartige Phasenoptimierung bei Leitungen, die durch<br />
Wohngebiete führen, dem Stand der Technik?<br />
Antwort des elektrotechnischen Amtssachverständigen: Ja.<br />
9. Frage: Dann wäre es Ihre ureigenste Aufgabe als Gutachter gewesen zum<br />
Schutze der Anrainer der 220-kV-Leitung zu untersuchen, ob diese<br />
offensichtlich sehr wirksame und einfache technische Maßnahme zur<br />
Immissionsminimierung durchgeführt worden ist.<br />
Antwort des elektrotechnischen Amtssachverständigen: Ich habe im Gutachten<br />
aufgezeigt, was eine Inbetriebnahme des Obervermuntwerks II für<br />
Auswirkungen im Hinblick auf die magnetische Flussdichte hat.
- 52 -<br />
10. Frage: Sind Ihnen irgendwelche Abweichungen vom Ist-Zustand der 220-kV-<br />
Hochspannungsleitung gegenüber dem genehmigten Bestand aufgefallen oder<br />
haben Sie diese Frage nicht geprüft?<br />
Antwort des elektrotechnischen Amtssachverständigen: Im Zuge der<br />
Gutachtenserstellung habe ich den Bescheid und die V<strong>erhandlungsniederschr</strong><strong>ift</strong><br />
durchgesehen und die für meine Berechnungen notwendigen Daten der<br />
Freileitung bei der Vorarlberer Illwerke AG eingeholt.<br />
Dr. Mory: Weil die Verhandlungsschr<strong>ift</strong> vom 27.10.1955 und der Bescheid der<br />
Bezirkshauptmannschaft Bludenz vom 26.03.1956 eine Grundlage des<br />
Gutachtens des Ing. Fleisch vom 19.01.2012 sind, wird beantragt den<br />
entsprechenden Verwaltungsakt der Bezirkshauptmannschaft Bludenz<br />
beizuschaffen und dem Vertreter der Bürgerinititive Akteneinsicht zu<br />
verschaffen.<br />
11. Frage: Entsprechen die auf Seite 2 Ihres Gutachtens vom 19.01.2012<br />
angeführten Werte für die Stromstärke in Amper betreffend Obervermunt II,<br />
Kops I und Kops II dem Maximalstrom, der über die Leitung transportiert<br />
werden kann?<br />
Antwort des elektrotechnischen Amtssachverständigen: Nein.<br />
12. Frage: Es gibt auf Seite 83 des Technischen Berichts der <strong>Vorarlberg</strong>er Illwerke<br />
AG eine Angabe, wonach ein Kabelsystem der Spannungsebene 275 kV für das<br />
Erdkabel gewählt wurde. Dies mit der Begründung, dass es zeitweise<br />
erforderlich sein kann, das Kabel mit einer Spannung größer als 245 kV zu<br />
betreiben.<br />
Antwort des elektrotechnischen Amtssachverständigen: Die Auswahl der<br />
Auslegung für das Hochspannungskabel vom Kraftwerk Obervermunt II bis zur<br />
Schaltanlage des Kopswerk I wurde deshalb mit einer Nennspannug von 275 kV<br />
gewählt, weil Erdkabelleitungen hinsichtlich Überspannungen empfindlich sind.<br />
13. Frage: Das deckt sich aber nicht mit der Begründung, die dafür im Technischen<br />
Bericht angegeben ist.<br />
Antwort des elektrotechnischen Amtssachverständigen: Dieser Angabe für die<br />
Auslegung mit der Spannung von 275 kV entsprechend der Antwort der Frage<br />
12. wiederspricht nicht, dass wie angeführt zeitweise 245 kV für die<br />
Übertragung der abgerufenen Leistung mit dem Kraftwerk gefahren wird, um<br />
beim Netzknoten Bürs die geforderten Spannungen einhalten zu können.<br />
14. Frage: Kann man daraus die Schlussfolgerung ziehen, dass dieses Erdkabel mit<br />
einer Nennspannung von 275 kV betrieben werden kann und dass auch die 220<br />
kV Hochspannungsleitung im Tal mit einer Nennspannung bis zu 275 kV<br />
betrieben werden kann.<br />
Antwort des elektrotechnischen Amtssachverständigen: Nein.
- 53 -<br />
15. Frage: Was ist dann die maximale Nennspannung, die die 220 kV Freileitung<br />
aufnehmen kann?<br />
Antwort des elektrotechnischen Amtssachverständigen: Entsprechend den<br />
geltenden Sicherheitsvorschr<strong>ift</strong>en ist die maximale Spannung 245 kV.<br />
16. Frage: Sie hätten ja laut Programmplan bereits gestern Ihr Gutachten ausführen<br />
sollen, warum haben Sie dann erst heute die Phasenoptimierung überprüft?<br />
Antwort des elektrotechnischen Amtssachverständigen: Im gestrigen Gutachen<br />
stand drinnen, dass die <strong>Vorarlberg</strong>er Illwerke AG uns am 14.05.2012 mitgeteilt<br />
hat, dass die Phasenoptimierung bereits durchgeführt worden ist.<br />
17. Frage: Waren Sie bei der Überprüfung der Durchführung der<br />
Phasenoptimierung teilweise darauf angewiesen, dass Ihnen gewisse<br />
Informationen technischer Art von der Antragstellerin gegeben wurden, die Sie<br />
nicht auf ihre Richtigkeit überprüfen konnten.<br />
Antwort des elektrotechnischen Amtssachverständigen: Nein.<br />
18. Frage: Können Sie uns konkret sagen, welche Prüfungsschritte Sie<br />
durchgeführt haben, um mit Sicherheit feststellen zu können, dass die<br />
Phasenoptimierung tatsächlich durchgeführt worden ist?<br />
Antwort des elektrotechnischen Amtssachverständigen:<br />
Schritt 1: Ich schaue nach, wie bei der Durchführung der Innenraumanlage<br />
nach außen, außen beim Durchführungsisolator, die einzelnen Phasen auf<br />
den Freileitungsmast aufgeführt worden sind. Da habe ich festgestellt, dass<br />
beim rechten System die drei Phasen folgendermaßen aufgeführt worden<br />
sind: L1 unten, L2 mitte, L3 oben.<br />
Und beim linken System umgekehrt: L1 oben, L2 mitte, L3 unten.<br />
Schritt 2: Anschließend wurde bei der Innenraumanlage nachgeprüft, ob die<br />
gleichen Phasen auch gleich verbunden worden sind.<br />
Diese korrekte Verbindung hat zugetroffen.<br />
Stellungnahme der <strong>Vorarlberg</strong>er Illwerke AG:<br />
Zu Frage 3. von Herrn Dr. Mory hält die <strong>Vorarlberg</strong>er Illwerke AG fest, dass solche<br />
Messungen durchaus aufwendig sind, da sie die Außerbetriebnahme der Kraftwerke<br />
und den Umbau der Schaltanlage erfordern würden.<br />
Zur Frage 6.: Die Phasenoptimierung wurde vom 17.09.2005 bis zum 25.09.2005<br />
durchgeführt.<br />
Die <strong>Vorarlberg</strong>er Illwerke AG nimmt das Gutachten zur Kenntnis.
- 54 -<br />
Weitere Stellungnahmen zum Gutachten des Amtssachverständigen für Elektrotechnik,<br />
Fernwirktechnik, Leittechnik, Strahlenschutz wurden keine zu Protokoll zu geben<br />
gewünscht.<br />
(Anlagen 33, 34 und 35)<br />
Gutachten des Sachverständigen für Brandverhütung, Ing. Ralph Pezzey:<br />
Der Sachverständige hat sein Gutachten am 21.12.2011 erstattet. Dieses Gutachten<br />
wurde in der Zeit vom 16.04.2012 bis zum 18.05.2012 im Konvolut „Sammlung der in<br />
Auftrag gegebenen Gutachten“ zur öffentlichen Einsichtnahme aufgelegt (siehe<br />
Edikt/Kundmachung vom 10.04.2012).<br />
Der Sachverständige trägt die Ergebnisse seiner erwähnten Begutachtung vor und<br />
erörtert diese in der mündlichen Verhandlung am 23.05.2012. Dieses Gutachten wird<br />
zum Bestandteil der Verhandlungsschr<strong>ift</strong> erklärt und dieser als Anlage beigefügt.<br />
In Ergänzung zu seinem Gutachten führt der Sachverständige in der mündlichen<br />
Verhandlung Folgendes aus:<br />
Zu den Punkten 3 und 4 des brandschutztechnischen Gutachtens vom 21.12.2011 wird<br />
festgehalten, dass für eine Vorlage der geforderten Detailpläne bzw. Detailprojekte ein<br />
Zeitraum von drei Monaten für die Vorlage bei der Behörde als ausreichend erscheint.<br />
Zum Auflagenpunkt 8. wird festgehalten, dass die vorgesehene Alarmierung der<br />
automatischen Brandmeldeanlage zum Illwerke Control Center mit anschließender<br />
Weiterleitung des Alarmes zur Rettungs- und Feuerwehrleitstelle, Feldkirch, aus<br />
brandschutztechnischer Sicht ausreichend erscheint. Diese Alarmierungsart entspricht<br />
der Technischen Richtlinie Vorbeugender Brandschutz TRVB 123, da das Illwerke<br />
Control Center während des gesamten Jahres rund um die Uhr besetzt ist und<br />
eingehende Alarme entgegen genommen werden.<br />
Stellungnahme der <strong>Vorarlberg</strong>er Illwerke AG:<br />
Die <strong>Vorarlberg</strong>er Illwerke AG nimmt das Gutachten zustimmend zur Kenntnis.<br />
Weitere Stellungnahmen zum Gutachten des Sachverständigen für Brandverhütung<br />
wurden keine zu Protokoll zu geben gewünscht.<br />
(Anlage 36)
- 55 -<br />
Gutachten des Amtssachverständigen für Hochbautechnik, Ing. Thomas Mathis:<br />
Der Amtssachverständige hat sein Gutachten am 28.11.2011 erstattet. Dieses<br />
Gutachten wurde in der Zeit vom 16.04.2012 bis zum 18.05.2012 im Konvolut<br />
„Sammlung der in Auftrag gegebenen Gutachten“ zur öffentlichen Einsichtnahme<br />
aufgelegt (siehe Edikt/Kundmachung vom 10.04.2012).<br />
Der Amtssachverständige trägt die Ergebnisse seiner erwähnten Begutachtung vor und<br />
erörtert diese in der mündlichen Verhandlung am 23.05.2012. Dieses Gutachten wird<br />
zum Bestandteil der Verhandlungsschr<strong>ift</strong> erklärt und dieser als Anlage beigefügt.<br />
In Ergänzung zu seinem Gutachten führt der Amtssachverständige in der<br />
mündlichen Verhandlung Folgendes aus:<br />
Die konkretisierenden Planunterlagen der in den technischen Beschreibungen bereits<br />
enthaltenen Richtfunkmasten wurden nachgereicht. Die bautechnischen Auflagen 1 bis<br />
6 und 15 gelten für diese sinngemäß.<br />
Stellungnahme der <strong>Vorarlberg</strong>er Illwerke AG:<br />
Bezüglich der Vorschreibung der Schnurgerüsteinmessung geht die <strong>Vorarlberg</strong>er<br />
Illwerke AG davon aus, dass sie aufgrund der Befugnis im eigenen Wirkungsbereich<br />
diese durch die illwerkeeigene Vermessungsabteilung durchführen dürfen. Ansonsten<br />
wird das Gutachten zustimmend zur Kenntnis genommen.<br />
Weitere Stellungnahmen zum Gutachten des Amtssachverständigen für<br />
Hochbautechnik wurden keine zu Protokoll zu geben gewünscht.<br />
(Anlage 37)<br />
Gutachten des Amtssachverständigen für Luftfahrt- und Seilbahntechnik, Ing.<br />
Urs Hinteregger:<br />
Der Amtssachverständige hat seine Gutachten am 13.12.2011 und 21.12.2011 erstattet.<br />
Diese Gutachten wurden in der Zeit vom 16.04.2012 bis zum 18.05.2012 im Konvolut<br />
„Sammlung der in Auftrag gegebenen Gutachten“ zur öffentlichen Einsichtnahme<br />
aufgelegt (siehe Edikt/Kundmachung vom 10.04.2012).<br />
Der Amtssachverständige trägt die Ergebnisse seiner erwähnten Begutachtung vor und<br />
erörtert diese in der mündlichen Verhandlung am 23.05.2012. Weiters wird die<br />
seilbahntechnische Stellungnahme vom 02.04.2012 verlesen. Die Gutachten sowie die<br />
eben verlesene Stellungnahme werden zum Bestandteil der Verhandlungsschr<strong>ift</strong> erklärt<br />
und dieser als Anlagen beigefügt.
- 56 -<br />
Stellungnahme der <strong>Vorarlberg</strong>er Illwerke AG:<br />
Bezüglich der geodätischen Vorschreibungen geht die <strong>Vorarlberg</strong>er Illwerke AG<br />
davon aus, dass sie aufgrund der Befugnis im eigenen Wirkungsbereich diese durch die<br />
illwerkeeigene Vermessungsabteilung durchführen dürfen. Ansonsten wird das<br />
Gutachten zustimmend zur Kenntnis genommen.<br />
Weitere Stellungnahmen zu den Gutachten des Amtssachverständigen für Luftfahrt-<br />
und Seilbahntechnik wurden keine zu Protokoll zu geben gewünscht.<br />
(Anlagen 38, 39, 40, 41 und 42)<br />
Gutachten des Amtssachverständigen für Forstwirtschaft, Dipl.-Ing. Karl Studer<br />
Der Amtssachverständige hat sein Gutachten am 16.12.2011 erstattet. Dieses<br />
Gutachten wurde in der Zeit vom 16.04.2012 bis zum 18.05.2012 im Konvolut<br />
„Sammlung der in Auftrag gegebenen Gutachten“ zur öffentlichen Einsichtnahme<br />
aufgelegt (siehe Edikt/Kundmachung vom 10.04.2012).<br />
Der Amtssachverständige trägt die Ergebnisse seiner erwähnten Begutachtung vor und<br />
erörtert diese in der mündlichen Verhandlung am 23.05.2012. Dieses Gutachten wird<br />
zum Bestandteil der Verhandlungsschr<strong>ift</strong> erklärt und dieser als Anlage beigefügt.<br />
In Ergänzung zu seinem Gutachten führt der Amtssachverständige in der<br />
mündlichen Verhandlung Folgendes aus:<br />
Der Punkt 1 der Auflagen ist wie folgt zu korrigieren:<br />
Die Rodungsbewilligung ist ausschließlich für Zwecke der Errichtung und des<br />
Betriebes des Obervermuntwerkes II samt projektsgegenständlichen Begleitmaßnahmen<br />
zu erteilen. Die Bewilligung erlischt nach Abschluss der Bauarbeiten,<br />
spätestens acht Jahre nach Baubeginn.<br />
Zu Punkt 5: Auf sämtlichen befristeten Rodungsflächen – mit Ausnahme der<br />
Kabeltrasse Obervermunt – ist die forstliche Vegetation soweit zu belassen, dass dies<br />
dem Rodungszweck nicht abträglich ist, jedenfalls ist das durchwurzelte Bodenprofil<br />
samt Stöcken bis zu einer Höhe von 50 bis 80 cm ungestört zu belassen. Nicht<br />
verwertbarer Schlagabraum ist vor Ort auf Haufen zu schlichten und der natürlichen<br />
Verrottung zu überlassen, jedenfalls nicht zu verbrennen.<br />
Die im Gutachten des wildökologischen Sachverständigen geforderten Schwendungen<br />
von Stauden und Gebüsch auf der westlichen Talflanke oberhalb des<br />
Vermuntspeichers zur Förderung der Habitatsqualität für das Birkwild und die
- 57 -<br />
regelmäßige Betreuung dieser Flächen tangiert Grünerlenbestände in der alpinen Stufe.<br />
Es handelt sich folglich um einen Bewuchs in der Kampfzone.<br />
Die Eingriffe sind auf mosaikartige Schaffung von Freiflächen in der Größenordnung<br />
von je 50 bis 100 m² beschränkt. Den betroffenen Grünerlenbeständen kommt<br />
eingeschränkte Bodenschutzfunktion zur Stabilisierung des Oberbodens und<br />
Dämpfung der Aufschlagenergie im Falle von Starkniederschlag und Hagel zu (die<br />
Versickerung wird erhöht, die Oberflächenerosion wird reduziert). Angesichts der<br />
Kleinflächigkeit der Eingriffe und der gegebenen sehr positiven Waldflächendynamik<br />
sind die Eingriffe aus forsttechnischer Sicht vertretbar. Das konkrete<br />
Schwendungsprojekt ist nach dessen Erarbeitung einer ergänzenden forsttechnischen<br />
Beurteilung zuzuführen und gegebenenfalls einem forstrechtlichen Verfahren zu<br />
unterwerfen.<br />
Über Befragen von Herrn Dipl.-Ing. Hermann Wirth hinsichtlich der Berücksichtigung<br />
der Alpenkonvention (Thema Bergwald) gibt der forsttechnische Amtssachverständige<br />
wie folgt an:<br />
Die Eingriffe in den Bergwald sind befristeter Natur, sofern von dauernder Natur,<br />
werden diese durch technische Kompensationsmaßnahmen in Form von Verbauungen<br />
wett gemacht. Folglich geht mit diesen befristeten Eingriffen keine langfristige<br />
Verschlechterung der dem Wald zukommenden Funktion einher und insbesondere ist<br />
durch diese sehr positive Waldflächendynamik in Summe die Funktion des Bergwaldes<br />
langfristig gewährleistet.<br />
Stellungnahme der <strong>Vorarlberg</strong>er Illwerke AG:<br />
Die <strong>Vorarlberg</strong>er Illwerke AG nimmt das Gutachten zustimmend zur Kenntnis.<br />
Weitere Stellungnahmen zum Gutachten des Amtssachverständigen für Forstwirtschaft<br />
wurden keine zu Protokoll zu geben gewünscht.<br />
(Anlage 43)<br />
Gutachten des Amtssachverständigen für Alpwirtschaft, Dipl.-Ing. Dr. Franz<br />
Peter:<br />
Der Amtssachverständige hat sein Gutachten am 21.11.2011 erstattet. Dieses<br />
Gutachten wurde in der Zeit vom 16.04.2012 bis zum 18.05.2012 im Konvolut<br />
„Sammlung der in Auftrag gegebenen Gutachten“ zur öffentlichen Einsichtnahme<br />
aufgelegt (siehe Edikt/Kundmachung vom 10.04.2012).<br />
Der Amtssachverständige kann nicht an der Verhandlung teilnehmen. Sein Gutachten<br />
wird in der mündlichen Verhandlung am 23.05.2012 verlesen. Das Gutachten wird<br />
zum Bestandteil der Verhandlungsschr<strong>ift</strong> erklärt und dieser als Anlage beigefügt.
- 58 -<br />
Stellungnahme der <strong>Vorarlberg</strong>er Illwerke AG:<br />
Das Gutachten des alpwirtschaftlichen Amtssachverständigen wird von der<br />
<strong>Vorarlberg</strong>er Illwerke AG zustimmend zur Kenntnis genommen.<br />
Weitere Stellungnahmen zum Gutachten des Amtssachverständigen für Alpwirtschaft<br />
wurden keine zu Protokoll zu geben gewünscht.<br />
(Anlage 44)<br />
Gutachten des Amtssachverständigen für Natur- und Landschaftsschutz, Dipl.-<br />
Natw. (ETH) Rochus Schertler:<br />
Der Amtssachverständige hat sein Gutachten am 21.03.2012 erstattet. Dieses<br />
Gutachten wurde in der Zeit vom 16.04.2012 bis zum 18.05.2012 im Konvolut<br />
„Sammlung der in Auftrag gegebenen Gutachten“ zur öffentlichen Einsichtnahme<br />
aufgelegt (siehe Edikt/Kundmachung vom 10.04.2012).<br />
Der Amtssachverständige trägt die Ergebnisse seiner erwähnten Begutachtung vor und<br />
erörtert diese in der mündlichen Verhandlung am 23.05.2012. Dieses Gutachten wird<br />
zum Bestandteil der Verhandlungsschr<strong>ift</strong> erklärt und dieser als Anlage beigefügt.<br />
In Ergänzung zu seinem Gutachten führt der Amtssachverständige in der<br />
mündlichen Verhandlung Folgendes aus:<br />
Zu allenfalls möglichen in der UVE nicht berücksichtigten Auswirkungen auf Arten<br />
der Anhänge von Vogelschutz- bzw FFH-Richtlinie:<br />
Im Untersuchungsgebiet finden sich drei Arten der entsprechenden Anhänge:<br />
- Beim Thymian-Ameisenbläuling (Phengarios arion) handelt es sich um einen<br />
Tagfalter. Für solche Schmetterlinge ist die nächtliche Lockwirkung von<br />
Beleuchtungskörpern irrelevant. Von Dr Huemer wurde im Fachbeitrag<br />
„Terrestrische Ökologie“ auf Seite 232 zu dieser speziellen Art festgehalten, dass<br />
die Art in <strong>Vorarlberg</strong> vor allem auf trockenen Wiesen und Weiderasen relativ weit<br />
verbreitet sei und bis über die Waldgrenze hoch steige. In Talbereichen lebende<br />
Populationen seien durch Intensivierungsmaßnahmen zunehmend bedroht oder<br />
bereits verschwunden. Die Art wurde in den eigentlichen Untersuchungsflächen<br />
nur sehr spärlich nachgewiesen.<br />
Zudem bemerkt er: „Die Raupenfutterpflanze wurde an den trockenen und<br />
flachgründigen Stellen am Standort U5a nur sehr vereinzelt registriert und der<br />
Falter dürfte sich primär in den trockenen Steilhängen im Südwesten und somit<br />
außerhalb des engeren Untersuchungsgebietes entwickeln. Am Standort U1 mit
- 59 -<br />
einer einzelnen Falterbeobachtung erscheint eine Bodenständigkeit mangels<br />
geeignetem Habitat überhaupt fraglich.<br />
- Beim Skabiosen-Scheckenfalter (Euphydryas aurina) handelt es sich um einen<br />
Tagfalter. Für solche Schmetterlinge ist die nächtliche Lockwirkung von<br />
Beleuchtungskörpern irrelevant. Generell wurde von Dr Huemer im Fachbeitrag<br />
„Terrestrische Ökologie“ auf Seite 232 zu dieser Art festgehalten, dass die in zwei<br />
Ökotypen vorkommende Art in Talgebieten in Feuchtwiesen oder auf Magerwiesen<br />
mit Beständen von Teufelsabbiss (Succisa pratensis), Tauben-Skabiosen (Scabiosa<br />
columbaria) oder Schwalbenwurz-Enzian (Getiana ascepiadea) vorkomme. Die<br />
Tiere der (hier wohl hier vorgefundenen) Gebirgspopulationen fliegen auf alpinen<br />
Rasengesellschaften und ernähren sich von kurzstängeligen Enzianarten.<br />
Diese sind nach der Erfahrung des Fertigenden im Gebiet überall häufig, so dass<br />
nicht davon aus zu gehen ist, dass die Art durch die Baumaßnahmen maßgeblich<br />
dauerhaft beeinträchtigt wird.<br />
- Birkhuhn (Tetrao tetrix): Die Sensibilität der Standorte „Fuchsloch“ und „Sperre<br />
Vermunt“ wurde aufgrund der im Fachbereich „Schall“ dokumentierten<br />
Schallausbreitungen insbesondere aufgrund der hier zum Einsatz kommenden<br />
Brecher im Fachbereich terrestrische Ökologie als hoch bewertet, da im Bereich<br />
des Standort „Fuchsloch“ das Birkhuhn nachgewiesen wurde und vom Standort<br />
„Sperre Vermunt“ ein Losungsfund vorliegt.<br />
Das Rotsternige Blaukehlchen (Lucinia svecica) brütete zuletzt 2005<br />
nachgewiesenermaßen auf <strong>Vorarlberg</strong>er Gebiet im Nahbereich der Ostsperre des<br />
Silvrettasees, am Eingang zum Bieltal. 2006 erfolgte die letzte Brut in diesem Bereich<br />
auf Tiroler Landesgebiet. 2008 erfolgte die letzte bekannte Nachkontrolle ohne<br />
Nachweise. Es wird davon aus gegangen, dass im näheren Umfeld des geplanten<br />
Kraftwerkes keine weiteren für eine Brut geeigneten Lebensraumtypen vorhanden<br />
sind, da diese Art laut dem <strong>Vorarlberg</strong>er Brutvogelatlas sehr spezifische Ansprüche<br />
stellt, die im unmittelbaren Baustellenbereich nicht erfüllt scheinen.<br />
Die Vogelart wurde auch im Zuge der umfangreichen ornithologischen Erhebungen für<br />
die Erstellung der UVE im Nahbereich der Baustelle im Jahr 2011 nicht nachgewiesen.<br />
Lärm und Tierwelt:<br />
Dieses Thema wurde lediglich im Speziellen für die Tierart Birkhuhn abgehandelt und<br />
die entsprechenden Anmerkungen finden sich im Punkt 4.2 „Wildökologie und Jagd“<br />
S. 49 f im UVE Fachbeitrag „Wald und Forstwirtschaft, Wildökologie und<br />
Jagdwirtschaft“. Diese lauten wie folgt: „Kritische Schallpegel für die Vogelwelt, die<br />
sich allerdings auf Verkehrslärm beziehen, liegen je nach Art zwischen 47dB(A) in der<br />
Nacht und 58dB(A) am Tag. Für Birkhuhn und Auerhuhn bedeutet ein Schallpegel von<br />
52 dB(A) (1,5m über dem Boden) am Tag eine Abnahme der Lebensraumeignung um<br />
50 % (Beeinträchtigung der Partnerfindung, Gefahrenwahrnehmung und<br />
Kontaktkommunikation).
- 60 -<br />
Materialseilbahn Partenen-Vermunt und Materialseilbahn Obervermunt (Abbau<br />
Druckrohrleitung) als Flughindernis für Birkhühner:<br />
Oberirdische Seile, Kabel und Letiungen können nachweislich bedeutende negative<br />
Effekte auf Birkhuhnpopulationen ausüben. Sie sind als sonstige zusätzliche<br />
Projekteinflüsse explizit zu berücksichtigen. Für die Vermeidung von Vogelkollisionen<br />
an Freileitungen und Seilen gibt es eine Reihe von Möglichkeiten. Dabei geht es in<br />
erster Linie darum, Seile und Leitungen sichtbar zu machen, zB. durch optisch<br />
auffällige Markierungskugeln oder Kunststoffspiralen in 4 – 5 m Abständen.<br />
Kollisionen werden dadurch aber nur reduziert, sie können nicht vollkommen<br />
verhindert werden. Besonders gefährliche Situationen entstehen für Birkhühner in<br />
folgenden Bereichen: a) bei Leitungen / Seilen dünner oder gleich 20 mm<br />
Durchmesser, b) in Randbereichen zwischen Wald und offenen Vegetationstypen, c)<br />
bei vielfältig strukturiertem Relief, d) auf Rücken- / Kuppenlagen (Konvexe<br />
Geländebereiche) und e) bei Leitungen Seilen die zwischen Schlüsselhabitaten<br />
verlaufen. Überall hier sollten Leitungen deutlich sichtbar gemacht werden.<br />
Grundsätzlich sind alle Möglichkeiten, Verluste zu verringern zu nützen. Werden keine<br />
entsprechenden vorbeugenden Maßnahmen zur Senkung des Mortalitätsrisikos gesetzt,<br />
so ist dies in Form einer schlechteren Habitatbewertung zu berücksichtigen, woraus<br />
sich ein erhöhter Bedarf an Kompensationsflächen ergibt.<br />
Wesentlich sind die Dicke der Seile und die Kompaktheit des Seilsystems.<br />
Waagrechten Hindernissen weichen fliegende Vögel in der Regel nach oben aus, so<br />
dass wichtig ist, dass oberhalb des optisch dichtesten Teils des Seilsystems keine<br />
dünneren Leitungen verlaufen.<br />
Landschaftsbildliche Wirkung des Funkmasten im Nahbereich des Fuchslochstollens:<br />
Dieses schlanke Bauwerk wird eine ungefähre Höhe von 12 m haben und ist damit in<br />
seiner landschaftsbildlichen Wirkung vergleichbar mit vom Fertigenden schon häufig<br />
begutachteten Lawinenwächtern, Strommasten, Seilbahnstützen oder Lawinenauslöse-<br />
Anlagen (Gas-Ex) sein. Der Funkmast soll im Nahbereich des Fuchslochstollen-Portals<br />
sowie der hierzu führenden Zufahrtsstraße liegen. Aufgrund des Reliefs der weiteren<br />
Umgebung ist nicht davon aus zu gehen, dass von der im Sommer recht stark<br />
frequentierten Silvrettastraße aus eine unmittelbare Einsehbarkeit gegeben ist. Es wird<br />
somit eine besondere Auffälligkeit des Bauwerkes gegen den Horizont nur vom<br />
unmittelbaren Nahbereich aus gegeben sein. Von den von Wanderern und Bergsteigern<br />
frequentierten Gegenhängen der weiteren Umgebung im Süden und Westen wird der<br />
Standort zwar weit entfernt direkt einsehbar sein, jedoch von allen Seiten vor dem<br />
dahinter liegenden Hangbereich optisch wenig auffällig wirken, da dieses schlanke<br />
Konstrukt im Bild der Umgebung gewissermaßen „verschwimmen“ wird. Dennoch ist<br />
von einer gewissen landschaftsbildlichen Beeinträchtigung aus zu gehen, auch wenn<br />
diese gegenüber den bereits bestehenden anthropogenen Eingriffen in der näheren<br />
(Fuchslochstollen-Portal, Zufahrtsstraße) und weiteren Umgebung<br />
(Lawinenschutzeinrichtungen, Silvrettastraße, Obervermuntwerk,<br />
Sperrenbauwerke,…) zu relativieren sein wird. Um die landschaftsbildliche<br />
Beeinträchtigung möglichst gering zu halten, wird angeregt, dieselbe Farbgestaltung zu<br />
verwenden, wie sie für das Portal des Fuchslochstollens vorgesehen ist. Sollte dies aus
- 61 -<br />
technischen Gründen heraus nicht möglich sein, so ist das üblicherweise für<br />
Hochspannungsmasten vorgesehene „Umweltschutzgrün“ vorzusehen.<br />
Landschaftsbildliche Wirkung der zusätzlich vorgesehenen Stützverbauungen im<br />
Bereich der hm 1 und hm 3 sowie der zusätzlich vorgesehenen bergseitigen Terrassen<br />
zwischen hm 5,5 und hm 7 des am Westufer geplanten Weges:<br />
Der westlich am Silvrettasee entlang führende Wanderweg weist derzeit in seiner<br />
unmittelbaren Umgebung Straußgraslawinare, Hochstaudenfluren, beweidete<br />
Borstgrasbestände, Lägerfluren, Zwergstrauchheiden und lokale Hangvernässungen<br />
auf. Besonders seltene oder gefährdete Pflanzen- und Tierarten sind demnach hier<br />
ebenso wenig vorhanden wie entsprechende Lebensräume. Die bisherige Bewertung<br />
der zu erwartenden Auswirkungen des Wegeausbaus im UVE-Fachbereich<br />
Terrestrische Ökologie ist somit nachvollziehbar und ausreichend detailliert.<br />
Laut den vorliegenden Projektsänderungen ist vorgesehen, diesen Ausbau durch lokale<br />
Lawinenschutzmaßnahmen in Form einer 4 m hohen und 100 m langen<br />
Stützverbauung im Bereich westlich oberhalb der Wegtrasse zwischen hm 1 und hm 3<br />
zu ergänzen. Zudem ist westlich oberhalb der Wegtrasse zwischen hm 5,5 und hm 7<br />
vorgesehen, eine 4 m breite Berme als Lawinenschutz auszuformen.<br />
Die nördlich liegende Stützverbauung wird als technisches Bauwerk in freier alpiner<br />
Landschaft oberhalb dieses stark frequentierten Wanderweges mit Sicherheit eine lokal<br />
deutlich wirksame landschaftsbildliche Beeinträchtigung darstellen, die jedoch durch<br />
eine entsprechende Sichtschutzbepflanzung aus Grünerlen und Legföhren in gewisser<br />
Weise abgemildert werden kann. Die landschaftsbildliche Fernwirkung erscheint<br />
aufgrund der relativ filigranen Strukturen der geplanten Stützverbauung zwar gegeben,<br />
von einer sehr auffälligen, weitum deutlich sichtbaren Schutzverbauung kann jedoch<br />
insbesondere beim Blick über den See hinweg kaum gesprochen werden, da auch hier<br />
durch eine Bepflanzung die Verbauung wirksam optisch abgeschirmt werden kann.<br />
Ähnliches gilt für die weiter südlich geplante Berme: Unter der Voraussetzung, dass<br />
dieses Planum und seine Böschungen mit Grünerlen bzw Latschen bepflanzt und nicht<br />
beweidet werden, so dass sich tatsächlich rasch Gebüsche entwickeln können,<br />
erscheint diese Lawinenschutzmaßnahme sowohl lokal wie auch auf weitere<br />
Entfernungen hin als im Hinblick auf das Landschaftsbild vertretbar.<br />
Im Hinblick auf das Landschaftsbild ist festzuhalten, dass der See selbst eine<br />
künstliche Struktur in dieser alpinen Landschaft darstellt, der im Gegensatz zu einem<br />
natürlich entstandenen Gebirgssee einen je nach Wasserstand unterschiedlich<br />
auffälligen vegetationslosen Uferstreifen und meist auch eine andere Wasserfarbe als<br />
natürliche Alpenseen aufweist. Zudem sind insbesondere im nördlichen<br />
Speicherbereich besonders auffällige technische Bauwerke (Sperren, Parkplatz,<br />
Straßen, Gastronomiebetriebe) vorhanden, gegenüber denen die zusätzlichen<br />
Lawinenschutzmaßnahmen in gewisser Weise zu relativieren sind.<br />
Es erscheint somit aus Sicht des Fertigenden möglich, die zusätzlich vorgesehenen<br />
Lawinenschutzmaßnahmen als noch vertretbare landschaftsbildliche und ökologische<br />
Beeinträchtigung zu bezeichnen, wenn die beiden folgenden Auflagen zusätzlich in<br />
den Bewilligungsbescheid aufgenommen werden:
- 62 -<br />
- Sämtliche veränderten Geländebereiche der zusätzlich geplanten<br />
Lawinenschutzbauten im Bereich des auszubauenden Seeuferwegs sind in<br />
Absprache mit dem Naturschutzbeauftragten der BH Bludenz vollflächig mit<br />
Grünerlen, Legföhren und anderen geeigneten Zwergsträuchern und Hochstauden<br />
zu bepflanzen.<br />
- Die Steher der Stützverbauung im Wegabschnitt von hm 1 bis hm 3 sind mit<br />
Stehern ohne Korrosionsschutz (rostbraun) auszuführen.<br />
Zu den Anmerkungen der Antragstellerin zu den vom Fertigenden geforderten<br />
Auflagen:<br />
Ad Auflage 1: Auflage 1 sollte nicht abgeändert werden, da sich bei anderen Vorhaben<br />
ein monatlicher Berichtszeitraum bewährt hat. Wenn es keinen hinsichtlich Natur- und<br />
Landschaftsschutz wesentlichen Baufortschritt im jeweiligen Intervall gibt, wird der<br />
entsprechende Bericht auch entsprechend kurz ausfallen.<br />
Ad Auflage 2: Für das „Gestaltungs-, Begrünungs- und Bepflanzungskonzept“<br />
erscheint der von der Projektwerberin vorgeschlagene Zeitraum von 3 Monaten zu<br />
dessen Vorlage vor Beginn der Renaturierungsarbeiten im jeweiligen Bereich sinnvoll<br />
und kann zur Kenntnis genommen werden.<br />
Ad Auflage 4: Für die Vorlage des Beleuchtungskonzeptes erscheint es ebenfalls<br />
ausreichend, den von der Projektwerberin vorgeschlagenen Zeitraum von 2 Monaten<br />
vor Beginn der Arbeiten einzuhalten.<br />
Ad Auflage 6: Einzelne Ausnahmen von dieser Auflagen sind sicherlich unter<br />
Absprache möglich.<br />
Zu den Anmerkungen der Vertreterin der Naturschutzanwaltschaft zu den vom<br />
Fertigenden geforderten Auflagen:<br />
Auflage 3 wird im Einvernehmen mit dem Amtssachverständigen für Natur und<br />
Landschaftsschutz wie folgt präzisiert: „Für sämtliche im Zuge der Umsetzung der<br />
Baumaßnahmen verloren gehenden Kleingewässer wie zB Amphibienlaichgewässer<br />
und kleinere Fließgewässer sind bereits im Vorfeld….“<br />
Die Gemeinde Gaschurn legt darauf Wert, dass die in der präzisierten Auflage 3<br />
erwähnten Ersatzmaßnahmen im Nahbereich der Baustelle in der Gemeinde Gaschurn<br />
durchgeführt werden.<br />
Dr. Mory stellt in der mündlichen Verhandlung die Frage, ob eigene gutachterliche<br />
Beurteilungen und Tätigkeiten durchgeführt worden sind und wenn ja, worin diese<br />
bestanden haben?
- 63 -<br />
Der Amtssachverständige führt dazu aus:<br />
Zu diesem vorliegenden Vorhaben wurden vier Geländebegehungen durchgeführt.<br />
Zudem bin ich seit 10 Jahren Amtssachverständiger bzw. Naturschutzbeauftragter der<br />
Bezirkshauptmannschaft in Bludenz und habe auch privat viel Zeit in diesem Gelände<br />
verbracht. Im Wesentlichen stelle ich aber fest, dass sich die gutachterliche Tätigkeit<br />
auf die Durchsicht und die Prüfung der Plausibilität und Vollständigkeit und die<br />
notwendige Detailtreue der vorgelegten Unterlagen beschränkt hat. Daneben habe ich<br />
im Gutachten umfangreiche Auflagen gefordert.<br />
Ergänzend führt der Amtssachverständige aus:<br />
Die <strong>Vorarlberg</strong>er Illwerke AG hat die Seilstärken bekannt gegeben, diese liegen<br />
wesentlich über 20 mm und somit erscheinen spezielle Schutzvorrichtungen an den<br />
Materialseilbahnen gegen Aufprall fliegender Birkhühner nicht notwendig.<br />
Der Ausbau des Weges an der Seeostseite des Silvrettasees wäre mit mindestens gleich<br />
großen Eingriffen verbunden wie der Ausbau des Weges an der Seewestseite.<br />
Stellungnahme der <strong>Vorarlberg</strong>er Illwerke AG:<br />
Das Gutachten wird von den <strong>Vorarlberg</strong>er Illwerke AG zustimmend zur Kenntis<br />
genommen.<br />
Weitere Stellungnahmen zum Gutachten des Amtssachverständigen für Natur- und<br />
Landschaftsschutz wurden keine zu Protokoll zu geben gewünscht.<br />
(Anlage 45)<br />
Gutachten des Amtssachverständigen für Bodenschutz, Dipl.-Ing. Dr. Josef<br />
Scherer:<br />
Der Amtssachverständige hat sein Gutachten am 13.03.2012 erstattet. Dieses<br />
Gutachten wurde in der Zeit vom 16.04.2012 bis zum 18.05.2012 im Konvolut<br />
„Sammlung der in Auftrag gegebenen Gutachten“ zur öffentlichen Einsichtnahme<br />
aufgelegt (siehe Edikt/Kundmachung vom 10.04.2012).<br />
Der Amtssachverständige kann nicht an der Verhandlung teilnehmen. Sein Gutachten<br />
wird in der mündlichen Verhandlung am 23.05.2012 verlesen. Das Gutachten wird<br />
zum Bestandteil der Verhandlungsschr<strong>ift</strong> erklärt und dieser als Anlage beigefügt.<br />
Stellungnahme der <strong>Vorarlberg</strong>er Illwerke AG:<br />
Das Gutachten wird von der <strong>Vorarlberg</strong>er Illwerke AG zustimmend zur Kenntis<br />
genommen.
- 64 -<br />
Weitere Stellungnahmen zum Gutachten des Amtssachverständigen für Bodenschutz<br />
wurden keine zu Protokoll zu geben gewünscht.<br />
(Anlage 46)<br />
Gutachten des Amtssachverständigen für Wildökologie, Dipl.-Ing. Hubert Schatz:<br />
Der Amtssachverständige hat sein Gutachten am 22.12.2011 erstattet. Dieses<br />
Gutachten wurde in der Zeit vom 16.04.2012 bis zum 18.05.2012 im Konvolut<br />
„Sammlung der in Auftrag gegebenen Gutachten“ zur öffentlichen Einsichtnahme<br />
aufgelegt (siehe Edikt/Kundmachung vom 10.04.2012).<br />
Der Amtssachverständige trägt die Ergebnisse seiner erwähnten Begutachtung vor und<br />
erörtert diese in der mündlichen Verhandlung am 23.05.2012. Dieses Gutachten wird<br />
zum Bestandteil der Verhandlungsschr<strong>ift</strong> erklärt und dieser als Anlage beigefügt.<br />
In Ergänzung zu seinem Gutachten führt der Amtssachverständige in der<br />
mündlichen Verhandlung Folgendes aus:<br />
Zu Punkt 7.1 Auflagen:<br />
Die erwähnte Auflage „Zufahrtsstraße zur Saarbrückner Hütte“ wird wie folgt<br />
abgeändert:<br />
„Der Wanderweg wird auf die Zufahrtsstraße zur Saarbrückner Hütte ausgehend …“<br />
Die Gemeinde Gaschurn spricht sich sowohl gegen die ursprüngliche als auch die<br />
geänderte Vorschreibung des Amtssachverständigen aus und zwar, weil sie den<br />
natürlichen Gegebenheiten vor Ort widerspricht, dem Wanderer einen Umweg<br />
abverlangen würde, der vom Wanderer ohnehin nicht eingehalten würde.<br />
Der Auflagenteil „Schaffung von mosaikartig verteilten Freiflächen in der Größe von<br />
0,5 bis 1,5 ha pro Freiflächeneinheit durch Schwenden von Stauden und Gebüsch auf<br />
der westlichen Talflanke oberhalb des Vermuntspeichers zur Förderung der<br />
Habitatqualität für das Birkwild und regelmäßige Betreuung dieser Flächen“ entfällt.<br />
Der verbleibende Auflagenteil wird wie folgt abgeändert: „Im Einvernehmen mit dem<br />
wildökologischen Amtssachverständigen und dem Amtssachverständigen für<br />
Forstwirtschaft sind insbesondere für den Bereich der westlichen Talflanke oberhalb<br />
des Vermuntspeichers ein Projekt und ein Pflegeplan zur Förderung der Habitatqualität<br />
für das Birkwild zu erstellen.“<br />
Bei der Auflage „Beleuchtung der Baustelleneinrichtung B8“ wird die Wortfolge<br />
„April – Mitte Juni“ durch die Worte „April – Ende Mai“ ersetzt.
- 65 -<br />
Die Auflage „Sperre der Europatreppe“ entfällt.<br />
Die Auflage „Wanderweg zur Saabrückner Hütte“ wird wie folgt abgeändert:<br />
„Der Wanderweg muss östlich der Deponiekuppe mit ausreichendem Sichtschutz<br />
gegenüber dem Gelände der Westflanke vom Vermuntsee verlaufen.“<br />
Der Richtfunkmast unterhalb des Fuchslochstollens wird aus wildökologischer Sicht<br />
als unproblematisch erachtet.<br />
Die lawinentechnischen Schutzmaßnahmen entlang des Winterzugangs zur<br />
Wiesbadener Hütte am westlichen Ufer des Silvrettasees in Form einer Stützverbauung<br />
bei hm 1,0 – 2,0 sowie von einer Berme bei hm 5,5 – 7,0 sind aus wildökologischer<br />
Sicht als unproblematisch zu beurteilen.<br />
Dr. Mory stellt an den Amtssachverständigen folgende Frage:<br />
Ist unter der Prämisse, dass sämtliche Auflagenpunkte umgesetzt werden, eine<br />
Konkretisierung im Hinblick auf den verbleibenden Restschaden für die Wildökologie<br />
möglich?<br />
Antwort des Amtssachverständigen:<br />
Es kann sein, dass das Raumnutzungsverhalten der Wildtiere durch das Projekt<br />
geändert wird. Es kann ausgeschlossen werden, dass eine Art auf längere Zeit<br />
verschwindet.<br />
Stellungnahme der <strong>Vorarlberg</strong>er Illwerke AG:<br />
Zur Auflage bezüglich des Wanderweges zur Saabrückner Hütte bei der Deponie 1<br />
werden die Illwerke eine entsprechende Planskizze am 24.05.2012 im Rahmen der<br />
mündlichen Verhandlung vorlegen.<br />
Die <strong>Vorarlberg</strong>er Illwerke AG übergibt der Verhandlungsleiterin am 24.05.2012 eine<br />
Planunterlage mit dem Titel „Deponie Sperrenvorland, Staumauer Vermunt, D1,<br />
Lageplan“ vom 21.02.2011 (Nummer: 19-0 ESB 110239, Index d, vom 23.05.2012).<br />
Die Planunterlage wird zum Bestandteil der V<strong>erhandlungsniederschr</strong><strong>ift</strong> erklärt und<br />
dieser als Anlage beigeschlossen.<br />
Die Wegführung wurde nach Auskunft der <strong>Vorarlberg</strong>er Illwerke AG im<br />
Einvernehmen mit dem wildökologischen Amtssachverständigen festgelegt.<br />
Die Wegführung wurde nach Auskunft der Gemeinde Gaschurn mit der Gemeinde<br />
abgestimmt. Dipl.-Ing. Hermann Wirth nimmt die Änderung der Wegführung<br />
zustimmend zur Kenntnis.<br />
Im Übrigen nimmt die <strong>Vorarlberg</strong>er Illwerke AG das Gutachten des<br />
Amtssachverständigen zustimmend zur Kenntnis.
- 66 -<br />
Weitere Stellungnahmen zum Gutachten des Amtssachverständigen für Wildökologie<br />
wurden keine zu Protokoll zu geben gewünscht.<br />
(Anlage 47 und 48)<br />
Gutachten des Amtssachverständigen für Energiewirtschaft, Dipl.-Ing. Christian<br />
Vögel:<br />
Der Amtssachverständige hat sein Gutachten am 24.01.2012 erstattet. Dieses<br />
Gutachten wurde in der Zeit vom 16.04.2012 bis zum 18.05.2012 im Konvolut<br />
„Sammlung der in Auftrag gegebenen Gutachten“ zur öffentlichen Einsichtnahme<br />
aufgelegt (siehe Edikt/Kundmachung vom 10.04.2012).<br />
Der Amtssachverständige trägt die Ergebnisse seiner erwähnten Begutachtung vor und<br />
erörtert diese in der mündlichen Verhandlung am 23.05.2012. Dieses Gutachten wird<br />
zum Bestandteil der Verhandlungsschr<strong>ift</strong> erklärt und dieser als Anlage beigefügt.<br />
Stellungnahme der <strong>Vorarlberg</strong>er Illwerke AG:<br />
Die <strong>Vorarlberg</strong>er Illwerke AG nimmt das Gutachten zustimmend zur Kenntnis.<br />
Weitere Stellungnahmen zum Gutachten des Amtssachverständigen für<br />
Energiewirtschaft wurden keine zu Protokoll zu geben gewünscht.<br />
Gutachten der Amtssachverständigen für Tourismus, Mag. Astrid Keckeis:<br />
(Anlage 49)<br />
Die Amtssachverständige hat ihr Gutachten am 27.01.2012 erstattet. Dieses Gutachten<br />
wurde in der Zeit vom 16.04.2012 bis zum 18.05.2012 im Konvolut „Sammlung der in<br />
Auftrag gegebenen Gutachten“ zur öffentlichen Einsichtnahme aufgelegt (siehe<br />
Edikt/Kundmachung vom 10.04.2012).<br />
Die Amtssachverständige trägt die Ergebnisse ihrer erwähnten Begutachtung vor und<br />
erörtert diese in der mündlichen Verhandlung am 23.05.2012. Dieses Gutachten wird<br />
zum Bestandteil der Verhandlungsschr<strong>ift</strong> erklärt und dieser als Anlage beigefügt.<br />
In Ergänzung zu ihrem Gutachten führt die Amtssachverständige in der<br />
mündlichen Verhandlung Folgendes aus:
- 67 -<br />
Das Gutachten für Tourismus ändert sich aufgrund der geänderten Situation im Bezug<br />
auf die derzeit diskutierte Neuanschaffung und Inbetriebnahme eines Motorbootes<br />
insgesamt nicht.<br />
Die Gemeinde Gaschurn beantragt, die in ihrem Schr<strong>ift</strong>satz vom 16.05.2012, Seiten 21<br />
ff, vorgeschlagenen Maßnahmen als Auflagen in einen allfälligen<br />
Bewilligungsbescheid aufzunehmen.<br />
Auf Anfrage der Gemeinde Gaschurn teilt die Amtssachverständige mit, dass sie den<br />
wirtschaftlichen Schaden, der durch die Baumaßnahmen zu entstehen droht, für die<br />
Gemeinde Gaschurn und ihre Betriebe nicht monetär eingeschätzt hat.<br />
Die Gemeinde Gaschurn hält auch fest, dass eine 7-jährige Bautätigkeit in der<br />
Tourismuswirtschaft nicht „als bloß vorübergehende Beeinträchtigung“ angesehen<br />
wird, sondern vielmehr die nachhaltige Tourismusarbeit und Entwicklung in der<br />
Gemeinde massiv beeinträchtigt wird.<br />
Über Einwurf von Bürgermeister Anton Mattle hält die <strong>Vorarlberg</strong>er Illwerke AG fest,<br />
dass selbstverständlich auch eine Abstimmung mit dem Tourismus Paznaun<br />
hinsichtlich des Kommunikationskonzepts erfolgen wird.<br />
Dr. Fink jun., Vertreter des Deutschen Alpenvereins, diktiert für die Protokollierung<br />
für die Verhandlungsleiterin die Stellungnahme der Amtssachverständigen für<br />
Tourismus in der mündlichen Verhandlung laut und für jedermann lesbar:<br />
„Im Hinblick auf die Wiesbadener Hütte sind keine konkreten wirtschaftlichen<br />
Berechnungen und Untersuchungen angestellt worden. Welcher Nächtigungsrückgang<br />
bzw. insgesamt welcher Umsatzrückgang mit einer eingeschränkten Nutzbarkeit im<br />
Umfang von 10 % könne sie nicht konkret sagen. Nach ihrem Empfinden sei der damit<br />
verbundene Rückgang „zumutbar“. Sie wolle nicht beantworten, ob bei einem<br />
Nutzbarkeitsrückgang von 20 % eine wirtschaftlich rentable Führung der Hütte<br />
möglich ist. Wenn sie gefragt wird, von welchen Ausweichrouten für Wintersportler sie<br />
in ihrem Gutachten gesprochen habe, gibt sie an, dass im Hinblick auf die<br />
Wiesbadener Hütte eine Gleichwertigkeit zweifelhaft ist.“<br />
Die Amtssachverständige für Tourismus hält fest, dass ihre Stellungnahme von Dr.<br />
Fink jun. so nicht richtig wiedergegeben wurde. Die Bewertung einer möglichen<br />
wirtschaftlich rentablen Führung der Wiesbadener Hütte bei einem<br />
Nutzbarkeitsrückgang des Zugangs zur Wiesbadener Hütte von 20 % war nicht<br />
Gegenstand der Beurteilung des Projektes aus touristischer Sicht. Von einem „Nicht-<br />
Beantwortenwollen“ kann nicht die Rede sein. In Bezug auf Ausweichrouten für<br />
Skitourengeher und Winterwanderer wurde zB die mögliche Begehung des Kromertals<br />
genannt. Dabei handelt es sich ebenfalls um ein attraktives Skitourengebiet. Insgesamt<br />
wird natürlich an jenen Tagen, an denen das Klostertal und das Ochsental aufgrund<br />
einer erhöhten Lawinengefahr nicht begehbar sind, die Attraktivität des<br />
Skitourengebietes als Ganzes gemindert.
- 68 -<br />
Der Deutsche Alpenverein, vertreten durch Dr. Fink jun., rügt im Hinblick auf das<br />
Fachgutachten aus dem Bereich Tourismus die Unvollständigkeit und Unschlüssigkeit<br />
des Befundes wie auch der gutachterlichen Ausführung. Erforderlich wären konkrete<br />
Ausführungen zu den Auswirkungen des Projektes auf den Tourismusbetrieb<br />
Wiesbadener Hütte, wie die durch die Nutzbarkeitseinschränkung resultierenden<br />
Entgänge an Umsatz und Nächtigungen. Hierzu wird ausgeführt, dass bei einer<br />
Einschränkung der Nutzbarkeit von 10 % bis 20 % in Anbetracht der Fixkosten für<br />
Personal, Instandhaltungskosten, etc. und einer maximalen Nutzbarkeit von im Mittel<br />
48 Tagen pro Saison ein wirtschaftlich rentabler Betrieb der Wiesbadener Hütte nicht<br />
möglich ist. Der Deutsche Alpenverein rügt ausdrücklich die Mangelhaftigkeit des<br />
Gutachtens.<br />
Dr. Kössler schließt sich den Ausführungen von Dr. Fink jun. an und führt zudem aus,<br />
dass auch aus seiner Sicht das Gutachten der Amtssachverständigen für Tourismus<br />
unvollständig ist und einer Ergänzung bedarf.<br />
Stellungnahme der <strong>Vorarlberg</strong>er Illwerke AG:<br />
Zu einer monetären Bewertung erklärt die Vertreterin der <strong>Vorarlberg</strong>er Illwerke AG,<br />
Frau Prof. Aurelia Kogler, dass mögliche künftige positive oder negative<br />
Auswirkungen des Vorhabens nicht auf seriöser Basis prognostizierbar sind.<br />
Mag. Jakob Netzer, als Vertreter der <strong>Vorarlberg</strong>er Illwerke AG hält fest, dass in einer<br />
„Arbeitsgruppe Tourismus“ unter Federführung des Bürgermeisters von Gaschurn,<br />
Gemeindevertretern, Tourismusbetreibern und Tourismusverantwortlichen und den<br />
Illwerken gemeinsam ein Kommunikationskonzept erarbeitet wurde. Dieses<br />
Tourismuskommunikationskonzept wurde einstimmig „gutgeheißen“.<br />
Ein gutes Kommunikationskonzept habe sich bereits bei der Errichtung des Kopswerks<br />
II sehr bewährt, auf diesem aufbauend wurden noch Verbesserungsmaßnahmen<br />
getroffen.<br />
Die Maßnahmen für den Tourismus lt. Schr<strong>ift</strong>satz der Gemeinde Gaschurn vom<br />
16.05.2012 bedürfen einer privatrechtlichen Übereinkuft zwischen der Gemeinde<br />
Gaschurn und der Antragsstellerin. Eine solche Vereinbarung liegt derzeit noch nicht<br />
vor.<br />
Im Übrigen wird das Gutachten der Amtssachverständigen zur Kenntnis genommen.<br />
Weitere Stellungnahmen zum Gutachten der Amtssachverständigen für Tourismus<br />
wurden keine zu Protokoll zu geben gewünscht.<br />
(Anlage 50)
- 69 -<br />
Gutachten des Amtssachverständigen für Umweltmedizin, Dr. Christian<br />
Bernhard:<br />
Der Amtssachverständige hat sein Gutachten am 13.02.2012 erstattet. Dieses<br />
Gutachten wurde in der Zeit vom 16.04.2012 bis zum 18.05.2012 im Konvolut<br />
„Sammlung der in Auftrag gegebenen Gutachten“ zur öffentlichen Einsichtnahme<br />
aufgelegt (siehe Edikt/Kundmachung vom 10.04.2012).<br />
Der Amtssachverständige trägt die Ergebnisse seiner erwähnten Begutachtung anhand<br />
einer Powerpoint-Präsentation vor und erörtert diese in der mündlichen Verhandlung<br />
am 24.05.2012. Dieses Gutachten sowie die Powerpoint-Präsentation werden zum<br />
Bestandteil der Verhandlungsschr<strong>ift</strong> erklärt und dieser als Anlagen beigefügt.<br />
Dr. Gerd Oberfeld referiert sein Gutachten vom 14.05.2012, welches von der<br />
Gemeinde Gaschurn mit Schr<strong>ift</strong>satz vom 16.05.2012 vorgelegt wurde, in der<br />
mündlichen Verhandlung am 24.05.2012. Dieses Gutachten wird zum Bestandteil der<br />
V<strong>erhandlungsniederschr</strong><strong>ift</strong> erklärt und dieser als Anlage beigeschlossen.<br />
Auf Befragen der Gemeinde Gaschurn, warum im Hinblick auf die im Privatgutachten<br />
Dr. Oberfeld und auch in der heutigen Powerpoint-Präsentation des<br />
Amtssachverständigen dargelegten Ergebnisse aus Studien, wonach bereits bei Werten<br />
von 0,3 µT eine Risikoerhöhung von Leukämie bei Kindern konsistent beobachtet<br />
wurde, und daher aus Sicht der öffentlichen Gesundheit und des Vorsorgeprinzips<br />
nicht geringere Referenzwerte (nämlich 0,1 µT für einen 24-Stunden Mittelwert und<br />
einen Maximalwert von 1,0 µT) als Auflagen vorgeschrieben werden, teilt der<br />
medizinische Amtssachverständige mit:<br />
Weil die WHO die bestehenden ICNIRP Empfehlungen als ausreichend erachtet und<br />
es aus Sicht des Gefertigten keine belastbaren Daten für neue, beliebig darunter<br />
angesetzte Grenzwerte gibt.<br />
Auf Befragen der Gemeinde Gaschurn, ob es das Vorsorgeprinzip und der Schutz der<br />
menschlichen Gesundheit bei unterschiedlichen wissenschaftlichen Standpunkten zu<br />
„Referenzwerten“ nicht gebieten würde, den niedrigeren „Referenzwert“ anzusetzen<br />
(gleichgültig ob bestehende Anlage oder neu zu errichtende Anlage), teilt der<br />
medizinische Amtssachverständige mit:<br />
Ich vertrete die Ansicht, dass Prävention zielgerichtet und bezogen auf die konkrete<br />
Möglichkeit eines Schadens statt zu finden hat.<br />
Auf Befragen der Gemeinde Gaschurn, wie sich der Amtssachverständige erklären<br />
kann, dass in anderen UVP-Verfahren in Österreich (zB Salzburg, Oberösterreich)<br />
Projekte betreffend 380-kV-Leitungen mit einer maximalen Belastung für Anrainer im<br />
Ausmaß von 1,0 µT eingereicht, gutachterlich beurteilt und auf Basis dieses
- 70 -<br />
Grenzwertes dann gegebenenfalls bewilligt werden, teilt der medizinische<br />
Amtssachverständige mit:<br />
Das erkläre ich mir mit der rechtlichen Beurteilung der Situation durch die erkennende<br />
Behörde.<br />
Dr. Mory (Fragen 1 – 4):<br />
1. Frage: Warum haben Sie es nicht der Mühe wert gefunden die Auswertungen des<br />
<strong>Vorarlberg</strong>er Krebsregisters in Ihr Gutachten miteinzubeziehen?<br />
Antwort Dr. Bernhard: Die Auswertung der Arbeit über Krebsinzidenz in Gaschurn<br />
hat gemäß den Autoren Concin und Oberaigner in Bezug auf eine allfällige<br />
Erhöhung unauffällige Ergebnisse erbracht. Diese Arbeit ist auf der Homepage des<br />
Landes <strong>Vorarlberg</strong> downloadbar. Ich habe keine Veranlassung gesehen, diese<br />
unauffälligen Ergebnisse zu zitieren.<br />
2. Frage: Hat Herr Dr. Oberfeld bei dem Kurzvortrag über sein Gutachten die<br />
Ergebnisse der statistischen Auswertungen der Krebserkrankungen im Nahbereich<br />
der Hochspannungsleitungen in der Gemeinde Gaschurn richtig referiert?<br />
Antwort Dr. Bernhard: Das weiß ich nicht. Diese Frage wird vom Land <strong>Vorarlberg</strong><br />
in einer Anfrage an die Autoren dieser Studie jedenfalls geklärt werden. Meine<br />
Vorerhebungen diesbezüglich haben ergeben, dass offenbar epidemiologischstatistisch<br />
aufgrund der sehr geringen Fallzahlen unterschiedliche Interpretationen<br />
möglich sein sollen. Ich selber bin kein Statistiker und kein Mathematiker und kann<br />
deshalb zur Lösung dieses Problems aktuell nichts beitragen.<br />
3. Frage: Warum haben Sie den aktuellen Stand der Forschungen und die<br />
Entwicklung, wie sie Herr Dr. Oberfeld sogar heute noch in groben Zügen<br />
vortragen konnte, in Ihrem Gutachten nicht behandelt und damit auch der Behörde<br />
keine Möglichkeit geben, dass sie sich entscheiden kann, ob sie nun Ihrer<br />
konservativen Auffassung, wonach ein Kausalzusammenhang zwischen Strahlung<br />
und Erkrankung durch Studien zu belegen sei, bevor ein Amtsarzt tätig wird, oder<br />
der Auffassung der progressiven Schule, dass dem Vorsorgegedanken der Vorzug<br />
zu geben ist (nachdem durch vielfache plausible konsistent anerkannte<br />
epidemologische Studien die Möglichkeit eines Zusammenhangs aufgezeigt wurde)<br />
folgen möchte?<br />
Antwort Dr. Bernhard: Für mich waren die Aussagen der ICNIRP in ihren<br />
Guidelines vom November 2010 Anlass genug, meine konservative Auffassung<br />
weiterhin zu vertreten. Medizin ist eine Wissenschaft und ich orientiere mich an<br />
wissenschaftlichen Erkenntnissen.
- 71 -<br />
4. Frage: Sind Sie Umweltmediziner, sind Sie Hygieniker, ist das Ihr Spezialgebiet?<br />
Antwort Dr. Bernhard: Ich bin Amtsarzt des Landes <strong>Vorarlberg</strong> und habe den für<br />
die Tätigkeit im öffentlichen Sanitätsdienst notwendigen Physikatskurs absolviert.<br />
Franz Bergauer gibt im Rahmen der mündlichen Verhandlung bekannt, dass er auch<br />
sein Wohnobjekt, Gaschurn 105b, für die Durchführung des von Dr. Oberfeld<br />
vorgeschlagenen Langzeitmonitoring zur Verfügung stellen würde.<br />
Stellungnahme der <strong>Vorarlberg</strong>er Illwerke AG:<br />
Die <strong>Vorarlberg</strong>er Illwerke AG nimmt das Gutachten des Amtssachverständigen<br />
zustimmend zur Kenntnis. Zu allen anderen Gutachen können wir heute nicht Stellung<br />
nehmen.<br />
Weitere Stellungnahmen zum Gutachten des Amtssachverständigen für<br />
Umweltmedizin wurden keine zu Protokoll zu geben gewünscht.<br />
(Anlagen 51, 52 und 53)<br />
Gutachten des Sachverständigen für das UV-GA, Dipl.-Ing. Hermann Wirth:<br />
Der Sachverständige hat sein Gutachten am 31.03.2012 erstattet. Dieses Gutachten<br />
wurde in der Zeit vom 16.04.2012 bis zum 18.05.2012 zur öffentlichen Einsichtnahme<br />
aufgelegt (siehe Edikt/Kundmachung vom 10.04.2012).<br />
Der Sachverständige trägt sein Gutachten vor und erörtert dieses in der mündlichen<br />
Verhandlung am 24.05.2012. Dieses Gutachten wird zum Bestandteil der<br />
Verhandlungsschr<strong>ift</strong> erklärt und dieser als Anlage beigefügt.<br />
Ergänzend dazu führt der Sachverständige in der mündlichen Verhandlung aus:<br />
1. Zusammenfassende Begutachtung des Vorhabens - Gesamtschlussfolgerung<br />
Diese zusammenfassende Begutachtung wurde auf Basis der vorliegenden<br />
Fachgutachten der Sachverständigen und der Einreichunterlagen der Projektwerberin<br />
erstellt.<br />
Alle Projektbestandteile des Einreichprojektes samt der UVE und den ergänzend<br />
vorgelegten Unterlagen sind Gegenstand des Antrages und wurden hinsichtlich dem<br />
UVP-G 2000 und den Materiengesetzen geprüft. Berücksichtigt wurden auch die bis<br />
zum 31.03.2012 vorgebrachten Einwendungen. Das erstattete
- 72 -<br />
Umweltverträglichkeitsgutachten vom 31.03.2012 lag vom 16.04.2012 bis zum<br />
18.05.2012 zur öffentlichen Einsichtnahme auf.<br />
Vom 31.03.2012 bis zur mündlichen Verhandlung wurden von der Antragstellerin<br />
noch folgende Unterlagen nachgereicht:<br />
• Klarstellung zum Fachbereich Verkehr (Beilage 12.3 der UVE) vom 03. Mai 2012<br />
• Korrigierte Fassung zur Stellungnahme des Sachverständiger für Stahlwasserbau,<br />
Ergänzende Auskünfte zu den Projektsunterlagen, 02.04.2012<br />
• Zusätzliche Unterlagen zur Trinkwasserversorgung Vermunt – Bielerhöhe vom<br />
14.05.2012<br />
• Wissenschaftliches Gutachten über die Berechnung niederfrequenter magnetischer<br />
und elektrischer Felder (50 Hz) verursacht durch die 220-kV-<br />
Hochspannungsfreileitung Partenen – Bürs unter Berücksichtigung des geplanten<br />
Obervermuntwerks II mit einer Leistung von 450 MVA<br />
• Förderfähigkeitskurven vom Grundablass und Umlaufstollen des Speichers<br />
Silvretta vom 15. Mai 2012<br />
• Systemskizze des Richtfunkmasten Fuchslochstollen und bei MP 15 oberhalb<br />
Seespitze Vermunt vom 07.05.2012<br />
Weiters wurde von der Gemeinde Gaschurn, vertreten durch Kaufmann Thurnher,<br />
Rechtsanwälte GmbH, mit Schreiben vom 16.05.2012 „Präzisierung der erhobenen<br />
Einwendungen“ Folgendes der UVP-Behörde vorgelegt:<br />
• Umweltmedizinischen Gutachten zum Teilbereich elektromagnetischer Felder von<br />
Dr. med.-univ. Gerd Oberfeld<br />
• Prüfgutachten zum Fachbeitrag Verkehr von DI Joachim Kleiner<br />
In der mündlichen Verhandlung wurden folgende Projektsänderungen und<br />
Ergänzungen seitens der VIW bekannt gegeben bzw. ergaben sich durch Anträge von<br />
Parteien und Auflagen der Sachverständigen:<br />
• Reduzierung des Einbauvolumens auf der Deponie D3 von 100.000 m³ auf 50.000<br />
m³ und zusätzlich verdichteter Einbau von 50.000 m³ Ausbruchs- und<br />
Erdbaumaterials auf der Deponie D2<br />
• Ergänzung des Quellmonitoringprogramms um zusätzliche chemische Parameter<br />
im Einvernehmen mit der Gemeinde Galtür<br />
• Zusätzliche kleinräumige Lawinenschutz- und Gleitschneeschutzmaßnahmen auf<br />
Teilbereichen bergseits des neu auszubauenden Rundweges westseitig des<br />
Silvrettasees<br />
• Zusätzlicher Wanderweg im Bereich der Deponie D1 der im Zuge der<br />
Fertigstellung mit einer Gesamtlänge von ca. 300 m errichtet wird<br />
• Errichtung eines temporären Lawinenleitdammes zum Schutz der Baustelle B17<br />
und der Talstation der Materialseilbahn MS1
- 73 -<br />
Sämtliche obigen Ergänzungen und Stellungnahmen sowie Gutachten wurden bei der<br />
Begutachtung durch die beigezogenen Sachverständigen berücksichtigt und sind in die<br />
Schlussfolgerung sowie in das Resümee eingeflossen.<br />
Sämtliche Projektgrundlagen, insbesondere auch die Grundlagen - wie z.B.<br />
Massenermittlungen - die die Basis für zahlreiche Auswirkungsbetrachtungen sind,<br />
wurden auf deren Plausibilität und Sensitivität geprüft. Dabei wurde festgestellt, dass<br />
diese realistisch angenommen, aber vorsichtshalber auf der sichern Seite liegen. Somit<br />
werden die berechneten und geschätzten Umweltauswirkungen, z.B. durch den<br />
Baustellenverkehr, Deponien, Emissionen (Lärm, Luftschadstoffe, Erschütterungen,<br />
elektromagnetische Felder, etc.) bei der Projektumsetzung nicht über den<br />
begutachteten Erwartungen liegen.<br />
Im Zuge des UVP-Verfahrens wurden von der Antragstellerin durch die vorgenommen<br />
Ergänzungen (Beilage E1) und Änderungen (B14 neu – Projektanpassung) im<br />
Wesentlichen allen Forderungen der Amtssachverständigen und Sachverständigen<br />
sowie des UVP-Gutachters soweit wie möglich entsprochen.<br />
Durch Projektoptimierungen und auch durch zusätzliche Ausgleichs- und<br />
Ergänzungsmaßnahmen werden die für die Umwelt relevanten Auswirkungen<br />
wesentlich reduziert und die Sicherheit erhöht. Insbesondere die mit der VIW AG<br />
zusätzlich „ausverhandelten“ und vom Amtssachverständigen für Limnologie als<br />
Auflage beantragten ökologischen Ausgleichsmaßnahmen im Kompensationsraum der<br />
Ill innerhalb von längstens 5 Jahren nach Inbetriebnahme des Kraftwerks Obervermunt<br />
II bewirken wesentliche, gewässerökologische Verbesserungen. Mit einem finanziellen<br />
Beitrag der VIW AG in Höhe von € 430.000,- sollen Renaturierungsmaßnahmen im<br />
Rahmen des Gewässerentwicklungskonzeptes Ill in Absprache mit der Behörde und<br />
den Amtsachverständigen für Limnologie, Fischerei, Naturschutz und Flussbau<br />
insbesondere zur Beseitigung von Kontinuumsunterbrechungen bei fkm 53,83, fkm<br />
57,41 und fkm 57,45 sowie für mehrere Maßnahmen vorwiegend im Gemeindegebiet<br />
von Gaschurn und allenfalls auch für Aufweitungen/Renaturierungen im Bereich fkm<br />
40,5 bis fkm 42,1 umgesetzt werden.<br />
Weiters werden zukünftig bei extremen Hochwässern im Einzuggebiet der Ill alle<br />
Unterlieger durch die ebenfalls im Zuge des UVP-Verfahrens zusätzlich<br />
„ausverhandelte“ zukünftig ständige Bereitstellung eines freien<br />
Hochwasserrückhaltevolumens in den Speichern Silvretta und Vermunt von insgesamt<br />
ca. 3,0 Mio. m³ durch eine optimierte Speicherbewirtschaftung einen erhöhten<br />
Hochwasserschutz erfahren. Im Falle einer Hochwasserprognose der Ill in Partenen<br />
über einem 20-jährlichen Hochwasser (HQ 20) soll dieser Freiraum im Silvretta- und<br />
Vermuntspeicher zukünftig durch vorzeitige Speicherabsenkung auf insgesamt 5,3<br />
Mio. m³ vergrößert werden.
- 74 -<br />
Insbesondere die im Projekt bereits als Ausgleichmaßnahme ausgewiesene Entfernung<br />
der oberirdischen Druckrohrleitung von Obervermunt nach Vermunt wird auch das<br />
Landschaftsbild zukünftig in diesem hochalpinen Bereich wesentlich verbessern.<br />
Unter der Voraussetzung, dass die in der Umweltverträglichkeitserklärung enthaltenen<br />
sowie die in den einzelnen Fachgutachten und im UV-GA zusätzlich für zwingend<br />
erforderlich erachteten Maßnahmen (Vorschreibungen, Bedingungen, Auflagen, etc.)<br />
im Genehmigungsbescheid berücksichtigt werden, kann auf Grundlage der Gutachten<br />
sowie im Hinblick auf die eingelangten Einwendungen das geplante Vorhaben als<br />
umweltverträglich im Sinne des UVP-G 2000 eingestuft werden.<br />
Die Beurteilung der Umweltverträglichkeit beruht auf Auswirkungsbetrachtungen,<br />
denen die Emissionsdaten aller Maßnahmen im Zusammenhang mit der Errichtung und<br />
dem Betrieb sowie einer allfälligen Stilllegung sämtlicher Projektsbestandteile<br />
zugrunde gelegt sind.<br />
2. Technische Planungsgrundlagen und Alternativen<br />
Beim gegenständlichen Vorhaben - dem Neubau des Obervermuntwerkes II als<br />
Pumpspeicherkraftwerk - handelt es sich um eine wesentliche Erweiterung der<br />
wasserwirtschaftlich zusammenhängenden Kraftwerksgruppe der VIW AG. Das<br />
Obervermuntwerk II dient der optimalen Ausnutzung vorhandener Ressourcen zur<br />
Erzeugung von Spitzenenergie, Wälzpumpspeicherung und der<br />
Leistungsfrequenzregelung sowie Bereitstellung wichtiger Reserven für den<br />
heimischen und europäischen Stromverbund. Diese Leistungen erhöhen die<br />
Stromversorgungssicherheit ganz wesentlich. Es erfolgt dabei eine optimale<br />
Abstimmung auf die bestehenden Anlagen, insbesondere auf das bestehende<br />
Obervermuntwerk mit allen dazu gehörenden Anlagen wie Speicher „Silvrettasee“ als<br />
Oberwasser und dem “Vermuntspeicher“ als Unterwasserausgleich, wodurch eine<br />
kostengünstige Herstellung und ein sicherer und wettbewerbsfähiger Betrieb<br />
ermöglicht wird.<br />
Alternative Standortvarianten wurden geprüft. Die Alternative der Null-Variante, das<br />
Unterbleiben des Vorhabens, wurde ebenfalls dargelegt.<br />
Der Einsatz von alternativen Technologien in Bezug auf die vorhandenen Strukturen,<br />
Varianten betreffend die Erschließung der einzelnen Baufelder, die Entsorgung bzw.<br />
Deponierung von Stollenausbruchsmaterialien und Bauverfahren etc. und die daraus<br />
resultierenden Vor- und Nachteile wurden ebenfalls geprüft. Es wurde ersichtlich, dass<br />
echte Alternativen zu dem gegenständlichen Vorhaben in der vorliegenden Planung<br />
sowohl aus technischen als auch wirtschaftlichen Gründen nicht bestehen.<br />
Es ergeben sich daher aus den relevanten Teilgutachten und dem UV-GA aus<br />
fachlicher Sicht keine Abweichungen von den in den Unterlagen angeführten
- 75 -<br />
Darstellungen und Schlussfolgerungen zum Themenbereich Alternativen und<br />
Nullvarianten.<br />
3. Auswirkungen, Maßnahmen, Kontrollen<br />
Aus den einzelnen Fach-/Teilgutachten geht hervor, dass hinsichtlich möglicher<br />
Auswirkungen in den Wirkungsbereichen Emissionen (Luft / Lärm / Staub /<br />
Erschütterungen, elektromagnetische Emissionen, Abwasser), Beeinträchtigung von<br />
Schutz- und Nutzinteressen der Bevölkerung, Grundwässer, Oberflächenwässer,<br />
Klima, Tiere, Pflanzen und Ökosysteme etc.<br />
• die vorgelegten Ausarbeitungen und Schlussfolgerungen der eingereichten<br />
Unterlagen aus fachlicher Sicht ausreichend, richtig, plausibel und nachvollziehbar<br />
sind;<br />
• es zu keinen erheblichen Abweichungen von den in den eingereichten Unterlagen<br />
angeführten Darstellungen und Schlussfolgerungen bei fachlicher Prüfung kommt;<br />
• die angewendeten Methoden zur Darstellung des derzeitigen und künftigen<br />
Zustandes zweckmäßig, ingenieurmäßig plausibel und dem Stand der Technik bzw.<br />
sonst in Betracht kommenden Wissenschaften entsprechen;<br />
• die Auswirkungen und Maßnahmen zum Vorhaben umfassend dargelegt und<br />
beurteilt sind<br />
• sowie die vorgesehenen und beantragten Kontrollen zum Schutz der Umwelt und<br />
Gewährung erforderlicher Sicherheiten ausreichend sind.<br />
Die aus der Sicht der Sachverständigen zusätzlich zum eingereichten Projekt zwingend<br />
erforderlich erachteten Maßnahmen bzw. Vorschreibungen, Auflagen, Bedingungen,<br />
etc., die sich dabei im Rahmen des umfassenden und zusammenfassenden<br />
Prüfungsverfahren sowie der mündlichen Verhandlung ergaben, wurden im Verfahren<br />
vorgebracht und protokolliert. Die vom Sachverständigen für das UV-GA zusätzlich<br />
als erforderlich erachteten Auflagen sind nachstehend zusammenfassend dargelegt.<br />
4. Schlussfolgerungen: Auswirkungen auf die Entwicklung des Raumes<br />
Betreffend die Auswirkungen des Vorhabens auf die Entwicklung des Raumes kann<br />
zusammenfassend festgestellt werden, dass durch das adaptierte Projekt keine<br />
Auswirkungen auf die Entwicklung des Raumes entstehen werden, die örtlichen oder<br />
überörtlichen Zielsetzungen der Raumplanung widersprechen.<br />
Das Vorhaben entspricht im Wesentlichen den raumordnerischen Zielsetzungen.
- 76 -<br />
5. Resümee zu den eingelangten Stellungnahmen zum Projekt und der UVE<br />
Die gemäß § 5 Abs. 3 und 4 sowie gemäß § 9 Abs. 5 eingelangten<br />
Einwendungen/Stellungnahmen wurden von den einzelnen Sachverständigen geprüft.<br />
Inhaltlich sind diese Stellungnahmen in der resümierenden Beurteilung der einzelnen<br />
Fach-/Teilgutachten und ins UV-GA eingeflossen. Die Vorbringen wurden soweit wie<br />
möglich im Katalog von Vorschreibungen, Auflagen, Bedingungen, etc.<br />
berücksichtigt. Es ergeben sich dabei aber keine wesentlichen, neuen Erkenntnisse.<br />
6. Katalog von Vorschreibungen, Auflagen, Bedingungen etc. des SV für das UV-GA<br />
In zusammenfassender und umfassender Begutachtung werden vom Sachverständigen<br />
für das UV-GA zur Sicherstellung der Umweltverträglichkeit, der Nachhaltigkeit und<br />
Erhöhung der Sicherheit ergänzend zu den zahlreichen Vorschreibungen, Auflagen,<br />
Bedingungen, etc. der Fachgutachter nachstehende zusätzliche Auflagen beantragt:<br />
Zum Schutz des Bodens und von Gewässern:<br />
• Zum Schutz des Bodens sind auf allen durch die Baumaßnahmen beanspruchten<br />
Flächen bis zum Erreichen eines stabilen Bodenzustandes und einer stabilen<br />
Vegetation bei Bedarf Nachbesserungen, Schutzmaßnahmen und Einzäunungen im<br />
Einvernehmen mit dem Amtssachverständigen für Natur- und Landschaftsschutz<br />
und im Bereich Wald mit dem forsttechnischen Amtssachverständigen<br />
durchzuführen.<br />
• Auf besonders gefährdeten Teilbereichen der Baustelleneinrichtung<br />
(Betankungsflächen, Aufstellflächen von Containern, besondere Lagerflächen) hat<br />
eine temporäre Befestigung während der Bauzeit mit abschließender<br />
Rekultivierung zu erfolgen.<br />
• Geländemanipulationen sind etappenweise fertig zu stellen, zu rekultivieren und<br />
wieder der ursprünglichen Kulturgattung zuzuführen oder entsprechend den<br />
Sachverständigenauflagen zu bestocken bzw. der natürlichen Sukzession zu<br />
überlassen.<br />
• Zum Schutz vor Bodenkontaminationen sind die im Interesse des Gewässerschutzes<br />
beantragten Auflagen, wie die Anordnung von Ölabscheidern und das sachgerechte<br />
Lagern und Hantieren mit wasser- und bodengefährdenden Stoffen zu beachten.<br />
• Kontaminierte Böden und Abfälle sind einer ordnungsgemäßen Entsorgung<br />
zuzuführen.<br />
Zum Schutz der Natur und der Landschaft:<br />
• Vor der Ausführung des letzten Wegabschnittes des beantragten Teil Ausbaus bzw.<br />
Neubaus des westseitigen Uferweges beim Silvrettaspeicher (zwischen<br />
Klostertalerbach und Ill) ist, im Einvernehmen mit der Behörde, durch ein<br />
mehrjähriges Monitoring-Programm zu prüfen, ob die Gegebenheiten zu einer<br />
alternativen Wegführung bzw. Begehung und Befahrung auf diesem<br />
Auflandungsbereich vorhanden sind (Bildung einer kleinräumigen, tragfähigen
- 77 -<br />
Eisdecke oder Wasserspiegel zwischen Mitte Februar und Ende April unterhalb der<br />
Auflandungszone). Sofern dies der Fall ist, ist der Weg nur soweit wie unbedingt<br />
notwendig herzustellen. Je nach Ergebnis dieser Prüfung liegt das Ausbauende dem<br />
zu Folge zwischen hm 14,2 und hm 19,2. Ebenso ist bei diesem Monitoring bis zum<br />
beabsichtigten Baubeginn die Zweckmäßigkeit und Wirksamkeit der kleinräumigen<br />
Lawinen- und Gleitschneeverbauungen zum Schutz dieses Weges insbesondere<br />
zwischen hm 1,0 und 3,0 sowie im Bereich zwischen 5,0 und 7,0 zu prüfen und zu<br />
optimieren.<br />
• Die Zufahrtswege zum Seelikopf und Fuchslochstollen sind nach Fertigstellung der<br />
dortigen Baumaßnahmen innerhalb eines Jahres auf 3 m Fahrbahnbreite als<br />
Schotterstraße mit Mittelstreifen- und Bankettbegrünung zurückzubauen.<br />
Zum Schutz privater und öffentlicher Interessen / Tourismus:<br />
• Durch die projektsgemäße Errichtung und den Betrieb der beantragten temporären<br />
Materialseilbahnen sind die Vermuntbahn sowie der Trominierstollen und vor<br />
allem auch die Silvretta-Hochalpenstraße in der Bauphase maximal zu entlasten.<br />
• Der Einbau der Energietransportleitung im Trominierstollen ist außerhalb der<br />
Wintersaison möglichst zeitgleich mit den Arbeiten im Bereich der Europatreppe<br />
schnellstmöglichst durchzuführen, um die Benutzbarkeit dieser für den Tourismus<br />
wichtigen Infrastrukturen möglichst wenig einschränken zu müssen.<br />
• Sofern durch Baumaßnahmen Wanderwege nur eingeschränkt benutzt werden<br />
können (z.B. im Bereich der Deponie D1) sind Ersatzwege im Einvernehmen mit<br />
dem Amtssachverständigen für Natur- und Landschaftsschutz zu schaffen oder<br />
entsprechende Umleitungen zu beschildern.<br />
• Die periodisch im Projektsbereich durchgeführten Veranstaltungen (Silvretta<br />
Classic Rallye und Mountainbike-Marathon M3) sind terminlich frühzeitig mit der<br />
Baustellenlogistik abzustimmen, sodass diese auch während der Bauphase<br />
durchgeführt werden können.<br />
• In Abstimmung mit der Amtssachverständigen für Tourismus und den Gemeinden<br />
Gaschurn und Galtür sind Maßnahmen zur Schaffung eines entsprechenden<br />
Baustellerlebnisses umzusetzen und zu bewerben, damit ein Ausgleich für den<br />
allenfalls ausfallenden „Naturerlebnistouristen“ ermöglicht wird. Die Baustelle soll<br />
dabei durch geeignete Maßnahmen zumindest aus sicherer Entfernung erlebbar<br />
gemacht werden. Nach Abschluss der Bauphase ist die geplante Aussichtsplattform<br />
auf dem Schützenschacht auf der Bielerhöhe in attraktiver Form auszuführen.<br />
• Alle Sperren und Beeinträchtigungen, aber auch Publikumsveranstaltungen im<br />
Zusammenhang mit dem Vorhaben – sind frühzeitig in der Gemeinde Gaschurn<br />
und Galtür - sowie darüber hinaus in geeigneter Weise zu kommunizieren.<br />
Zwecks sicherer Projektserstellung und Schutz vor Unfällen und Gebrechen:<br />
• Rechtzeitig vor Baubeginn der einzelnen Anlageteile sind sämtliche wesentlichen<br />
Sicherheitsnachweise unter Berücksichtigung von vorsichtig angenommenen<br />
Kennwerten oder Messwerten im Einvernehmen mit den betroffenen<br />
Sachverständigen zu erbringen. Sollten sich aus derzeit nicht vorhersehbaren<br />
Gründen wider Erwarten in der Detailplanungs- und Bauphase wesentliche
- 78 -<br />
Änderungen ergeben, sind adaptierte Beschreibungen und Deckpläne in zumindest<br />
7-facher Ausführung der Behörde vorzulegen und deren Freigabe zu beantragen.<br />
Dabei ist vorher das Einvernehmen mit den betroffenen Sachverständigen,<br />
Grundeigentümern und direkt betroffenen Parteien herzustellen.<br />
Weiters ist Folgendes zu prüfen:<br />
Besteht die Möglichkeit, die Erdkabel für den Energietransport auf der Steilstrecke<br />
Trominier – Partenen in Bereichen der Betonfestpunkte der ehemaligen oberirdischen<br />
Druckrohrleitung in die dortigen Druckrohre zu verlegen, damit die Kabeltrasse auf<br />
dem gesamten Abschnitt eine größere Entfernung zur Europatreppe aufweist und damit<br />
eine Reduzierung der elektromagnetischen Immissionen für Benutzer der Europatreppe<br />
erzielt werden kann. Weiters ist zu prüfen, ob in diesem Streckenabschnitt, gleich wie<br />
in der Freistrecke und im Bereich Trominierstollen, für die Eigenversorgung des<br />
Obervermuntwerk II und des bestehenden Obervermuntwerkes mitverlegt werden<br />
können. Bei technischer Machbarkeit ist dies umzusetzen und sind die damit nicht<br />
mehr benötigten Freileitungen als weitere Ersatz- bzw. Ausgleichsmaßnahme im<br />
Einvernehmen mit dem Amtssachverständigen für Forstwirtschaft abzutragen.<br />
Im Fall der Erneuerung und Erweiterung der Triebwasserableitung Rifabecken –<br />
Latschau ist die Mitverlegung von Stromkabeln als Ersatz für die derzeitigen<br />
Freileitungen mit zu planen und bei technischer Realisierbarkeit umzusetzen.<br />
Die stellvertretende Umweltanwältin, Dipl.-Ing. Anna Pichler, führt zur Auflage des<br />
koordinierenden Sachverständigen hinsichtlich des Monitorings für den Seerundweg<br />
aus:<br />
Da sich aufgrund der mündlichen Verhandlung divergierende Aussagen im Vergleich<br />
zu den Projektsunterlagen hinsichtlich des zukünftigen Ausbildens einer<br />
kleinräumigen, tragfähigen Eisdecke im hinteren Bereich des Sees ergeben haben,<br />
fordere ich zugunsten der Natur (Eingriffsminderung) den geplanten Wegausbau<br />
vorläufig nur bis zu hm 8 durchzuführen. Laut Auskunft der <strong>Vorarlberg</strong>er Illwerke AG<br />
ist der Aufwand für das vom koordinierenden Sachverständigen vorgeschlagene<br />
Monitoring nicht so groß und ist daher aus meiner Sicht durchzuführen.<br />
Da der jetzige Zugang über den See aufgrund der derzeitigen Bewirtschaftung bis zur<br />
Inbetriebnahme bzw. Änderung der Bewirtschaftung durch das Pumpspeicherwerk<br />
Obervermunt II jedenfalls gegeben sein wird, kann meiner Ansicht nach bis zum Jahr<br />
2015 nur ein Baufortschritt bis hm 8 erfolgen.<br />
Auf Befragen von Dr. Fink, was die Zielsetzung im Hinblick auf die Ausführung des<br />
letzten Wegabschnittes des Seerundweges ist, führt der Sachverständige aus: Das Ziel<br />
dieses Monitorings ist im Winter eine Einschränkung der derzeitigen Verfügbarkeit des<br />
Seerundweg von maximal 10 % sicherzustellen.
- 79 -<br />
Dr. Mory (Fragen):<br />
Frage: Ist in ihrer integrativen Gesamtbewertung irgendwo ein Bilanzierung<br />
sämtlicher, sei es vorübergehender, sei es bleibender Eingriffe im Naturhaushalt<br />
natürliche Lebensräume, vor allem auch Lebensräume frei lebender Tiere, der<br />
Auswirkungen auf Menschen unter gesundheitsbezogenen und<br />
belästigungsmäßigen Aspekten enthalten und zwar unter Bedachtnahme auf die<br />
Summe der Eingriffe, die durch die Bautätigkeit zu Einem und durch bleibende<br />
Veränderungen zum Anderen auf die UVP-relevanten Schutzgüter ergeben?<br />
Antwort Dipl.-Ing. Wirth:<br />
Nein. Es erschien nicht zweckmäßig hier ein neues umfassendes Tabellenwerk, das<br />
im Wesentlichen keine Abweichungen gegenüber jenem der Antragstellerin in der<br />
umfassenden UVE ergeben hätte, zu erstellen. Das Tabellenwerk der UVE der<br />
Antragstellerin wurde allerdings gewissenhaft und umfassend auf Plausibilität und<br />
Sensitivität geprüft und dabei wurden keine nennenswerten Abweichungen<br />
festgestellt. Im Gesamtgutachten, UVG-A, wurde daher in der Kurzdarstellung die<br />
tabellarische Darstellung aus der UVE der Antragstellerin übernommen.<br />
Frage: Ihr Gutachten ist als integrative Gesamtbewertung bezeichnet, inwiefern<br />
haben Sie eine Bewertung vorgenommen?<br />
Antwort Dipl.-Ing. Wirth:<br />
In meiner Bewertung sind die überprüften Angaben der UVE sowie jene der<br />
einzelnen Sachverständigen eingeflossen, wobei ich im Einzelnen selber durch<br />
zahlreiche Geländebegehungen, Erhebungen und Nachberechnungen meine<br />
Schlüsse gezogen habe.<br />
Feststellungen/Frage: In dem für Landschafts-, Natur- und Tierlebensräume sehr<br />
wesentlichen Fachbereich Natur- und Landschaftsschutz liegt ein Gutachten eines<br />
Amtssachverständigen vor, das sich im Wesentlichen auf eine reine<br />
Plausibilitätsüberprüfung beschränkt. Der Amtssachverständige hat bei seiner<br />
gestrigen Befragung auch keinen Hehl daraus gemacht, dass er mehr oder weniger<br />
den Befundaufnahmen und Bewertungen des Fachbeitrags terrestrischer Ökologie<br />
gefolgt ist. Nun erkennt man jedoch bei näherem Studium dieses Fachbeitrags, dass<br />
dieser eine Bruchlinie enthält was einerseits die Bestandsaufnahme des Istzustandes<br />
der betroffenen Räume anlangt und auch noch der Auswirkungsanalyse, soweit es<br />
dann darum geht die Schlussfolgerung zu ziehen. Hier wurden meines Erachtens<br />
nach nicht mehr nachvollziehbare Bewertungsmaßstäbe angewendet unter<br />
Heranziehung einer oder mehrerer Bewertungsmatrizen, die sich einer<br />
Nachvollziehbarkeit auf Plausibilität bereits entziehen, sodass meines Erachtens<br />
nach der Bewertungsvorgang nicht mehr auf Plausibilität überprüft werden kann,<br />
sondern hier eine Bewertung durch den Amtssachverständigen vorzunehmen<br />
gewesen wäre. Wie ist Ihre Meinung dazu?<br />
Antwort Dipl.-Ing. Wirth:<br />
Nachdem eine äußerst ausführliche Darstellung der Auswirkungen im Hinblick auf<br />
den Naturhaushalt im über 300 Seiten umfassenden Fachbericht terrestrische
- 80 -<br />
Ökologie der UVE enthalten ist, dort seitenweise derartige Matrizen dargestellt<br />
sind und der Amtssachverständige aufgrund seiner eigenen Geländebegehungen<br />
und seinen örtlichen und fachlichen Kenntnissen keine Abweichungen von diesen<br />
Darstellungen im Wesentlichen festgestellt hat, hat er offensichtlich auf eine eigene<br />
ausführliche Darstellung verzichtet.<br />
Anmerkung Dr. Mory: Zur Vollständigkeit der Niederschr<strong>ift</strong> wird darauf<br />
hingewiesen, dass der Sachverständige zunächst zur Antwort gegeben hat, ob denn<br />
der Aufmerksamkeit des Herrn Dr. Mory entgangen sei, dass der<br />
Amtssachverständige gestern auch gesagt habe, Erfahrungen aus 10-jähriger<br />
Tätigkeit als Naturschutzbeauftragter zu haben; im Übrigen ist die obige Antwort<br />
des Gesamtgutachters keine Antwort auf die gestellte Frage.<br />
Antwort Dipl.-Ing. Wirth:<br />
Einleitend zur Beantwortung dieser Frage habe ich wörtlich außer Protokoll<br />
diesbezüglich Folgendes bekannt gegeben: Es dürfte Ihnen nicht entgangen sein,<br />
dass der Amtssachverständige bei seinen Ausführungen gestern auf eine ähnliche<br />
Frage geantwortet hat, dass er eigene Begehungen durchgeführt hat, dass er<br />
ausgezeichnete örtliche Kenntnisse hat, u.a. aus seiner 10-jährigen Tätigkeit als<br />
Naturschutzbeauftragter bei der Bezirkshauptmannschaft Bludenz und er darüber<br />
hinaus ein anerkannter Experte ist.<br />
Frage: Wie kann es sein, dass beim Vergleich der Begutachtungsmethode des<br />
Amtssachverständigen für Natur- und Landschaftsschutz und jenes des<br />
Amtssachverständigen für Wildökologie derartige Unterschiede in der<br />
Begutachtungsmethode vorkommen, der Gutachter für Wildökologie hat nämlich<br />
durchaus eigenständig einen Befund aufgenommen, die Eingriffe in die sensiblen<br />
Bereiche der Lebensräume der Tiere beschrieben und sich nicht auf eine reine<br />
Plausibilitätsprüfung beschränkt. Warum das?<br />
Antwort Dipl.-Ing. Wirth:<br />
Kein Kommentar.<br />
Fortsetzung der obigen Frage: Und bei diesem Gutachter können Sie nicht sagen,<br />
dass dieser nur eine reine Plausibilitätsprüfung durchgeführt hat, vielmehr hat<br />
dieser die Eingriffe beschrieben und teilweise als gewichtig bewertet. Hat das<br />
Eingang in Ihre Gesamtbeurteilung gefunden?<br />
Antwort Dipl.-Ing. Wirth:<br />
Ja.<br />
Frage: Wer hat denn dann in diesem Bereich entschieden, Fachbereich<br />
Wildökologie, ob die vom Amtssachverständigen selbst eingeräumten nicht<br />
auszuschließenden, aber auch nicht genau quantifizierbaren, bleibenden Schäden<br />
und die zweifelsohne ganz erheblichen und massiven Eingriffe unmittelbar und<br />
mittelbarer Art während der langen Bauzeit in die Lebensräume einer Reihe von<br />
schutzwürdigen wild lebenden Tieren im alpinen Raum nicht mehr
- 81 -<br />
umweltverträglich sind oder doch noch durch Auflagen soweit minimiert werden<br />
können, dass eine Umweltverträglichkeit gegeben ist?<br />
Antwort Dipl.-Ing. Wirth:<br />
Der Amtssachverständige für Wildökologie hat in seinem Gutachten vom<br />
21.12.2011 auf Seite 22 abschließend festgestellt: „Aus diesem Grund ist das<br />
Projektsvorhaben Obervermuntwerk II unter Berücksichtigung der genannten<br />
Auflagen und Empfehlungen insgesamt als verträglich zu beurteilen“. Für mich war<br />
das nachvollziehbar, zumal auch Erfahrungen mit Auswirkungen auf die<br />
Wildökologie durch das vor wenigen Jahren durchgeführte Bauvorhaben Kops II<br />
vorliegen.<br />
Frage: Was gibt denn eigentlich die Gewissheit im Sinne der Worst-Case-<br />
Betrachtung, dass die <strong>Vorarlberg</strong>er Illwerke AG die angegebene Bauzeit tatsächlich<br />
einhalten können, d.h. was ist der Worst-Case dahingehend, dass da oben in diesem<br />
an und für sich zumindest teilweise doch noch der Natur belassenen Bereiche<br />
wieder Ruhe einkehren wird?<br />
Antwort Dipl.-Ing. Wirth:<br />
Die Bauzeit wurde durchaus realistisch angenommen und weist Reserven auf. Bei<br />
den Umweltauswirkungsbetrachtungen wurde meinerseits auch berücksichtigt, dass<br />
allenfalls bis zur Baufertigstellungsfrist mit acht Jahren nach Rechtskraft des<br />
Bescheides noch Bauarbeiten stattfinden.<br />
Anmerkung <strong>Vorarlberg</strong>er Illwerke AG:<br />
Das Projekt Obervermuntwerk II ist von seinen geologischen und morphologischen<br />
Rahmenbedingungen sehr gut vergleichbar mit dem 2008 fertig gestellten<br />
Kopswerk II, für welches seinerzeit 4 Baujahre in Anspruch genommen wurden.<br />
Bei der Erstellung der Bauzeitpläne für das Obervermuntwerk II wurde auf die<br />
Erfahrungen bei der Projektsabwicklung des Kopswerks II zurück gegriffen. Es<br />
wurde aber auch berücksichtigt, dass die Zugänglichkeit zu den<br />
Hauptangriffspunkten des Projektes Obervermuntwerk II mit größeren Risken<br />
behaftet ist als dies beim seinerzeitigen Bau des Kopswerks II war. Aus dem Grund<br />
wurden im Bauzeitplan entsprechende „Puffer“ eingearbeitet, wodurch sich für das<br />
Obervermuntwerk II eine um ein Jahr längere Bauzeit ergibt, wie wohl das<br />
Gesamtbauvolumen nur etwa zwei Drittel des Kopswerks II beträgt.<br />
Frage: Ergibt sich nicht aus der Anlage 5 zur Beilage 12.13.2 „Revierkarte<br />
Brutvögel, Ausschnitt A, Bereich Sperrenvorland Vermuntsee“, dass dieser<br />
Landschaftsraum eine reichhaltige Vogelwelt aufweist und ergibt sich nicht<br />
andererseits aus dem Fachbeitrag Schall und dort aus den Lärmemissionstabellen<br />
im Bereich der Deponie 1 (Seite 41), dass in diesem Bereich massive<br />
Lärmbelastungen stattfinden werden und wurde darauf im Gutachten für Natur-<br />
und Landschaftsschutz ausreichend Bedacht genommen?
- 82 -<br />
Anmerkung <strong>Vorarlberg</strong>er Illwerke AG:<br />
Zur Stellungnahme des Umweltbundesamtes zur Umweltverträglichkeitserklärung<br />
wurde von der <strong>Vorarlberg</strong>er Illwerke AG eine ergänzende Stellungnahme<br />
abgegeben. Diese Stellungnahme wurde im Zuge des Gutachtens des<br />
Amtssachverständigen für Natur- und Landschaftsschutz vom 21.03.2012<br />
berücksichtigt. Darüber hinaus halten wir fest, dass umfassende Angaben zum<br />
verursachten Lärm inklusive Karten zur Lärmausbreitung im UVE-Fachbeitrag<br />
Emission/Immission Teilbereich Schall (Beilage 12.4.1) enthalten sind. Die hier<br />
angeführten Immissionswerte wurden bei der Beurteilung im Fachbeitrag<br />
terrestrische Ökologie zugrunde gelegt.<br />
Anmerkung Dr. Mory: Der Empfehlung des Bundesministeriums für Land- und<br />
Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft, vertreten durch die<br />
Umweltbundesamt GmbH, vom 16.11.2011 bezüglich einer Ergänzung des FB<br />
terrestrische Ökologie über die nachteiligen Auswirkungen von Baulärm auf das<br />
davon betroffene Vogelvorkommen, wurde nicht ausreichend Rechnung getragen.<br />
In diesem Zusammenhang verweisen die <strong>Vorarlberg</strong>er Illwerke AG zum Einen auf<br />
die bereits oben erwähnte Stellungnahme der <strong>Vorarlberg</strong>er Illwerke AG zur<br />
Stellungnahme des Umweltbundesamtes und zum Anderen auf die behandelte<br />
Problematik u.a. in Beilage 12.13 auf Seite 85 der UVE.<br />
Frage: Habe ich die UVE richtig gelesen, wenn ich dort keinen Fachbeitrag und<br />
keine Ausführungen zur Frage der Auswirkungen des Vorhabens auf EMF-<br />
Immissionen entlang der 220 kV Starkstromleitung Partenen - Bürs gefunden habe?<br />
Antwort Dipl.-Ing. Wirth:<br />
Sie haben richtig gelesen.<br />
Seitens der Verhandlungsleiterin wird bemerkt, dass in der Stellungnahme des<br />
Umweltbundesamtes vom 16.11.2011 zur vorgelegten Umweltverträglichkeitserklärung<br />
betreffend das UVP-Vorhaben Obervermuntwerk II nicht kritisiert<br />
wurde, dass die elektromagnetischen Immissionen der 220-kV-<br />
Starkstromfreileitung Partenen – Bürs nicht dargestellt wurden, obwohl in den<br />
vorgelegten Projektsunterlagen mehrfach angeführt wird, dass die Energieableitung<br />
des Obervermuntwerkes II über die bestehende 220-kV-Starkstromfreileitung<br />
Partenen – Bürs erfolgt.<br />
Die <strong>Vorarlberg</strong>er Illwerke AG führt dazu aus, dass die 220 kV-Freileitung Partenen<br />
– Bürs nicht Projektsbestandteil ist.<br />
Frage: Waren Sie da jetzt auch eingebunden in die letzten Vorgänge betreffend die<br />
Begutachtung der Auswirkungen von Obervermuntwerk II auf die EMF-<br />
Immissionen für exponierte Anrainer und Punkte entlang der 220-kV-Freileitung<br />
Partenen – Bürs?
- 83 -<br />
Antwort Dipl.-Ing. Wirth:<br />
Ja. In die letzte Besichtigung, die Herr Ing. Walter Fleisch im Hinblick auf die<br />
durchgeführte Phasenoptimierung vorgenommen hat, war ich nicht eingebunden.<br />
Ansonsten hatte ich im Vorfeld diese Energietransportleitung in meine Beurteilung<br />
mit aufgenommen. Aufgrund von Messergebnissen der damals bereits<br />
vorgelegenen Studie aus dem Jahre 2004 der TU Graz und auch bereits getätigter<br />
Vorerhebungen, vorliegenden Messergebnissen und Berechnungen, die sich im<br />
Weiteren im wissenschaftlichen Gutachten des Institutes für elektrische Anlagen<br />
der TU Graz vom 10. Mai 2012 wieder finden, erfolgte dann auch die<br />
abschließende Beurteilung.<br />
Stellungnahme der <strong>Vorarlberg</strong>er Illwerke AG:<br />
Die <strong>Vorarlberg</strong>er Illwerke AG nimmt das Gutachten des Sachverständigen mit<br />
nachstehenden Bemerkungen zur Kenntnis:<br />
Bezüglich der Empfehlungen bei einem künftigen Bau eines zweiten Hangkanales von<br />
Partenen nach Latschau die Mitverlegung der 220-kV-Leitung zu prüfen, können wir<br />
zusagen, Alternativen zur 220-kV-Leitung entsprechend dem dann gültigen Stand der<br />
Technik zu evaluieren.<br />
Die Vorschreibung einer Restwasserdotation als Ersatz für den Verlust des<br />
Fischereirevieres 112 können wir nicht akzeptieren und machen, auch mit Verweis auf<br />
das Gutachten des Amtssachverständigen für Fischereibiologie und Fischereiwirtschaft<br />
darauf aufmerksam, dass durch die Verlängerung der Fischereisaison im Speicher<br />
Silvretta der gewünschte Ausgleich erreicht wird.<br />
Betreffend die Verlegung des 220-kV-Kabels Trominier – Partenen in den Rohren der<br />
verbleibenden Festpunkte dürfen wir festhalten, dass diese Variante bereits sorgfältig<br />
geprüft, aber aus elektrotechnischer, verlegungstechnischer, insbesondere aus<br />
Instandhaltungsgründen verworfen wurde.<br />
Die Mitverlegung anderer Leitungen zusätzlich zur 220-kV-Leitung in den Betontrog<br />
wurde wegen der vorhandenen bestehenden Kapazitäten bis jetzt nicht in Erwägung<br />
gezogen, wird aber noch geprüft werden.<br />
Die Verhandlungsleiterin stellt nach Umfrage fest, dass keine weiteren Fragen zum<br />
Sachverständigen bestehen und keine weiteren Protokollierungen mehr gewünscht<br />
werden.<br />
(Anlage 54)
- 84 -<br />
Erklärungen der Vertreter öffentlicher und privater Interessen<br />
Wasserwirtschaftliches Planungsorgan, Dipl.-Ing. Albert Zoderer:<br />
Dipl.-Ing. Zoderer hat seine Stellungnahme am 10.02.2012 erstattet. Diese<br />
Stellungnahme wurde in der Zeit vom 16.04.2012 bis zum 18.05.2012 im Konvolut<br />
„Sammlung der in Auftrag gegebenen Gutachten“ zur öffentlichen Einsichtnahme<br />
aufgelegt (siehe Edikt/Kundmachung vom 10.04.2012).<br />
Das wasserwirtschaftliche Planungsorgan trägt seine Stellungnahme vor und erörtert<br />
diese in der mündlichen Verhandlung am 22.05.2012. Diese Stellungnahme wird zum<br />
Bestandteil der Verhandlungsschr<strong>ift</strong> erklärt und dieser als Anlage beigefügt.<br />
In Ergänzung zu seiner Stellungnahme führt das wasserwirtschaftliche<br />
Planungsorgan in der mündlichen Verhandlung Folgendes aus:<br />
Im NGP 2009 ist unter Beachtung der Ergebnisse der Bestandsaufnahme nach § 55d<br />
WRG für den Vermuntspeicher (Oberflächenwasserkörper 100020005) und für den<br />
Illabschnitt zwischen Sperre Silvretta und Vermuntspeicher (Oberflächenwasserkörper<br />
100020003) die Herstellung des guten ökologischen Potenziales bis spätestens 2027<br />
vorgesehen.<br />
Gegen die Festsetzung der Bauvollendungsfrist acht Jahre ab Rechtskraft des UVP-<br />
Bescheides besteht aus Sicht des wasserwirtschaftlichen Planungsorgans kein<br />
Einwand. Für die Erstellung des letzten Abschnittes des Seerundweges gilt abweichend<br />
davon eine späteste Bauvollendungsfrist zehn Jahre ab Rechtskraft des UVP-<br />
Bescheides.<br />
Über Vorbringen von Dr. Mory hinsichtlich der Anzahl von potenziellen<br />
Gefahrenquellen und der Abschätzbarkeit, dass Gewässerverunreinigungen<br />
ausgeschlossen werden können, führt der Amtssachverständige aus:<br />
Insbesondere durch den Baubetrieb (Einsatz von Maschinen und Geräten) ist Vorsorge<br />
gegenüber Gewässerverunreinigungen zu treffen. Bei den<br />
Baustelleneinrichtungsflächen talseitig der Sperre Silvretta und Vermunt sind<br />
Mineralölabscheideranlagen vorgesehen. Ebenso sind entsprechende<br />
Vorreinigungsanlagen bei den abgeleiteten Stollenwässern vor Einleitung in die<br />
Speicher Vermunt bzw. Silvretta geplant. Die Dimensionierung der Anlagen erfolgt im<br />
Zuge der Detailprojektierung auf Basis der in meinem Gutachten vorgegebenen<br />
Einleitungsbedingungen bzw. Grenzwerte. Die Überprüfung der Einhaltung der<br />
Grenzwerte bzw. definierten Ablaufwerte erfolgt in regelmäßigen Abständen.
- 85 -<br />
Auf die Frage von Dr. Mory, ob Störfälle wie Turbinenschäden, bei denen es zum<br />
Austritt von Hydrauliköl kommt, im Rahmen der Begutachtung Bedacht genommen<br />
wurde und ob für derartige Störfälle eine entsprechende Vorsorge getroffen worden ist,<br />
führt der Amtssachverständige aus wie folgt:<br />
Im Rahmen der Begutachtung wurde auf Störfälle insofern Bedacht genommen, als<br />
anzunehmen ist, dass sich allenfalls austretendes Hydrauliköl im Lenzpumpenschacht<br />
sammeln wird. Dieser Lenzpumpenschacht wird so ausgestattet werden, dass Öle<br />
zurück gehalten werden können.<br />
Stellungnahme der <strong>Vorarlberg</strong>er Illwerke AG:<br />
Zur Größe des Lenzpumpenschachtes halten die <strong>Vorarlberg</strong>er Illwerke AG fest, dass<br />
dieser vorerst in den generellen Plänen vorgesehen ist und nach Bekanntwerden der<br />
größten Ölbehältnisse seine endgültige Dimensionierung erfahren wird.<br />
Im Hinblick auf die Frage nach Gefahren- und Störfallabschätzung verweist die<br />
<strong>Vorarlberg</strong>er Illwerke AG darauf, dass vom Gutachter Herrn Univ.-Doz. Dipl.-Ing. Dr.<br />
Wachter ein Gefahrenverkettungsschema gefordert wird und in diesem Zusammenhang<br />
auch eine Risikoanalyse durchzuführen ist.<br />
Im Übrigen wird von der <strong>Vorarlberg</strong>er Illwerke AG die Stellungnahme zustimmend<br />
zur Kenntnis genommen.<br />
Weitere Stellungnahmen zur Beurteilung des wasserwirtschaftlichen Planungsorgans<br />
wurden keine zu Protokoll zu geben gewünscht.<br />
Talsperrenaufsichtsorgan, Dipl.-Ing. Albert Zoderer:<br />
(Anlage 55)<br />
Dipl.-Ing. Zoderer hat seine Stellungnahme am 10.02.2012 erstattet. Diese<br />
Stellungnahme wurde in der Zeit vom 16.04.2012 bis zum 18.05.2012 im Konvolut<br />
„Sammlung der in Auftrag gegebenen Gutachten“ zur öffentlichen Einsichtnahme<br />
aufgelegt (siehe Edikt/Kundmachung vom 10.04.2012).<br />
Das Talsperrenaufsichtsorgan trägt seine Stellungnahme vor und erörtert diese in der<br />
mündlichen Verhandlung am 22.05.2012. Diese Stellungnahme wird zum Bestandteil<br />
der Verhandlungsschr<strong>ift</strong> erklärt und dieser als Anlage beigefügt.<br />
Stellungnahme der <strong>Vorarlberg</strong>er Illwerke AG:<br />
Die <strong>Vorarlberg</strong>er Illwerke AG nimmt die Stellungnahme zustimmend zur Kenntnis.
- 86 -<br />
Weitere Stellungnahmen zur Beurteilung des Talsperrenaufsichtsorgans wurden keine<br />
zu Protokoll zu geben gewünscht.<br />
Arbeitsinspektorat Bregenz, Ing. Gerhard Delazer:<br />
(Anlage 56)<br />
Ing. Delazer hat seine Stellungnahme am 05.12.2011 erstattet. Diese Stellungnahme<br />
wurde in der Zeit vom 16.04.2012 bis zum 18.05.2012 im Konvolut „Sammlung der in<br />
Auftrag gegebenen Gutachten“ zur öffentlichen Einsichtnahme aufgelegt (siehe<br />
Edikt/Kundmachung vom 10.04.2012).<br />
Der Arbeitsinspektor trägt seine Stellungnahme anhand einer Powerpoint-Präsentation<br />
vor und erörtert diese in der mündlichen Verhandlung am 23.05.2012. Diese<br />
Stellungnahme und die Powerpoint-Präsentation werden zum Bestandteil der<br />
Verhandlungsschr<strong>ift</strong> erklärt und dieser als Anlagen beigefügt.<br />
In Ergänzung zu seiner Stellungnahme führt der Arbeitsinspektor in der<br />
mündlichen Verhandlung Folgendes aus:<br />
In der Stellungnahme vom 05.12.2011 wird im Punkt A) 8. der erste Satz wie folgt<br />
ergänzt:<br />
„Sollte dies aus technischen Zwängen nicht möglich sein, sind organisatorische<br />
Maßnahmen festzulegen.“<br />
Auflage B) 8. lautet:<br />
Die Plan- und Beschreibungsunterlagen für die Baustelleneinrichtungen wie<br />
Werkstätten, Tankanlagen, Betonaufbereitungsanlagen, Wohngebäude, Sanitätsräume,<br />
Sprengmittellager, SF6-Anlage, Lüftungsanlagen sind im Einvernehmen mit dem<br />
Arbeitsinspektorat mindestens drei Monate vor Baubeginn bzw. Errichtungsbeginn der<br />
Genehmigungsbehörde vorzulegen.<br />
Stellungnahme der <strong>Vorarlberg</strong>er Illwerke AG:<br />
Bezüglich des Vorbringens des Bürgermeisters der Gemeinde Gaschurn betreffend die<br />
Erreichbarkeit der Feuerwehr- und Bergrettungskräfte, die im Baubereich bzw.<br />
Betriebsbereich beschäftigt sind, werden die <strong>Vorarlberg</strong>er Illwerke AG<br />
organisatorische Festlegungen treffen, um eine Erreichbarkeit bestmöglich zu<br />
gewährleisten.<br />
Im Übrigen wird die Stellungnahme des Arbeitsinspektors von der <strong>Vorarlberg</strong>er<br />
Illwerke AG zustimmend zur Kenntnis genommen.
- 87 -<br />
Weitere Stellungnahmen zur Beurteilung des Arbeitsinspektorats wurden keine zu<br />
Protokoll zu geben gewünscht.<br />
Stellvertretende Umweltanwältin Dipl.-Ing. Anna Pichler:<br />
(Anlagen 57 und 58)<br />
Umweltanwältin Dipl.-Ing. Katharina Lins hat bereits am 14.01.2012 eine<br />
Stellungnahme an das Amt der Landesregierung erstattet. Diese wird von Dipl.-Ing<br />
Anna Pichler, stellvertretende Umweltanwältin, anlässlich der mündlich Verhandlung<br />
am 24.05.2012 erörtert.<br />
In Ergänzung hiezu führt die stellvertretende Umweltanwältin Folgendes aus:<br />
Im Folgenden wird mit Bezugnahme auf die relevanten eingereichten UVE<br />
Fachbeiträge sowie die erstatteten Amtsgutachten zu den Schutzgütern Boden,<br />
Pflanzen und Tiere, Landschaftsbild und Lebensraum Stellung genommen:<br />
Die oberirdischen Landschaftseingriffe, insbesondere die Materialdeponien, wurden<br />
vorab mehrmals mit den Sachverständigen und Vertretern der Umweltanwaltschaft<br />
besichtigt. Es wurde versucht, möglichst verträgliche Standorte zu finden und eine<br />
geeignete Rekultivierung bzw. Neugestaltung vorzusehen.<br />
Das Potential zur möglichst landschaftsangepassten Planung wurde dabei gut<br />
berücksichtigt bzw. kann bei guter Detailgestaltung weiter optimiert werden. Dazu sind<br />
auch die Anregungen des Fachbeitrags zum Landschaftsbild (Gestaltungsmaßnahmen<br />
im Rahmen der Rekultivierung) sehr hilfreich.<br />
Weiters wurde nach der vorläufigen Begutachtung das ursprünglich als<br />
Zwischenlagerfläche B14 vorgesehene Niedermoor, welches sowohl im UVE<br />
Fachbeitrag „Terrestrische Ökologie“ als auch vom Amtssachversständigen für<br />
Naturschutz als hochwertig und sensibel eingestuft worden ist, durch eine deutlich<br />
anthropogen überprägte und in ihrer ökologischen Wertigkeit und Sensibilität deutlich<br />
geringeren Fläche in der Projektierung ersetzt.<br />
Hinsichtlich der Schutzgüter Boden, Pflanzen, Tiere und Lebensraum (terrestrischer<br />
und aquatischer) wird meiner Ansicht nach durch die vorgeschlagenen Minimierungs-<br />
und Ausgleichsmaßnahmen in den betreffenden UVE Fachbeiträgen sowie die von den<br />
zuständigen Amtssachverständigen geforderten Auflagen und Ersatzmaßnahmen eine<br />
ausreichende Kompensation für die Beeinträchtigungen erreicht werden.<br />
In Bezug auf das Schutzgut Landschaftsbild ergeben sich aber auch langfristig<br />
wirksame Beeinträchtigungen, welche zwar mit Auflagen, entsprechenden<br />
Rekultivierungsmaßnahmen durch eine ökologische Bauaufsicht vermindert, nicht aber<br />
zur Gänze ausgeglichen werden können. Hierbei beziehe ich mich u.a. auf die Zufahrt<br />
zur Baustelleneinrichtungsfläche B8 in einer derzeit sehr sensiblen und naturnahen
- 88 -<br />
alpinen Landschaft. Hierzu wurde auch im UVE-Fachbeitrag „Terrestrische Ökologie“<br />
eine hohe Eingriffserheblichkeit (Bau- und Betriebsphase) abgeleitet, welche auch<br />
nach Berücksichtigung von Minderungsmaßnahmen weiterhin als mäßig eingestuft<br />
wurde. Aus Sicht der Umweltanwaltschaft wurden für den gegenständlichen Bereich<br />
für die betroffenen Wildarten sowie die Vegetation ausreichende<br />
Ausgleichsmaßnahmen (Habitatverbesserung Birkwild, fachgerechte Rekultivierung<br />
der Zufahrt) vorgesehen, doch verbleibt hier dennoch eine nachhaltig wirksame<br />
Beeinträchtigung des Schutzgutes Landschaftsbild und der naturnahen Landschaft wie<br />
auch vom Amtssachverständigen für Raumplanung und Baugestaltung aufgezeigt<br />
wurde.<br />
Daher wird von unserer Seite ein entsprechender Ausgleich gefordert. Geeignet wäre<br />
hier z.B. das im naturschutzfachlichen Gutachten vom 16.12.2011 unter Auflage 10<br />
geforderte Beweidungskonzept für die zur Zeit durch die Alpwirtschaft beeinträchtigen<br />
Moore im Bereich des Biotops Nr. 11021 Biotopinventar Gaschurn „Moorkomplexe<br />
der Vermunt Alpe“, welches eine Verbesserung für einen im Nahbereich gelegenen<br />
wertvollen Biotoptyp bewirken würde.<br />
Auch die ständige Schwankung des Wasserspiegels in den beiden Staubecken Vermunt<br />
und Silvretta wird eine langfristige unvermeidliche und durch Auflagen nicht<br />
minimierbare Beeinträchtigung der Landschaft bedeuten. Ebenso werden die<br />
Bauwerke langfristig sichtbar bleiben.<br />
Die Neutrassierung des Weges am Westufer des Silvrettasees würde – obwohl für<br />
Errichtung und Betrieb des Kraftwerkes nicht notwendig – einen zusätzlichen,<br />
erheblichen Eingriff in die Landschaft und das Landschaftsbild bedeuten. Es ist auf<br />
jeden Fall notwendig, den Weg so schmal wie möglich auszuführen, um die<br />
Beeinträchtigungen der Landschaft (Felsanschnitte, Grobsteinschlichtungen) zu<br />
minimieren. So dürfte die Wegbreite nur dort auf die geplanten 4 - 5 m angehoben<br />
werden, wo dies aufgrund der Einschätzung der SLF Davos im UVE-Fachbeitrag<br />
Tourismus ausdrücklich aus Sicherheitsaspekten unbedingt erforderlich ist (siehe S.<br />
22; 100m bei Lawinenzug Nr.24).<br />
Hierzu wird beantragt folgende Auflage aufzunehmen:<br />
- Die Wegbreite des bestehenden westseitigen Seerundweges sowie des neu zu<br />
errichten geplanten Abschnittes für die Erreichbarkeit der Wiesbadener Hütte mit<br />
einem Überschneefahrzeug zur Hüttenversorgung ist in Abstimmung mit den<br />
Amtssachverständigen für Naturschutz, Raumplanung, Lawinenverbauung sowie<br />
der Naturschutzanwaltschaft im Gelände zu besichtigen und festzulegen.<br />
Für die Errichtung des westseitigen Seerundweges wurden nunmehr vom<br />
Amtssachverständigen für Lawinenverbauung zwischen hm 1,0 und 3,0<br />
Stützverbauungen im Ausmaß von 330 lfm vorgeschrieben. Die Neuerrichtung des<br />
Wegs ab hm 6,0 am Seeufer erfolgt praktisch nur für den Zweck als Winterweg<br />
parallel zum bestehenden darüber verlaufenden Sommerwanderweg. Folglich würden
- 89 -<br />
in Zukunft in diesem Bereich zwei Wege verlaufen. Im Projekt wurde die<br />
Notwendigkeit zur Errichtung dieses Wegabschnittes v.a. auf die Unsicherheit<br />
hinsichtlich des Ausbildens einer tragfähigen Eisdecke in diesem Bereich des<br />
Silvrettaspeichers zurückgeführt. Allerdings wurden im Laufe der mündlichen<br />
Verhandlung Unterlagen vorgezeigt und Äußerungen von Seiten der <strong>Vorarlberg</strong>er<br />
Illwerke AG getätigt, dass dieser hintere Seebereich mit hoher Wahrscheinlichkeit<br />
doch in Zukunft wieder zufrieren wird und somit eine bauliche Ausführung vorerst nur<br />
bis hm 8,0 erforderlich wäre. Aufgrund dieser offensichtlich divergierenden Aussagen,<br />
erscheint mir hier auf jedem Fall nur der minimal erforderliche Eingriff zu Gunsten der<br />
Natur verträglich sowie ein entsprechendes Monitoring zumutbar.<br />
Hinsichtlich der in der Stellungnahme der Gemeinde Gaschurn beantragten Auflage<br />
hinsichtlich des Ausbaus, der Verlängerungen und Verbesserungen bei Wanderwegen<br />
in teilweise projektgebietsfremden Gebieten (z.B. Wiegensee-Verbella;<br />
Wegverlängerung) ist unserer Ansicht nach nicht zulässig. Sie würde weitere Eingriffe<br />
in die Natur und sensible Gebiete notwendig machen, um bereits geschehene Eingriffe<br />
in die alpine Landschaft in den Gebieten Vermunt und Silvretta zu kompensieren. Aus<br />
Sicht der Umweltanwaltschaft erfolgt gemäß Projekt und von den<br />
Amtssachverständigen beantragten Auflagen für die betroffenen Wanderwege bereits<br />
eine Kompensation (Umlegung, Alternative westlicher Seerundweg).<br />
Zusammenfassend kann daher davon ausgegangen werden, dass der größte Teil der<br />
Beeinträchtigungen für die Schutzgüter Boden, Pflanzen und Tiere, sowie Lebensraum<br />
vorübergehend sein wird, und ein weiterer Teil durch die geplanten bzw.<br />
vorgeschriebenen Ausgleichsmaßnahmen kompensiert werden kann.<br />
Hinsichtlich der Schutzgüter Landschaftsbild wurden langfristig wirksame<br />
verbleibende Beeinträchtigungen aufgezeigt, für welche ein entsprechender Ausgleich<br />
gefordert wird bzw. entsprechende Auflagen/Ergänzungen formuliert und beantragt<br />
wurden.<br />
Bei Berücksichtigung der beantragten Auflagen kann das geplante Vorhaben von der<br />
Umweltanwaltschaft zur Kenntnis genommen werden.<br />
Hinsichtlich des Schutzgutes Mensch und der befürchteten negativen gesundheitlichen<br />
Langzeitauswirkungen aufgrund des Energietransportes für die Anrainer der 220-kV-<br />
Leitung (magnetische Felder, erhöhtes Krebserkrankungsrisiko) wird erst nach<br />
Übermittlung der V<strong>erhandlungsniederschr</strong><strong>ift</strong> sowie des entsprechenden Gutachtens von<br />
Dr. Oberfeld sowie das nachgereichte Gutachten der TU Graz vom Mai 2012 Stellung<br />
genommen.<br />
Der Bürgermeister der Gemeinde Gaschurn führt zu den in der Stellungnahme der<br />
stellvertretenden Umweltanwältin angeführten Verbesserungen bei Wanderwegen aus,<br />
dass es sich dabei um bestehende Weganlagen und nicht um die Neuerrichtung und den<br />
Ausbau von Weganlagen handelt.
- 90 -<br />
Die stellvertretende Umweltanwältin beantragt die Übermittlung der<br />
V<strong>erhandlungsniederschr</strong><strong>ift</strong>.<br />
Stellungnahme der <strong>Vorarlberg</strong>er Illwerke AG zum Vorbringen der stellvertretenden<br />
Umweltanwältin:<br />
Die <strong>Vorarlberg</strong>er Illwerke AG nehmen die Stellungnahme der stellvertretenden<br />
Umweltanwältin zustimmend zur Kenntnis und gehen davon aus, dass bei der<br />
Begehung bezüglich des Ausbaus des westlichen Seerundweges nicht alle<br />
Angesprochenen unbedingt teilnehmen müssen, weil diese den Bereich bereits<br />
begangen haben, dass aber mindestens der Sachverständige für Wildbach- und<br />
Lawinenverbauung bei dieser Begehung teilnimmt.<br />
Günter Dönz, Abt. VIIb-Straßenbau:<br />
Günter Dönz, Vertreter der Abteilung VIIb, übermittelt der Verhandlungsleiterin am<br />
22.05.2012 eine Stellungnahme, datiert mit 21.05.2012. Diese Stellungnahme wird<br />
verlesen und zum Bestandteil der V<strong>erhandlungsniederschr</strong><strong>ift</strong> erklärt und dieser als<br />
Anlage beigeschlossen.<br />
Die Gemeinde Gaschurn weist darauf hin, dass in der erwähnten Stellungnahme die<br />
Ergebnisse der mündlichen Verhandlung nicht berücksichtigt sind.<br />
Stellungnahme der <strong>Vorarlberg</strong>er Illwerke AG zur Stellungnahme der Abteilung VIIb:<br />
Die <strong>Vorarlberg</strong>er Illwerke AG nimmt die Stellungnahme der Abteilung VIIb<br />
zustimmend zur Kenntnis.<br />
Bürgerinitiative Zukunft Montafon, vertreten durch Dr. Gerhard Mory:<br />
Stellungnahme der Bürgerinitiative Zukunft Montafon,<br />
teilweise auch für die Nachbarn:<br />
• Ingrid Christoforou, 6793 Gaschurn, Hüsliweg 105c<br />
• Ingo Rudigier, 693 Gaschurn, Plüngasweg 99<br />
• Klaus Sahler, 6793 Gaschun, Montafoner Straße 33<br />
• Thomas Bergauer, 6793 Gaschurn, Schulstraße 200 B<br />
vertreten durch RA Dr. Mory:<br />
(Anlage 59)
- 91 -<br />
A) Gemeinsame Einwendungen und Anträge der Bürgerinitiative „Zukunft Montafon“<br />
und der Nachbarn – wie oben angeführt:<br />
Die nachstehend erhobenen Einwendungen betreffend Gesundheitsgefährdung,<br />
Eigentumsgefährdung, Unvollständigkeit der UVE und Notwendigkeit einer UVP für<br />
Stromtransporte auf der 220-kV-Freileitung Partenen – Bürs sowie der Durchführung<br />
einer eigenen UVP für diese Leitungen zufolge wesentlicher, durch die alte<br />
Bewilligung nicht mehr gedeckter Änderungen werden nicht nur für die<br />
Bürgerinitiative, sondern auch für die oben angeführten Nachbarn der 220-kV-<br />
Hochspannungsleitung erstattet, welche Rechtsanwalt Dr. Mory dafür und für das<br />
gesamte Verfahren auch als Nachbarn gemäß § 19 Abs 1 Zif 1 UVP-G P Vollmacht<br />
erteilt haben, auf welche sich der Anwalt gemäß § 10 AVG beruft. Diese Nachbarn<br />
leiten ihre Parteistellung in diesem Verfahren aus § 19 Ab 1 Zif 1 UVP-G ab, sowie<br />
daraus, dass die Stromtransporte aufgrund einer Inbetriebnahme von OVW II im Edikt<br />
nicht angeführt wurden, sodass auch keine Präklusionswirkungen eingetreten sein<br />
konnten.<br />
1. Antrag auf Abweisung des Antrags (zukünftig „Antrag“) der <strong>Vorarlberg</strong>er Illwerke<br />
AG (VIW) auf UVP Genehmigung des Vorhabens Obervermuntwerk II<br />
(OV II) wegen Gesundheitsgefährdung durch EMF Immissionen aus Stromtransporten.<br />
Als Folge einer Inbetriebnahme der geplanten Anlage sind erhebliche zusätzliche<br />
Immissionen durch Elektromagnetfelder (EMF) entlang der 220-kV Freileitung<br />
Partenen – Bürs (nachstehend „Freileitung“) zu erwarten. Daraus würde eine<br />
Gesundheitsgefährdung von Menschen entstehen, die in exponierter Lage zu<br />
dieser Freileitung dauerhaft wohnhaft sind. Die Zunahme des Erkrankungsrisikos<br />
für solche Anrainer wäre so hoch, dass die Anlage deshalb wegen<br />
Gesundheitsgefährdung nicht genehmigungsfähig ist. Das Erkrankungsrisiko<br />
steht aufgrund des aktuellen Wissenstandes der medizinischen Forschungen zum<br />
Zusammenhang zwischen EMF Exposition und Erkrankungen fest. Insbesondere<br />
konnte durch belastbare und zuverlässige, in der seriösen Wissenschaft nicht<br />
angezweifelte umfangreiche epidemologische Studien nachgewiesen werden,<br />
dass im exponierten Nahbereich von Starkstromfreileitungen das Risiko, dass<br />
Kinder an Leukämie erkranken um 50 % erhöht ist. Untersuchungen in der<br />
Gemeinde Gaschurn betreffend der Häufigkeit von Krebserkrankungen von<br />
Menschen die im kritischen EMF Strahlungsbereich der Freileitung dauerhaft<br />
wohnhaft sind, im Vergleich zur Häufigkeit von Krebserkrankungen anderer<br />
Menschen in der Gemeinde Gaschurn, die einer derartigen Strahlung nicht<br />
ausgesetzt sind, haben deutliche Hinweise auf einen derartigen Zusammenhang<br />
zwischen der EMF-Strahlung der Freileitung und des Auftretens von<br />
Krebserkrankungen gezeigt, die jedenfalls im Sinne des medizinischen<br />
Vorsorgeprinzips ernstgenommen werden müssen. Eine Gesundheitsgefährdung<br />
ist bereits dann anzunehmen, wenn durch entsprechende Untersuchungen eine
- 92 -<br />
Erhöhung des Erkrankungsrisikos als Folge einer EMF-Strahlung allgemein<br />
aufgrund von breitgestreuten epidemologischen Studien statistisch nachgewiesen<br />
ist. Diese Voraussetzung ist hier aufgrund des aktuellen Standes der<br />
medizinischen Forschungen erfüllt. Es darf von den auswirkungsbetroffenen<br />
Menschen, Anwohnern und Nachbarn der Freileitung nicht erwartet werden, dass<br />
ein ursächlicher Zusammenhang zwischen EMF-Strahlung und dem Auftreten<br />
bestimmter Erkrankungen nachgewiesen werden kann und sie bis zu jenem<br />
Zeitpunkt, in welchem ein derartiger Nachweis geführt werden kann schutzlos<br />
den potenziell gesundheitsgefährdeten, das Erkrankungsrisiko jedenfalls<br />
erhöhenden EMF-Immissionen ausgesetzt bleiben. Der medizinische Beurteilungsansatz<br />
des ASV für Medizin ist daher zu verwerfen. Da auch bei Zu<br />
grundlegung der vom ASV Ing. Fleisch berechneten Immissionswerte und jener<br />
gem. wissenschaftlichem Gutachten der TU Graz für den Bereich bestimmter<br />
Liegenschaften eine Gesundheitsgefährdung jedenfalls gegeben ist, wird<br />
beantragt, die Anlagengenehmigung aus diesem Grund zu versagen. Es befinden<br />
sich auch Freizeitanlagen der Gemeinde Gaschurn (Mountain Beach, Sportplatz,<br />
Freibad) direkt unter und an der Freileitung in einem Bereich mit besonders hoher<br />
Strahlenbelastung.<br />
Entgegen der Auffassung der VIW sind wenigstens die Auswirkungen einer<br />
Inbetriebnahme von OV II auf die Gesundheit von Menschen infolge des<br />
Stromabtransportes oder Stromzutransportes (Pumpenbetrieb) auf der Freileitung<br />
jedenfalls dem geplanten und eingereichten Vorhaben zuzuordnen und bilden<br />
diese Auswirkungen des Vorhabens bei der hier gegeben konkreten<br />
Anlagenkonstellation jedenfalls einen Bestandteil der UVP.<br />
Im Übrigen beziehen sich die Einwender auch ausdrücklich auf das<br />
Privatgutachten des Dr. Gerd Oberfeld, vom 14.05.2012, welches sich auf einem<br />
höheren wissenschaftlichen Niveau befindet als jenes des medizinischen ASV.<br />
2. Antrag auf Abweisung oder Zurückweisung des Antrages der VIW wegen unterbliebener<br />
Einbeziehung der Auswirkungen einer Inbetriebnahme von OV II auf<br />
die Stromtransporte auf der 220-kV-Freileitung und auf die sich daraus ergebenden<br />
elektromagnetische Strahlungsimmissionen – Fehlverständnis des Anlagenbegriffs<br />
gem. § 2 Abs. 2 UVP-G.<br />
Die Auswirkungen einer Inbetriebnahme von OV II auf die Stromtransporte auf<br />
der 220-kV-Feileitung und die sich daraus ergebende Erhöhung der in einem<br />
proportionalen Verhältnis zur Menge und Stärke des transportierten Stroms<br />
stehenden Strahlungsimmissionen aufgrund von EMF-Strahlung wäre bereits in<br />
der UVE darzustellen gewesen und hätte sich der Antrag auch auf diese<br />
Auswirkungen der Anlage beziehen müssen. Aus dem Antrag und der<br />
Beschreibung des Vorhabens im Antrag und in der Kundmachung gem. § 9 Abs.<br />
3 UVP-G kann nicht ersehen werden, dass im Rahmen dieses Verfahrens auch<br />
die Auswirkungen des Vorhabens auf die Stromtransporte auf der 220-kV-
- 93 -<br />
Freileitung mitgeprüft werden. Die eingereichte UVE und der Antrag erweisen<br />
sich daher in einem wesentlichen Punkt als unvollständig. Der Antrag steckt den<br />
äußersten Rahmen des Prüfungs- und Verfahrensgegenstandes ab, der im Projekt<br />
dargestellte Stromtransport endet bei der Einmündung des Stromkabels in die<br />
Anlage Kops I. Der Antrag hätte daher wegen Unvollständigkeit der UVE<br />
zurückgestellt werden müssen. Es wird somit aus diesem Grund die<br />
Zurückweisung oder Abweisung des Antrags begehrt und darauf hingewiesen,<br />
dass auch alle in ihrer Gesundheit möglicherweise betroffenen Anrainer der<br />
Freileitung die Möglichkeit haben müssen, sich an diesem Verfahren als<br />
Nachbarn gem. § 19 Abs. 1 Z 1 UVP-G zu beteiligen.<br />
3. Antrag auf Abweisung bzw. Zurückweisung des Antrags weil vor einer Genehmigung<br />
von OV II die gesamte 220-kV-Freileitung Partenen – Bürs nach dem UVP-<br />
G verhandelt werden muss.<br />
3.1 Jene 220-kV-Freileitung wie sie heute besteht ist mit der 1956 von der BH Bludenz<br />
genehmigten keinesfalls mehr identisch. Die seither durchgeführten Änderungen<br />
an der Leitung sind so umfassend, dass von einer anderen Anlage, also einem<br />
„Aliud“ gesprochen werden muss.<br />
3.2 Dazu im Einzelnen: Es ist zu einem Totalaustausch der Leiterseile gekommen,<br />
die für den maximalen Stromdurchfluss ausschlaggebend sind. Dadurch wurde<br />
eine Kapazitätserhöhung hinsichtlich des Stromtransports und des<br />
Stromdurchflusses um weit über 50 % ermöglicht.<br />
Es wurde auf der gesamten Leitungsanlage 2005 oder in den Jahren danach ein<br />
komplettes 2. Leitungssystem installiert und in Betrieb genommen, und zwar an<br />
der Nordseite der Freileitung. Vorher war die nördliche Seite der Freileitung<br />
unbespannt. Talauswärts ca. ab Stütze 70 oder danach wurde gleichfalls ein<br />
Austausch der Seile vorgenommen.<br />
3.3 Die Anbringung eines 2. Leitungssystems ist als Analgenänderung gem § 3a Abs.<br />
2 Z 1 UVP-G in Verbindung mit Anhang I Spalte 16 einzustufen, weil diese Anbringung<br />
eines 2. Leitungssystems auf der gesamten Strecke Partenen – Bürs über<br />
eine Länge von weit mehr als 15 km vorgenommen wurde.<br />
3.4 Seit der Genehmigung der Leitungsanlage im Jahr 1956 hat der Stromtransport<br />
auf der Leitung im Bereich der Gemeinde Gaschurn eine enorme Steigerung<br />
erfahren. Diese Steigerung beträgt unter der Annahme das OV II bewilligt wird<br />
und in Betrieb geht, mehr als den Faktor 11 und bedeutet eine mehr als 1.000 %<br />
Zunahme.<br />
3.5 Eine weitere wesentliche Änderung besteht darin, dass bis zur Inbetriebnahme<br />
von Kops II ein Stromtransport nur talauswärts erfolgte und seither Strom auch<br />
taleinwärts (Pumpbetrieb) transportiert wird.
- 94 -<br />
3.6 Diese wesentlichen Änderungen sind alle nach Inkrafttreten des UVP-G 1994<br />
durchgeführt worden.<br />
3.7 Weiters wird im Projekt ausgeführt, dass Stromtransporte bis zu 275 kV über die<br />
Erdkabelleitung von OVW II in die Anlage Kops I eingespeist und somit von dort<br />
auch über die Freileitung 220-kV weiter befördert werden müssen.<br />
Aus all diesen Gründen darf OVW II nicht genehmigt werden, ohne dass nicht<br />
gleichzeitig oder zuvor ein eigenes UVP-Genehmigungsverfahren betreffend der<br />
220-kV-Freileitung durchgeführt wird, was zur Abweisung oder Zurückweisung<br />
des Antrags führen muss.<br />
4. Einwand der Eigentumsgefährdung<br />
Die vier eingangs angeführten Nachbarn sind jeweils Eigentümer von<br />
Liegenschaften (Adressen siehe oben), die im unmittelbaren EMF-<br />
Strahlungsbereich der 220-kV-Freileitung liegen. Aus den Strahlungen und den<br />
damit einhergehenden tatsächlichen oder befürchteten Gesundheitsrisiken<br />
resultiert auch eine Eigentumsgefährdung: So betreibt Thomas Bergauer im<br />
Nahbereich der Freileitung das Hotel „Monika“, das in seinem Fortkommen und<br />
seiner Entwicklung durch die Nähe der Freileitung stark beeinträchtigt wird.<br />
Das Wohnhaus von Ingrid Christoforou befindet sich gleichfalls in exponierter<br />
Lage zur Freileitung. Jeder Durchschnittsmensch verbindet mit einer derartigen<br />
Leitung die Angst und Befürchtung, dass von ihr gesundheitsgefährdende<br />
Strahlungsimmissionen ausgehen. Dies führt defacto zur Unverkäuflichkeit der<br />
Liegenschaften, was in besonderer Weise auch auf das Haus und Grundstück von<br />
Ingrid Christoforou zutrifft. Dies läuft auf eine kalte Enteignung hinaus und sind<br />
die Beeinträchtigungen und Eigentumsrechte als Folge der tatsächlich oder<br />
befürchteten Auswirkungen aus den EMF-Immissionen so groß, dass die<br />
Eigentümerin ihre Liegenschaft gleichsam verschleudern müsste (Verkauf um<br />
einen Preis weit unter der Hälfte des Wertes von Liegenschaften gleicher Qualität<br />
und Lage, jedoch ohne Beeinträchtigung durch eine Starkstromfreileitung). Dies<br />
ist als Eingriff in die Substanz des Eigentums und nicht mehr als bloße<br />
Wertminderung einzustufen.<br />
Die vorstehend erhobenen Einwendungen sind jene, die sowohl von der<br />
Bürgerinitiative als auch von den eingangs angeführten Nachbarn erhoben<br />
werden.<br />
B) Die nachstehenden Einwendungen und Stellungnahmen und Ausführungen werden<br />
nur von der Bürgerinitiative erstattet:<br />
5. Antrag auf Abweisung des Genehmigungsantrags der Illwerke wegen fehlender<br />
Genehmigungsfähigkeit aufgrund von dem Umweltschutz dienenden<br />
Vorschr<strong>ift</strong>en
- 95 -<br />
Die Bürgerinitiative ist der Auffassung, dass das Vorhaben Obervermuntwerk II<br />
aufgrund der damit verbundenen schwerwiegenden Eingriffe in die<br />
Landschaftsräume von Partenen bis hinauf zum Speicher Silvretta (siehe<br />
Projektsunteralgen), der in diesen Landschaftsräumen lebenden Wildtiere,<br />
Kleinlebewesen, Vögel, Insekten (Schmetterlinge) sowie auf das Landschaftsbild<br />
etc. in Widerspruch zu zentralen Bestimmungen des <strong>Vorarlberg</strong>er<br />
Naturschutzgesetzes, der <strong>Vorarlberg</strong>er Naturschutzverordnung LGB.Nr. 8/1998,<br />
der Alpenkonvention, bestehend aus mehreren Abkommen sowie sonstigen, dem<br />
Umweltschutz dienenden Rechtsvorschr<strong>ift</strong>en steht und damit allein schon<br />
aufgrund der anzuwendenden Materiengesetze, aber auch im Hinblick auf § 17<br />
Abs 2 Zif 2 lit b) UVP-G sowie auch § 17 Abs 5 UVP-G nicht genehmigt werden<br />
darf. Verwiesen wird auf das Verhandlungsergebnis der mündlichen<br />
Verhandlung, das umfangreiche Verhandlungsprotokoll, die diversen<br />
Stellungnahmen, die Fachbeiträge der UVE etc.<br />
5.1 Dauerhafte Eingriffe und Beeinträchtigungen, welche auch durch Auflagen nicht<br />
verhindert werden können.<br />
Im integrativen Gesamtgutachten wurde leider auf eine Aufzählung und<br />
Gesamtbilanzierung der dauerhaften und vorübergehenden Eingriffe verzichtet.<br />
Die nachstehende Aufzählung erhebt somit keinen Anspruch auf Vollständigkeit:<br />
• Spiegelschwankungen in den beiden Speichern und damit verbundene<br />
bleibende Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes („entleerte<br />
Badewanne“, Vermuntspeicher);<br />
• Verlust der geschlossenen Eisfläche im Bereich Speicher Silvretta und<br />
damit einhergehende, gravierende Verschlechterung des Angebots der<br />
Region (die Möglichkeit, mit den Aufstiegshilfen im Winter bis zum<br />
Silvrettasee hochzufahren und dort auf dem zugefrorenen See als<br />
Langläufer oder Wanderer völlig gefahrlos und bequem eine einzigartige<br />
hochalpine Landschaft erleben zu können, ist für die gesamte betroffene<br />
Tourismusregion von hoher Wertigkeit);<br />
• Dauerhafte Unmöglichkeit eines sicheren Zugangs zur Wiesbadner Hütte<br />
und zum Ochsental und Klostertal, weil der Bereich westlich und östlich des<br />
Sees in der Landschaftsform steiler Hangflanken stark lawinenexponiert ist,<br />
dies während vieler Tage der Wintersaison, wobei mangels entsprechender<br />
Lawinenaufzeichnung eine gesicherte Prognose derzeit nicht möglich ist (ob<br />
ein Weg an der Westseite je geschaffen wird werden können, ist ungewiss;<br />
selbst wenn dies der Fall sein sollte, schafft dieser Weg keinen<br />
gleichwertigen Ersatz für den vollkommen lawinensicheren Weg über den<br />
See (dieser Bereich ist bezüglich Landschaftsbild und Naturschutz sowie<br />
Tierschutz als sehr sensibel einzustufen);<br />
• Bleibende Schäden für das Landschaftsbild durch die Deponien D1 und D3,<br />
weil Jahre vergehen werden, bis diese soweit bewachsen sind, dass sich das
- 96 -<br />
Vegetationskleid der Deponieflächen jenem ihrer natürlichen Umgebung<br />
angleicht;<br />
• Lange über die Bautätigkeit hinausgehende Beeinträchtigung des<br />
Landschaftsbildes durch die Straße B8;<br />
• Bleibende Schädigung für die Lebensräume wild lebender geschützter oder<br />
schutzwürdiger Tiere oder zumindest Gefährdung des Lebensraums, auch<br />
von besonders geschützten Tieren (siehe Befundaufnahme im Fachbeitrag<br />
der terrestrische Ökologie; insbesonders gravierend sind die Auswirkungen<br />
auf Schmetterlinge und Vögel im Bereich der Deponie D1; siehe auch das<br />
wildökologische Gutachten mit den dort beschriebenen erheblichen<br />
Auswirkungen auf wild lebende Tiere wie Birkhühner, Murmeltiere,<br />
Gamswild, Steinböcke etc.). All diese Eingriffe sind durch Auflagen nicht<br />
vermeidbar, sondern bleiben dauerhafter Natur, wobei von einer so langen<br />
und lärmintensiven Bauphase auszugehen ist, dass nicht mehr von bloß<br />
vorübergehenden Eingriffen gesprochen werden kann. Im Fachbeitrag<br />
Schall sind detaillierte Lärmimmissionstabellen enthalten, dies auch für den<br />
sensiblen Bereich D1 und ergibt sich daraus in Verbindung mit den im<br />
Anhang zum Fachbeitrag terrestrische Ökologie angeführten Revierkarten<br />
für Brutvögel eine dauerhafte und schwerwiegende Störung des<br />
Lebensraums für Vögel. Weiters ergibt sich aus der Befundaufnahme und<br />
Auswirkungsanalyse im Fachbeitrag terrestrische Ökologie ganz eindeutig,<br />
dass Schmetterlinge von den Bautätigkeiten in besonderer Weise betroffen<br />
wären, viele der zahlreichen Baustelleneinrichtungsflächen in Bereichen mit<br />
reichhaltigem Schmetterlingsbestand liegen und durch die<br />
Lichtimmissionen und sonstige Wirkungen der Bautätigkeit mit Sicherheit<br />
von einer Dezimierung eines Schmetterlingsbestandes auszugehen ist. Eine<br />
Prognose, dass sich der alte Bestand nach Beendigung der Bautätigkeiten<br />
wieder einstellen würde, ist wohl aus Sachverständigensicht nicht möglich.<br />
Das Gutachten des ASV für Wildökologie lässt keinen Zweifel daran, dass<br />
auch die vorübergehenden Eingriffe in die Lebensräume von wild lebenden<br />
Tieren, wie sie in Gutachten behandelt werden, während der Bauzeit<br />
erheblich sind, dies nicht nur wegen der unmittelbaren Auswirkungen<br />
(Deponieflächen, Zerstörung von Murmeltierbauten, Zerschneidung von<br />
derzeit anthropogen nur wenig beeinträchtigten zusammenhängenden<br />
Lebensräumen für Wildtiere), sondern auch wegen der gravierenden<br />
„mittelbaren“ Auswirkungen durch Baulärm etc. und deshalb die<br />
Auswirkungen des Vorhabens auf die Wildtiere und deren Lebensräume<br />
erheblich sind und durch Vorschreibungen keinesfalls ausgeglichen werden<br />
können.<br />
• Verlust eines wertvollen Lebensraums für Kleinlebewesen im Bereich der<br />
Stauwurzel des Speichers Vermunt (siehe Gutachten des ASV für<br />
Limnologie)<br />
Es stellt einen gravierenden Mangel des Umweltverträglichkeitsgutachtens dar,<br />
dass diese Umweltauswirkungen des Vorhabens nicht zusammenfassend
- 97 -<br />
dargestellt, beschrieben und bewertet werden und auch nicht geprüft wurde,<br />
inwieweit diese Eingriffe und deren Folgen auf Natur, Landschaft und<br />
Lebensräume durch Auflagen verhindert werden können und inwieweit dies nicht<br />
der Fall ist.<br />
5.2 Eingriffe und Beeinträchtigungen sowie Auswirkungen des Vorhabens auf Natur,<br />
Landschaft, Umwelt und Lebensräume durch die Bautätigkeiten:<br />
Die Bautätigkeiten müssen an vielen verschiedenen Stellen durchgeführt werden.<br />
Daraus ergeben sich zahlreiche Baueinrichtungsflächen, neue Wege, Deponien,<br />
vor allem auch sehr empfindliche Störungen der Ruhe in einer trotz teilweise<br />
menschlicher Nutzung doch weitgehend noch als natürlich einzustufenden<br />
Landschaft, die vielen Tieren als Lebensraum dient. Weiters wird der durch die<br />
Bautätigkeiten verursachte Verkehr im Bereich der Silvretta Hochalpenstraße zu<br />
nicht bloß unerheblichen Beeinträchtigungen in Form von Lärm, Abgasen,<br />
Staubbildungen etc. führen. Daraus resultieren wiederum Störungen der<br />
touristischen Nutzungsmöglichkeiten. Die einzelnen Baustellenrichtungsflächen<br />
und Deponien liegen zumindest teilweise auch in derzeit noch weitgehend<br />
unberührten Teilräumen. Dies gilt zum Beispiel für den Bereich Fuchsloch,<br />
Krespastollen und das Sperrenvorland zum Speicher Vermunt. Auch hier fehlt es<br />
an einer gesamthaften zusammenschauenden integrativen Beurteilung der<br />
Auswirkungen des Bauvorhabens während der Bauphase in Bezug auf alle davon<br />
berührten Schutzgüter sowie an einer entsprechenden Bewertung.<br />
Eine genaue Auflistung, Darstellung und Bewertung dieser vorübergehenden<br />
nachteiligen Auswirkungen des Vorhabens während der Bauphase auf die<br />
tangierten Schutzgüter Natur, Umwelt etc. würde den Rahmen dieser<br />
Stellungnahme sprengen. Zu befürchten sind aber auch Verunreinigungen<br />
aufgrund von Abwässern, die von den Baustelleneinrichtungsflächen in einen<br />
Vorfluter oder in den Speicher Vermunt gelangen können.<br />
5.3 Generell gilt, dass in den Fachbeiträgen der UVE zwar teilweise umfangreiche<br />
Bestandsaufnahmen bezüglich des Ist-Zustandes und Auswirkungsanalysen<br />
enthalten sind, die nachteiligen Auswirkungen des Vorhabens auf Natur,<br />
Landschaft, Lebensräume, Tiere und Pflanzen verharmlost, in ihrem tatsächlichen<br />
Gewicht nicht richtig dargestellt oder bewertet werden und bei der Gewichtung<br />
der Eingriffe und ihrer Auswirkungen kein objektiver Maßstab angelegt worden<br />
ist, sodass ganz allgemein der Eindruck entsteht, dass in den UVE, auf denen ja<br />
die Gutachten zur Gänze aufbauen, Zustandsanalyse, Wirkungsanalyse und<br />
Beurteilung der Umweltverträglichkeit bzw. Bewertung der Auswirkungen nicht<br />
miteinander korrelieren. Weder die UVE-Fachbeiträge noch die darauf<br />
aufbauenden, sich größtenteils in Plausibilitätsprüfungen erschöpfenden<br />
Sachverständigengutachten sind hinsichtlich dieser zentralen Bewertungsfragen<br />
nachvollziehbar. Es entsteht daher der Eindruck, dass die von der Illwerke<br />
beauftragten Privatgutachter, welche die einzelnen Fachbeiträge erstellt haben, es<br />
unterlassen haben, aus den oft penibel erstellten Befunden und Wirkungsanalysen
- 98 -<br />
unabhängige Schlussfolgerungen zu ziehen. Auf keinen Fall ist nachvollziehbar,<br />
warum diese Fachbeiträge dann zum Ergebnis einer Umweltverträglichkeit des<br />
Vorhabens gelangen. Dies gilt in besonderer Weise für die Fachbereiche<br />
terrestrische Ökologie, Wildökologie, Tourismus und Verkehr.<br />
5.4 Des weiteren wird bereits jetzt beanstandet, dass die von den Gutachtern<br />
vorgeschlagenen Auflagen so umfangreich, zahlreich und komplex sind, dass es<br />
ihnen einerseits an der gebotenen Bestimmtheit mangelt und deshalb auch<br />
andererseits nicht davon ausgegangen werden darf – wie dies die<br />
Sachverständigen getan haben – dass eine auch nur annähernd vollständige und<br />
„100-%ige Umsetzung und Erfüllung“ dieser Auflagen möglich sein wird.<br />
5.4 Weiters bezieht sich die Bürgerinitiative mit ihren Einwendungen auch auf die<br />
Stellungnahme der stellvertretenden Umweltanwältin und werden die dort<br />
aufgezeigten Bedenken gegen das geplante Vorhaben auch zum Inhalt der<br />
eigenen Stellungnahme der Bürgerinitiative erhoben.<br />
5.5 Bleibende Schäden und Beeinträchtigungen ergeben sich auch für den Tourismus<br />
wegen der Folgen der von den Bauimmissionen betroffenen Gebirgsregion<br />
zwischen Talschluss Partenen und dem Speicher Silvretta für die touristische<br />
Nutzung. Eine touristische Nutzung des attraktiven Gebiets für Schitourengeher<br />
und Wanderer während der mehrjährigen Bautätigkeit wird nur mehr stark<br />
eingeschränkt möglich sein. Die bleibenden Beeinträchtigungen im Bereich des<br />
Speichers Silvretta und Vermunt wurden bereits weiter oben aufgezeigt. Im<br />
Talbereich wird der durch die Baustelle verursachte Schwerverkehr auch für den<br />
Tourismus zu einer deutlichen Störung führen. Das Verkehrsgutachten des DI<br />
Kleiner zeigt auf, dass die von der Illwerke vorgelegten Zahlen betreffend des<br />
Bauverkehrs und der damit einhergehenden LKW-Fahrbewegungen im Bereich<br />
der Gemeinde Gaschurn im mehreren Punkten fehlerhaft sind. Eine Störung der<br />
Flüssigkeit des Verkehrs durch zusätzliche von Bauverkehr verursachte<br />
Staubildungen ist vorhersehbar. Im Tourismus besteht eine starke Dynamik,<br />
sodass Stillstand gleich Rückschritt bedeutet. Die Gemeinde Gaschurn wird daher<br />
mit Sicherheit durch das Vorhaben in ihren touristischen<br />
Entwicklungsmöglichkeiten in den nächsten acht bis zehn Jahren nachhaltig<br />
gebremst und stellt dies eine Gefährdung des öffentlichen wirtschaftlichen<br />
Interesses an einer gedeihlichen Entwicklung des Tourismus in der Gemeinde<br />
Gaschurn dar.<br />
Es ist zu befürchten, dass das Image der Gemeinde Gaschurn als Tourismus-<br />
Destination nicht nur während der Bauphase, sondern darüber hinaus zu leiden<br />
haben wird und sich dies auch in entsprechenden Nächtigungsrückgängen<br />
auswirken wird. In diesem Punkt schließt sich die Bürgerinitiative im Übrigen der<br />
Stellungnahme und den Einwendungen der Gemeinde Gaschurn vollinhaltlich an.
- 99 -<br />
5.6 Verkehr im Talbereich<br />
Unter Hinweis auf die Ausführungen in der Gemeinde in deren Schr<strong>ift</strong>satz vom<br />
16.05.2012 macht die Bürgerinitiative geltend, dass sich die tatsächliche Verkehrsbelastung<br />
in der Gemeinde Gaschurn L188 als Folge des durch die Verwirklichung<br />
des Bauvorhabens verursachten Straßenverkehrs, insbesonders LKW-<br />
Fahrbewegungen, derzeit nicht verlässlich abschätzten läßt, aber auf jeden Fall<br />
mit einer erheblichen Störung durch zusätzlichen baustellenbedingten Schwerverkehr<br />
mit allen sich daraus ergebenden nachteiligen Auswirkungen wie Lärm, Verkehrsstaus<br />
etc. zu rechnen ist.<br />
6. Wasserrechtliche Einwendungen für den Fall, dass die Bewilligung erteilt werden<br />
sollte<br />
Unter Hinweis auf die Stellungnahme der Gemeinde Galtür wird geltend<br />
gemacht, dass sich die Illwerke nicht auf das Recht berufen dürfen, die ihnen aus<br />
Anlass der wasserrechtlichen Bewilligung der Speicherseen Vermunt und<br />
Silvretta sowie des Vermuntwerks I erteilten Rechte zur Wassernutzung und zur<br />
Überleitung von natürlichen Wässern in die Speicherseen ohne Verpflichtung für<br />
eine entsprechende Dotierung der Ill im Bereich unterhalb der beiden Speicher<br />
sorgen zu müssen, weiterhin in Anspruch nehmen zu dürfen. Diese<br />
Bewilligungen wurden für reine Speicherkraftwerke erteilt. Durch die nunmehr<br />
beantragte Genehmigung ergibt sich aus wasserrechtlicher Sicht eine vollkommen<br />
andere Beurteilungssituation. Aus dem Ermittlungsverfahren ergibt sich<br />
klar, dass der derzeitige Gewässerzustand der Ill unterhalb der beiden Speicher<br />
aus gewässerökologischer Sicht völlig ungenügend ist.<br />
Weiters wird darauf hingewiesen, dass die Speicher Silvretta und Vermunt über<br />
die Druckrohrleitung Speicher Vermunt – Kraftwerk Vermunt miteinander<br />
verbunden sind und sohin ein funktional miteinander verbundenes<br />
Wasserbenutzungssystem besteht. Die Illwerke geben derzeit nach Belieben bzw.<br />
im Sinne ihrer betrieblicher Bedürfnisse Wasser aus dem Rifabecken an die Ill<br />
ab, woraus immer wieder hochwasserähnliche Hochwasserschwälle bzw. große<br />
Wassermengen in der Ill entstehen, sodass sich in diesem Gewässer nie ein<br />
ökologisch befriedigender Zustand einstellen wird können. Beantragt wird, der<br />
Illwerke durch entsprechende Vorschreibungen und Bedingungen aufzutragen,<br />
bestimmte Mindestwassermengen aus den Speichern Vermunt und Silvretta an<br />
die Ill abzugeben und eine kontrollierte Abgabe von „energiewirtschaftlich nicht<br />
benötigten Restwässern“ aus den Speichern, insbesonders aus dem Speicher<br />
Rifabecken an die Ill vorzuschreiben.<br />
Antrag<br />
Es wird beantragt, dem Rechtsvertreter der Bürgerinitiative die Möglichkeit<br />
einzuräumen binnen einer angemessenen Frist von mindestens acht Wochen das<br />
Parteiengehör zum Ergebnis des Ermittlungsverfahrens, insbesondere zum Ergebnis
- 100 -<br />
der mündlichen Verhandlung durch Erstattung eines Schr<strong>ift</strong>satzes wahrnehmen zu<br />
dürfen.<br />
Stellungnahme der <strong>Vorarlberg</strong>er Illwerke AG zur Stellungnahme zum Vorbringen des<br />
Rechtsvertreters der Bürgerinitiative Zukunft Montafon:<br />
Aufgrund der Kürze der Zeit sehen sich die <strong>Vorarlberg</strong>er Illwerke AG nicht in der<br />
Lage eine Stellungnahme abzugeben.<br />
Günther Burger:<br />
Sollte das Langzeitmonitoring, das Dr. Oberfeld vorgeschlagen hat, durchgeführt<br />
werden, würde ich das Objekt der Familie Burger, Schulstraße 6b, in Gaschurn, dafür<br />
gerne zur Verfügung stellen.<br />
Zu meinem Vorbringen Restwasser in der Ill und den Seitenbächen:<br />
Aufgrund der Ausführungen des Sachverständigen für Limnologie, Dipl.-Ing. Gerhard<br />
Hutter, verwundert mich die Vorschreibung von Ersatzmaßnahmen für<br />
Renaturierungen in der Höhe von 430.000,-- Euro. Könnte doch durch die sehr<br />
wünschenswerte Abgabe von etwas mehr Dotierwasser der limnologische Zustand von<br />
Gewässern wesentlich verbessert werden. Besonders in der namensgebenden Ill wäre<br />
dies sehr wünschenswert. Die Entnahme des kompletten Wassers in einigen<br />
Seitenbächen das ganze Jahr über (z.B. Bielbach) oder über viele Monate (z.B.<br />
Garnerabach) ist aus meiner Sicht zu korrigieren.<br />
Vorbringen Hochspannungsleitungen im Montafon:<br />
Durch ein laufendes Monitoring ist diese emotionale Thematik laufend zu hinterfragen,<br />
beim Vorliegen von technischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, die eine<br />
Verkabelung rechtfertigen würden, ist dieses Projekt auch zu realisieren. In diesem<br />
Zusammenhang bitte ich bei der nicht mehr so fernen Neuerstellung der<br />
Stollverbindung Partenen nach Latschau ernsthaft und seriös zu überprüfen, ob der alte<br />
Freispiegelstollen nicht als Kollektor für die 220-kV-Leitung dienen könnte.<br />
Vorbringen Abwärmenutzung der Kraftwerksanlagen in Gaschurn – Partenen:<br />
Als Mitglied des e5-Teams Gaschurn – Partenen liegt mir diese Angelegenheit<br />
natürlich sehr am Herzen. Für mich würde so ein Projekt idealerweise und nachhaltig<br />
für unsere Gemeinde den einen oder anderen Standortnachteil durch die vorhandenen<br />
Kraftwerksanlagen kompensieren.<br />
Die VIW AG ist für das Montafon in vielerlei Hinsicht ein sehr wichtiger Partner und<br />
für die positive Entwicklung unserer Talschaft in hohem Maße mitverantwortlich. Ich<br />
würde mir in Zukunft aber doch eine Partnerschaft auf Augenhöhe wünschen, in der<br />
die Ideen, Sorgen und auch Ängste der im Montafon lebenden Menschen ernst<br />
genommen werden. Vergessen wir nicht, dass wesentliche Ressourcen der
- 101 -<br />
<strong>Vorarlberg</strong>er Illwerke AG aus dem Montafon stammen und die Politik auch angehalten<br />
wäre, den einen oder anderen regionalen Nachteil aus der exponierten Lage durch<br />
Investitionen in die Infrastruktur auszugleichen.<br />
Aufgrund der gestern erstmalig angesprochenen Phasenoptimierung möchte ich die<br />
<strong>Vorarlberg</strong>er Illwerke AG künftig bitten, solche Maßnahmen, die für die betroffenen<br />
Anrainer natürlich von großem Interesse sind, offensiver zu kommunizieren,<br />
partnerschaftlicher Umgang schafft Vertrauen.<br />
Abschließend möchte ich mich bei allen, die sich durch ihre Vorbringen und ihr<br />
Engagement in dieses Projekt eingebracht haben, bedanken.<br />
Nach vier Tagen intensiver Diskussionen hoffe ich, dass wir bei der Eröffnungsfeier<br />
des Obervermuntwerkes II uns nicht nur über ein modernes, leistungsfähiges<br />
Pumpspeicherwerk freuen dürfen, sondern auch auf das ökologischste<br />
Pumpspeicherkraftwerk stolz sein dürfen.<br />
In diesem Sinne wünsche ich der <strong>Vorarlberg</strong>er Illwerke AG gutes Gelingen und<br />
schließe mit dem Mineursgruß: Glück auf!<br />
Ergänzend dazu beantragt Herr Günther Burger die Übermittlung der<br />
V<strong>erhandlungsniederschr</strong><strong>ift</strong>.<br />
Stellungnahme der <strong>Vorarlberg</strong>er Illwerke AG zur Erklärung von Günther Burger:<br />
Die <strong>Vorarlberg</strong>er Illwerke AG bedankt sich bei Herrn Burger für seine freundlichen<br />
Worte, verweist im Übrigen aber auf die Stellungnahme zur Erklärung der Gemeinde<br />
Gaschurn.<br />
Deutscher Alpenverein e. V., Sektion Wiesbaden, vertreten durch Dr. Andreas<br />
Fink (Fink & Kolb Rechtsanwälte) und Lorenz Heinrich, vertreten durch Mag.<br />
Stefan Weiskof (Rechtsanwälte Weiskopf/Kappacher):<br />
Gemeinsame Stellungnahme der Sektion Wiesbaden des DAV, vertreten durch Dr. Andreas<br />
Fink, und Herrn Lorenz Heinrich, vertreten durch Herrn Mag. Stefan Weiskopf:<br />
Es wird ausdrücklich auf die erstatteten Stellungnahmen vom 08.03.2012 und<br />
12.03.2012 - die vollumfänglich aufrecht erhalten werden - sowie das Erkenntnis der<br />
Bezirkshauptmannschaft vom 5. Oktober 1925, Seite 3, Punkt 3., sowie auf den<br />
Bescheid des Ministeriums für Landwirtschaft vom 08.08.1939, Zahl: 15136 – I. (Seite<br />
5, Punkt 6.) verwiesen. Dort ist jeweils als öffentlich-rechtliche Auflage festgehalten,<br />
dass eine Verschlechterung der bestehenden Wegverhältnisse und Wegverbindungen<br />
zur Wiesbadener Hütte nicht erfolgen darf.
- 102 -<br />
Durch das gegenständliche Projekt wird die wintersichere Erschließung der<br />
Wiesbadener Hütte über den zugefrorenen Stausee unmöglich gemacht. Die alternative<br />
Wegverbindung über die Westseite des bestehenden Stausees ist ein massiv<br />
lawinengefährdetes Gebiet und ergibt sich dies auch eindeutig aus den eingeholten<br />
Sachverständigengutachten und deren Ergänzung im Rahmen dieses Verfahrens. Die<br />
Einschätzungen der Sachverständigen, dass es zu einer Wintersperre und<br />
Unbenützbarkeit der Wegverbindung (Vergleich Null-Fall zu Planfall gemäß § 17<br />
UVP-G) im Ausmaß von 10 % kommen wird, ist unrealistisch. Der Sachverständige<br />
konzediert selbst, dass diese Einschätzung nicht auf Lawinengefahrenplänen basiert<br />
und dass dieser Wert, nach seiner Einschätzung, nur dann zu erreichen sein wird, wenn<br />
Zusatzmaßnahmen (Lawinenverbauungen, Sprengungen etc.) im Bereich der Westseite<br />
des bestehenden Stausees durchgeführt werden. Hinzu kommt, dass – unabhängig von<br />
einer allfälligen, lawinenbedingten Sperre des Weges – eine Vielzahl von potentiellen<br />
Besuchern der Wiesbadener Hütte aus eigenem Antrieb wegen der bestehenden<br />
Lawinengefahr - auch bei niederen Gefahrenstufen – von einem Besuch der<br />
Wiesbadener Hütte Abstand nehmen werden. Da die Konsenswerberin<br />
Sprengungsmaßnahmen dezidiert im Rahmen ihrer Stellungnahme ausgeschlossen hat,<br />
ist daher der Wert von 10 % Nichtnutzbarkeit nicht zu erreichen, sondern wird die<br />
Nichterreichbarkeit der Wiesbadener Hütte in einem wesentlichen höheren Ausmaß<br />
erfolgen.<br />
In diesem Zusammenhang ist auch das Gutachten der Amtssachverständigen für<br />
Tourismus, Frau Mag. Astrid Keckeis, vom 23.05.2012 zu beachten, da diese in ihrer<br />
Ergänzung ausführt, dass bei einer Einschränkung der Nutzbarkeit der Wiesbadener<br />
Hütte von 10 % bis 20 % - in Anbetracht der Fixkosten für Personal, Instandhaltung<br />
etc. – und einer maximalen Nutzbarkeit von im Mittel 48 Tagen pro Saison ein<br />
wirtschaftlich rentabler Betrieb der Wiesbadener Hütte nicht mehr möglich ist.<br />
Die Argumentation, dass auch im Bereich des Ochsentales ein lawinengefährdeter<br />
Abschnitt gegeben und dadurch die Erreichbarkeit der Wiesbadener Hütte<br />
eingeschränkt ist, ist nicht stichhaltig. Dieser Bereich beträgt einerseits nur eine<br />
vergleichsweise geringe Wegstrecke und kann vom Hüttenwirt eingesehen und damit<br />
selbst beurteilt werden. Zudem ist dieser Bereich des Ochsentales vom<br />
gegenständlichen Projekt nicht umfasst, weshalb auch der Einbezug dieses Bereiches<br />
in die Beurteilung verfehlt ist.<br />
Weil die vorliegende Projektänderung gegen den Konsens laut der zitierten Bescheide<br />
des Ministeriums für Landwirtschaft vom 08.08.1939 bzw. des Kenntnis der<br />
Bezirkshauptmannschaft Bludenz vom 31.12.1928 verstößt, ist das Projekt in der<br />
vorliegenden Form nicht genehmigungsfähig, da schutzwürdige Interessen der Sektion<br />
Wiesbaden des DAV sowie von Lorenz Heinrich massiv verletzt werden, in dem die<br />
wirtschaftliche Nutzung und damit die Ertragskraft der Wiesbadener Hütte deutlich<br />
geschmälert wird (§ 17 Abs. 2 lit. a UVP-G). Vor Errichtung des Silvretta Stausees<br />
verfügte die Wiesbadener Hütte über den „Ochsenboden“ über einen weitgehend<br />
wintersicheren Zugang, welcher im Rahmen der angesprochenen Bescheide auch für
- 103 -<br />
die Zukunft gewährleistet worden ist. Eben dieser, bescheidmäßig gewährleistete,<br />
lawinensichere Zugang wird im Falle der Verwirklichung des gegenständlichen<br />
Projektes unmöglich gemacht.<br />
Unter diesem Hintergrund stellen die Sektion Wiesbaden des DAV sowie Herr Lorenz<br />
Heinrich den<br />
Antrag<br />
1. auf Ergänzung des Ermittlungsverfahrens dahingehend, dass erhoben werden<br />
wolle, welche zusätzlichen Lawinenschutzmaßnahmen aus technischer Sicht<br />
möglich sind, um auch in Zukunft im Bereich des Silvretta Stausees einen –<br />
weitgehend – lawinensicheren Zugang, so wie bisher, in das Ochsental und damit<br />
in weiterer Folge zur Wiesbadener Hütte zu gewährleisten. Diesbezüglich sei<br />
auch auf die Ausführungen des Amtssachverständigen Dipl.-Ing. Schilcher in<br />
seiner Gutachtensergänzung vom 22.05.2012 verwiesen.<br />
2. Eben diese zusätzlichen Lawinenschutzmaßnahmen bzw. die Errichtung der in<br />
diesem Zusammenhang allenfalls vorgeschlagenen Verbauungsmaßnahmen und<br />
sonstigen baulichen Einrichtungen wie Tunnels, Galerien etc. wollen der<br />
Projektwerberin als weitere Auflagen bescheidmäßig aufgetragen werden.<br />
3. Alternativ besteht für die Projektwerberin aus Sicht der Sektion Wiesbaden des<br />
DAV und des Herrn Lorenz Heinrich die Möglichkeit der ostseitigen<br />
Erschließung der Wiesbadener Hütte über den bestehenden „Sommerweg“, der<br />
bereits als Wegtrasse ausgebaut ist. Um die wintersichere Erschließung auf der<br />
Ostseite herzustellen, wäre für diese Wegtrasse eine Galerie vorzusehen.<br />
4. In jedem Falle ist jedoch der Projektwerberin bescheidmäßig aufzutragen, dass<br />
sowohl der Sektion Wiesbaden des DAV als auch Herrn Lorenz Heinrich<br />
sämtliche vermögensrechtlichen Nachteile, welche aus der Realisierung des<br />
gegenständlichen Projektes entstehen, für alle Zukunft auszugleichen.<br />
5. Für den Fall, dass das vom koordinierenden Amtssachverständigen angeregte<br />
Monitoring laut den Ausführungen in der Verhandlung vom 24.05.2012 zum<br />
Ergebnis führen sollte, dass einer Einschränkung der derzeitigen Verfügbarkeit<br />
des Winterweges von mehr als 10 % durch das gegenständliche Projekt<br />
hervorgerufen wird, wolle die Behörde der Projektwerberin geeignete Auflagen<br />
in Form von weiteren Lawinenschutzbaumaßnahmen erteilen, damit das Ziel der<br />
Einschränkung der Wegverfügbarkeit im Winter von maximal 10 % erreicht<br />
wird.<br />
Dr. Fink und Mag. Weiskopf beantragen die Übermittlung der<br />
V<strong>erhandlungsniederschr</strong><strong>ift</strong> und werden allenfalls nach Erhalt der<br />
V<strong>erhandlungsniederschr</strong><strong>ift</strong> eine weitere Stellungnahme erstatten.
- 104 -<br />
Stellungnahme der <strong>Vorarlberg</strong>er Illwerke AG zur Stellungnahme des Rechtsvertreters<br />
von Herrn Lorenz Heinrich und des Rechtsvertreters des Deutschen Alpenvereins e.V.<br />
(Sektion Wiesbaden):<br />
Die <strong>Vorarlberg</strong>er Illwerke AG sieht sich aufgrund der Kürze der Zeit nicht im Stande<br />
eine Stellungnahme abzugeben.<br />
Gemeinde Galtür, vertreten durch Bürgermeister Anton Mattle:<br />
Der Bürgermeister der Gemeinde Galtür übergibt der Verhandlungsleiterin eine<br />
Stellungnahme, datiert mit 23.05.2012. Diese Stellungnahme wird vom Bürgermeister<br />
Anton Mattle in der mündlichen Verhandlung am 24.05.2012 erläutert und zum<br />
Bestandteil der V<strong>erhandlungsniederschr</strong><strong>ift</strong> erklärt und dieser als Anlage beigefügt.<br />
Ergänzend dazu beantragt die Gemeinde Galtür die Übermittlung der<br />
V<strong>erhandlungsniederschr</strong><strong>ift</strong>.<br />
Stellungnahme der <strong>Vorarlberg</strong>er Illwerke AG zur Erklärung der Gemeinde Galtür:<br />
Die <strong>Vorarlberg</strong>er Illwerke AG sieht sich in der Kürze der Zeit nicht im Stande eine<br />
Stellungnahme abzugeben.<br />
Gemeinde Gaschurn, vertreten durch Bürgermeister Martin Netzer:<br />
(Anlage 60)<br />
Stellungnahme der Gemeinde Gaschurn am 24.05.2012:<br />
Die e5-Gemeinde Gaschurn bekennt sich grundsätzlich zur Energieautonomie des<br />
Landes <strong>Vorarlberg</strong> und begrüßt daher den weiteren Ausbau der Wasserkraft und somit<br />
das Obervermuntwerk II. Dabei ist jedoch Rücksicht darauf zu nehmen, dass gewisse<br />
Rahmenbedingungen eingehalten werden und etwaige negative Auswirkungen so<br />
gering wie möglich gehalten bzw. kompensiert werden. Ich gehe davon aus, dass dies<br />
zusammen mit der <strong>Vorarlberg</strong>er Illwerke AG machbar sein sollte. Die<br />
Entwicklungsmöglichkeiten einer Region hängen im Wesentlichen von der<br />
Kooperationsfähigkeit aller ab. In diesem Sinne hoffe ich auf eine gemeinsame Lösung<br />
der angesprochenen Bereiche.<br />
Die Gemeinde Gaschurn beantragt, dass die im Gutachten Dr. Oberfeld<br />
vorgeschlagenen Maßnahmen der Antragstellerin als Bescheidauflagen vorgeschrieben<br />
werden. Die Gemeinde Gaschurn weist darauf hin, dass ihr bisheriges Vorbringen und<br />
ihre bisher gestellten Anträge im Rahmen der mündlichen Verhandlung zum großen<br />
Teil unerledigt geblieben sind. Insbesondere vor dem Hintergrund der Tatsache, dass
- 105 -<br />
im Zuge der mündlichen Verhandlung neue Gutachten bzw. Gutachtensänderungen<br />
und Ergänzungen sowie sonstige neue Unterlagen und Informationen hervorgekommen<br />
sind, behält sich die Gemeinde Gaschurn ausdrücklich vor nach Zustellung der<br />
V<strong>erhandlungsniederschr</strong><strong>ift</strong> weiteres Vorbringen und weitere Beweisanträge zu stellen.<br />
Die Zustellung der V<strong>erhandlungsniederschr</strong><strong>ift</strong> wird beantragt. Das bisherige<br />
Vorbringen und die bisher gestellten Anträge bleiben vollinhaltlich aufrecht.<br />
Stellungnahme der <strong>Vorarlberg</strong>er Illwerke AG:<br />
Stellungnahme der <strong>Vorarlberg</strong>er Illwerke AG zum Vorbringen der Gemeinde<br />
Gaschurn im Schr<strong>ift</strong>satz vom 16.05.2012 in der mündlichen Verhandlung am<br />
23.05.2012:<br />
Zu dem von der Gemeinde Gaschurn vorgelegten Prüfgutachten zum Fachbeitrag<br />
Verkehr des DI Joachim Kleiner vom 09.05.2012 erlauben wir uns, ergänzend zu den<br />
bereits in der mündlichen Verhandlung am 22.05.2012 vorgebrachten Ausführungen,<br />
wie folgt Stellung zu nehmen:<br />
Zur Frageliste (Seite 15 und Seite 16 des Gutachtens DI Kleiner vom 09.05.2012):<br />
Frage 1:<br />
Wie soll der Baustellenverkehr auf den Winterrouten mit dem Illwerke-Tourismus in<br />
Einklang gebracht werden?<br />
Antwort 1:<br />
Die durch das Vorhaben hervorgerufenen zu erwartenden Auswirkungen auf den<br />
Tourismus werden im UVE-Fachbeitrag Tourismus (Beilage 12.17) dargelegt und<br />
bewertet. Hier werden auch die auf den Tourismus bezogenen Maßnahmen zur<br />
Vermeidung und Verminderung von negativen Auswirkungen dargelegt (s. Punkt 5.1.<br />
auf der Seite 50). Zur Vermeidung von Wiederholungen wird daher an dieser Stelle auf<br />
den UVE-Fachbeitrag verwiesen.<br />
Frage 2:<br />
Auf der Seite 14 des Fachbeitrages wird angegeben, dass 305.000 m³<br />
Überschussmassen in 27.100 zusätzlichen Bergfahrten transportiert werden.<br />
Umgerechnet ergibt sich daraus, dass 11,25 m³ oder 28 t je Bergfahrt transportiert<br />
werden.<br />
Die Konsenswerberin möge bitte beantworten, mit welchem Transportmittel aus<br />
Abbildung 8 Seite 17 diese Massen transportiert werden können.<br />
Antwort 2:<br />
Die Umrechnung, dass 11,25 m³ 28 t je Bergfahrt bedeuten, ist nicht zutreffend. In der<br />
UVE-Beilage 1.1 (Technischer Bericht) zeigt die Abbildung 8 den Materialfluss.<br />
Daraus ist ersichtlich, dass es sich bei den angegebenen 305.000 m³
- 106 -<br />
Überschussmaterial um eine Schüttkubatur handelt, die vom festen Zustand ausgehend<br />
bereits mit dem Faktor 1,6 multipliziert wurde.<br />
Somit ergibt sich für die Berechnung der Fahrten:<br />
305.000 [m³ lose] / 1,6 [Faktor] * 2,7 [t/m³ fest] / 19 [t/Fahrt] = 27.089 [Fahrten]<br />
Wie im Tunnelbau üblich waren für den Transport von Stollenausbruchsmaterial<br />
ursprünglich Großmulden vorgesehen. Aufgrund von Einschränkungen bei der<br />
Straßenzulassung von Mulden sollen, wie im UVE-Fachbeitrag Verkehr auf Seite 14<br />
beschrieben, die Überschussmassen tatsächlich mit Sattel-LKW von der Deponie D1<br />
auf die Deponie D2/D3 transportiert werden.<br />
Die Bezeichnung Großmulde (G) wurde in den genannten Tabellen aber zur besseren<br />
Unterscheidung der Materialströme (hier Ausbruchsmaterial) beibehalten.<br />
Bei der Darstellung der Transportfahrten von Stollenausbruchmaterial wurde daher als<br />
Transportmittel entsprechend Abbildung 8 die Großmulde (G) unterstellt. Die<br />
angeführte Nutzlast von 19 t entspricht aber in Wirklichkeit einem Sattel LKW für<br />
Schüttgut.<br />
Frage 3:<br />
In der Tabelle zu Route 1 wird angegeben, dass diese 63 Monate in Betrieb sein wird.<br />
Die Konsenswerberin wird gebeten, die Berechnung der 63 Monate offen zulegen.<br />
Antwort 3:<br />
Grundlage zur Berechnung der Fahrfrequenzen war der generelle Bauzeitplan UVE-<br />
Beilage 9.2. Die ausgewiesene Betriebsdauer der Route 1 mit 63 Monaten war die<br />
Grundlage zur Berechnung des Monatsmittelwertes von 135 [Fahrten].<br />
Die 63 Monate setzen sich zusammen aus:<br />
a. 2012 4 Monate<br />
b. 05.2013 bis 11.2017 55 Monate<br />
c. 2018 4 Monate<br />
In Summe 63 Monate<br />
Im Winter 2012/2013 wird die Baustelle nicht mit LKW angefahren, wie auch im<br />
Winter 2017/2018 (hier nur in Ausnahmefällen). Der Rückbau der Druckrohrleitung,<br />
die Rekultivierung, sowie der Lückenschluss Schieberkammer Obervermuntwerk in<br />
den Jahren 2018 und 2019 wurde für die Berechnung der Frequenz nur mit 4 Monaten<br />
berücksichtigt, da es sich hierbei um untergeordnete Arbeiten im Vergleich zu den<br />
Jahren davor handelt und eine volle Berücksichtigung der Zeit das Ergebnis<br />
verfälschen (Reduzierung der Monatsmittelwerte) würde.<br />
Frage 4:<br />
In der Tabelle zu Route 1 wird das transportierte Gesamtgewicht mit 117.002 t<br />
angegeben, bei Nachrechnung der Tabelle mit den in Abbildung acht angegebenen<br />
Nutzlasten ergeben sich hingegen 135.480 t transportierbares Gesamtgewicht,<br />
Ähnliches ergibt sich bei Kontrolle der Tabelle für Route 2S.
- 107 -<br />
Die Konsenswerberin wird aufgefordert, den Unterschied zu erläutern.<br />
Antwort 4:<br />
Die oben angeführte Differenz resultiert daraus, dass aufgrund der Geometrie der zu<br />
transportierenden Güter nicht bei allen Fahrzeugen die maximale Nutzlast pro Fahrt in<br />
der Berechnung berücksichtigt wurde (Beispiel Wohncontainer).<br />
Bezüglich der im Gutachten erwähnten fehlenden Nachvollziehbarkeit der Berechnung<br />
der Fahrtenaufteilung auf Sommer- und Winterhalbjahr wird angemerkt, dass sich die<br />
Aufteilung der Fahrten aus dem projektierten und den Berechnungen zugrunde<br />
gelegten Bauablauf (vgl. technischen Bericht) ergibt. Seitens der<br />
Amtssachverständigen wurden die vorgelegten Daten als plausibel und nachvollziehbar<br />
beurteilt (s.a. Aktenvermerk von DI Jörg Zimmermann vom 16.05.2012; Zahl: VIa-<br />
411.04.00)<br />
Frage 5:<br />
In der Tabelle zu Route 1 wird angegeben, dass pro Monat 26 Arbeitstage zur<br />
Verfügung stehen, auf die die LKW – Fahrten verteilt werden können.<br />
Die Konsenswerberin wird aufgefordert, den Einfluss des LKW –<br />
Wochenendfahrverbotes auf die Berechnung dieser Anzahl zu erläutern.<br />
Antwort 5:<br />
Die Berechnung wurde wie folgt durchgeführt:<br />
Eine Woche = 168 Stunden (7 Tage * 24 Std.).<br />
Das Wochenendfahrverbot gilt von Samstag 15 Uhr bis Sonntag 22 Uhr. Das sind 31<br />
Stunden.<br />
Das bedeutet, es darf an (168-31)/24=5,70833 Tagen pro Woche gefahren werden.<br />
Dieser Wert wurde auf 6 Tage pro Woche gerundet.<br />
52 [Wochen/Jahr] / 12 [Monate/Jahr] * 6 [Tage/Woche] = 26 [Tage/Monat].<br />
Frage 6:<br />
In Abbildung 8 auf Seite 17 werden die Nutzlasten der verschiedenen Regel –<br />
Lastkraftwagen angegeben.<br />
Die Konsenswerberin wird aufgefordert, die angegebenen Nutzlasten auf einer<br />
statistisch zuverlässigen Basis darzulegen und zu begründen.<br />
Antwort 6:<br />
Auch wenn in der UVE keine statistischen Erhebungen bzgl. der Nutzlasten am Markt<br />
befindlicher Fahrzeuge dargelegt wurden, ist die Projektwerberin der Auffassung, dass<br />
die in der UVE angegebenen Nutzlasten mit handelsüblichen Fahrzeugen durchwegs<br />
zu erreichen sind bzw. sogar überschritten werden können. Auch aus den Maßnahmen<br />
zur Emissionsverminderung (s. Beilage 12.4.2 Maßnahme M10) kann geschlossen<br />
werden, dass zum überwiegenden Teil moderne Fahrzeuge zum Einsatz kommen.
- 108 -<br />
Frage 7:<br />
Im Abfallwirtschaftskonzept gibt die Konsenswerberin an, dass während der Bauphase<br />
auf den Baustellen in Spitzenzeiten 400 Personen im Einsatz sein werden, auf diesen<br />
Umstand geht der Fachbeitrag Verkehr an keiner Stelle ein.<br />
Die Konsenswerberin hat zu erläutern, wie der Transport der bis zu 400 Personen zur<br />
und von der Baustelle erfolgen soll.<br />
Antwort 7:<br />
Das zu erwartende Verkehrsaufkommen aufgrund von Personentransporten wird im<br />
Fachbeitrag Verkehr (Beilage 13.3) auf Seite 17 angeführt. Hier wird erläutert, dass<br />
zusätzlich zu den LKW-Transporten mit Personen- und Kleintransporten im Umfang<br />
von 44 (Mittel) bzw. 56 (Spitzentagen) Berg- und Talfahrten zu rechnen ist.<br />
Erläuternd wird hierzu ausgeführt, dass wie in der UVE – Beilage 1.1 – Technischer<br />
Bericht auf Seite 117 erwähnt, für die Durchführung aller wesentlichen Arbeiten ab<br />
Baubeginn ein Drei-Schicht Durchlaufbetrieb (7 Arbeitstage / Woche) vorgesehen ist.<br />
Es ist davon auszugehen, dass die meisten Arbeiter auf der Baustelle diese nicht täglich<br />
anfahren werden (Errichtung Wohn/Baulager Silvretta L1). Durch den Drei-Schicht<br />
Durchlaufbetrieb werden auch nicht alle Schichten gleichzeitig Zugang bzw. Abgang<br />
haben.<br />
Dazu folgendes erläuterndes Beispiel:<br />
Wenn eine Schicht wechselt (Frühschicht, Spätschicht oder Nachtschicht), so betrifft<br />
das rechnerisch 400/3 Arbeiter zu Spitzenzeiten.<br />
400/3 Arbeiter / 3 [Arbeiter pro PKW] = 45 PKW.<br />
Frage 8:<br />
Die Konsenswerberin möge angeben, für wie groß sie den anbaufreien Teil der L188<br />
zwischen Bludenz und Partenen schätzt und ob sie der Ansicht ist, dass die zu<br />
beurteilende Landesstraße in diesem Abschnitt auch nicht anbaufreie Abschnitte<br />
aufweist.<br />
Antwort 8:<br />
Die Einschätzung des Prüfgutachtens auf Seite 9 bezüglich der bebauten Strecke wird<br />
im Wesentlichen geteilt, wobei ein nicht unerheblicher Teil nur einseitig bzw. schwach<br />
bebaut ist.<br />
Frage 9:<br />
Die Konsenswerberin wird aufgefordert, die während der Bauzeit zu erwartenden<br />
verkehrlichen Auswirkungen und Qualitätsverluste beim Einfahren in die L188 von<br />
Vandans, Tschagguns und St. Gallenkirch aus und beim Verlassen der L188 in<br />
Richtung Schruns und Gaschurn unter Berücksichtigung der in [8]. angegebenen<br />
Verkehrsmengenschwankungen bekannt zu geben. Die Bürger der Anrainergemeinde<br />
haben Anspruch auf klare Angaben zu möglichen Wartezeitverlusten an den Zu- und<br />
Abfahrten der L188.
- 109 -<br />
Antwort 9:<br />
Es ist vorauszusehen, dass die im Prüfgutachten geforderten Leistungs- und<br />
Wartezeitberechnungen auf Grund der geringen zusätzlichen Verkehrsbelastung (max.<br />
44 LKW/Tag, dies ergibt ca. 6 bis 7 LKW/Stunde bzw. 3 bis 4 LKW/Stunde und<br />
Zulaufrichtung) bei gleichzeitig hoher vorhandener Verkehrsbelastung im äußeren<br />
Montafon (JDTVw = ca. 14.000 KFZ/Tag) zu minimalen Veränderungen führen.<br />
Deshalb wurde in Abstimmung mit dem verkehrstechnischen Amtssachverständigen<br />
auf diese Berechnungen verzichtet.<br />
Wie auf Seite 14 des Prüfgutachtens angeführt, sind von verkehrstechnischer Seite die<br />
am stärksten belasteten Bereiche von Bedeutung. Deshalb wurde im UVE –<br />
Fachbeitrag Verkehr, Hauptaugenmerk auf den Bereich zwischen Bludenz und St.<br />
Gallenkirch gelegt.<br />
Die Zählstelle 9913, St. Anton, weist einen JDTVw = ca. 14.000 KFZ/Tag auf. An den<br />
normalen Werktagen ist im Montafon aber kein Stau feststellbar. Die Zählstelle<br />
befindet sich zwar in einem anbaufreien Querschnitt, davor und dahinter sind aber die<br />
Ortsdurchfahrten Lorüns und St. Anton, die diesen Verkehr ebenfalls bewältigen. Die<br />
im Prüfgutachten auf Seite 10 angeführte Leistungsfähigkeit von 11.000 KFZ/Tag ist<br />
daher bereits aus diesen Erfahrungswerten als deutlich zu gering anzusehen.<br />
Andererseits gibt es an dieser Zählstelle bereits erfasste Werte mit über 20.000<br />
KFZ/Tag, allerdings verbunden mit entsprechenden Stauerscheinungen. Die<br />
tatsächliche Leistungsfähigkeit in diesem Bereich ist zwischen 16.000 und 17.000<br />
KFZ/Tag zu erwarten.<br />
Frage 10:<br />
Die Konsenswerberin wird aufgefordert, die absehbare Beeinträchtigung der<br />
Tourismuswirtschaft am Talschluss (Partenen, Gaschurn) gesondert auszuweisen und<br />
zu quantifizieren und diesbezüglich wirkungsvolle Maßnahmen zur<br />
Schadensminimierung und –wiedergutmachung vorzuschlagen.<br />
Antwort 10:<br />
Es wird auf die Ausführungen zur Frage 1 verwiesen und angemerkt, dass von Seiten<br />
der Amtssachverständigen für Tourismus kein Ergänzungsbedarf bzgl. der<br />
eingereichten UVE-Unterlagen gesehen wurde.<br />
Frage 11:<br />
Schließlich, nach Überarbeitung des Fachbeitrages und Bekanntgabe der tatsächlich<br />
zu erwartenden Verkehrsmengen, sind die beiden Gutachter (Medizin und<br />
Luftreinhaltung) aufzufordern, ihre Gutachten den allenfalls adaptierten Aussagen im<br />
Basisgutachten anzupassen und ebenso die Wirkungen des Schwerverkehrs im Bereich<br />
Talschluss – Partenen und Gaschurn einer gesonderten Beurteilung zu unterziehen.<br />
Antwort 11:<br />
Von der Projektwerberin kann kein Überarbeitungsbedarf am eingereichten UVE-<br />
Fachbeitrag erkannt werden. Wie in den oben angeführten Erläuterungen dargelegt
- 110 -<br />
sind die Ausführungen des UVE-Fachbeitrages Verkehrs schlüssig und<br />
nachvollziehbar. Dies wurde seitens der Behörde sowohl durch das Gutachten des<br />
ASV Ing. Christian Wolf als auch im Aktenvermerk von DI Jörg Zimmermann vom<br />
16.05.2012 (Zahl: VIa-411.04.00) bestätigt.<br />
Weiters führen die <strong>Vorarlberg</strong>er Illwerke an, dass mit dieser Beantwortung der Fragen<br />
von Herrn Dipl.-Ing. Kleiner auch die am gestrigen Tag aufgeworfenen Fragen des<br />
Vertreters der Bürgerinitiative Montafon, Dr. Mory, als im Wesentlichen beantwortet<br />
sind.<br />
Herr Bürgermeister Martin Netzer, Gemeinde Gaschurn, nimmt die Beantwortung der<br />
<strong>Vorarlberg</strong>er Illwerke AG vorab zur Kenntnis und wird das Vorbringen in weiterer<br />
Folge einer weiteren Prüfung unterziehen und sich bei Bedarf entsprechend dazu<br />
äußern.<br />
Die <strong>Vorarlberg</strong>er Illwerke AG sieht sich aufgrund der Kürze der Zeit nicht im Stande<br />
zum Vorbringen der Gemeinde Gaschurn in der mündlichen Verhandlung am<br />
24.05.2012 eine Stellungnahme abzugeben.<br />
G) Erklärungen der Verhandlungsleiterin<br />
Die Gemeinde Gaschurn hat in der mündlichen Verhandlung am 21.05.2012 folgenden<br />
Antrag gestellt:<br />
Die Beischaffung und Einbeziehung des Aktes der Bezirkshauptmannschaft Bludenz,<br />
Zl. BHBL-II-559-1956, betreffend die 220-kV-Leitung von Partenen nach Bürs. Zum<br />
Beweis des bisherigen Vorbringens der Gemeinde Gaschurn und zum Zweck einer<br />
gesamthaften Betrachtung der Auswirkungen des gegenständlichen Vorhabens.<br />
Die Bürgerinitiative Zukunft Montafon, vertreten durch Dr. Mory, stellt am<br />
22.05.2012, um 22.15 Uhr, den Antrag die Verhandlung zu unterbrechen. Die<br />
Verhandlung wird mit Zustimmung der Gemeinde Gaschurn, um 22.54 Uhr,<br />
unterbrochen und am 23.05.2012, um 09.00 Uhr, fortgesetzt. Seitens der<br />
Verhandlungsleiterin wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass durch die Vertagung<br />
nicht garantiert werden kann, dass eine ähnlich lange oder längere Verhandlungsdauer<br />
wie am 22.05.2012 ausgeschlossen werden kann und, dass der Ablauf des Zeitplanes<br />
der mündlichen Verhandlung am 23.05.2012 mit Ausnahme der Begutachtung des<br />
Fachbereichs Elektrotechnik, Fernwirktechnik, Leittechnik und Strahlenschutz vor<br />
dem Fachbereich Umweltmedizin unverändert bleibt.
- 111 -<br />
Die Verhandlungsleiterin informiert am 23.05.2012, um ca. 10.30 Uhr, einen der<br />
Unterstützer der Bürgerinitiative Zukunft Montafon, Herrn Werner Bergauer, dass die<br />
Beantwortung der im Schr<strong>ift</strong>satz der Gemeinde Gaschurn vom 16.05.2012 und von Dr.<br />
Mory in der Verhandlung am 22.05.2012 aufgeworfenen Fragen zum Fachbeitrag<br />
Verkehr von der <strong>Vorarlberg</strong>er Illwerke AG am 23.05.2012, um 11.00 Uhr, erläutert<br />
wird und ersucht diesbezüglich um Information von Dr. Mory. Dr. Mory wurde nach<br />
Auskunft von Herrn Bergauer darüber informiert.<br />
Die im Schr<strong>ift</strong>satz der Gemeinde Gaschurn vom 16.05.2012, im Rahmen des<br />
Verfahrens und in der mündlichen Verhandlung gestellten Anträge von den Vertretern<br />
öffentlicher und privater Interessen werden seitens der Behörde geprüft.<br />
Die Verhandlungsleiterin protokolliert folgenden Verfahrensablauf:<br />
Verhandlungsbeginn: 21.05.2012, 10.00 Uhr<br />
Verhandlungsunterbrechungen: 21.05.2012, 11.53 Uhr bis 21.05.2012, 14.00 Uhr<br />
Verhandlungsunterbrechungen: 21.05.2012, 15.15 Uhr bis 21.05.2012, 15.57 Uhr<br />
Verhandlungsunterbrechungen: 21.05.2012, 17.10 Uhr bis 22.05.2012, 09.00 Uhr<br />
Verhandlungsunterbrechungen: 22.05.2012, 13.25 Uhr bis 22.05.2012, 14.15 Uhr<br />
Verhandlungsunterbrechungen: 22.05.2012, 15.48 Uhr bis 22.05.2012, 16.07 Uhr<br />
Verhandlungsunterbrechungen: 22.05.2012, 16.46 Uhr bis 22.05.2012, 16.57 Uhr<br />
Verhandlungsunterbrechungen: 22.05.2012, 18.11 Uhr bis 22.05.2012, 18.31 Uhr<br />
Verhandlungsunterbrechungen: 22.05.2012, 19.18 Uhr bis 22.05.2012, 19.51 Uhr<br />
Verhandlungsunterbrechungen: 22.05.2012, 22.20 Uhr bis 22.05.2012, 22.51 Uhr<br />
Verhandlungsunterbrechungen: 22.05.2012, 23.00 Uhr bis 23.05.2012, 09.15 Uhr<br />
Verhandlungsunterbrechungen: 23.05.2012, 11.37 Uhr bis 23.05.2012, 13.39 Uhr<br />
Verhandlungsunterbrechungen: 23.05.2012, 17.17 Uhr bis 23.05.2012, 17.30 Uhr<br />
Verhandlungsunterbrechungen: 23.05.2012, 19.32 Uhr bis 23.05.2012, 20.08 Uhr<br />
Verhandlungsunterbrechungen: 24.05.2012, 02.22 Uhr bis 24.05.2012, 10.21 Uhr<br />
Verhandlungsunterbrechungen: 24.05.2012, 13.28 Uhr bis 24.05.2012, 14.15 Uhr<br />
Verhandlungsunterbrechungen: 24.05.2012, 15.24 Uhr bis 24.05.2012, 16.40 Uhr<br />
Die Verhandlungsleiterin stellt abschließend fest, dass keine weiteren Vorbringen mehr<br />
zu Protokoll zu geben gewünscht werden und im Hinblick auf die mittels Notebook<br />
aufgenommene und mittels Beamer auf der Großleinwand laufend wiedergegebene<br />
Niederschr<strong>ift</strong>sabfassung auf die Vorlage derselben zur neuerlichen Durchsicht vor Ort<br />
bzw. Verlesung derselben verzichtet wird.<br />
Soweit Verhandlungsteilnehmer in den Anwesenheitslisten angeführt sind und nicht<br />
unterfertigt haben, haben sich diese vom Verhandlungsort entfernt.<br />
Ende: Donnerstag, 24. Mai 2012, 17.04 Uhr
Fertigung: gez. Christof Germann<br />
gez. Ernst Pürer<br />
gez. Peter Matt<br />
gez. Bettina Kessler<br />
gez. Ulrike Hagspiel<br />
gez. Christian Winder<br />
gez. Johannes Remm<br />
gez. Martin Netzer<br />
gez. Gerd Wegeler<br />
gez. Klaus Sahler<br />
gez. Jakob Netzer<br />
gez. Thomas Lukasser<br />
gez. Gerhard Delazer<br />
gez. Hansjörg Schwarz<br />
…………<br />
- 112 -