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V erhandlungsniederschr ift - Vorarlberg

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Dr. Mory (Fragen):<br />

Frage: Ist in ihrer integrativen Gesamtbewertung irgendwo ein Bilanzierung<br />

sämtlicher, sei es vorübergehender, sei es bleibender Eingriffe im Naturhaushalt<br />

natürliche Lebensräume, vor allem auch Lebensräume frei lebender Tiere, der<br />

Auswirkungen auf Menschen unter gesundheitsbezogenen und<br />

belästigungsmäßigen Aspekten enthalten und zwar unter Bedachtnahme auf die<br />

Summe der Eingriffe, die durch die Bautätigkeit zu Einem und durch bleibende<br />

Veränderungen zum Anderen auf die UVP-relevanten Schutzgüter ergeben?<br />

Antwort Dipl.-Ing. Wirth:<br />

Nein. Es erschien nicht zweckmäßig hier ein neues umfassendes Tabellenwerk, das<br />

im Wesentlichen keine Abweichungen gegenüber jenem der Antragstellerin in der<br />

umfassenden UVE ergeben hätte, zu erstellen. Das Tabellenwerk der UVE der<br />

Antragstellerin wurde allerdings gewissenhaft und umfassend auf Plausibilität und<br />

Sensitivität geprüft und dabei wurden keine nennenswerten Abweichungen<br />

festgestellt. Im Gesamtgutachten, UVG-A, wurde daher in der Kurzdarstellung die<br />

tabellarische Darstellung aus der UVE der Antragstellerin übernommen.<br />

Frage: Ihr Gutachten ist als integrative Gesamtbewertung bezeichnet, inwiefern<br />

haben Sie eine Bewertung vorgenommen?<br />

Antwort Dipl.-Ing. Wirth:<br />

In meiner Bewertung sind die überprüften Angaben der UVE sowie jene der<br />

einzelnen Sachverständigen eingeflossen, wobei ich im Einzelnen selber durch<br />

zahlreiche Geländebegehungen, Erhebungen und Nachberechnungen meine<br />

Schlüsse gezogen habe.<br />

Feststellungen/Frage: In dem für Landschafts-, Natur- und Tierlebensräume sehr<br />

wesentlichen Fachbereich Natur- und Landschaftsschutz liegt ein Gutachten eines<br />

Amtssachverständigen vor, das sich im Wesentlichen auf eine reine<br />

Plausibilitätsüberprüfung beschränkt. Der Amtssachverständige hat bei seiner<br />

gestrigen Befragung auch keinen Hehl daraus gemacht, dass er mehr oder weniger<br />

den Befundaufnahmen und Bewertungen des Fachbeitrags terrestrischer Ökologie<br />

gefolgt ist. Nun erkennt man jedoch bei näherem Studium dieses Fachbeitrags, dass<br />

dieser eine Bruchlinie enthält was einerseits die Bestandsaufnahme des Istzustandes<br />

der betroffenen Räume anlangt und auch noch der Auswirkungsanalyse, soweit es<br />

dann darum geht die Schlussfolgerung zu ziehen. Hier wurden meines Erachtens<br />

nach nicht mehr nachvollziehbare Bewertungsmaßstäbe angewendet unter<br />

Heranziehung einer oder mehrerer Bewertungsmatrizen, die sich einer<br />

Nachvollziehbarkeit auf Plausibilität bereits entziehen, sodass meines Erachtens<br />

nach der Bewertungsvorgang nicht mehr auf Plausibilität überprüft werden kann,<br />

sondern hier eine Bewertung durch den Amtssachverständigen vorzunehmen<br />

gewesen wäre. Wie ist Ihre Meinung dazu?<br />

Antwort Dipl.-Ing. Wirth:<br />

Nachdem eine äußerst ausführliche Darstellung der Auswirkungen im Hinblick auf<br />

den Naturhaushalt im über 300 Seiten umfassenden Fachbericht terrestrische

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