V erhandlungsniederschr ift - Vorarlberg
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Dr. Mory (Fragen):<br />
Frage: Ist in ihrer integrativen Gesamtbewertung irgendwo ein Bilanzierung<br />
sämtlicher, sei es vorübergehender, sei es bleibender Eingriffe im Naturhaushalt<br />
natürliche Lebensräume, vor allem auch Lebensräume frei lebender Tiere, der<br />
Auswirkungen auf Menschen unter gesundheitsbezogenen und<br />
belästigungsmäßigen Aspekten enthalten und zwar unter Bedachtnahme auf die<br />
Summe der Eingriffe, die durch die Bautätigkeit zu Einem und durch bleibende<br />
Veränderungen zum Anderen auf die UVP-relevanten Schutzgüter ergeben?<br />
Antwort Dipl.-Ing. Wirth:<br />
Nein. Es erschien nicht zweckmäßig hier ein neues umfassendes Tabellenwerk, das<br />
im Wesentlichen keine Abweichungen gegenüber jenem der Antragstellerin in der<br />
umfassenden UVE ergeben hätte, zu erstellen. Das Tabellenwerk der UVE der<br />
Antragstellerin wurde allerdings gewissenhaft und umfassend auf Plausibilität und<br />
Sensitivität geprüft und dabei wurden keine nennenswerten Abweichungen<br />
festgestellt. Im Gesamtgutachten, UVG-A, wurde daher in der Kurzdarstellung die<br />
tabellarische Darstellung aus der UVE der Antragstellerin übernommen.<br />
Frage: Ihr Gutachten ist als integrative Gesamtbewertung bezeichnet, inwiefern<br />
haben Sie eine Bewertung vorgenommen?<br />
Antwort Dipl.-Ing. Wirth:<br />
In meiner Bewertung sind die überprüften Angaben der UVE sowie jene der<br />
einzelnen Sachverständigen eingeflossen, wobei ich im Einzelnen selber durch<br />
zahlreiche Geländebegehungen, Erhebungen und Nachberechnungen meine<br />
Schlüsse gezogen habe.<br />
Feststellungen/Frage: In dem für Landschafts-, Natur- und Tierlebensräume sehr<br />
wesentlichen Fachbereich Natur- und Landschaftsschutz liegt ein Gutachten eines<br />
Amtssachverständigen vor, das sich im Wesentlichen auf eine reine<br />
Plausibilitätsüberprüfung beschränkt. Der Amtssachverständige hat bei seiner<br />
gestrigen Befragung auch keinen Hehl daraus gemacht, dass er mehr oder weniger<br />
den Befundaufnahmen und Bewertungen des Fachbeitrags terrestrischer Ökologie<br />
gefolgt ist. Nun erkennt man jedoch bei näherem Studium dieses Fachbeitrags, dass<br />
dieser eine Bruchlinie enthält was einerseits die Bestandsaufnahme des Istzustandes<br />
der betroffenen Räume anlangt und auch noch der Auswirkungsanalyse, soweit es<br />
dann darum geht die Schlussfolgerung zu ziehen. Hier wurden meines Erachtens<br />
nach nicht mehr nachvollziehbare Bewertungsmaßstäbe angewendet unter<br />
Heranziehung einer oder mehrerer Bewertungsmatrizen, die sich einer<br />
Nachvollziehbarkeit auf Plausibilität bereits entziehen, sodass meines Erachtens<br />
nach der Bewertungsvorgang nicht mehr auf Plausibilität überprüft werden kann,<br />
sondern hier eine Bewertung durch den Amtssachverständigen vorzunehmen<br />
gewesen wäre. Wie ist Ihre Meinung dazu?<br />
Antwort Dipl.-Ing. Wirth:<br />
Nachdem eine äußerst ausführliche Darstellung der Auswirkungen im Hinblick auf<br />
den Naturhaushalt im über 300 Seiten umfassenden Fachbericht terrestrische