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V erhandlungsniederschr ift - Vorarlberg

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umweltverträglich sind oder doch noch durch Auflagen soweit minimiert werden<br />

können, dass eine Umweltverträglichkeit gegeben ist?<br />

Antwort Dipl.-Ing. Wirth:<br />

Der Amtssachverständige für Wildökologie hat in seinem Gutachten vom<br />

21.12.2011 auf Seite 22 abschließend festgestellt: „Aus diesem Grund ist das<br />

Projektsvorhaben Obervermuntwerk II unter Berücksichtigung der genannten<br />

Auflagen und Empfehlungen insgesamt als verträglich zu beurteilen“. Für mich war<br />

das nachvollziehbar, zumal auch Erfahrungen mit Auswirkungen auf die<br />

Wildökologie durch das vor wenigen Jahren durchgeführte Bauvorhaben Kops II<br />

vorliegen.<br />

Frage: Was gibt denn eigentlich die Gewissheit im Sinne der Worst-Case-<br />

Betrachtung, dass die <strong>Vorarlberg</strong>er Illwerke AG die angegebene Bauzeit tatsächlich<br />

einhalten können, d.h. was ist der Worst-Case dahingehend, dass da oben in diesem<br />

an und für sich zumindest teilweise doch noch der Natur belassenen Bereiche<br />

wieder Ruhe einkehren wird?<br />

Antwort Dipl.-Ing. Wirth:<br />

Die Bauzeit wurde durchaus realistisch angenommen und weist Reserven auf. Bei<br />

den Umweltauswirkungsbetrachtungen wurde meinerseits auch berücksichtigt, dass<br />

allenfalls bis zur Baufertigstellungsfrist mit acht Jahren nach Rechtskraft des<br />

Bescheides noch Bauarbeiten stattfinden.<br />

Anmerkung <strong>Vorarlberg</strong>er Illwerke AG:<br />

Das Projekt Obervermuntwerk II ist von seinen geologischen und morphologischen<br />

Rahmenbedingungen sehr gut vergleichbar mit dem 2008 fertig gestellten<br />

Kopswerk II, für welches seinerzeit 4 Baujahre in Anspruch genommen wurden.<br />

Bei der Erstellung der Bauzeitpläne für das Obervermuntwerk II wurde auf die<br />

Erfahrungen bei der Projektsabwicklung des Kopswerks II zurück gegriffen. Es<br />

wurde aber auch berücksichtigt, dass die Zugänglichkeit zu den<br />

Hauptangriffspunkten des Projektes Obervermuntwerk II mit größeren Risken<br />

behaftet ist als dies beim seinerzeitigen Bau des Kopswerks II war. Aus dem Grund<br />

wurden im Bauzeitplan entsprechende „Puffer“ eingearbeitet, wodurch sich für das<br />

Obervermuntwerk II eine um ein Jahr längere Bauzeit ergibt, wie wohl das<br />

Gesamtbauvolumen nur etwa zwei Drittel des Kopswerks II beträgt.<br />

Frage: Ergibt sich nicht aus der Anlage 5 zur Beilage 12.13.2 „Revierkarte<br />

Brutvögel, Ausschnitt A, Bereich Sperrenvorland Vermuntsee“, dass dieser<br />

Landschaftsraum eine reichhaltige Vogelwelt aufweist und ergibt sich nicht<br />

andererseits aus dem Fachbeitrag Schall und dort aus den Lärmemissionstabellen<br />

im Bereich der Deponie 1 (Seite 41), dass in diesem Bereich massive<br />

Lärmbelastungen stattfinden werden und wurde darauf im Gutachten für Natur-<br />

und Landschaftsschutz ausreichend Bedacht genommen?

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