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V erhandlungsniederschr ift - Vorarlberg

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<strong>Vorarlberg</strong>er Illwerke AG aus dem Montafon stammen und die Politik auch angehalten<br />

wäre, den einen oder anderen regionalen Nachteil aus der exponierten Lage durch<br />

Investitionen in die Infrastruktur auszugleichen.<br />

Aufgrund der gestern erstmalig angesprochenen Phasenoptimierung möchte ich die<br />

<strong>Vorarlberg</strong>er Illwerke AG künftig bitten, solche Maßnahmen, die für die betroffenen<br />

Anrainer natürlich von großem Interesse sind, offensiver zu kommunizieren,<br />

partnerschaftlicher Umgang schafft Vertrauen.<br />

Abschließend möchte ich mich bei allen, die sich durch ihre Vorbringen und ihr<br />

Engagement in dieses Projekt eingebracht haben, bedanken.<br />

Nach vier Tagen intensiver Diskussionen hoffe ich, dass wir bei der Eröffnungsfeier<br />

des Obervermuntwerkes II uns nicht nur über ein modernes, leistungsfähiges<br />

Pumpspeicherwerk freuen dürfen, sondern auch auf das ökologischste<br />

Pumpspeicherkraftwerk stolz sein dürfen.<br />

In diesem Sinne wünsche ich der <strong>Vorarlberg</strong>er Illwerke AG gutes Gelingen und<br />

schließe mit dem Mineursgruß: Glück auf!<br />

Ergänzend dazu beantragt Herr Günther Burger die Übermittlung der<br />

V<strong>erhandlungsniederschr</strong><strong>ift</strong>.<br />

Stellungnahme der <strong>Vorarlberg</strong>er Illwerke AG zur Erklärung von Günther Burger:<br />

Die <strong>Vorarlberg</strong>er Illwerke AG bedankt sich bei Herrn Burger für seine freundlichen<br />

Worte, verweist im Übrigen aber auf die Stellungnahme zur Erklärung der Gemeinde<br />

Gaschurn.<br />

Deutscher Alpenverein e. V., Sektion Wiesbaden, vertreten durch Dr. Andreas<br />

Fink (Fink & Kolb Rechtsanwälte) und Lorenz Heinrich, vertreten durch Mag.<br />

Stefan Weiskof (Rechtsanwälte Weiskopf/Kappacher):<br />

Gemeinsame Stellungnahme der Sektion Wiesbaden des DAV, vertreten durch Dr. Andreas<br />

Fink, und Herrn Lorenz Heinrich, vertreten durch Herrn Mag. Stefan Weiskopf:<br />

Es wird ausdrücklich auf die erstatteten Stellungnahmen vom 08.03.2012 und<br />

12.03.2012 - die vollumfänglich aufrecht erhalten werden - sowie das Erkenntnis der<br />

Bezirkshauptmannschaft vom 5. Oktober 1925, Seite 3, Punkt 3., sowie auf den<br />

Bescheid des Ministeriums für Landwirtschaft vom 08.08.1939, Zahl: 15136 – I. (Seite<br />

5, Punkt 6.) verwiesen. Dort ist jeweils als öffentlich-rechtliche Auflage festgehalten,<br />

dass eine Verschlechterung der bestehenden Wegverhältnisse und Wegverbindungen<br />

zur Wiesbadener Hütte nicht erfolgen darf.

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