V erhandlungsniederschr ift - Vorarlberg
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<strong>Vorarlberg</strong>er Illwerke AG aus dem Montafon stammen und die Politik auch angehalten<br />
wäre, den einen oder anderen regionalen Nachteil aus der exponierten Lage durch<br />
Investitionen in die Infrastruktur auszugleichen.<br />
Aufgrund der gestern erstmalig angesprochenen Phasenoptimierung möchte ich die<br />
<strong>Vorarlberg</strong>er Illwerke AG künftig bitten, solche Maßnahmen, die für die betroffenen<br />
Anrainer natürlich von großem Interesse sind, offensiver zu kommunizieren,<br />
partnerschaftlicher Umgang schafft Vertrauen.<br />
Abschließend möchte ich mich bei allen, die sich durch ihre Vorbringen und ihr<br />
Engagement in dieses Projekt eingebracht haben, bedanken.<br />
Nach vier Tagen intensiver Diskussionen hoffe ich, dass wir bei der Eröffnungsfeier<br />
des Obervermuntwerkes II uns nicht nur über ein modernes, leistungsfähiges<br />
Pumpspeicherwerk freuen dürfen, sondern auch auf das ökologischste<br />
Pumpspeicherkraftwerk stolz sein dürfen.<br />
In diesem Sinne wünsche ich der <strong>Vorarlberg</strong>er Illwerke AG gutes Gelingen und<br />
schließe mit dem Mineursgruß: Glück auf!<br />
Ergänzend dazu beantragt Herr Günther Burger die Übermittlung der<br />
V<strong>erhandlungsniederschr</strong><strong>ift</strong>.<br />
Stellungnahme der <strong>Vorarlberg</strong>er Illwerke AG zur Erklärung von Günther Burger:<br />
Die <strong>Vorarlberg</strong>er Illwerke AG bedankt sich bei Herrn Burger für seine freundlichen<br />
Worte, verweist im Übrigen aber auf die Stellungnahme zur Erklärung der Gemeinde<br />
Gaschurn.<br />
Deutscher Alpenverein e. V., Sektion Wiesbaden, vertreten durch Dr. Andreas<br />
Fink (Fink & Kolb Rechtsanwälte) und Lorenz Heinrich, vertreten durch Mag.<br />
Stefan Weiskof (Rechtsanwälte Weiskopf/Kappacher):<br />
Gemeinsame Stellungnahme der Sektion Wiesbaden des DAV, vertreten durch Dr. Andreas<br />
Fink, und Herrn Lorenz Heinrich, vertreten durch Herrn Mag. Stefan Weiskopf:<br />
Es wird ausdrücklich auf die erstatteten Stellungnahmen vom 08.03.2012 und<br />
12.03.2012 - die vollumfänglich aufrecht erhalten werden - sowie das Erkenntnis der<br />
Bezirkshauptmannschaft vom 5. Oktober 1925, Seite 3, Punkt 3., sowie auf den<br />
Bescheid des Ministeriums für Landwirtschaft vom 08.08.1939, Zahl: 15136 – I. (Seite<br />
5, Punkt 6.) verwiesen. Dort ist jeweils als öffentlich-rechtliche Auflage festgehalten,<br />
dass eine Verschlechterung der bestehenden Wegverhältnisse und Wegverbindungen<br />
zur Wiesbadener Hütte nicht erfolgen darf.