V erhandlungsniederschr ift - Vorarlberg
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Stellungnahme der <strong>Vorarlberg</strong>er Illwerke AG zur Stellungnahme des Rechtsvertreters<br />
von Herrn Lorenz Heinrich und des Rechtsvertreters des Deutschen Alpenvereins e.V.<br />
(Sektion Wiesbaden):<br />
Die <strong>Vorarlberg</strong>er Illwerke AG sieht sich aufgrund der Kürze der Zeit nicht im Stande<br />
eine Stellungnahme abzugeben.<br />
Gemeinde Galtür, vertreten durch Bürgermeister Anton Mattle:<br />
Der Bürgermeister der Gemeinde Galtür übergibt der Verhandlungsleiterin eine<br />
Stellungnahme, datiert mit 23.05.2012. Diese Stellungnahme wird vom Bürgermeister<br />
Anton Mattle in der mündlichen Verhandlung am 24.05.2012 erläutert und zum<br />
Bestandteil der V<strong>erhandlungsniederschr</strong><strong>ift</strong> erklärt und dieser als Anlage beigefügt.<br />
Ergänzend dazu beantragt die Gemeinde Galtür die Übermittlung der<br />
V<strong>erhandlungsniederschr</strong><strong>ift</strong>.<br />
Stellungnahme der <strong>Vorarlberg</strong>er Illwerke AG zur Erklärung der Gemeinde Galtür:<br />
Die <strong>Vorarlberg</strong>er Illwerke AG sieht sich in der Kürze der Zeit nicht im Stande eine<br />
Stellungnahme abzugeben.<br />
Gemeinde Gaschurn, vertreten durch Bürgermeister Martin Netzer:<br />
(Anlage 60)<br />
Stellungnahme der Gemeinde Gaschurn am 24.05.2012:<br />
Die e5-Gemeinde Gaschurn bekennt sich grundsätzlich zur Energieautonomie des<br />
Landes <strong>Vorarlberg</strong> und begrüßt daher den weiteren Ausbau der Wasserkraft und somit<br />
das Obervermuntwerk II. Dabei ist jedoch Rücksicht darauf zu nehmen, dass gewisse<br />
Rahmenbedingungen eingehalten werden und etwaige negative Auswirkungen so<br />
gering wie möglich gehalten bzw. kompensiert werden. Ich gehe davon aus, dass dies<br />
zusammen mit der <strong>Vorarlberg</strong>er Illwerke AG machbar sein sollte. Die<br />
Entwicklungsmöglichkeiten einer Region hängen im Wesentlichen von der<br />
Kooperationsfähigkeit aller ab. In diesem Sinne hoffe ich auf eine gemeinsame Lösung<br />
der angesprochenen Bereiche.<br />
Die Gemeinde Gaschurn beantragt, dass die im Gutachten Dr. Oberfeld<br />
vorgeschlagenen Maßnahmen der Antragstellerin als Bescheidauflagen vorgeschrieben<br />
werden. Die Gemeinde Gaschurn weist darauf hin, dass ihr bisheriges Vorbringen und<br />
ihre bisher gestellten Anträge im Rahmen der mündlichen Verhandlung zum großen<br />
Teil unerledigt geblieben sind. Insbesondere vor dem Hintergrund der Tatsache, dass