V erhandlungsniederschr ift - Vorarlberg
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- Sämtliche veränderten Geländebereiche der zusätzlich geplanten<br />
Lawinenschutzbauten im Bereich des auszubauenden Seeuferwegs sind in<br />
Absprache mit dem Naturschutzbeauftragten der BH Bludenz vollflächig mit<br />
Grünerlen, Legföhren und anderen geeigneten Zwergsträuchern und Hochstauden<br />
zu bepflanzen.<br />
- Die Steher der Stützverbauung im Wegabschnitt von hm 1 bis hm 3 sind mit<br />
Stehern ohne Korrosionsschutz (rostbraun) auszuführen.<br />
Zu den Anmerkungen der Antragstellerin zu den vom Fertigenden geforderten<br />
Auflagen:<br />
Ad Auflage 1: Auflage 1 sollte nicht abgeändert werden, da sich bei anderen Vorhaben<br />
ein monatlicher Berichtszeitraum bewährt hat. Wenn es keinen hinsichtlich Natur- und<br />
Landschaftsschutz wesentlichen Baufortschritt im jeweiligen Intervall gibt, wird der<br />
entsprechende Bericht auch entsprechend kurz ausfallen.<br />
Ad Auflage 2: Für das „Gestaltungs-, Begrünungs- und Bepflanzungskonzept“<br />
erscheint der von der Projektwerberin vorgeschlagene Zeitraum von 3 Monaten zu<br />
dessen Vorlage vor Beginn der Renaturierungsarbeiten im jeweiligen Bereich sinnvoll<br />
und kann zur Kenntnis genommen werden.<br />
Ad Auflage 4: Für die Vorlage des Beleuchtungskonzeptes erscheint es ebenfalls<br />
ausreichend, den von der Projektwerberin vorgeschlagenen Zeitraum von 2 Monaten<br />
vor Beginn der Arbeiten einzuhalten.<br />
Ad Auflage 6: Einzelne Ausnahmen von dieser Auflagen sind sicherlich unter<br />
Absprache möglich.<br />
Zu den Anmerkungen der Vertreterin der Naturschutzanwaltschaft zu den vom<br />
Fertigenden geforderten Auflagen:<br />
Auflage 3 wird im Einvernehmen mit dem Amtssachverständigen für Natur und<br />
Landschaftsschutz wie folgt präzisiert: „Für sämtliche im Zuge der Umsetzung der<br />
Baumaßnahmen verloren gehenden Kleingewässer wie zB Amphibienlaichgewässer<br />
und kleinere Fließgewässer sind bereits im Vorfeld….“<br />
Die Gemeinde Gaschurn legt darauf Wert, dass die in der präzisierten Auflage 3<br />
erwähnten Ersatzmaßnahmen im Nahbereich der Baustelle in der Gemeinde Gaschurn<br />
durchgeführt werden.<br />
Dr. Mory stellt in der mündlichen Verhandlung die Frage, ob eigene gutachterliche<br />
Beurteilungen und Tätigkeiten durchgeführt worden sind und wenn ja, worin diese<br />
bestanden haben?