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V erhandlungsniederschr ift - Vorarlberg

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- Sämtliche veränderten Geländebereiche der zusätzlich geplanten<br />

Lawinenschutzbauten im Bereich des auszubauenden Seeuferwegs sind in<br />

Absprache mit dem Naturschutzbeauftragten der BH Bludenz vollflächig mit<br />

Grünerlen, Legföhren und anderen geeigneten Zwergsträuchern und Hochstauden<br />

zu bepflanzen.<br />

- Die Steher der Stützverbauung im Wegabschnitt von hm 1 bis hm 3 sind mit<br />

Stehern ohne Korrosionsschutz (rostbraun) auszuführen.<br />

Zu den Anmerkungen der Antragstellerin zu den vom Fertigenden geforderten<br />

Auflagen:<br />

Ad Auflage 1: Auflage 1 sollte nicht abgeändert werden, da sich bei anderen Vorhaben<br />

ein monatlicher Berichtszeitraum bewährt hat. Wenn es keinen hinsichtlich Natur- und<br />

Landschaftsschutz wesentlichen Baufortschritt im jeweiligen Intervall gibt, wird der<br />

entsprechende Bericht auch entsprechend kurz ausfallen.<br />

Ad Auflage 2: Für das „Gestaltungs-, Begrünungs- und Bepflanzungskonzept“<br />

erscheint der von der Projektwerberin vorgeschlagene Zeitraum von 3 Monaten zu<br />

dessen Vorlage vor Beginn der Renaturierungsarbeiten im jeweiligen Bereich sinnvoll<br />

und kann zur Kenntnis genommen werden.<br />

Ad Auflage 4: Für die Vorlage des Beleuchtungskonzeptes erscheint es ebenfalls<br />

ausreichend, den von der Projektwerberin vorgeschlagenen Zeitraum von 2 Monaten<br />

vor Beginn der Arbeiten einzuhalten.<br />

Ad Auflage 6: Einzelne Ausnahmen von dieser Auflagen sind sicherlich unter<br />

Absprache möglich.<br />

Zu den Anmerkungen der Vertreterin der Naturschutzanwaltschaft zu den vom<br />

Fertigenden geforderten Auflagen:<br />

Auflage 3 wird im Einvernehmen mit dem Amtssachverständigen für Natur und<br />

Landschaftsschutz wie folgt präzisiert: „Für sämtliche im Zuge der Umsetzung der<br />

Baumaßnahmen verloren gehenden Kleingewässer wie zB Amphibienlaichgewässer<br />

und kleinere Fließgewässer sind bereits im Vorfeld….“<br />

Die Gemeinde Gaschurn legt darauf Wert, dass die in der präzisierten Auflage 3<br />

erwähnten Ersatzmaßnahmen im Nahbereich der Baustelle in der Gemeinde Gaschurn<br />

durchgeführt werden.<br />

Dr. Mory stellt in der mündlichen Verhandlung die Frage, ob eigene gutachterliche<br />

Beurteilungen und Tätigkeiten durchgeführt worden sind und wenn ja, worin diese<br />

bestanden haben?

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