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V erhandlungsniederschr ift - Vorarlberg

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Antwort Dipl.-Ing. Wirth:<br />

Ja. In die letzte Besichtigung, die Herr Ing. Walter Fleisch im Hinblick auf die<br />

durchgeführte Phasenoptimierung vorgenommen hat, war ich nicht eingebunden.<br />

Ansonsten hatte ich im Vorfeld diese Energietransportleitung in meine Beurteilung<br />

mit aufgenommen. Aufgrund von Messergebnissen der damals bereits<br />

vorgelegenen Studie aus dem Jahre 2004 der TU Graz und auch bereits getätigter<br />

Vorerhebungen, vorliegenden Messergebnissen und Berechnungen, die sich im<br />

Weiteren im wissenschaftlichen Gutachten des Institutes für elektrische Anlagen<br />

der TU Graz vom 10. Mai 2012 wieder finden, erfolgte dann auch die<br />

abschließende Beurteilung.<br />

Stellungnahme der <strong>Vorarlberg</strong>er Illwerke AG:<br />

Die <strong>Vorarlberg</strong>er Illwerke AG nimmt das Gutachten des Sachverständigen mit<br />

nachstehenden Bemerkungen zur Kenntnis:<br />

Bezüglich der Empfehlungen bei einem künftigen Bau eines zweiten Hangkanales von<br />

Partenen nach Latschau die Mitverlegung der 220-kV-Leitung zu prüfen, können wir<br />

zusagen, Alternativen zur 220-kV-Leitung entsprechend dem dann gültigen Stand der<br />

Technik zu evaluieren.<br />

Die Vorschreibung einer Restwasserdotation als Ersatz für den Verlust des<br />

Fischereirevieres 112 können wir nicht akzeptieren und machen, auch mit Verweis auf<br />

das Gutachten des Amtssachverständigen für Fischereibiologie und Fischereiwirtschaft<br />

darauf aufmerksam, dass durch die Verlängerung der Fischereisaison im Speicher<br />

Silvretta der gewünschte Ausgleich erreicht wird.<br />

Betreffend die Verlegung des 220-kV-Kabels Trominier – Partenen in den Rohren der<br />

verbleibenden Festpunkte dürfen wir festhalten, dass diese Variante bereits sorgfältig<br />

geprüft, aber aus elektrotechnischer, verlegungstechnischer, insbesondere aus<br />

Instandhaltungsgründen verworfen wurde.<br />

Die Mitverlegung anderer Leitungen zusätzlich zur 220-kV-Leitung in den Betontrog<br />

wurde wegen der vorhandenen bestehenden Kapazitäten bis jetzt nicht in Erwägung<br />

gezogen, wird aber noch geprüft werden.<br />

Die Verhandlungsleiterin stellt nach Umfrage fest, dass keine weiteren Fragen zum<br />

Sachverständigen bestehen und keine weiteren Protokollierungen mehr gewünscht<br />

werden.<br />

(Anlage 54)

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