V erhandlungsniederschr ift - Vorarlberg
V erhandlungsniederschr ift - Vorarlberg
V erhandlungsniederschr ift - Vorarlberg
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
- 63 -<br />
Der Amtssachverständige führt dazu aus:<br />
Zu diesem vorliegenden Vorhaben wurden vier Geländebegehungen durchgeführt.<br />
Zudem bin ich seit 10 Jahren Amtssachverständiger bzw. Naturschutzbeauftragter der<br />
Bezirkshauptmannschaft in Bludenz und habe auch privat viel Zeit in diesem Gelände<br />
verbracht. Im Wesentlichen stelle ich aber fest, dass sich die gutachterliche Tätigkeit<br />
auf die Durchsicht und die Prüfung der Plausibilität und Vollständigkeit und die<br />
notwendige Detailtreue der vorgelegten Unterlagen beschränkt hat. Daneben habe ich<br />
im Gutachten umfangreiche Auflagen gefordert.<br />
Ergänzend führt der Amtssachverständige aus:<br />
Die <strong>Vorarlberg</strong>er Illwerke AG hat die Seilstärken bekannt gegeben, diese liegen<br />
wesentlich über 20 mm und somit erscheinen spezielle Schutzvorrichtungen an den<br />
Materialseilbahnen gegen Aufprall fliegender Birkhühner nicht notwendig.<br />
Der Ausbau des Weges an der Seeostseite des Silvrettasees wäre mit mindestens gleich<br />
großen Eingriffen verbunden wie der Ausbau des Weges an der Seewestseite.<br />
Stellungnahme der <strong>Vorarlberg</strong>er Illwerke AG:<br />
Das Gutachten wird von den <strong>Vorarlberg</strong>er Illwerke AG zustimmend zur Kenntis<br />
genommen.<br />
Weitere Stellungnahmen zum Gutachten des Amtssachverständigen für Natur- und<br />
Landschaftsschutz wurden keine zu Protokoll zu geben gewünscht.<br />
(Anlage 45)<br />
Gutachten des Amtssachverständigen für Bodenschutz, Dipl.-Ing. Dr. Josef<br />
Scherer:<br />
Der Amtssachverständige hat sein Gutachten am 13.03.2012 erstattet. Dieses<br />
Gutachten wurde in der Zeit vom 16.04.2012 bis zum 18.05.2012 im Konvolut<br />
„Sammlung der in Auftrag gegebenen Gutachten“ zur öffentlichen Einsichtnahme<br />
aufgelegt (siehe Edikt/Kundmachung vom 10.04.2012).<br />
Der Amtssachverständige kann nicht an der Verhandlung teilnehmen. Sein Gutachten<br />
wird in der mündlichen Verhandlung am 23.05.2012 verlesen. Das Gutachten wird<br />
zum Bestandteil der Verhandlungsschr<strong>ift</strong> erklärt und dieser als Anlage beigefügt.<br />
Stellungnahme der <strong>Vorarlberg</strong>er Illwerke AG:<br />
Das Gutachten wird von der <strong>Vorarlberg</strong>er Illwerke AG zustimmend zur Kenntis<br />
genommen.