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V erhandlungsniederschr ift - Vorarlberg

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Der Amtssachverständige führt dazu aus:<br />

Zu diesem vorliegenden Vorhaben wurden vier Geländebegehungen durchgeführt.<br />

Zudem bin ich seit 10 Jahren Amtssachverständiger bzw. Naturschutzbeauftragter der<br />

Bezirkshauptmannschaft in Bludenz und habe auch privat viel Zeit in diesem Gelände<br />

verbracht. Im Wesentlichen stelle ich aber fest, dass sich die gutachterliche Tätigkeit<br />

auf die Durchsicht und die Prüfung der Plausibilität und Vollständigkeit und die<br />

notwendige Detailtreue der vorgelegten Unterlagen beschränkt hat. Daneben habe ich<br />

im Gutachten umfangreiche Auflagen gefordert.<br />

Ergänzend führt der Amtssachverständige aus:<br />

Die <strong>Vorarlberg</strong>er Illwerke AG hat die Seilstärken bekannt gegeben, diese liegen<br />

wesentlich über 20 mm und somit erscheinen spezielle Schutzvorrichtungen an den<br />

Materialseilbahnen gegen Aufprall fliegender Birkhühner nicht notwendig.<br />

Der Ausbau des Weges an der Seeostseite des Silvrettasees wäre mit mindestens gleich<br />

großen Eingriffen verbunden wie der Ausbau des Weges an der Seewestseite.<br />

Stellungnahme der <strong>Vorarlberg</strong>er Illwerke AG:<br />

Das Gutachten wird von den <strong>Vorarlberg</strong>er Illwerke AG zustimmend zur Kenntis<br />

genommen.<br />

Weitere Stellungnahmen zum Gutachten des Amtssachverständigen für Natur- und<br />

Landschaftsschutz wurden keine zu Protokoll zu geben gewünscht.<br />

(Anlage 45)<br />

Gutachten des Amtssachverständigen für Bodenschutz, Dipl.-Ing. Dr. Josef<br />

Scherer:<br />

Der Amtssachverständige hat sein Gutachten am 13.03.2012 erstattet. Dieses<br />

Gutachten wurde in der Zeit vom 16.04.2012 bis zum 18.05.2012 im Konvolut<br />

„Sammlung der in Auftrag gegebenen Gutachten“ zur öffentlichen Einsichtnahme<br />

aufgelegt (siehe Edikt/Kundmachung vom 10.04.2012).<br />

Der Amtssachverständige kann nicht an der Verhandlung teilnehmen. Sein Gutachten<br />

wird in der mündlichen Verhandlung am 23.05.2012 verlesen. Das Gutachten wird<br />

zum Bestandteil der Verhandlungsschr<strong>ift</strong> erklärt und dieser als Anlage beigefügt.<br />

Stellungnahme der <strong>Vorarlberg</strong>er Illwerke AG:<br />

Das Gutachten wird von der <strong>Vorarlberg</strong>er Illwerke AG zustimmend zur Kenntis<br />

genommen.

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