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V erhandlungsniederschr ift - Vorarlberg

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Darstellungen und Schlussfolgerungen zum Themenbereich Alternativen und<br />

Nullvarianten.<br />

3. Auswirkungen, Maßnahmen, Kontrollen<br />

Aus den einzelnen Fach-/Teilgutachten geht hervor, dass hinsichtlich möglicher<br />

Auswirkungen in den Wirkungsbereichen Emissionen (Luft / Lärm / Staub /<br />

Erschütterungen, elektromagnetische Emissionen, Abwasser), Beeinträchtigung von<br />

Schutz- und Nutzinteressen der Bevölkerung, Grundwässer, Oberflächenwässer,<br />

Klima, Tiere, Pflanzen und Ökosysteme etc.<br />

• die vorgelegten Ausarbeitungen und Schlussfolgerungen der eingereichten<br />

Unterlagen aus fachlicher Sicht ausreichend, richtig, plausibel und nachvollziehbar<br />

sind;<br />

• es zu keinen erheblichen Abweichungen von den in den eingereichten Unterlagen<br />

angeführten Darstellungen und Schlussfolgerungen bei fachlicher Prüfung kommt;<br />

• die angewendeten Methoden zur Darstellung des derzeitigen und künftigen<br />

Zustandes zweckmäßig, ingenieurmäßig plausibel und dem Stand der Technik bzw.<br />

sonst in Betracht kommenden Wissenschaften entsprechen;<br />

• die Auswirkungen und Maßnahmen zum Vorhaben umfassend dargelegt und<br />

beurteilt sind<br />

• sowie die vorgesehenen und beantragten Kontrollen zum Schutz der Umwelt und<br />

Gewährung erforderlicher Sicherheiten ausreichend sind.<br />

Die aus der Sicht der Sachverständigen zusätzlich zum eingereichten Projekt zwingend<br />

erforderlich erachteten Maßnahmen bzw. Vorschreibungen, Auflagen, Bedingungen,<br />

etc., die sich dabei im Rahmen des umfassenden und zusammenfassenden<br />

Prüfungsverfahren sowie der mündlichen Verhandlung ergaben, wurden im Verfahren<br />

vorgebracht und protokolliert. Die vom Sachverständigen für das UV-GA zusätzlich<br />

als erforderlich erachteten Auflagen sind nachstehend zusammenfassend dargelegt.<br />

4. Schlussfolgerungen: Auswirkungen auf die Entwicklung des Raumes<br />

Betreffend die Auswirkungen des Vorhabens auf die Entwicklung des Raumes kann<br />

zusammenfassend festgestellt werden, dass durch das adaptierte Projekt keine<br />

Auswirkungen auf die Entwicklung des Raumes entstehen werden, die örtlichen oder<br />

überörtlichen Zielsetzungen der Raumplanung widersprechen.<br />

Das Vorhaben entspricht im Wesentlichen den raumordnerischen Zielsetzungen.

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