V erhandlungsniederschr ift - Vorarlberg
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Darstellungen und Schlussfolgerungen zum Themenbereich Alternativen und<br />
Nullvarianten.<br />
3. Auswirkungen, Maßnahmen, Kontrollen<br />
Aus den einzelnen Fach-/Teilgutachten geht hervor, dass hinsichtlich möglicher<br />
Auswirkungen in den Wirkungsbereichen Emissionen (Luft / Lärm / Staub /<br />
Erschütterungen, elektromagnetische Emissionen, Abwasser), Beeinträchtigung von<br />
Schutz- und Nutzinteressen der Bevölkerung, Grundwässer, Oberflächenwässer,<br />
Klima, Tiere, Pflanzen und Ökosysteme etc.<br />
• die vorgelegten Ausarbeitungen und Schlussfolgerungen der eingereichten<br />
Unterlagen aus fachlicher Sicht ausreichend, richtig, plausibel und nachvollziehbar<br />
sind;<br />
• es zu keinen erheblichen Abweichungen von den in den eingereichten Unterlagen<br />
angeführten Darstellungen und Schlussfolgerungen bei fachlicher Prüfung kommt;<br />
• die angewendeten Methoden zur Darstellung des derzeitigen und künftigen<br />
Zustandes zweckmäßig, ingenieurmäßig plausibel und dem Stand der Technik bzw.<br />
sonst in Betracht kommenden Wissenschaften entsprechen;<br />
• die Auswirkungen und Maßnahmen zum Vorhaben umfassend dargelegt und<br />
beurteilt sind<br />
• sowie die vorgesehenen und beantragten Kontrollen zum Schutz der Umwelt und<br />
Gewährung erforderlicher Sicherheiten ausreichend sind.<br />
Die aus der Sicht der Sachverständigen zusätzlich zum eingereichten Projekt zwingend<br />
erforderlich erachteten Maßnahmen bzw. Vorschreibungen, Auflagen, Bedingungen,<br />
etc., die sich dabei im Rahmen des umfassenden und zusammenfassenden<br />
Prüfungsverfahren sowie der mündlichen Verhandlung ergaben, wurden im Verfahren<br />
vorgebracht und protokolliert. Die vom Sachverständigen für das UV-GA zusätzlich<br />
als erforderlich erachteten Auflagen sind nachstehend zusammenfassend dargelegt.<br />
4. Schlussfolgerungen: Auswirkungen auf die Entwicklung des Raumes<br />
Betreffend die Auswirkungen des Vorhabens auf die Entwicklung des Raumes kann<br />
zusammenfassend festgestellt werden, dass durch das adaptierte Projekt keine<br />
Auswirkungen auf die Entwicklung des Raumes entstehen werden, die örtlichen oder<br />
überörtlichen Zielsetzungen der Raumplanung widersprechen.<br />
Das Vorhaben entspricht im Wesentlichen den raumordnerischen Zielsetzungen.