V erhandlungsniederschr ift - Vorarlberg
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technischen Gründen heraus nicht möglich sein, so ist das üblicherweise für<br />
Hochspannungsmasten vorgesehene „Umweltschutzgrün“ vorzusehen.<br />
Landschaftsbildliche Wirkung der zusätzlich vorgesehenen Stützverbauungen im<br />
Bereich der hm 1 und hm 3 sowie der zusätzlich vorgesehenen bergseitigen Terrassen<br />
zwischen hm 5,5 und hm 7 des am Westufer geplanten Weges:<br />
Der westlich am Silvrettasee entlang führende Wanderweg weist derzeit in seiner<br />
unmittelbaren Umgebung Straußgraslawinare, Hochstaudenfluren, beweidete<br />
Borstgrasbestände, Lägerfluren, Zwergstrauchheiden und lokale Hangvernässungen<br />
auf. Besonders seltene oder gefährdete Pflanzen- und Tierarten sind demnach hier<br />
ebenso wenig vorhanden wie entsprechende Lebensräume. Die bisherige Bewertung<br />
der zu erwartenden Auswirkungen des Wegeausbaus im UVE-Fachbereich<br />
Terrestrische Ökologie ist somit nachvollziehbar und ausreichend detailliert.<br />
Laut den vorliegenden Projektsänderungen ist vorgesehen, diesen Ausbau durch lokale<br />
Lawinenschutzmaßnahmen in Form einer 4 m hohen und 100 m langen<br />
Stützverbauung im Bereich westlich oberhalb der Wegtrasse zwischen hm 1 und hm 3<br />
zu ergänzen. Zudem ist westlich oberhalb der Wegtrasse zwischen hm 5,5 und hm 7<br />
vorgesehen, eine 4 m breite Berme als Lawinenschutz auszuformen.<br />
Die nördlich liegende Stützverbauung wird als technisches Bauwerk in freier alpiner<br />
Landschaft oberhalb dieses stark frequentierten Wanderweges mit Sicherheit eine lokal<br />
deutlich wirksame landschaftsbildliche Beeinträchtigung darstellen, die jedoch durch<br />
eine entsprechende Sichtschutzbepflanzung aus Grünerlen und Legföhren in gewisser<br />
Weise abgemildert werden kann. Die landschaftsbildliche Fernwirkung erscheint<br />
aufgrund der relativ filigranen Strukturen der geplanten Stützverbauung zwar gegeben,<br />
von einer sehr auffälligen, weitum deutlich sichtbaren Schutzverbauung kann jedoch<br />
insbesondere beim Blick über den See hinweg kaum gesprochen werden, da auch hier<br />
durch eine Bepflanzung die Verbauung wirksam optisch abgeschirmt werden kann.<br />
Ähnliches gilt für die weiter südlich geplante Berme: Unter der Voraussetzung, dass<br />
dieses Planum und seine Böschungen mit Grünerlen bzw Latschen bepflanzt und nicht<br />
beweidet werden, so dass sich tatsächlich rasch Gebüsche entwickeln können,<br />
erscheint diese Lawinenschutzmaßnahme sowohl lokal wie auch auf weitere<br />
Entfernungen hin als im Hinblick auf das Landschaftsbild vertretbar.<br />
Im Hinblick auf das Landschaftsbild ist festzuhalten, dass der See selbst eine<br />
künstliche Struktur in dieser alpinen Landschaft darstellt, der im Gegensatz zu einem<br />
natürlich entstandenen Gebirgssee einen je nach Wasserstand unterschiedlich<br />
auffälligen vegetationslosen Uferstreifen und meist auch eine andere Wasserfarbe als<br />
natürliche Alpenseen aufweist. Zudem sind insbesondere im nördlichen<br />
Speicherbereich besonders auffällige technische Bauwerke (Sperren, Parkplatz,<br />
Straßen, Gastronomiebetriebe) vorhanden, gegenüber denen die zusätzlichen<br />
Lawinenschutzmaßnahmen in gewisser Weise zu relativieren sind.<br />
Es erscheint somit aus Sicht des Fertigenden möglich, die zusätzlich vorgesehenen<br />
Lawinenschutzmaßnahmen als noch vertretbare landschaftsbildliche und ökologische<br />
Beeinträchtigung zu bezeichnen, wenn die beiden folgenden Auflagen zusätzlich in<br />
den Bewilligungsbescheid aufgenommen werden: