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V erhandlungsniederschr ift - Vorarlberg

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technischen Gründen heraus nicht möglich sein, so ist das üblicherweise für<br />

Hochspannungsmasten vorgesehene „Umweltschutzgrün“ vorzusehen.<br />

Landschaftsbildliche Wirkung der zusätzlich vorgesehenen Stützverbauungen im<br />

Bereich der hm 1 und hm 3 sowie der zusätzlich vorgesehenen bergseitigen Terrassen<br />

zwischen hm 5,5 und hm 7 des am Westufer geplanten Weges:<br />

Der westlich am Silvrettasee entlang führende Wanderweg weist derzeit in seiner<br />

unmittelbaren Umgebung Straußgraslawinare, Hochstaudenfluren, beweidete<br />

Borstgrasbestände, Lägerfluren, Zwergstrauchheiden und lokale Hangvernässungen<br />

auf. Besonders seltene oder gefährdete Pflanzen- und Tierarten sind demnach hier<br />

ebenso wenig vorhanden wie entsprechende Lebensräume. Die bisherige Bewertung<br />

der zu erwartenden Auswirkungen des Wegeausbaus im UVE-Fachbereich<br />

Terrestrische Ökologie ist somit nachvollziehbar und ausreichend detailliert.<br />

Laut den vorliegenden Projektsänderungen ist vorgesehen, diesen Ausbau durch lokale<br />

Lawinenschutzmaßnahmen in Form einer 4 m hohen und 100 m langen<br />

Stützverbauung im Bereich westlich oberhalb der Wegtrasse zwischen hm 1 und hm 3<br />

zu ergänzen. Zudem ist westlich oberhalb der Wegtrasse zwischen hm 5,5 und hm 7<br />

vorgesehen, eine 4 m breite Berme als Lawinenschutz auszuformen.<br />

Die nördlich liegende Stützverbauung wird als technisches Bauwerk in freier alpiner<br />

Landschaft oberhalb dieses stark frequentierten Wanderweges mit Sicherheit eine lokal<br />

deutlich wirksame landschaftsbildliche Beeinträchtigung darstellen, die jedoch durch<br />

eine entsprechende Sichtschutzbepflanzung aus Grünerlen und Legföhren in gewisser<br />

Weise abgemildert werden kann. Die landschaftsbildliche Fernwirkung erscheint<br />

aufgrund der relativ filigranen Strukturen der geplanten Stützverbauung zwar gegeben,<br />

von einer sehr auffälligen, weitum deutlich sichtbaren Schutzverbauung kann jedoch<br />

insbesondere beim Blick über den See hinweg kaum gesprochen werden, da auch hier<br />

durch eine Bepflanzung die Verbauung wirksam optisch abgeschirmt werden kann.<br />

Ähnliches gilt für die weiter südlich geplante Berme: Unter der Voraussetzung, dass<br />

dieses Planum und seine Böschungen mit Grünerlen bzw Latschen bepflanzt und nicht<br />

beweidet werden, so dass sich tatsächlich rasch Gebüsche entwickeln können,<br />

erscheint diese Lawinenschutzmaßnahme sowohl lokal wie auch auf weitere<br />

Entfernungen hin als im Hinblick auf das Landschaftsbild vertretbar.<br />

Im Hinblick auf das Landschaftsbild ist festzuhalten, dass der See selbst eine<br />

künstliche Struktur in dieser alpinen Landschaft darstellt, der im Gegensatz zu einem<br />

natürlich entstandenen Gebirgssee einen je nach Wasserstand unterschiedlich<br />

auffälligen vegetationslosen Uferstreifen und meist auch eine andere Wasserfarbe als<br />

natürliche Alpenseen aufweist. Zudem sind insbesondere im nördlichen<br />

Speicherbereich besonders auffällige technische Bauwerke (Sperren, Parkplatz,<br />

Straßen, Gastronomiebetriebe) vorhanden, gegenüber denen die zusätzlichen<br />

Lawinenschutzmaßnahmen in gewisser Weise zu relativieren sind.<br />

Es erscheint somit aus Sicht des Fertigenden möglich, die zusätzlich vorgesehenen<br />

Lawinenschutzmaßnahmen als noch vertretbare landschaftsbildliche und ökologische<br />

Beeinträchtigung zu bezeichnen, wenn die beiden folgenden Auflagen zusätzlich in<br />

den Bewilligungsbescheid aufgenommen werden:

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