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V erhandlungsniederschr ift - Vorarlberg

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Die Auflage „Sperre der Europatreppe“ entfällt.<br />

Die Auflage „Wanderweg zur Saabrückner Hütte“ wird wie folgt abgeändert:<br />

„Der Wanderweg muss östlich der Deponiekuppe mit ausreichendem Sichtschutz<br />

gegenüber dem Gelände der Westflanke vom Vermuntsee verlaufen.“<br />

Der Richtfunkmast unterhalb des Fuchslochstollens wird aus wildökologischer Sicht<br />

als unproblematisch erachtet.<br />

Die lawinentechnischen Schutzmaßnahmen entlang des Winterzugangs zur<br />

Wiesbadener Hütte am westlichen Ufer des Silvrettasees in Form einer Stützverbauung<br />

bei hm 1,0 – 2,0 sowie von einer Berme bei hm 5,5 – 7,0 sind aus wildökologischer<br />

Sicht als unproblematisch zu beurteilen.<br />

Dr. Mory stellt an den Amtssachverständigen folgende Frage:<br />

Ist unter der Prämisse, dass sämtliche Auflagenpunkte umgesetzt werden, eine<br />

Konkretisierung im Hinblick auf den verbleibenden Restschaden für die Wildökologie<br />

möglich?<br />

Antwort des Amtssachverständigen:<br />

Es kann sein, dass das Raumnutzungsverhalten der Wildtiere durch das Projekt<br />

geändert wird. Es kann ausgeschlossen werden, dass eine Art auf längere Zeit<br />

verschwindet.<br />

Stellungnahme der <strong>Vorarlberg</strong>er Illwerke AG:<br />

Zur Auflage bezüglich des Wanderweges zur Saabrückner Hütte bei der Deponie 1<br />

werden die Illwerke eine entsprechende Planskizze am 24.05.2012 im Rahmen der<br />

mündlichen Verhandlung vorlegen.<br />

Die <strong>Vorarlberg</strong>er Illwerke AG übergibt der Verhandlungsleiterin am 24.05.2012 eine<br />

Planunterlage mit dem Titel „Deponie Sperrenvorland, Staumauer Vermunt, D1,<br />

Lageplan“ vom 21.02.2011 (Nummer: 19-0 ESB 110239, Index d, vom 23.05.2012).<br />

Die Planunterlage wird zum Bestandteil der V<strong>erhandlungsniederschr</strong><strong>ift</strong> erklärt und<br />

dieser als Anlage beigeschlossen.<br />

Die Wegführung wurde nach Auskunft der <strong>Vorarlberg</strong>er Illwerke AG im<br />

Einvernehmen mit dem wildökologischen Amtssachverständigen festgelegt.<br />

Die Wegführung wurde nach Auskunft der Gemeinde Gaschurn mit der Gemeinde<br />

abgestimmt. Dipl.-Ing. Hermann Wirth nimmt die Änderung der Wegführung<br />

zustimmend zur Kenntnis.<br />

Im Übrigen nimmt die <strong>Vorarlberg</strong>er Illwerke AG das Gutachten des<br />

Amtssachverständigen zustimmend zur Kenntnis.

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