V erhandlungsniederschr ift - Vorarlberg
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Die Auflage „Sperre der Europatreppe“ entfällt.<br />
Die Auflage „Wanderweg zur Saabrückner Hütte“ wird wie folgt abgeändert:<br />
„Der Wanderweg muss östlich der Deponiekuppe mit ausreichendem Sichtschutz<br />
gegenüber dem Gelände der Westflanke vom Vermuntsee verlaufen.“<br />
Der Richtfunkmast unterhalb des Fuchslochstollens wird aus wildökologischer Sicht<br />
als unproblematisch erachtet.<br />
Die lawinentechnischen Schutzmaßnahmen entlang des Winterzugangs zur<br />
Wiesbadener Hütte am westlichen Ufer des Silvrettasees in Form einer Stützverbauung<br />
bei hm 1,0 – 2,0 sowie von einer Berme bei hm 5,5 – 7,0 sind aus wildökologischer<br />
Sicht als unproblematisch zu beurteilen.<br />
Dr. Mory stellt an den Amtssachverständigen folgende Frage:<br />
Ist unter der Prämisse, dass sämtliche Auflagenpunkte umgesetzt werden, eine<br />
Konkretisierung im Hinblick auf den verbleibenden Restschaden für die Wildökologie<br />
möglich?<br />
Antwort des Amtssachverständigen:<br />
Es kann sein, dass das Raumnutzungsverhalten der Wildtiere durch das Projekt<br />
geändert wird. Es kann ausgeschlossen werden, dass eine Art auf längere Zeit<br />
verschwindet.<br />
Stellungnahme der <strong>Vorarlberg</strong>er Illwerke AG:<br />
Zur Auflage bezüglich des Wanderweges zur Saabrückner Hütte bei der Deponie 1<br />
werden die Illwerke eine entsprechende Planskizze am 24.05.2012 im Rahmen der<br />
mündlichen Verhandlung vorlegen.<br />
Die <strong>Vorarlberg</strong>er Illwerke AG übergibt der Verhandlungsleiterin am 24.05.2012 eine<br />
Planunterlage mit dem Titel „Deponie Sperrenvorland, Staumauer Vermunt, D1,<br />
Lageplan“ vom 21.02.2011 (Nummer: 19-0 ESB 110239, Index d, vom 23.05.2012).<br />
Die Planunterlage wird zum Bestandteil der V<strong>erhandlungsniederschr</strong><strong>ift</strong> erklärt und<br />
dieser als Anlage beigeschlossen.<br />
Die Wegführung wurde nach Auskunft der <strong>Vorarlberg</strong>er Illwerke AG im<br />
Einvernehmen mit dem wildökologischen Amtssachverständigen festgelegt.<br />
Die Wegführung wurde nach Auskunft der Gemeinde Gaschurn mit der Gemeinde<br />
abgestimmt. Dipl.-Ing. Hermann Wirth nimmt die Änderung der Wegführung<br />
zustimmend zur Kenntnis.<br />
Im Übrigen nimmt die <strong>Vorarlberg</strong>er Illwerke AG das Gutachten des<br />
Amtssachverständigen zustimmend zur Kenntnis.