22.12.2012 Aufrufe

V erhandlungsniederschr ift - Vorarlberg

V erhandlungsniederschr ift - Vorarlberg

V erhandlungsniederschr ift - Vorarlberg

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

- 76 -<br />

5. Resümee zu den eingelangten Stellungnahmen zum Projekt und der UVE<br />

Die gemäß § 5 Abs. 3 und 4 sowie gemäß § 9 Abs. 5 eingelangten<br />

Einwendungen/Stellungnahmen wurden von den einzelnen Sachverständigen geprüft.<br />

Inhaltlich sind diese Stellungnahmen in der resümierenden Beurteilung der einzelnen<br />

Fach-/Teilgutachten und ins UV-GA eingeflossen. Die Vorbringen wurden soweit wie<br />

möglich im Katalog von Vorschreibungen, Auflagen, Bedingungen, etc.<br />

berücksichtigt. Es ergeben sich dabei aber keine wesentlichen, neuen Erkenntnisse.<br />

6. Katalog von Vorschreibungen, Auflagen, Bedingungen etc. des SV für das UV-GA<br />

In zusammenfassender und umfassender Begutachtung werden vom Sachverständigen<br />

für das UV-GA zur Sicherstellung der Umweltverträglichkeit, der Nachhaltigkeit und<br />

Erhöhung der Sicherheit ergänzend zu den zahlreichen Vorschreibungen, Auflagen,<br />

Bedingungen, etc. der Fachgutachter nachstehende zusätzliche Auflagen beantragt:<br />

Zum Schutz des Bodens und von Gewässern:<br />

• Zum Schutz des Bodens sind auf allen durch die Baumaßnahmen beanspruchten<br />

Flächen bis zum Erreichen eines stabilen Bodenzustandes und einer stabilen<br />

Vegetation bei Bedarf Nachbesserungen, Schutzmaßnahmen und Einzäunungen im<br />

Einvernehmen mit dem Amtssachverständigen für Natur- und Landschaftsschutz<br />

und im Bereich Wald mit dem forsttechnischen Amtssachverständigen<br />

durchzuführen.<br />

• Auf besonders gefährdeten Teilbereichen der Baustelleneinrichtung<br />

(Betankungsflächen, Aufstellflächen von Containern, besondere Lagerflächen) hat<br />

eine temporäre Befestigung während der Bauzeit mit abschließender<br />

Rekultivierung zu erfolgen.<br />

• Geländemanipulationen sind etappenweise fertig zu stellen, zu rekultivieren und<br />

wieder der ursprünglichen Kulturgattung zuzuführen oder entsprechend den<br />

Sachverständigenauflagen zu bestocken bzw. der natürlichen Sukzession zu<br />

überlassen.<br />

• Zum Schutz vor Bodenkontaminationen sind die im Interesse des Gewässerschutzes<br />

beantragten Auflagen, wie die Anordnung von Ölabscheidern und das sachgerechte<br />

Lagern und Hantieren mit wasser- und bodengefährdenden Stoffen zu beachten.<br />

• Kontaminierte Böden und Abfälle sind einer ordnungsgemäßen Entsorgung<br />

zuzuführen.<br />

Zum Schutz der Natur und der Landschaft:<br />

• Vor der Ausführung des letzten Wegabschnittes des beantragten Teil Ausbaus bzw.<br />

Neubaus des westseitigen Uferweges beim Silvrettaspeicher (zwischen<br />

Klostertalerbach und Ill) ist, im Einvernehmen mit der Behörde, durch ein<br />

mehrjähriges Monitoring-Programm zu prüfen, ob die Gegebenheiten zu einer<br />

alternativen Wegführung bzw. Begehung und Befahrung auf diesem<br />

Auflandungsbereich vorhanden sind (Bildung einer kleinräumigen, tragfähigen

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!