V erhandlungsniederschr ift - Vorarlberg
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Weitere Stellungnahmen zum Gutachten des Amtssachverständigen für Elektrotechnik,<br />
Fernwirktechnik, Leittechnik, Strahlenschutz wurden keine zu Protokoll zu geben<br />
gewünscht.<br />
(Anlagen 33, 34 und 35)<br />
Gutachten des Sachverständigen für Brandverhütung, Ing. Ralph Pezzey:<br />
Der Sachverständige hat sein Gutachten am 21.12.2011 erstattet. Dieses Gutachten<br />
wurde in der Zeit vom 16.04.2012 bis zum 18.05.2012 im Konvolut „Sammlung der in<br />
Auftrag gegebenen Gutachten“ zur öffentlichen Einsichtnahme aufgelegt (siehe<br />
Edikt/Kundmachung vom 10.04.2012).<br />
Der Sachverständige trägt die Ergebnisse seiner erwähnten Begutachtung vor und<br />
erörtert diese in der mündlichen Verhandlung am 23.05.2012. Dieses Gutachten wird<br />
zum Bestandteil der Verhandlungsschr<strong>ift</strong> erklärt und dieser als Anlage beigefügt.<br />
In Ergänzung zu seinem Gutachten führt der Sachverständige in der mündlichen<br />
Verhandlung Folgendes aus:<br />
Zu den Punkten 3 und 4 des brandschutztechnischen Gutachtens vom 21.12.2011 wird<br />
festgehalten, dass für eine Vorlage der geforderten Detailpläne bzw. Detailprojekte ein<br />
Zeitraum von drei Monaten für die Vorlage bei der Behörde als ausreichend erscheint.<br />
Zum Auflagenpunkt 8. wird festgehalten, dass die vorgesehene Alarmierung der<br />
automatischen Brandmeldeanlage zum Illwerke Control Center mit anschließender<br />
Weiterleitung des Alarmes zur Rettungs- und Feuerwehrleitstelle, Feldkirch, aus<br />
brandschutztechnischer Sicht ausreichend erscheint. Diese Alarmierungsart entspricht<br />
der Technischen Richtlinie Vorbeugender Brandschutz TRVB 123, da das Illwerke<br />
Control Center während des gesamten Jahres rund um die Uhr besetzt ist und<br />
eingehende Alarme entgegen genommen werden.<br />
Stellungnahme der <strong>Vorarlberg</strong>er Illwerke AG:<br />
Die <strong>Vorarlberg</strong>er Illwerke AG nimmt das Gutachten zustimmend zur Kenntnis.<br />
Weitere Stellungnahmen zum Gutachten des Sachverständigen für Brandverhütung<br />
wurden keine zu Protokoll zu geben gewünscht.<br />
(Anlage 36)