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V erhandlungsniederschr ift - Vorarlberg

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Amtssachverständigen für Wasserversorgung, Grundwasserfragen und Gewässerschutz<br />

vorgelegt.<br />

Die Förderfähigkeitskurve von Grundablass und Umlaufstollen des Speichers Silvretta<br />

für die Amtssachverständige für Fluss- und Wasserbau, Hydrologie und<br />

Hochwasserschutz wurde mit Schreiben vom 15.05.2012, AZ: 66.04.00.002, vorgelegt.<br />

Die <strong>Vorarlberg</strong>er Illwerke AG gibt in der mündlichen Verhandlung am 22.05.2012<br />

Folgendes bekannt:<br />

Das Programm der Quellbeweissicherung wird wie folgt ergänzt: Bei den Quellen Nr.<br />

00.001, 00.002, 00.003, 00.427, 00.432, 00.434, 00.466, 00.467/7, 00.470 und 00.475<br />

des Beweissicherungsprogrammes werden für die Dauer der Bauphase vierteljährlich<br />

chemische Analysen des Quellwassers (anorganische Chemie) durchgeführt. Diese<br />

Analysen werden zunächst die Bestimmung nach einer umfangreichen Liste von<br />

Parametern umfassen. Nach den Ergebnissen der ersten Analysen wird in Abstimmung<br />

mit dem Amtssachverständigen für Geologie eine Auswahl an signifikanten<br />

Parametern getroffen werden, die im weiteren Teil der Bauphase in vierteljährlichem<br />

Rhythmus bestimmt werden. Diese Ergänzung des Quellbeweissicherungsprogrammes<br />

wird zum Bestandteil des Projektes erklärt.<br />

B) Sachverständigengutachten<br />

Gutachten des Sachverständigen für Stahlwasserbau, Univ.-Prof. em. Dipl.-Ing.<br />

Dr. techn. Richard Greiner:<br />

Der Sachverständige hat sein Gutachten am 17.12.2011 sowie eine Stellungnahme am<br />

13.02.2012 erstattet. Das Gutachten wurde in der Zeit vom 16.04.2012 bis zum<br />

18.05.2012 im Konvolut „Sammlung der in Auftrag gegebenen Gutachten“ zur<br />

öffentlichen Einsichtnahme aufgelegt (siehe Edikt/Kundmachung vom 10.04.2012).<br />

Der Sachverständige kann nicht an der Verhandlung teilnehmen. Sein Gutachten und<br />

seine Stellungnahme werden in der mündlichen Verhandlung am 21.05.2012 verlesen.<br />

Das Gutachten und die Stellungnahme werden zum Bestandteil der<br />

Verhandlungsschr<strong>ift</strong> erklärt und dieser als Anlage beigefügt.<br />

Stellungnahme der <strong>Vorarlberg</strong>er Illwerke AG:<br />

Das Gutachten sowie die Stellungnahme werden von der <strong>Vorarlberg</strong>er Illwerke AG<br />

zustimmend zur Kenntnis genommen.

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