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V erhandlungsniederschr ift - Vorarlberg

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Das Gutachten für Tourismus ändert sich aufgrund der geänderten Situation im Bezug<br />

auf die derzeit diskutierte Neuanschaffung und Inbetriebnahme eines Motorbootes<br />

insgesamt nicht.<br />

Die Gemeinde Gaschurn beantragt, die in ihrem Schr<strong>ift</strong>satz vom 16.05.2012, Seiten 21<br />

ff, vorgeschlagenen Maßnahmen als Auflagen in einen allfälligen<br />

Bewilligungsbescheid aufzunehmen.<br />

Auf Anfrage der Gemeinde Gaschurn teilt die Amtssachverständige mit, dass sie den<br />

wirtschaftlichen Schaden, der durch die Baumaßnahmen zu entstehen droht, für die<br />

Gemeinde Gaschurn und ihre Betriebe nicht monetär eingeschätzt hat.<br />

Die Gemeinde Gaschurn hält auch fest, dass eine 7-jährige Bautätigkeit in der<br />

Tourismuswirtschaft nicht „als bloß vorübergehende Beeinträchtigung“ angesehen<br />

wird, sondern vielmehr die nachhaltige Tourismusarbeit und Entwicklung in der<br />

Gemeinde massiv beeinträchtigt wird.<br />

Über Einwurf von Bürgermeister Anton Mattle hält die <strong>Vorarlberg</strong>er Illwerke AG fest,<br />

dass selbstverständlich auch eine Abstimmung mit dem Tourismus Paznaun<br />

hinsichtlich des Kommunikationskonzepts erfolgen wird.<br />

Dr. Fink jun., Vertreter des Deutschen Alpenvereins, diktiert für die Protokollierung<br />

für die Verhandlungsleiterin die Stellungnahme der Amtssachverständigen für<br />

Tourismus in der mündlichen Verhandlung laut und für jedermann lesbar:<br />

„Im Hinblick auf die Wiesbadener Hütte sind keine konkreten wirtschaftlichen<br />

Berechnungen und Untersuchungen angestellt worden. Welcher Nächtigungsrückgang<br />

bzw. insgesamt welcher Umsatzrückgang mit einer eingeschränkten Nutzbarkeit im<br />

Umfang von 10 % könne sie nicht konkret sagen. Nach ihrem Empfinden sei der damit<br />

verbundene Rückgang „zumutbar“. Sie wolle nicht beantworten, ob bei einem<br />

Nutzbarkeitsrückgang von 20 % eine wirtschaftlich rentable Führung der Hütte<br />

möglich ist. Wenn sie gefragt wird, von welchen Ausweichrouten für Wintersportler sie<br />

in ihrem Gutachten gesprochen habe, gibt sie an, dass im Hinblick auf die<br />

Wiesbadener Hütte eine Gleichwertigkeit zweifelhaft ist.“<br />

Die Amtssachverständige für Tourismus hält fest, dass ihre Stellungnahme von Dr.<br />

Fink jun. so nicht richtig wiedergegeben wurde. Die Bewertung einer möglichen<br />

wirtschaftlich rentablen Führung der Wiesbadener Hütte bei einem<br />

Nutzbarkeitsrückgang des Zugangs zur Wiesbadener Hütte von 20 % war nicht<br />

Gegenstand der Beurteilung des Projektes aus touristischer Sicht. Von einem „Nicht-<br />

Beantwortenwollen“ kann nicht die Rede sein. In Bezug auf Ausweichrouten für<br />

Skitourengeher und Winterwanderer wurde zB die mögliche Begehung des Kromertals<br />

genannt. Dabei handelt es sich ebenfalls um ein attraktives Skitourengebiet. Insgesamt<br />

wird natürlich an jenen Tagen, an denen das Klostertal und das Ochsental aufgrund<br />

einer erhöhten Lawinengefahr nicht begehbar sind, die Attraktivität des<br />

Skitourengebietes als Ganzes gemindert.

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