V erhandlungsniederschr ift - Vorarlberg
V erhandlungsniederschr ift - Vorarlberg
V erhandlungsniederschr ift - Vorarlberg
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
- 55 -<br />
Gutachten des Amtssachverständigen für Hochbautechnik, Ing. Thomas Mathis:<br />
Der Amtssachverständige hat sein Gutachten am 28.11.2011 erstattet. Dieses<br />
Gutachten wurde in der Zeit vom 16.04.2012 bis zum 18.05.2012 im Konvolut<br />
„Sammlung der in Auftrag gegebenen Gutachten“ zur öffentlichen Einsichtnahme<br />
aufgelegt (siehe Edikt/Kundmachung vom 10.04.2012).<br />
Der Amtssachverständige trägt die Ergebnisse seiner erwähnten Begutachtung vor und<br />
erörtert diese in der mündlichen Verhandlung am 23.05.2012. Dieses Gutachten wird<br />
zum Bestandteil der Verhandlungsschr<strong>ift</strong> erklärt und dieser als Anlage beigefügt.<br />
In Ergänzung zu seinem Gutachten führt der Amtssachverständige in der<br />
mündlichen Verhandlung Folgendes aus:<br />
Die konkretisierenden Planunterlagen der in den technischen Beschreibungen bereits<br />
enthaltenen Richtfunkmasten wurden nachgereicht. Die bautechnischen Auflagen 1 bis<br />
6 und 15 gelten für diese sinngemäß.<br />
Stellungnahme der <strong>Vorarlberg</strong>er Illwerke AG:<br />
Bezüglich der Vorschreibung der Schnurgerüsteinmessung geht die <strong>Vorarlberg</strong>er<br />
Illwerke AG davon aus, dass sie aufgrund der Befugnis im eigenen Wirkungsbereich<br />
diese durch die illwerkeeigene Vermessungsabteilung durchführen dürfen. Ansonsten<br />
wird das Gutachten zustimmend zur Kenntnis genommen.<br />
Weitere Stellungnahmen zum Gutachten des Amtssachverständigen für<br />
Hochbautechnik wurden keine zu Protokoll zu geben gewünscht.<br />
(Anlage 37)<br />
Gutachten des Amtssachverständigen für Luftfahrt- und Seilbahntechnik, Ing.<br />
Urs Hinteregger:<br />
Der Amtssachverständige hat seine Gutachten am 13.12.2011 und 21.12.2011 erstattet.<br />
Diese Gutachten wurden in der Zeit vom 16.04.2012 bis zum 18.05.2012 im Konvolut<br />
„Sammlung der in Auftrag gegebenen Gutachten“ zur öffentlichen Einsichtnahme<br />
aufgelegt (siehe Edikt/Kundmachung vom 10.04.2012).<br />
Der Amtssachverständige trägt die Ergebnisse seiner erwähnten Begutachtung vor und<br />
erörtert diese in der mündlichen Verhandlung am 23.05.2012. Weiters wird die<br />
seilbahntechnische Stellungnahme vom 02.04.2012 verlesen. Die Gutachten sowie die<br />
eben verlesene Stellungnahme werden zum Bestandteil der Verhandlungsschr<strong>ift</strong> erklärt<br />
und dieser als Anlagen beigefügt.