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V erhandlungsniederschr ift - Vorarlberg

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Gutachten des Amtssachverständigen für Hochbautechnik, Ing. Thomas Mathis:<br />

Der Amtssachverständige hat sein Gutachten am 28.11.2011 erstattet. Dieses<br />

Gutachten wurde in der Zeit vom 16.04.2012 bis zum 18.05.2012 im Konvolut<br />

„Sammlung der in Auftrag gegebenen Gutachten“ zur öffentlichen Einsichtnahme<br />

aufgelegt (siehe Edikt/Kundmachung vom 10.04.2012).<br />

Der Amtssachverständige trägt die Ergebnisse seiner erwähnten Begutachtung vor und<br />

erörtert diese in der mündlichen Verhandlung am 23.05.2012. Dieses Gutachten wird<br />

zum Bestandteil der Verhandlungsschr<strong>ift</strong> erklärt und dieser als Anlage beigefügt.<br />

In Ergänzung zu seinem Gutachten führt der Amtssachverständige in der<br />

mündlichen Verhandlung Folgendes aus:<br />

Die konkretisierenden Planunterlagen der in den technischen Beschreibungen bereits<br />

enthaltenen Richtfunkmasten wurden nachgereicht. Die bautechnischen Auflagen 1 bis<br />

6 und 15 gelten für diese sinngemäß.<br />

Stellungnahme der <strong>Vorarlberg</strong>er Illwerke AG:<br />

Bezüglich der Vorschreibung der Schnurgerüsteinmessung geht die <strong>Vorarlberg</strong>er<br />

Illwerke AG davon aus, dass sie aufgrund der Befugnis im eigenen Wirkungsbereich<br />

diese durch die illwerkeeigene Vermessungsabteilung durchführen dürfen. Ansonsten<br />

wird das Gutachten zustimmend zur Kenntnis genommen.<br />

Weitere Stellungnahmen zum Gutachten des Amtssachverständigen für<br />

Hochbautechnik wurden keine zu Protokoll zu geben gewünscht.<br />

(Anlage 37)<br />

Gutachten des Amtssachverständigen für Luftfahrt- und Seilbahntechnik, Ing.<br />

Urs Hinteregger:<br />

Der Amtssachverständige hat seine Gutachten am 13.12.2011 und 21.12.2011 erstattet.<br />

Diese Gutachten wurden in der Zeit vom 16.04.2012 bis zum 18.05.2012 im Konvolut<br />

„Sammlung der in Auftrag gegebenen Gutachten“ zur öffentlichen Einsichtnahme<br />

aufgelegt (siehe Edikt/Kundmachung vom 10.04.2012).<br />

Der Amtssachverständige trägt die Ergebnisse seiner erwähnten Begutachtung vor und<br />

erörtert diese in der mündlichen Verhandlung am 23.05.2012. Weiters wird die<br />

seilbahntechnische Stellungnahme vom 02.04.2012 verlesen. Die Gutachten sowie die<br />

eben verlesene Stellungnahme werden zum Bestandteil der Verhandlungsschr<strong>ift</strong> erklärt<br />

und dieser als Anlagen beigefügt.

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