22.12.2012 Aufrufe

V erhandlungsniederschr ift - Vorarlberg

V erhandlungsniederschr ift - Vorarlberg

V erhandlungsniederschr ift - Vorarlberg

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

- 69 -<br />

Gutachten des Amtssachverständigen für Umweltmedizin, Dr. Christian<br />

Bernhard:<br />

Der Amtssachverständige hat sein Gutachten am 13.02.2012 erstattet. Dieses<br />

Gutachten wurde in der Zeit vom 16.04.2012 bis zum 18.05.2012 im Konvolut<br />

„Sammlung der in Auftrag gegebenen Gutachten“ zur öffentlichen Einsichtnahme<br />

aufgelegt (siehe Edikt/Kundmachung vom 10.04.2012).<br />

Der Amtssachverständige trägt die Ergebnisse seiner erwähnten Begutachtung anhand<br />

einer Powerpoint-Präsentation vor und erörtert diese in der mündlichen Verhandlung<br />

am 24.05.2012. Dieses Gutachten sowie die Powerpoint-Präsentation werden zum<br />

Bestandteil der Verhandlungsschr<strong>ift</strong> erklärt und dieser als Anlagen beigefügt.<br />

Dr. Gerd Oberfeld referiert sein Gutachten vom 14.05.2012, welches von der<br />

Gemeinde Gaschurn mit Schr<strong>ift</strong>satz vom 16.05.2012 vorgelegt wurde, in der<br />

mündlichen Verhandlung am 24.05.2012. Dieses Gutachten wird zum Bestandteil der<br />

V<strong>erhandlungsniederschr</strong><strong>ift</strong> erklärt und dieser als Anlage beigeschlossen.<br />

Auf Befragen der Gemeinde Gaschurn, warum im Hinblick auf die im Privatgutachten<br />

Dr. Oberfeld und auch in der heutigen Powerpoint-Präsentation des<br />

Amtssachverständigen dargelegten Ergebnisse aus Studien, wonach bereits bei Werten<br />

von 0,3 µT eine Risikoerhöhung von Leukämie bei Kindern konsistent beobachtet<br />

wurde, und daher aus Sicht der öffentlichen Gesundheit und des Vorsorgeprinzips<br />

nicht geringere Referenzwerte (nämlich 0,1 µT für einen 24-Stunden Mittelwert und<br />

einen Maximalwert von 1,0 µT) als Auflagen vorgeschrieben werden, teilt der<br />

medizinische Amtssachverständige mit:<br />

Weil die WHO die bestehenden ICNIRP Empfehlungen als ausreichend erachtet und<br />

es aus Sicht des Gefertigten keine belastbaren Daten für neue, beliebig darunter<br />

angesetzte Grenzwerte gibt.<br />

Auf Befragen der Gemeinde Gaschurn, ob es das Vorsorgeprinzip und der Schutz der<br />

menschlichen Gesundheit bei unterschiedlichen wissenschaftlichen Standpunkten zu<br />

„Referenzwerten“ nicht gebieten würde, den niedrigeren „Referenzwert“ anzusetzen<br />

(gleichgültig ob bestehende Anlage oder neu zu errichtende Anlage), teilt der<br />

medizinische Amtssachverständige mit:<br />

Ich vertrete die Ansicht, dass Prävention zielgerichtet und bezogen auf die konkrete<br />

Möglichkeit eines Schadens statt zu finden hat.<br />

Auf Befragen der Gemeinde Gaschurn, wie sich der Amtssachverständige erklären<br />

kann, dass in anderen UVP-Verfahren in Österreich (zB Salzburg, Oberösterreich)<br />

Projekte betreffend 380-kV-Leitungen mit einer maximalen Belastung für Anrainer im<br />

Ausmaß von 1,0 µT eingereicht, gutachterlich beurteilt und auf Basis dieses

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!