V erhandlungsniederschr ift - Vorarlberg
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Gutachten des Amtssachverständigen für Umweltmedizin, Dr. Christian<br />
Bernhard:<br />
Der Amtssachverständige hat sein Gutachten am 13.02.2012 erstattet. Dieses<br />
Gutachten wurde in der Zeit vom 16.04.2012 bis zum 18.05.2012 im Konvolut<br />
„Sammlung der in Auftrag gegebenen Gutachten“ zur öffentlichen Einsichtnahme<br />
aufgelegt (siehe Edikt/Kundmachung vom 10.04.2012).<br />
Der Amtssachverständige trägt die Ergebnisse seiner erwähnten Begutachtung anhand<br />
einer Powerpoint-Präsentation vor und erörtert diese in der mündlichen Verhandlung<br />
am 24.05.2012. Dieses Gutachten sowie die Powerpoint-Präsentation werden zum<br />
Bestandteil der Verhandlungsschr<strong>ift</strong> erklärt und dieser als Anlagen beigefügt.<br />
Dr. Gerd Oberfeld referiert sein Gutachten vom 14.05.2012, welches von der<br />
Gemeinde Gaschurn mit Schr<strong>ift</strong>satz vom 16.05.2012 vorgelegt wurde, in der<br />
mündlichen Verhandlung am 24.05.2012. Dieses Gutachten wird zum Bestandteil der<br />
V<strong>erhandlungsniederschr</strong><strong>ift</strong> erklärt und dieser als Anlage beigeschlossen.<br />
Auf Befragen der Gemeinde Gaschurn, warum im Hinblick auf die im Privatgutachten<br />
Dr. Oberfeld und auch in der heutigen Powerpoint-Präsentation des<br />
Amtssachverständigen dargelegten Ergebnisse aus Studien, wonach bereits bei Werten<br />
von 0,3 µT eine Risikoerhöhung von Leukämie bei Kindern konsistent beobachtet<br />
wurde, und daher aus Sicht der öffentlichen Gesundheit und des Vorsorgeprinzips<br />
nicht geringere Referenzwerte (nämlich 0,1 µT für einen 24-Stunden Mittelwert und<br />
einen Maximalwert von 1,0 µT) als Auflagen vorgeschrieben werden, teilt der<br />
medizinische Amtssachverständige mit:<br />
Weil die WHO die bestehenden ICNIRP Empfehlungen als ausreichend erachtet und<br />
es aus Sicht des Gefertigten keine belastbaren Daten für neue, beliebig darunter<br />
angesetzte Grenzwerte gibt.<br />
Auf Befragen der Gemeinde Gaschurn, ob es das Vorsorgeprinzip und der Schutz der<br />
menschlichen Gesundheit bei unterschiedlichen wissenschaftlichen Standpunkten zu<br />
„Referenzwerten“ nicht gebieten würde, den niedrigeren „Referenzwert“ anzusetzen<br />
(gleichgültig ob bestehende Anlage oder neu zu errichtende Anlage), teilt der<br />
medizinische Amtssachverständige mit:<br />
Ich vertrete die Ansicht, dass Prävention zielgerichtet und bezogen auf die konkrete<br />
Möglichkeit eines Schadens statt zu finden hat.<br />
Auf Befragen der Gemeinde Gaschurn, wie sich der Amtssachverständige erklären<br />
kann, dass in anderen UVP-Verfahren in Österreich (zB Salzburg, Oberösterreich)<br />
Projekte betreffend 380-kV-Leitungen mit einer maximalen Belastung für Anrainer im<br />
Ausmaß von 1,0 µT eingereicht, gutachterlich beurteilt und auf Basis dieses