V erhandlungsniederschr ift - Vorarlberg
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Der Amtssachverständige schließt dies aus.<br />
3. Frage: Lässt sich die Wirkung einer solchen Phasenoptimierung auf die<br />
Immission betreffend magnetischer Flussdichte durch Messungen überprüfen,<br />
und zwar im Bezug auf die bereits in Betrieb genommenen Anlagen?<br />
Antwort des elektrotechnischen Amtssachverständigen: Die Wirkung der<br />
Phasenoptimierung kann durch eine Messung unter Angabe des bei der<br />
Messung fließenden Stromes in den Leiterseilen überprüft werden.<br />
4. Frage: Können Sie diese soeben gemachten Angaben der <strong>Vorarlberg</strong>er Illwerke<br />
AG (zu Frage 3.) auf ihre Plausibilität und Schlüssigkeit überprüfen?<br />
Antwort des elektrotechnischen Amtssachverständigen: Ja.<br />
5. Frage: Kann man die Richtigkeit der Rechenergebnisse durch Messergebnisse<br />
überprüfen?<br />
Antwort des elektrotechnischen Amtssachverständigen: Ja.<br />
6. Frage: Wissen Sie, ob diese Phasenoptimierung vor oder nach Durchführung<br />
der Doppelbespannung vorgenommen worden ist?<br />
Antwort des elektrotechnischen Amtssachverständigen: Die <strong>Vorarlberg</strong>er<br />
Illwerke AG hat in ihren Ausführungen gesagt, wann genau die<br />
Phasenoptimierung durchgeführt worden ist. Da eine Phasenoptimierung bei<br />
einer einsystemigen Leitung nicht durchgeführt werden kann, ist daraus zu<br />
schließen, dass die Phasenoptimierung nach der Auflegung des 2. Systems<br />
durchgeführt worden ist.<br />
7. Frage: Werden Phasenoptimierungen nur zu dem Zweck, der Immissionsminderung<br />
durchgeführt oder dienen diese auch anderen Zwecken?<br />
Antwort des elektrotechnischen Amtssachverständigen: Nein, nur zum Zweck<br />
der Immissionsminderung. Nachteile einer solchen Phasenoptimierung sind mir<br />
nicht bekannt.<br />
8. Frage: Entspricht eine derartige Phasenoptimierung bei Leitungen, die durch<br />
Wohngebiete führen, dem Stand der Technik?<br />
Antwort des elektrotechnischen Amtssachverständigen: Ja.<br />
9. Frage: Dann wäre es Ihre ureigenste Aufgabe als Gutachter gewesen zum<br />
Schutze der Anrainer der 220-kV-Leitung zu untersuchen, ob diese<br />
offensichtlich sehr wirksame und einfache technische Maßnahme zur<br />
Immissionsminimierung durchgeführt worden ist.<br />
Antwort des elektrotechnischen Amtssachverständigen: Ich habe im Gutachten<br />
aufgezeigt, was eine Inbetriebnahme des Obervermuntwerks II für<br />
Auswirkungen im Hinblick auf die magnetische Flussdichte hat.