V erhandlungsniederschr ift - Vorarlberg
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Die Amtssachverständige trägt die Ergebnisse ihrer erwähnten Begutachtung am<br />
22.05.2012 anhand einer Powerpoint-Präsentation vor. Das Gutachten und die<br />
Powerpoint-Präsentation werden zum Bestandteil der Verhandlungsschr<strong>ift</strong> erklärt und<br />
dieser als Anlagen beigefügt.<br />
In Ergänzung zu ihrem Gutachten führt die Amtssachverständige in der<br />
mündlichen Verhandlung Folgendes aus:<br />
Die geplanten Standorte für die Deponien D1 und D2 befinden sich jeweils unmittelbar<br />
am Sperrenfuß der Sperren Silvretta und Vermunt entlang der Restill. Üblicherweise<br />
erfolgt die Sicherung von Deponien entlang von Fließgewässern bis zum 100jährlichen<br />
Hochwasser (in Ausnahmefällen auch 300-jährlich) mit einem<br />
ausreichenden Freibord.<br />
Die Ill unterhalb der Speicher ist im Normalfall trocken, dient aber zur Abfuhr des<br />
Wassers, das durch die Notentlastungsorgane (Grundablass, Umlaufstollen) der<br />
Staumauern abgeführt werden muss. Dieses Wasser muss jedenfalls sicher abgeführt<br />
werden, da ansonsten die Sicherheit der Sperre beeinträchtigt werden kann.<br />
Ohne Öffnung der Notentlastungsorgane kann Hochwasser nur indirekt über die<br />
Speicher und die Hochwasserüberläufe der Sperren in die Ill gelangen. Ohne Speicher<br />
wäre das Hochwasser aus dem natürlichen Gesamteinzugsgebiet zu berücksichtigen.<br />
In Absprache mit dem Sachverständigen für Dammbau und Bodenmechanik wird<br />
deshalb vorgeschlagen, die Auflagen 3 und 5 des Gutachtens vom 15.2.2012 wie folgt<br />
anzupassen:<br />
3. Für den Bereich der Deponie D1 ist in Absprache mit der wasserbautechnischen<br />
Sachverständigen eine abschnittsweise Spiegellinienberechnung für die Ill für die<br />
maximale Gesamtförderfähigkeit der tief liegenden Entlastungsorgane oder für das<br />
100-jährliche Hochwasser aus dem gesamten natürlichen Einzugsgebiet ohne<br />
Berücksichtigung der Speicher durchzuführen und die Sicherung des Deponiefußes<br />
darauf auszulegen. Es gilt der jeweils höhere Wert. Die seitliche Einmündung von<br />
Entlastungen ist bei der Sicherung jedenfalls gesondert zu berücksichtigen.<br />
5. Für den Bereich der Deponie D2 ist in Absprache mit der wasserbautechnischen<br />
Sachverständigen eine abschnittsweise Spiegellinienberechnung für die Ill für die<br />
maximale Gesamtförderfähigkeit der tief liegenden Entlastungsorgane oder für das<br />
100-jährliche Hochwasser aus dem gesamten natürlichen Einzugsgebiet ohne<br />
Berücksichtigung der Speicher durchzuführen und die Sicherung des Deponiefußes<br />
darauf auszulegen. Es gilt der jeweils höhere Wert. Die seitliche Einmündung von<br />
Entlastungen ist bei der Sicherung jedenfalls gesondert zu berücksichtigen.<br />
Die Errichtung und der Betrieb des Obervermuntwerks II führen zu keiner<br />
Verschlechterung der Hochwassersituation.