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V erhandlungsniederschr ift - Vorarlberg

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Die Amtssachverständige trägt die Ergebnisse ihrer erwähnten Begutachtung am<br />

22.05.2012 anhand einer Powerpoint-Präsentation vor. Das Gutachten und die<br />

Powerpoint-Präsentation werden zum Bestandteil der Verhandlungsschr<strong>ift</strong> erklärt und<br />

dieser als Anlagen beigefügt.<br />

In Ergänzung zu ihrem Gutachten führt die Amtssachverständige in der<br />

mündlichen Verhandlung Folgendes aus:<br />

Die geplanten Standorte für die Deponien D1 und D2 befinden sich jeweils unmittelbar<br />

am Sperrenfuß der Sperren Silvretta und Vermunt entlang der Restill. Üblicherweise<br />

erfolgt die Sicherung von Deponien entlang von Fließgewässern bis zum 100jährlichen<br />

Hochwasser (in Ausnahmefällen auch 300-jährlich) mit einem<br />

ausreichenden Freibord.<br />

Die Ill unterhalb der Speicher ist im Normalfall trocken, dient aber zur Abfuhr des<br />

Wassers, das durch die Notentlastungsorgane (Grundablass, Umlaufstollen) der<br />

Staumauern abgeführt werden muss. Dieses Wasser muss jedenfalls sicher abgeführt<br />

werden, da ansonsten die Sicherheit der Sperre beeinträchtigt werden kann.<br />

Ohne Öffnung der Notentlastungsorgane kann Hochwasser nur indirekt über die<br />

Speicher und die Hochwasserüberläufe der Sperren in die Ill gelangen. Ohne Speicher<br />

wäre das Hochwasser aus dem natürlichen Gesamteinzugsgebiet zu berücksichtigen.<br />

In Absprache mit dem Sachverständigen für Dammbau und Bodenmechanik wird<br />

deshalb vorgeschlagen, die Auflagen 3 und 5 des Gutachtens vom 15.2.2012 wie folgt<br />

anzupassen:<br />

3. Für den Bereich der Deponie D1 ist in Absprache mit der wasserbautechnischen<br />

Sachverständigen eine abschnittsweise Spiegellinienberechnung für die Ill für die<br />

maximale Gesamtförderfähigkeit der tief liegenden Entlastungsorgane oder für das<br />

100-jährliche Hochwasser aus dem gesamten natürlichen Einzugsgebiet ohne<br />

Berücksichtigung der Speicher durchzuführen und die Sicherung des Deponiefußes<br />

darauf auszulegen. Es gilt der jeweils höhere Wert. Die seitliche Einmündung von<br />

Entlastungen ist bei der Sicherung jedenfalls gesondert zu berücksichtigen.<br />

5. Für den Bereich der Deponie D2 ist in Absprache mit der wasserbautechnischen<br />

Sachverständigen eine abschnittsweise Spiegellinienberechnung für die Ill für die<br />

maximale Gesamtförderfähigkeit der tief liegenden Entlastungsorgane oder für das<br />

100-jährliche Hochwasser aus dem gesamten natürlichen Einzugsgebiet ohne<br />

Berücksichtigung der Speicher durchzuführen und die Sicherung des Deponiefußes<br />

darauf auszulegen. Es gilt der jeweils höhere Wert. Die seitliche Einmündung von<br />

Entlastungen ist bei der Sicherung jedenfalls gesondert zu berücksichtigen.<br />

Die Errichtung und der Betrieb des Obervermuntwerks II führen zu keiner<br />

Verschlechterung der Hochwassersituation.

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