V erhandlungsniederschr ift - Vorarlberg
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Stellungnahme der <strong>Vorarlberg</strong>er Illwerke AG:<br />
Das Gutachten des alpwirtschaftlichen Amtssachverständigen wird von der<br />
<strong>Vorarlberg</strong>er Illwerke AG zustimmend zur Kenntnis genommen.<br />
Weitere Stellungnahmen zum Gutachten des Amtssachverständigen für Alpwirtschaft<br />
wurden keine zu Protokoll zu geben gewünscht.<br />
(Anlage 44)<br />
Gutachten des Amtssachverständigen für Natur- und Landschaftsschutz, Dipl.-<br />
Natw. (ETH) Rochus Schertler:<br />
Der Amtssachverständige hat sein Gutachten am 21.03.2012 erstattet. Dieses<br />
Gutachten wurde in der Zeit vom 16.04.2012 bis zum 18.05.2012 im Konvolut<br />
„Sammlung der in Auftrag gegebenen Gutachten“ zur öffentlichen Einsichtnahme<br />
aufgelegt (siehe Edikt/Kundmachung vom 10.04.2012).<br />
Der Amtssachverständige trägt die Ergebnisse seiner erwähnten Begutachtung vor und<br />
erörtert diese in der mündlichen Verhandlung am 23.05.2012. Dieses Gutachten wird<br />
zum Bestandteil der Verhandlungsschr<strong>ift</strong> erklärt und dieser als Anlage beigefügt.<br />
In Ergänzung zu seinem Gutachten führt der Amtssachverständige in der<br />
mündlichen Verhandlung Folgendes aus:<br />
Zu allenfalls möglichen in der UVE nicht berücksichtigten Auswirkungen auf Arten<br />
der Anhänge von Vogelschutz- bzw FFH-Richtlinie:<br />
Im Untersuchungsgebiet finden sich drei Arten der entsprechenden Anhänge:<br />
- Beim Thymian-Ameisenbläuling (Phengarios arion) handelt es sich um einen<br />
Tagfalter. Für solche Schmetterlinge ist die nächtliche Lockwirkung von<br />
Beleuchtungskörpern irrelevant. Von Dr Huemer wurde im Fachbeitrag<br />
„Terrestrische Ökologie“ auf Seite 232 zu dieser speziellen Art festgehalten, dass<br />
die Art in <strong>Vorarlberg</strong> vor allem auf trockenen Wiesen und Weiderasen relativ weit<br />
verbreitet sei und bis über die Waldgrenze hoch steige. In Talbereichen lebende<br />
Populationen seien durch Intensivierungsmaßnahmen zunehmend bedroht oder<br />
bereits verschwunden. Die Art wurde in den eigentlichen Untersuchungsflächen<br />
nur sehr spärlich nachgewiesen.<br />
Zudem bemerkt er: „Die Raupenfutterpflanze wurde an den trockenen und<br />
flachgründigen Stellen am Standort U5a nur sehr vereinzelt registriert und der<br />
Falter dürfte sich primär in den trockenen Steilhängen im Südwesten und somit<br />
außerhalb des engeren Untersuchungsgebietes entwickeln. Am Standort U1 mit