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V erhandlungsniederschr ift - Vorarlberg

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die Zukunft gewährleistet worden ist. Eben dieser, bescheidmäßig gewährleistete,<br />

lawinensichere Zugang wird im Falle der Verwirklichung des gegenständlichen<br />

Projektes unmöglich gemacht.<br />

Unter diesem Hintergrund stellen die Sektion Wiesbaden des DAV sowie Herr Lorenz<br />

Heinrich den<br />

Antrag<br />

1. auf Ergänzung des Ermittlungsverfahrens dahingehend, dass erhoben werden<br />

wolle, welche zusätzlichen Lawinenschutzmaßnahmen aus technischer Sicht<br />

möglich sind, um auch in Zukunft im Bereich des Silvretta Stausees einen –<br />

weitgehend – lawinensicheren Zugang, so wie bisher, in das Ochsental und damit<br />

in weiterer Folge zur Wiesbadener Hütte zu gewährleisten. Diesbezüglich sei<br />

auch auf die Ausführungen des Amtssachverständigen Dipl.-Ing. Schilcher in<br />

seiner Gutachtensergänzung vom 22.05.2012 verwiesen.<br />

2. Eben diese zusätzlichen Lawinenschutzmaßnahmen bzw. die Errichtung der in<br />

diesem Zusammenhang allenfalls vorgeschlagenen Verbauungsmaßnahmen und<br />

sonstigen baulichen Einrichtungen wie Tunnels, Galerien etc. wollen der<br />

Projektwerberin als weitere Auflagen bescheidmäßig aufgetragen werden.<br />

3. Alternativ besteht für die Projektwerberin aus Sicht der Sektion Wiesbaden des<br />

DAV und des Herrn Lorenz Heinrich die Möglichkeit der ostseitigen<br />

Erschließung der Wiesbadener Hütte über den bestehenden „Sommerweg“, der<br />

bereits als Wegtrasse ausgebaut ist. Um die wintersichere Erschließung auf der<br />

Ostseite herzustellen, wäre für diese Wegtrasse eine Galerie vorzusehen.<br />

4. In jedem Falle ist jedoch der Projektwerberin bescheidmäßig aufzutragen, dass<br />

sowohl der Sektion Wiesbaden des DAV als auch Herrn Lorenz Heinrich<br />

sämtliche vermögensrechtlichen Nachteile, welche aus der Realisierung des<br />

gegenständlichen Projektes entstehen, für alle Zukunft auszugleichen.<br />

5. Für den Fall, dass das vom koordinierenden Amtssachverständigen angeregte<br />

Monitoring laut den Ausführungen in der Verhandlung vom 24.05.2012 zum<br />

Ergebnis führen sollte, dass einer Einschränkung der derzeitigen Verfügbarkeit<br />

des Winterweges von mehr als 10 % durch das gegenständliche Projekt<br />

hervorgerufen wird, wolle die Behörde der Projektwerberin geeignete Auflagen<br />

in Form von weiteren Lawinenschutzbaumaßnahmen erteilen, damit das Ziel der<br />

Einschränkung der Wegverfügbarkeit im Winter von maximal 10 % erreicht<br />

wird.<br />

Dr. Fink und Mag. Weiskopf beantragen die Übermittlung der<br />

V<strong>erhandlungsniederschr</strong><strong>ift</strong> und werden allenfalls nach Erhalt der<br />

V<strong>erhandlungsniederschr</strong><strong>ift</strong> eine weitere Stellungnahme erstatten.

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