V erhandlungsniederschr ift - Vorarlberg
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die Zukunft gewährleistet worden ist. Eben dieser, bescheidmäßig gewährleistete,<br />
lawinensichere Zugang wird im Falle der Verwirklichung des gegenständlichen<br />
Projektes unmöglich gemacht.<br />
Unter diesem Hintergrund stellen die Sektion Wiesbaden des DAV sowie Herr Lorenz<br />
Heinrich den<br />
Antrag<br />
1. auf Ergänzung des Ermittlungsverfahrens dahingehend, dass erhoben werden<br />
wolle, welche zusätzlichen Lawinenschutzmaßnahmen aus technischer Sicht<br />
möglich sind, um auch in Zukunft im Bereich des Silvretta Stausees einen –<br />
weitgehend – lawinensicheren Zugang, so wie bisher, in das Ochsental und damit<br />
in weiterer Folge zur Wiesbadener Hütte zu gewährleisten. Diesbezüglich sei<br />
auch auf die Ausführungen des Amtssachverständigen Dipl.-Ing. Schilcher in<br />
seiner Gutachtensergänzung vom 22.05.2012 verwiesen.<br />
2. Eben diese zusätzlichen Lawinenschutzmaßnahmen bzw. die Errichtung der in<br />
diesem Zusammenhang allenfalls vorgeschlagenen Verbauungsmaßnahmen und<br />
sonstigen baulichen Einrichtungen wie Tunnels, Galerien etc. wollen der<br />
Projektwerberin als weitere Auflagen bescheidmäßig aufgetragen werden.<br />
3. Alternativ besteht für die Projektwerberin aus Sicht der Sektion Wiesbaden des<br />
DAV und des Herrn Lorenz Heinrich die Möglichkeit der ostseitigen<br />
Erschließung der Wiesbadener Hütte über den bestehenden „Sommerweg“, der<br />
bereits als Wegtrasse ausgebaut ist. Um die wintersichere Erschließung auf der<br />
Ostseite herzustellen, wäre für diese Wegtrasse eine Galerie vorzusehen.<br />
4. In jedem Falle ist jedoch der Projektwerberin bescheidmäßig aufzutragen, dass<br />
sowohl der Sektion Wiesbaden des DAV als auch Herrn Lorenz Heinrich<br />
sämtliche vermögensrechtlichen Nachteile, welche aus der Realisierung des<br />
gegenständlichen Projektes entstehen, für alle Zukunft auszugleichen.<br />
5. Für den Fall, dass das vom koordinierenden Amtssachverständigen angeregte<br />
Monitoring laut den Ausführungen in der Verhandlung vom 24.05.2012 zum<br />
Ergebnis führen sollte, dass einer Einschränkung der derzeitigen Verfügbarkeit<br />
des Winterweges von mehr als 10 % durch das gegenständliche Projekt<br />
hervorgerufen wird, wolle die Behörde der Projektwerberin geeignete Auflagen<br />
in Form von weiteren Lawinenschutzbaumaßnahmen erteilen, damit das Ziel der<br />
Einschränkung der Wegverfügbarkeit im Winter von maximal 10 % erreicht<br />
wird.<br />
Dr. Fink und Mag. Weiskopf beantragen die Übermittlung der<br />
V<strong>erhandlungsniederschr</strong><strong>ift</strong> und werden allenfalls nach Erhalt der<br />
V<strong>erhandlungsniederschr</strong><strong>ift</strong> eine weitere Stellungnahme erstatten.