V erhandlungsniederschr ift - Vorarlberg
V erhandlungsniederschr ift - Vorarlberg
V erhandlungsniederschr ift - Vorarlberg
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
- 107 -<br />
Die Konsenswerberin wird aufgefordert, den Unterschied zu erläutern.<br />
Antwort 4:<br />
Die oben angeführte Differenz resultiert daraus, dass aufgrund der Geometrie der zu<br />
transportierenden Güter nicht bei allen Fahrzeugen die maximale Nutzlast pro Fahrt in<br />
der Berechnung berücksichtigt wurde (Beispiel Wohncontainer).<br />
Bezüglich der im Gutachten erwähnten fehlenden Nachvollziehbarkeit der Berechnung<br />
der Fahrtenaufteilung auf Sommer- und Winterhalbjahr wird angemerkt, dass sich die<br />
Aufteilung der Fahrten aus dem projektierten und den Berechnungen zugrunde<br />
gelegten Bauablauf (vgl. technischen Bericht) ergibt. Seitens der<br />
Amtssachverständigen wurden die vorgelegten Daten als plausibel und nachvollziehbar<br />
beurteilt (s.a. Aktenvermerk von DI Jörg Zimmermann vom 16.05.2012; Zahl: VIa-<br />
411.04.00)<br />
Frage 5:<br />
In der Tabelle zu Route 1 wird angegeben, dass pro Monat 26 Arbeitstage zur<br />
Verfügung stehen, auf die die LKW – Fahrten verteilt werden können.<br />
Die Konsenswerberin wird aufgefordert, den Einfluss des LKW –<br />
Wochenendfahrverbotes auf die Berechnung dieser Anzahl zu erläutern.<br />
Antwort 5:<br />
Die Berechnung wurde wie folgt durchgeführt:<br />
Eine Woche = 168 Stunden (7 Tage * 24 Std.).<br />
Das Wochenendfahrverbot gilt von Samstag 15 Uhr bis Sonntag 22 Uhr. Das sind 31<br />
Stunden.<br />
Das bedeutet, es darf an (168-31)/24=5,70833 Tagen pro Woche gefahren werden.<br />
Dieser Wert wurde auf 6 Tage pro Woche gerundet.<br />
52 [Wochen/Jahr] / 12 [Monate/Jahr] * 6 [Tage/Woche] = 26 [Tage/Monat].<br />
Frage 6:<br />
In Abbildung 8 auf Seite 17 werden die Nutzlasten der verschiedenen Regel –<br />
Lastkraftwagen angegeben.<br />
Die Konsenswerberin wird aufgefordert, die angegebenen Nutzlasten auf einer<br />
statistisch zuverlässigen Basis darzulegen und zu begründen.<br />
Antwort 6:<br />
Auch wenn in der UVE keine statistischen Erhebungen bzgl. der Nutzlasten am Markt<br />
befindlicher Fahrzeuge dargelegt wurden, ist die Projektwerberin der Auffassung, dass<br />
die in der UVE angegebenen Nutzlasten mit handelsüblichen Fahrzeugen durchwegs<br />
zu erreichen sind bzw. sogar überschritten werden können. Auch aus den Maßnahmen<br />
zur Emissionsverminderung (s. Beilage 12.4.2 Maßnahme M10) kann geschlossen<br />
werden, dass zum überwiegenden Teil moderne Fahrzeuge zum Einsatz kommen.