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V erhandlungsniederschr ift - Vorarlberg

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regelmäßige Betreuung dieser Flächen tangiert Grünerlenbestände in der alpinen Stufe.<br />

Es handelt sich folglich um einen Bewuchs in der Kampfzone.<br />

Die Eingriffe sind auf mosaikartige Schaffung von Freiflächen in der Größenordnung<br />

von je 50 bis 100 m² beschränkt. Den betroffenen Grünerlenbeständen kommt<br />

eingeschränkte Bodenschutzfunktion zur Stabilisierung des Oberbodens und<br />

Dämpfung der Aufschlagenergie im Falle von Starkniederschlag und Hagel zu (die<br />

Versickerung wird erhöht, die Oberflächenerosion wird reduziert). Angesichts der<br />

Kleinflächigkeit der Eingriffe und der gegebenen sehr positiven Waldflächendynamik<br />

sind die Eingriffe aus forsttechnischer Sicht vertretbar. Das konkrete<br />

Schwendungsprojekt ist nach dessen Erarbeitung einer ergänzenden forsttechnischen<br />

Beurteilung zuzuführen und gegebenenfalls einem forstrechtlichen Verfahren zu<br />

unterwerfen.<br />

Über Befragen von Herrn Dipl.-Ing. Hermann Wirth hinsichtlich der Berücksichtigung<br />

der Alpenkonvention (Thema Bergwald) gibt der forsttechnische Amtssachverständige<br />

wie folgt an:<br />

Die Eingriffe in den Bergwald sind befristeter Natur, sofern von dauernder Natur,<br />

werden diese durch technische Kompensationsmaßnahmen in Form von Verbauungen<br />

wett gemacht. Folglich geht mit diesen befristeten Eingriffen keine langfristige<br />

Verschlechterung der dem Wald zukommenden Funktion einher und insbesondere ist<br />

durch diese sehr positive Waldflächendynamik in Summe die Funktion des Bergwaldes<br />

langfristig gewährleistet.<br />

Stellungnahme der <strong>Vorarlberg</strong>er Illwerke AG:<br />

Die <strong>Vorarlberg</strong>er Illwerke AG nimmt das Gutachten zustimmend zur Kenntnis.<br />

Weitere Stellungnahmen zum Gutachten des Amtssachverständigen für Forstwirtschaft<br />

wurden keine zu Protokoll zu geben gewünscht.<br />

(Anlage 43)<br />

Gutachten des Amtssachverständigen für Alpwirtschaft, Dipl.-Ing. Dr. Franz<br />

Peter:<br />

Der Amtssachverständige hat sein Gutachten am 21.11.2011 erstattet. Dieses<br />

Gutachten wurde in der Zeit vom 16.04.2012 bis zum 18.05.2012 im Konvolut<br />

„Sammlung der in Auftrag gegebenen Gutachten“ zur öffentlichen Einsichtnahme<br />

aufgelegt (siehe Edikt/Kundmachung vom 10.04.2012).<br />

Der Amtssachverständige kann nicht an der Verhandlung teilnehmen. Sein Gutachten<br />

wird in der mündlichen Verhandlung am 23.05.2012 verlesen. Das Gutachten wird<br />

zum Bestandteil der Verhandlungsschr<strong>ift</strong> erklärt und dieser als Anlage beigefügt.

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