V erhandlungsniederschr ift - Vorarlberg
V erhandlungsniederschr ift - Vorarlberg
V erhandlungsniederschr ift - Vorarlberg
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
- 57 -<br />
regelmäßige Betreuung dieser Flächen tangiert Grünerlenbestände in der alpinen Stufe.<br />
Es handelt sich folglich um einen Bewuchs in der Kampfzone.<br />
Die Eingriffe sind auf mosaikartige Schaffung von Freiflächen in der Größenordnung<br />
von je 50 bis 100 m² beschränkt. Den betroffenen Grünerlenbeständen kommt<br />
eingeschränkte Bodenschutzfunktion zur Stabilisierung des Oberbodens und<br />
Dämpfung der Aufschlagenergie im Falle von Starkniederschlag und Hagel zu (die<br />
Versickerung wird erhöht, die Oberflächenerosion wird reduziert). Angesichts der<br />
Kleinflächigkeit der Eingriffe und der gegebenen sehr positiven Waldflächendynamik<br />
sind die Eingriffe aus forsttechnischer Sicht vertretbar. Das konkrete<br />
Schwendungsprojekt ist nach dessen Erarbeitung einer ergänzenden forsttechnischen<br />
Beurteilung zuzuführen und gegebenenfalls einem forstrechtlichen Verfahren zu<br />
unterwerfen.<br />
Über Befragen von Herrn Dipl.-Ing. Hermann Wirth hinsichtlich der Berücksichtigung<br />
der Alpenkonvention (Thema Bergwald) gibt der forsttechnische Amtssachverständige<br />
wie folgt an:<br />
Die Eingriffe in den Bergwald sind befristeter Natur, sofern von dauernder Natur,<br />
werden diese durch technische Kompensationsmaßnahmen in Form von Verbauungen<br />
wett gemacht. Folglich geht mit diesen befristeten Eingriffen keine langfristige<br />
Verschlechterung der dem Wald zukommenden Funktion einher und insbesondere ist<br />
durch diese sehr positive Waldflächendynamik in Summe die Funktion des Bergwaldes<br />
langfristig gewährleistet.<br />
Stellungnahme der <strong>Vorarlberg</strong>er Illwerke AG:<br />
Die <strong>Vorarlberg</strong>er Illwerke AG nimmt das Gutachten zustimmend zur Kenntnis.<br />
Weitere Stellungnahmen zum Gutachten des Amtssachverständigen für Forstwirtschaft<br />
wurden keine zu Protokoll zu geben gewünscht.<br />
(Anlage 43)<br />
Gutachten des Amtssachverständigen für Alpwirtschaft, Dipl.-Ing. Dr. Franz<br />
Peter:<br />
Der Amtssachverständige hat sein Gutachten am 21.11.2011 erstattet. Dieses<br />
Gutachten wurde in der Zeit vom 16.04.2012 bis zum 18.05.2012 im Konvolut<br />
„Sammlung der in Auftrag gegebenen Gutachten“ zur öffentlichen Einsichtnahme<br />
aufgelegt (siehe Edikt/Kundmachung vom 10.04.2012).<br />
Der Amtssachverständige kann nicht an der Verhandlung teilnehmen. Sein Gutachten<br />
wird in der mündlichen Verhandlung am 23.05.2012 verlesen. Das Gutachten wird<br />
zum Bestandteil der Verhandlungsschr<strong>ift</strong> erklärt und dieser als Anlage beigefügt.