V erhandlungsniederschr ift - Vorarlberg
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Antwort 9:<br />
Es ist vorauszusehen, dass die im Prüfgutachten geforderten Leistungs- und<br />
Wartezeitberechnungen auf Grund der geringen zusätzlichen Verkehrsbelastung (max.<br />
44 LKW/Tag, dies ergibt ca. 6 bis 7 LKW/Stunde bzw. 3 bis 4 LKW/Stunde und<br />
Zulaufrichtung) bei gleichzeitig hoher vorhandener Verkehrsbelastung im äußeren<br />
Montafon (JDTVw = ca. 14.000 KFZ/Tag) zu minimalen Veränderungen führen.<br />
Deshalb wurde in Abstimmung mit dem verkehrstechnischen Amtssachverständigen<br />
auf diese Berechnungen verzichtet.<br />
Wie auf Seite 14 des Prüfgutachtens angeführt, sind von verkehrstechnischer Seite die<br />
am stärksten belasteten Bereiche von Bedeutung. Deshalb wurde im UVE –<br />
Fachbeitrag Verkehr, Hauptaugenmerk auf den Bereich zwischen Bludenz und St.<br />
Gallenkirch gelegt.<br />
Die Zählstelle 9913, St. Anton, weist einen JDTVw = ca. 14.000 KFZ/Tag auf. An den<br />
normalen Werktagen ist im Montafon aber kein Stau feststellbar. Die Zählstelle<br />
befindet sich zwar in einem anbaufreien Querschnitt, davor und dahinter sind aber die<br />
Ortsdurchfahrten Lorüns und St. Anton, die diesen Verkehr ebenfalls bewältigen. Die<br />
im Prüfgutachten auf Seite 10 angeführte Leistungsfähigkeit von 11.000 KFZ/Tag ist<br />
daher bereits aus diesen Erfahrungswerten als deutlich zu gering anzusehen.<br />
Andererseits gibt es an dieser Zählstelle bereits erfasste Werte mit über 20.000<br />
KFZ/Tag, allerdings verbunden mit entsprechenden Stauerscheinungen. Die<br />
tatsächliche Leistungsfähigkeit in diesem Bereich ist zwischen 16.000 und 17.000<br />
KFZ/Tag zu erwarten.<br />
Frage 10:<br />
Die Konsenswerberin wird aufgefordert, die absehbare Beeinträchtigung der<br />
Tourismuswirtschaft am Talschluss (Partenen, Gaschurn) gesondert auszuweisen und<br />
zu quantifizieren und diesbezüglich wirkungsvolle Maßnahmen zur<br />
Schadensminimierung und –wiedergutmachung vorzuschlagen.<br />
Antwort 10:<br />
Es wird auf die Ausführungen zur Frage 1 verwiesen und angemerkt, dass von Seiten<br />
der Amtssachverständigen für Tourismus kein Ergänzungsbedarf bzgl. der<br />
eingereichten UVE-Unterlagen gesehen wurde.<br />
Frage 11:<br />
Schließlich, nach Überarbeitung des Fachbeitrages und Bekanntgabe der tatsächlich<br />
zu erwartenden Verkehrsmengen, sind die beiden Gutachter (Medizin und<br />
Luftreinhaltung) aufzufordern, ihre Gutachten den allenfalls adaptierten Aussagen im<br />
Basisgutachten anzupassen und ebenso die Wirkungen des Schwerverkehrs im Bereich<br />
Talschluss – Partenen und Gaschurn einer gesonderten Beurteilung zu unterziehen.<br />
Antwort 11:<br />
Von der Projektwerberin kann kein Überarbeitungsbedarf am eingereichten UVE-<br />
Fachbeitrag erkannt werden. Wie in den oben angeführten Erläuterungen dargelegt