2020 SEPTEMBER / LEBENSHILFE FREISING / TAUSENDFÜSSLER-MAGAZIN
Das Magazin der Lebenshilfe Freising e.V. für Mitglieder, MitarbeiterInnen, Freunde und Förderer.
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2. Die aktuell gültige 6. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung
erlaubt bis auf weiteres für
nicht öffentliche Versammlungen in geschlossenen
Räumen lediglich bis zu 100 Teilnehmer. Obwohl aus
der Erfahrung der letzten Mitgliederversammlungen
immer weniger als 100 Teilnehmer erschienen sind, ergibt
sich aus dem allgemeinen Vereinsrecht, dass theoretisch
alle Mitglieder des Vereins (zurzeit ca. 450 Personen)
das Recht und die Möglichkeit der Teilnahme
an der Mitgliederversammlung besitzen.
der Mitgliederversammlung und vor allem für die Vereinsmitglieder
mit einer Behinderung.
5. Gerade bei einer Mitgliederversammlung mit Neuwahl
der Vorstände ist eine zahlreiche Teilnahme der
Mitglieder erwünscht. Eine Durchführung unter möglicherweise
einschränkenden Corona-Bedingungen
könnte gerade ältere Vereinsmitglieder oder Mitglieder
mit einer Behinderung von der Teilnahme abschrecken.
3. Auch bei einer geringeren Teilnahme von Mitgliedern
ist das geltende Abstandsgebot von 1,5 Metern in
den Räumen der Lebenshilfe Freising (z.B. Großer Saal
des Viva Vita, Aula des Bildungszentrums Gartenstraße)
nicht einzuhalten. Zudem gelten besondere Besuchs-
und Betretungsregeln für Einrichtungen der
Behindertenhilfe.
4. Über die zwingend vorgeschriebenen Hygiene- und
Schutzmaßnahmen (Mundschutz, Desinfektionsmittel,
Hygienekonzept) hinaus, hat die Lebenshilfe Freising
eine besondere Fürsorge und Schutzpflicht für alle
Mitglieder, besonders aber für die älteren Teilnehmer
6. Eine Verlegung der Mitgliederversammlung ist aufgrund
des Vereins- und Registerrechts möglich, wenn
die Vereinsmitglieder über die zwingenden Gründe
informiert werden, die eine sinnvolle und satzungsmäßige
Durchführung der Mitgliederversammlung zu
dem vorgesehenen Zeitpunkt unmöglich machen. Für
die Lebenshilfe Freising sind die staatlichen Auflagen
für Versammlungen und die Fürsorge- und Schutzpflichten
des Vereins gegenüber seinen Mitgliedern
zwingende Gründe für eine Verlegung der Mitgliederversammlung.
Wir hoffen auf Ihre Zustimmung zu unseren Gründen
und bitten um Ihr Verständnis für die getroffene Entscheidung.
Vielen Dank!
4 // HAUPTSACHE – DAS THEMA