17.09.2020 Aufrufe

2020 SEPTEMBER / LEBENSHILFE FREISING / TAUSENDFÜSSLER-MAGAZIN

Das Magazin der Lebenshilfe Freising e.V. für Mitglieder, MitarbeiterInnen, Freunde und Förderer.

Das Magazin der Lebenshilfe Freising e.V. für Mitglieder, MitarbeiterInnen, Freunde und Förderer.

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

2. Die aktuell gültige 6. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung

erlaubt bis auf weiteres für

nicht öffentliche Versammlungen in geschlossenen

Räumen lediglich bis zu 100 Teilnehmer. Obwohl aus

der Erfahrung der letzten Mitgliederversammlungen

immer weniger als 100 Teilnehmer erschienen sind, ergibt

sich aus dem allgemeinen Vereinsrecht, dass theoretisch

alle Mitglieder des Vereins (zurzeit ca. 450 Personen)

das Recht und die Möglichkeit der Teilnahme

an der Mitgliederversammlung besitzen.

der Mitgliederversammlung und vor allem für die Vereinsmitglieder

mit einer Behinderung.

5. Gerade bei einer Mitgliederversammlung mit Neuwahl

der Vorstände ist eine zahlreiche Teilnahme der

Mitglieder erwünscht. Eine Durchführung unter möglicherweise

einschränkenden Corona-Bedingungen

könnte gerade ältere Vereinsmitglieder oder Mitglieder

mit einer Behinderung von der Teilnahme abschrecken.

3. Auch bei einer geringeren Teilnahme von Mitgliedern

ist das geltende Abstandsgebot von 1,5 Metern in

den Räumen der Lebenshilfe Freising (z.B. Großer Saal

des Viva Vita, Aula des Bildungszentrums Gartenstraße)

nicht einzuhalten. Zudem gelten besondere Besuchs-

und Betretungsregeln für Einrichtungen der

Behindertenhilfe.

4. Über die zwingend vorgeschriebenen Hygiene- und

Schutzmaßnahmen (Mundschutz, Desinfektionsmittel,

Hygienekonzept) hinaus, hat die Lebenshilfe Freising

eine besondere Fürsorge und Schutzpflicht für alle

Mitglieder, besonders aber für die älteren Teilnehmer

6. Eine Verlegung der Mitgliederversammlung ist aufgrund

des Vereins- und Registerrechts möglich, wenn

die Vereinsmitglieder über die zwingenden Gründe

informiert werden, die eine sinnvolle und satzungsmäßige

Durchführung der Mitgliederversammlung zu

dem vorgesehenen Zeitpunkt unmöglich machen. Für

die Lebenshilfe Freising sind die staatlichen Auflagen

für Versammlungen und die Fürsorge- und Schutzpflichten

des Vereins gegenüber seinen Mitgliedern

zwingende Gründe für eine Verlegung der Mitgliederversammlung.

Wir hoffen auf Ihre Zustimmung zu unseren Gründen

und bitten um Ihr Verständnis für die getroffene Entscheidung.

Vielen Dank!

4 // HAUPTSACHE – DAS THEMA

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!