17.09.2020 Aufrufe

Prüfungswissen Verkehrsrecht - Leseprobe

Mit insgesamt 25 Tests und 15 Klausuren bietet dieses Buch angehenden Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten eine wertvolle Unterstützung beim Angehen und Lösen von Klausuren und Prüfungen zum Thema Verkehrsrecht während der gesamten Ausbildungszeit bzw. des Studiums. Gegliedert in fachspezifische Teilklausuren (Tests) und Komplettklausuren werden die Lösungen jeweils in der Form eines Konzeptbogens und als ausformulierter Text angeboten. Dies ermöglicht dem Leser ein schrittweises- modulares Erlernen und Verfestigen der Klausurtechniken und die Erfassung praxisgerechter Inhalte. Für die Neuauflage wurde das Werk aktualisiert, der aktuellen Rechtslage angepasst und um eine Klausur erweitert. Insbesondere § 315d StGB „Verbotene Kraftfahrzeugrennen“ und verkehrsrechtliche Fragestellungen bei E-Scootern wurden von den Autoren eingearbeitet.


Mit insgesamt 25 Tests und 15 Klausuren bietet dieses Buch angehenden Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten eine wertvolle Unterstützung beim Angehen und Lösen von Klausuren und Prüfungen zum Thema Verkehrsrecht während der gesamten Ausbildungszeit bzw. des Studiums. Gegliedert in fachspezifische Teilklausuren (Tests) und Komplettklausuren werden die Lösungen jeweils in der Form eines Konzeptbogens und als ausformulierter Text angeboten. Dies ermöglicht dem Leser ein schrittweises- modulares Erlernen und Verfestigen der Klausurtechniken und die Erfassung praxisgerechter Inhalte.

Für die Neuauflage wurde das Werk aktualisiert, der aktuellen Rechtslage angepasst und um eine Klausur erweitert. Insbesondere § 315d StGB „Verbotene Kraftfahrzeugrennen“ und verkehrsrechtliche Fragestellungen bei E-Scootern wurden von den Autoren eingearbeitet.

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Test 8 / StVO<br />

3* Ordnen Sie den einzelnen Sachverhalten alle zutreffenden Aussagen zu.<br />

Sachverhalte<br />

3.1 –A– führt sein Mofa ohne Schutzhelm.<br />

3.2 –B– hat beim Ausparken den Sicherheitsgurt<br />

nicht angelegt.<br />

3.3 –C– fährt mit seinem Lkw, 5,6 t<br />

zGM, agO bei sich schließender<br />

Bahnschranke bis zum Andreaskreuz<br />

vor.<br />

3.4 –D– schließt mit seinem Pkw mit<br />

Anhänger (Gesamtlänge 6,50 m)<br />

zu –C– auf.<br />

3.5 –E– parkt an einer defekten Parkuhr<br />

unter Überschreitung der<br />

Höchstparkzeit.<br />

Aussagen<br />

A Mofafahrer unterliegen nicht der<br />

Helmpflicht.<br />

B Das Verhalten stellt einen Verstoß<br />

gegen § 21a StVO dar.<br />

C Hier darf nur unter Verwendung<br />

einer Parkscheibe geparkt werden.<br />

D Die Höchstparkzeit gilt nicht.<br />

E Lkw und Züge unterliegen nicht<br />

dem Wartegebot unmittelbar hinter<br />

der einstreifigen Bake (Zeichen<br />

162).<br />

F Kfz über 2,8 t zGM, ausgenommen<br />

Pkw, unterliegen einem Wartegebot<br />

unmittelbar hinter der einstreifigen<br />

Bake (Zeichen 162).<br />

Sachverhalt 3.1 3.2 3.3 3.4 3.5<br />

zutreffende Aussage(n)<br />

<strong>Leseprobe</strong><br />

35

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