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Käufer und Verkäufer können direkt oder durch einen Makler vermittelt in<br />

Kontakt treten und handeln sich so den exakten Preis und die Menge aus. Ein<br />

rein zwischenstaatlicher Handel hätte nicht genügend Flexibilität und eine zu<br />

begrenzte Teilnehmeranzahl, um Marktmechanismen in vollem Umfang zum<br />

Tragen zu bringen. 57<br />

Um die Transaktionen zwischen anbietenden und nachfragenden Emittenten zu<br />

dokumentieren und um die Emissionsentwicklung der einzelnen Anlagen<br />

nachverfolgen zu können, ist ein transparentes Monitoringsystem, eine Art<br />

ökologische Buchführung, notwendig. 58 Die Anforderungen an den<br />

Emissionsbericht sind Vollständigkeit, Konsistenz, Transparenz, Genauigkeit,<br />

Kostenwirksamkeit, Wesentlichkeit und Verlässlichkeit. 59<br />

2.1.3 Technik der CO2 Emissionsminderung<br />

Durch den Zertifikatehandel soll sichergestellt werden, dass die notwendige<br />

CO2-Reduktion durch die jeweils kostengünstigste Maßnahme realisiert wird. 60<br />

Ein Anlagenbetreiber muss als Emittent die Kosten verschiedener an dieser<br />

Anlage durchführbaren Reduktionsmaßnahmen kennen, um abschätzen zu<br />

können, ob die Kosten dieser Maßnahmen (Vermeidungskosten) geringer sind<br />

als der Zukauf für Emissionsrechte zum aktuellen Marktpreis. 61<br />

Ein Emittent wird solange Emissionsvermeidung betreiben, bis ein<br />

Emissionsniveau erreicht ist, bei dem die Grenzvermeidungskosten<br />

(Vermeidungskosten einer zusätzlichen Tonne CO2) gleich dem Marktpreis der<br />

Zertifikate sind. 62 D.h. solange die Reduktionsmaßnahmen zu geringeren<br />

Kosten realisierbar sind als durch den Zukauf der zusätzlich benötigten<br />

Emissionsrechte entstehen würden, wird Emissionsvermeidung betrieben.<br />

Wenn die Vermeidungskosten durch die Umsetzung weiterer<br />

Minderungsmaßnahmen die Höhe der Zertifikatekosten übersteigen würden,<br />

wird keine weitere CO2-Emissionsvermeidung mehr durchgeführt.<br />

57 Vgl. Schafhausen, 2005, S. 66<br />

58 EZG § 5, 7 und 8.<br />

59 Vgl. Dienhart, 2004, S. 9:<br />

60 Vgl. Levin, 2005, S. 73.<br />

61 Vgl. Bockamp et al., 2005, S. 153.<br />

62 Vgl. Weimann, 1990, S. 158.<br />

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