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Steuerreform 2009 wird Steuersenkung bringen!<br />
In der Regierung<br />
bereits paktiert,<br />
ist die Einführung<br />
einer Steuerreformrückwirkend<br />
zum<br />
1.1.2009. Diese<br />
soll insbesondere<br />
eine Senkung<br />
des Lohn- und<br />
Einkommensteu-<br />
Peter Hertel<br />
ertarifs sowie<br />
zusätzliche Entlastungen für Familien<br />
mit Kindern bringen. Darüber hinaus<br />
sind auch Maßnahmen in der Unternehmensbesteuerung<br />
geplant. Weites ist die<br />
Einführung einer Verschrottungsprämie<br />
für alte Autos finalisiert. Folgende wesentlichen<br />
steuerlichen Entlastungen<br />
sind dabei vorgesehen:<br />
Senkung der Einkommensteuer<br />
•<br />
•<br />
•<br />
•<br />
Steuerfreistellung von Einkommen<br />
bis 11.000 Euro pro Jahr (bisher<br />
10.000 Euro).<br />
Senkung Steuersatz auf Einkommensteile<br />
zwischen 11.000 Euro<br />
und 25.000 Euro auf 36,5% (bisher<br />
38,33% ab 10.000 Euro).<br />
Senkung Steuersatz auf Einkommensteile<br />
zwischen 25.000 Euro<br />
und 60.000 Euro auf 43,124% (bisher<br />
43,596% zwischen 25.000 und<br />
51.000 Euro).<br />
Spitzensteuersatz von 50% erst ab<br />
60.000 Euro (bisher 51.000 Euro).<br />
Die daraus resultierenden jährlichen<br />
Steuerentlastungen betragen etwa zwischen<br />
Euro 155 bei einem Brutto-Monatseinkommen<br />
von rd. 1.100 Euro und<br />
1.350 Euro bei einem Brutto-Monatseinkommen<br />
von rund 5.800 Euro.<br />
(Siehe Grafik)<br />
Da es sich hierbei um eine Senkung des<br />
Einkommensteuertarifes handelt, werden<br />
die höheren Einkommen stärker entlastet<br />
als die Niedrigen. Somit ist diese<br />
Einkommensteuersenkung jedenfalls<br />
begrüßenswert, aber begünstigt eher die<br />
höheren Einkommen. Die im Wahlkampf<br />
2008 angekündigte Entlastung der niedrigeren<br />
Einkommen wurde mit dieser<br />
Steuersenkung nicht durchgeführt. Wie<br />
die Graphik zeigt werden Einkommen<br />
unter Euro 10.000,00 pro Jahr mit dieser<br />
Steuersenkung überhaupt nicht entlastet.<br />
Eine Ausweitung der so genannten<br />
Negativsteuer - und damit eine Stützung<br />
der Wenigverdiener - ist nicht in Planung.<br />
Kinderabsetzbetrag/Kinderfreibetrag<br />
Für Familien mit Kindern wird der monatlich<br />
mit der Familienbeihilfe ausbezahlte<br />
Kinderabsetzbetrag von 610 Euro<br />
auf 700 Euro jährlich erhöht. Darüber<br />
hinaus wird ein Kinderfreibetrag von<br />
220 Euro pro Kind und Jahr (maximale<br />
Steuerersparnis somit 110 Euro pro<br />
Kind und Jahr) eingeführt. Auch Kosten<br />
Recht & Steuer<br />
der Kinderbetreuung sollen steuerlich<br />
absetzbar werden. Geplant ist hier, dass<br />
Kinderbetreuungskosten bis zum 10.<br />
Lebensjahr des Kindes mit bis zu 2.300<br />
Euro pro Kind und Jahr steuerlich geltend<br />
gemacht werden können. Zuschüsse<br />
von Arbeitgebern für die Betreuung<br />
von Kindern können bis zu 500 Euro pro<br />
Kind und Jahr steuerfrei an die Arbeitnehmer<br />
ausbezahlt werden.<br />
Vorzeitige Abschreibung/Freibetrag<br />
für investierte Gewinne<br />
Zur Konjunkturbelebung sollen für die<br />
Jahre 2009 und 2010 für bewegliche<br />
Wirtschaftsgüter vorzeitige Abschreibungsmöglichkeiten<br />
geschaffen werden.<br />
Investitionen zur thermischen Sanierung<br />
sollen ebenfalls gefördert werden.<br />
Schließlich ist noch geplant, ab 2010<br />
den Freibetrag für investierte Gewinne<br />
von 10% auf 13% anzuheben, und auch<br />
für Bilanzierer zu öffnen.<br />
Bei Jahresgewinnen bis zu 30.000 Euro<br />
soll zur Geltendmachung des Freibetrages<br />
sogar keine Investition mehr erforderlich<br />
sein. Im Gegenzug soll die<br />
begünstigte Besteuerung für nicht entnommene<br />
Gewinne gestrichen werden.<br />
Die Maßnahmen sollen im Frühjahr<br />
2009 im Parlament beschlossen werden<br />
und – wie bereits erwähnt – zum<br />
1.1.2009 rückwirkend in Kraft treten.<br />
Erfolgsmagazin von <strong>Unternehmerweb</strong> Ausgabe 01-2009