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Für Wohnungen von Hausbesorgern,<br />

Hausbetreuern und Portieren ist ein<br />

berufsspezifischer Abschlag von 35 %<br />

vorzunehmen. Entspricht die Wohnung<br />

nicht dem Standard einer Normwohnung,<br />

ist der Wert zunächst um 30 % zu<br />

vermindern. Von dem sich ergebenden<br />

Wert, ist ein weiterer Abschlag von 35 %<br />

vorzunehmen. Alternativ kann der Ausgangswert<br />

sofort um einen kumulierten<br />

Abschlag von 55,5 % gekürzt werden.<br />

Bei extremen Abweichungen der Richtwerte<br />

vom tatsächlichen Marktpreis<br />

(Wohnraum, dessen um 25 % verminderter<br />

üblicher Mittelpreis des Verbrauchsortes<br />

um mehr als 50 % niedriger<br />

oder um mehr als 100 % höher ist, als<br />

der pauschale Wert), ist der fremdübliche<br />

Mietwert abzüglich eines Abschlags<br />

von 25 % anzusetzen.<br />

Bei angemieteten Wohnungen sind die<br />

pauschalen Quadratmeterwerte der tatsächlichen<br />

Miete (samt Betriebskosten,<br />

exklusive Heizkosten) abzüglich 25 %<br />

gegenüberzustellen. Der höhere Wert<br />

bildet den maßgeblichen Sachbezug.<br />

Selbstbezahlte Betriebskosten sind vor<br />

Kürzung um 25 % abzuziehen.<br />

Mag. Markus Raml<br />

Raml und Partner<br />

Steuerberatung GmbH<br />

Museumstraße 31a | 4020 Linz<br />

T: +43(0)732/640000<br />

E: m.raml@raml-partner.at<br />

W: www.raml-partner.at<br />

Schwarze Liste der Steuerparadise?<br />

Im Fischer Weltalmanach ist erklärt: Unter Steuerparadies versteht man einen<br />

Staat oder Finanzplatz mit fehlenden oder unzureichenden Regelungen und Aufsichtsstandards<br />

für Finanzgeschäfte (Offshore Banking), an dem Finanzeinkommen<br />

nicht oder nur geringfügig besteuert werden, und der deshalb von Nichtansässigen<br />

zur Steuerflucht benutzt wird.<br />

Die OECD hatte erstmals im Juni 2000 eine schwarze Liste mit Steuerparadiesen<br />

veröffentlicht. Auf<br />

dieser standen damals<br />

noch 35 nicht<br />

kooperationsbereite<br />

Staaten standen.<br />

Nach und nach<br />

erklärten sich die<br />

meisten Länder laut<br />

OECD zur Zusammenarbeit<br />

bereit<br />

und wurden von der<br />

Liste gestrichen,<br />

zuletzt Samoa.<br />

Die Initiative der<br />

führenden Industriestaaten gewann nach den Terroranschlägen vom 11.9.2001<br />

zusätzlich an Bedeutung.<br />

In ihren Bemühungen, die Finanzierung von Terroristengruppen zu unterbinden,<br />

wollen die USA und ihre Verbündeten die Steueroasen einer engeren Prüfung<br />

unterziehen. Die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung<br />

(OECD) veröffentlichte am 19.4.2002 in Paris eine aktualisierte schwarze<br />

Liste der sog. Steuerparadiese. Neben den europäischen Kleinstaaten Andorra,<br />

Liechtenstein und Monaco enthält sie die im Pazifik gelegenen Marshallinseln,<br />

Nauru und Vanuatu sowie das westafrikanische Liberia.<br />

Den Staaten wird vorgeworfen, Steuerbetrug und internationalem Steuerwettbewerb<br />

Vorschub zu leisten, und sich der Bekämpfung solcher Praktiken zu widersetzen.<br />

Mitgliedstaaten der OECD wurden bisher keiner Prüfung unterzogen; sie<br />

sollen ihre Position erst im Frühjahr 2003 klären.<br />

Quelle: http://www.weltalmanach.de/stichwort/stichwort_steuerparadiese.html<br />

Recht & Steuer<br />

+2<br />

zähl mich!<br />

und gewinne!<br />

Erfolgsmagazin von <strong>Unternehmerweb</strong> Ausgabe 01-2009

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