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Für Wohnungen von Hausbesorgern,<br />
Hausbetreuern und Portieren ist ein<br />
berufsspezifischer Abschlag von 35 %<br />
vorzunehmen. Entspricht die Wohnung<br />
nicht dem Standard einer Normwohnung,<br />
ist der Wert zunächst um 30 % zu<br />
vermindern. Von dem sich ergebenden<br />
Wert, ist ein weiterer Abschlag von 35 %<br />
vorzunehmen. Alternativ kann der Ausgangswert<br />
sofort um einen kumulierten<br />
Abschlag von 55,5 % gekürzt werden.<br />
Bei extremen Abweichungen der Richtwerte<br />
vom tatsächlichen Marktpreis<br />
(Wohnraum, dessen um 25 % verminderter<br />
üblicher Mittelpreis des Verbrauchsortes<br />
um mehr als 50 % niedriger<br />
oder um mehr als 100 % höher ist, als<br />
der pauschale Wert), ist der fremdübliche<br />
Mietwert abzüglich eines Abschlags<br />
von 25 % anzusetzen.<br />
Bei angemieteten Wohnungen sind die<br />
pauschalen Quadratmeterwerte der tatsächlichen<br />
Miete (samt Betriebskosten,<br />
exklusive Heizkosten) abzüglich 25 %<br />
gegenüberzustellen. Der höhere Wert<br />
bildet den maßgeblichen Sachbezug.<br />
Selbstbezahlte Betriebskosten sind vor<br />
Kürzung um 25 % abzuziehen.<br />
Mag. Markus Raml<br />
Raml und Partner<br />
Steuerberatung GmbH<br />
Museumstraße 31a | 4020 Linz<br />
T: +43(0)732/640000<br />
E: m.raml@raml-partner.at<br />
W: www.raml-partner.at<br />
Schwarze Liste der Steuerparadise?<br />
Im Fischer Weltalmanach ist erklärt: Unter Steuerparadies versteht man einen<br />
Staat oder Finanzplatz mit fehlenden oder unzureichenden Regelungen und Aufsichtsstandards<br />
für Finanzgeschäfte (Offshore Banking), an dem Finanzeinkommen<br />
nicht oder nur geringfügig besteuert werden, und der deshalb von Nichtansässigen<br />
zur Steuerflucht benutzt wird.<br />
Die OECD hatte erstmals im Juni 2000 eine schwarze Liste mit Steuerparadiesen<br />
veröffentlicht. Auf<br />
dieser standen damals<br />
noch 35 nicht<br />
kooperationsbereite<br />
Staaten standen.<br />
Nach und nach<br />
erklärten sich die<br />
meisten Länder laut<br />
OECD zur Zusammenarbeit<br />
bereit<br />
und wurden von der<br />
Liste gestrichen,<br />
zuletzt Samoa.<br />
Die Initiative der<br />
führenden Industriestaaten gewann nach den Terroranschlägen vom 11.9.2001<br />
zusätzlich an Bedeutung.<br />
In ihren Bemühungen, die Finanzierung von Terroristengruppen zu unterbinden,<br />
wollen die USA und ihre Verbündeten die Steueroasen einer engeren Prüfung<br />
unterziehen. Die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung<br />
(OECD) veröffentlichte am 19.4.2002 in Paris eine aktualisierte schwarze<br />
Liste der sog. Steuerparadiese. Neben den europäischen Kleinstaaten Andorra,<br />
Liechtenstein und Monaco enthält sie die im Pazifik gelegenen Marshallinseln,<br />
Nauru und Vanuatu sowie das westafrikanische Liberia.<br />
Den Staaten wird vorgeworfen, Steuerbetrug und internationalem Steuerwettbewerb<br />
Vorschub zu leisten, und sich der Bekämpfung solcher Praktiken zu widersetzen.<br />
Mitgliedstaaten der OECD wurden bisher keiner Prüfung unterzogen; sie<br />
sollen ihre Position erst im Frühjahr 2003 klären.<br />
Quelle: http://www.weltalmanach.de/stichwort/stichwort_steuerparadiese.html<br />
Recht & Steuer<br />
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zähl mich!<br />
und gewinne!<br />
Erfolgsmagazin von <strong>Unternehmerweb</strong> Ausgabe 01-2009