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3,71 MB - Gemeinde Schleißheim

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Kostenlose Rechtsberatung<br />

Nutzen Sie die Möglichkeit der kostenfreien anwaltlichen<br />

Erstberatung durch Rechtsanwalt<br />

Mag. Matthias Bonelli, der Ihnen an<br />

jedem zweiten Montag im Monat<br />

von 17.00 bis 18.00 Uhr<br />

im <strong>Gemeinde</strong>amt <strong>Schleißheim</strong><br />

für Ihre rechtlichen Anfragen zur Verfügung<br />

steht.<br />

Abbuchungsauftrag<br />

für <strong>Gemeinde</strong>abgaben<br />

Jeweils zu den festen Terminen (15.02., 15.05.,<br />

15.08. und 15.11.) werden die <strong>Gemeinde</strong>abgaben<br />

fällig. Das bedeutet Terminüberwachung,<br />

Schreibarbeit und Überweisungsgebühren.<br />

Diesen Aufwand können wir Ihnen abnehmen.<br />

Machen Sie es wie bereits sehr viele <strong>Gemeinde</strong>bürger<br />

und lassen Sie die <strong>Gemeinde</strong>abgaben<br />

von Ihrem Bankkonto kostenlos abbuchen.<br />

Den Abbuchungsauftrag können Sie in Ihrer<br />

Bank erteilen.<br />

Kanalbenützungsgebühr bei längerer Abwesenheit<br />

Ermäßigung für Studenten, Präsenz- und Zivildiener …<br />

Aufgrund der ab 1.1.2009 geltenden Bestimmungen<br />

des § 4 der Kanalgebührenordnung<br />

werden Personen, die durchgehend länger<br />

als 6 Monate nicht in der <strong>Gemeinde</strong> wohnen<br />

(z.B. Studenten, Präsenz- und Zivildiener, Berufstätige<br />

im Ausland) lediglich in den Monaten<br />

ihrer Anwesenheit am Wohnort in <strong>Schleißheim</strong>,<br />

Info des Zivilschutzverbandes<br />

Die Broschüre „Unwetter sicher überstehen“<br />

- Vorsorge und Verhaltenstipps vor<br />

und bei Unwettern“ liegt am Info-Stand im<br />

<strong>Gemeinde</strong>zentrum zur freien Entnahme auf.<br />

Weitere Informationen erhalten Sie unter<br />

www.zivilschutz-ooe.at oder www.siz.cc sowie<br />

bei Herrn Zens, E-Mail zens@zivilschutzooe.at.<br />

mindestens jedoch mit 3 Zwölftel der Jahresgebühr,<br />

bewertet.<br />

Sobald dem <strong>Gemeinde</strong>amt ein entsprechender<br />

Nachweis übermittelt wird, kann die Kanalbenützungsgebühr<br />

durch eine Gutschrift am<br />

Abgabenkonto berichtigt werden.<br />

IMPRESSUM:<br />

Medieninhaber und Herausgeber:<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Schleißheim</strong>, Dorfstraße 14,<br />

4600 <strong>Schleißheim</strong><br />

Redaktion: <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schleißheim</strong>,<br />

Tel. (07242) 42 420-12,<br />

E-mail: gemeinde@schleissheim.at<br />

Druck: <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schleißheim</strong><br />

Redaktionsschluss für die nächste Ausgabe:<br />

10. März 2012<br />

<strong>Gemeinde</strong>INFO <strong>Schleißheim</strong> 17 Dezember 2011

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