3,71 MB - Gemeinde Schleißheim
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Kostenlose Rechtsberatung<br />
Nutzen Sie die Möglichkeit der kostenfreien anwaltlichen<br />
Erstberatung durch Rechtsanwalt<br />
Mag. Matthias Bonelli, der Ihnen an<br />
jedem zweiten Montag im Monat<br />
von 17.00 bis 18.00 Uhr<br />
im <strong>Gemeinde</strong>amt <strong>Schleißheim</strong><br />
für Ihre rechtlichen Anfragen zur Verfügung<br />
steht.<br />
Abbuchungsauftrag<br />
für <strong>Gemeinde</strong>abgaben<br />
Jeweils zu den festen Terminen (15.02., 15.05.,<br />
15.08. und 15.11.) werden die <strong>Gemeinde</strong>abgaben<br />
fällig. Das bedeutet Terminüberwachung,<br />
Schreibarbeit und Überweisungsgebühren.<br />
Diesen Aufwand können wir Ihnen abnehmen.<br />
Machen Sie es wie bereits sehr viele <strong>Gemeinde</strong>bürger<br />
und lassen Sie die <strong>Gemeinde</strong>abgaben<br />
von Ihrem Bankkonto kostenlos abbuchen.<br />
Den Abbuchungsauftrag können Sie in Ihrer<br />
Bank erteilen.<br />
Kanalbenützungsgebühr bei längerer Abwesenheit<br />
Ermäßigung für Studenten, Präsenz- und Zivildiener …<br />
Aufgrund der ab 1.1.2009 geltenden Bestimmungen<br />
des § 4 der Kanalgebührenordnung<br />
werden Personen, die durchgehend länger<br />
als 6 Monate nicht in der <strong>Gemeinde</strong> wohnen<br />
(z.B. Studenten, Präsenz- und Zivildiener, Berufstätige<br />
im Ausland) lediglich in den Monaten<br />
ihrer Anwesenheit am Wohnort in <strong>Schleißheim</strong>,<br />
Info des Zivilschutzverbandes<br />
Die Broschüre „Unwetter sicher überstehen“<br />
- Vorsorge und Verhaltenstipps vor<br />
und bei Unwettern“ liegt am Info-Stand im<br />
<strong>Gemeinde</strong>zentrum zur freien Entnahme auf.<br />
Weitere Informationen erhalten Sie unter<br />
www.zivilschutz-ooe.at oder www.siz.cc sowie<br />
bei Herrn Zens, E-Mail zens@zivilschutzooe.at.<br />
mindestens jedoch mit 3 Zwölftel der Jahresgebühr,<br />
bewertet.<br />
Sobald dem <strong>Gemeinde</strong>amt ein entsprechender<br />
Nachweis übermittelt wird, kann die Kanalbenützungsgebühr<br />
durch eine Gutschrift am<br />
Abgabenkonto berichtigt werden.<br />
IMPRESSUM:<br />
Medieninhaber und Herausgeber:<br />
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Schleißheim</strong>, Dorfstraße 14,<br />
4600 <strong>Schleißheim</strong><br />
Redaktion: <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schleißheim</strong>,<br />
Tel. (07242) 42 420-12,<br />
E-mail: gemeinde@schleissheim.at<br />
Druck: <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schleißheim</strong><br />
Redaktionsschluss für die nächste Ausgabe:<br />
10. März 2012<br />
<strong>Gemeinde</strong>INFO <strong>Schleißheim</strong> 17 Dezember 2011