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3 - Sozialberatung Ludwigsburg eV

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Anzahl an Klienten(innen)<br />

70<br />

60<br />

50<br />

58<br />

40<br />

30<br />

20<br />

10<br />

Finanzielle Bezüge<br />

86 Personen beziehen Arbeitslosengeld II 4 Personen beziehen SGB XII<br />

Die Höhe der Verschuldung sowie die Gläubigeranzahl werden in folgenden Darstellungen verdeutlicht.<br />

Gläubigeranzahl Gesamtverschuldung<br />

45<br />

58<br />

13<br />

Gläubiger unter 5 5 bis 9 10 bis 25 26 bis 50 über 50<br />

1<br />

62 Personen beziehen Gehalt 25 Personen beziehen Rente / ALG I<br />

Anzahl an Klienten(innen)<br />

80<br />

schulDnerBeratunG fÜr straffällIGe personen<br />

Eine Besonderheit innerhalb der Schuldnerberatung der <strong>Sozialberatung</strong> ist die Betreuung überschuldeter<br />

Personen, welche bereits strafrechtlich in Erscheinung getreten sind und stets von der<br />

Schuldnerberatung des Landratsamtes <strong>Ludwigsburg</strong> an die <strong>Sozialberatung</strong> übermittelt werden.<br />

Die Betreuung straffälliger Personen innerhalb der Schuldnerberatung birgt eine besondere<br />

Möglichkeit. Neben den allgemeinen Regulierungsformen, bietet sich hier für straffällig gewordene<br />

Menschen die Chance einer Regulierung und Entschuldung über die Stiftung „Resozialisierungsfonds<br />

Dr. Traugott Bender“ in Form der Gewährung eines zinsfreien Darlehens. Aufgabe<br />

der Schuldnerberatung ist es dabei, die Gläubiger vorab über die angestrebte Regulierungsform<br />

zu informieren und die Bereitschaft zur Mitwirkung abzuklären. Sobald alle Gläubiger der vorgeschlagenen<br />

Verfahrensform zugestimmt haben, wird gemeinsam mit dem Schuldner ein<br />

Antrag bei der Stiftung gestellt.<br />

Die Stiftung übernimmt alsdann die Verhandlungen mit allen Gläubigern und bietet einen Vergleichsbetrag<br />

zur Tilgung der Schulden an. Kann mit allen Gläubigern ein Vergleichsbetrag ausgehandelt<br />

werden, gilt die Regulierung als erfolgreich. Die Gläubiger bekommen den ausgehandelten<br />

Betrag seitens der Stiftung ausbezahlt, die noch offene Restschuld wird dem Schuldner erlassen.<br />

Der Schuldner selbst hat ab diesem Zeitpunkt mit der Stiftung nur noch einen Gläubiger, deren<br />

Forderung mit einer monatlichen Rate abgezahlt werden muss. Das Darlehen muss innerhalb<br />

von fünf Jahren vollständig getilgt sein. Der Darlehenshöchstbetrag liegt bei 11.000 Euro.<br />

60<br />

40<br />

20<br />

Schulden<br />

in Euro<br />

21<br />

unter<br />

5000<br />

177 Personen insgesamt<br />

31<br />

5000 bis<br />

9000<br />

70<br />

10000 bis<br />

25000<br />

25 28<br />

26000 bis<br />

50000<br />

über<br />

50000<br />

13

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