3 - Sozialberatung Ludwigsburg eV
3 - Sozialberatung Ludwigsburg eV
3 - Sozialberatung Ludwigsburg eV
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Anzahl an Klienten(innen)<br />
70<br />
60<br />
50<br />
58<br />
40<br />
30<br />
20<br />
10<br />
Finanzielle Bezüge<br />
86 Personen beziehen Arbeitslosengeld II 4 Personen beziehen SGB XII<br />
Die Höhe der Verschuldung sowie die Gläubigeranzahl werden in folgenden Darstellungen verdeutlicht.<br />
Gläubigeranzahl Gesamtverschuldung<br />
45<br />
58<br />
13<br />
Gläubiger unter 5 5 bis 9 10 bis 25 26 bis 50 über 50<br />
1<br />
62 Personen beziehen Gehalt 25 Personen beziehen Rente / ALG I<br />
Anzahl an Klienten(innen)<br />
80<br />
schulDnerBeratunG fÜr straffällIGe personen<br />
Eine Besonderheit innerhalb der Schuldnerberatung der <strong>Sozialberatung</strong> ist die Betreuung überschuldeter<br />
Personen, welche bereits strafrechtlich in Erscheinung getreten sind und stets von der<br />
Schuldnerberatung des Landratsamtes <strong>Ludwigsburg</strong> an die <strong>Sozialberatung</strong> übermittelt werden.<br />
Die Betreuung straffälliger Personen innerhalb der Schuldnerberatung birgt eine besondere<br />
Möglichkeit. Neben den allgemeinen Regulierungsformen, bietet sich hier für straffällig gewordene<br />
Menschen die Chance einer Regulierung und Entschuldung über die Stiftung „Resozialisierungsfonds<br />
Dr. Traugott Bender“ in Form der Gewährung eines zinsfreien Darlehens. Aufgabe<br />
der Schuldnerberatung ist es dabei, die Gläubiger vorab über die angestrebte Regulierungsform<br />
zu informieren und die Bereitschaft zur Mitwirkung abzuklären. Sobald alle Gläubiger der vorgeschlagenen<br />
Verfahrensform zugestimmt haben, wird gemeinsam mit dem Schuldner ein<br />
Antrag bei der Stiftung gestellt.<br />
Die Stiftung übernimmt alsdann die Verhandlungen mit allen Gläubigern und bietet einen Vergleichsbetrag<br />
zur Tilgung der Schulden an. Kann mit allen Gläubigern ein Vergleichsbetrag ausgehandelt<br />
werden, gilt die Regulierung als erfolgreich. Die Gläubiger bekommen den ausgehandelten<br />
Betrag seitens der Stiftung ausbezahlt, die noch offene Restschuld wird dem Schuldner erlassen.<br />
Der Schuldner selbst hat ab diesem Zeitpunkt mit der Stiftung nur noch einen Gläubiger, deren<br />
Forderung mit einer monatlichen Rate abgezahlt werden muss. Das Darlehen muss innerhalb<br />
von fünf Jahren vollständig getilgt sein. Der Darlehenshöchstbetrag liegt bei 11.000 Euro.<br />
60<br />
40<br />
20<br />
Schulden<br />
in Euro<br />
21<br />
unter<br />
5000<br />
177 Personen insgesamt<br />
31<br />
5000 bis<br />
9000<br />
70<br />
10000 bis<br />
25000<br />
25 28<br />
26000 bis<br />
50000<br />
über<br />
50000<br />
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