kinder am nachmittag - Lernwerkstatt Brigittenau
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Der Newsletter der Integrativen <strong>Lernwerkstatt</strong> <strong>Brigittenau</strong> Nr. 7 - Mai 2008<br />
Schüler/innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf<br />
Integrative Beschulung nach der Volksschule<br />
Erziehungsberechtigte, die sich für ihre<br />
Kinder mit sonderpädagogischem<br />
Förderbedarf für die schulische Laufbahn<br />
in einer Integrationsklasse entschieden<br />
haben, haben das Recht und die<br />
Möglichkeit, ihre Kinder auch auf der 5. –<br />
8. Schulstufe integrativ beschulen zu<br />
lassen. Gesetzliche Grundlage dafür ist<br />
der § 8.a des Schulpflichtgesetzes. Auf<br />
der 9. Schulstufe werden Integrationsklassen<br />
(an Polytechnischen Schulen<br />
und Fachmittelschulen) nach wie vor als<br />
Schulversuch geführt.<br />
Wie in der Volksschule auch, werden<br />
Integrationsklassen in der Sekundarstufe<br />
-zum gemeins<strong>am</strong>en Unterricht von<br />
behinderten mit nichtbehinderten<br />
Schüler/innen- von Fachlehrer/innen<br />
gemeins<strong>am</strong> mit einem/r Sonderpädagog/in<br />
unterrichtet. In einer<br />
Sekundarstufenintegrationsklasse<br />
werden meist 5-7 Schüler/innen mit<br />
Förderbedarf (Anzahl hängt von Grad<br />
und Schwere der Behinderung ab)<br />
gemeins<strong>am</strong> mit den nichtbehinderten<br />
Schüler/innen beschult.<br />
Üblicherweise werden die Lehrplaneinstufungen<br />
der Volksschule übernommen.<br />
Dabei sind Lehrplaneinstufungen nicht<br />
immer eine unabänderliche Größe,<br />
manchmal führt die Entwicklung der<br />
Kinder bezüglich ihrer Leistung dazu,<br />
dass Lehrplanänderungen auch während<br />
der Sekundarstufenzeit vorgenommen<br />
werden.<br />
Integrationsklassen können auf der 5. –<br />
8. Schulstufe in Hauptschulen (in Wien:<br />
Kooperative Mittelschulen) und an<br />
allgemeinbildendenden höheren Schulen<br />
gebildet werden. Allerdings zeigt die<br />
Realität, dass es in sehr hohem Ausmaß<br />
die Kooperativen Mittelschulen sind, die<br />
Integrationsklassen führen und eher<br />
selten allgemeinbildende höhere<br />
Schulen. Bezirksschulinspektor/innen<br />
legen in Zus<strong>am</strong>menarbeit mit Hauptschuldirektor/innen<br />
und Leiter/innen der<br />
sonderpädagogischen Zentren die<br />
Standorte für Integrationsklassen sowie<br />
die Zuteilung der Schüler/innen fest.<br />
Nach Möglichkeit werden Wünsche von<br />
Erziehungsberechtigten berücksichtigt,<br />
aus organisatorischen Gründen ist das<br />
jedoch nicht immer möglich.<br />
Bei der Bildung von Integrationsklassen<br />
gehen die Bemühungen dahin, möglichst<br />
kleine Lehrer/innente<strong>am</strong>s zu bilden,<br />
d<strong>am</strong>it die Zus<strong>am</strong>menarbeit der Fachlehrer/innen<br />
mit dem/r Sonderschullehrerin<br />
erleichtert wird. Enge<br />
Zus<strong>am</strong>menarbeit aller beteiligten<br />
Lehrer/innen bei der gemeins<strong>am</strong>en<br />
Unterrichtsplanung, um integrativen<br />
Unterricht bestmöglich zu gestalten, ist<br />
wesentlicher Eckpfeiler für das gute<br />
Gelingen der Arbeit in der Integrationsklasse.<br />
Besonders wichtig ist Förderung jedes<br />
einzelnen Schülers/jeder einzelnen<br />
Schülerin. Methoden zur Individualisierung<br />
und Differenzierung müssen<br />
überlegt und angewendet werden, um<br />
jeden Schüler/jede Schülerin dort<br />
abzuholen, „wo er/sie steht“ und<br />
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