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kinder am nachmittag - Lernwerkstatt Brigittenau

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Der Newsletter der Integrativen <strong>Lernwerkstatt</strong> <strong>Brigittenau</strong> Nr. 7 - Mai 2008<br />

Schüler/innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf<br />

Integrative Beschulung nach der Volksschule<br />

Erziehungsberechtigte, die sich für ihre<br />

Kinder mit sonderpädagogischem<br />

Förderbedarf für die schulische Laufbahn<br />

in einer Integrationsklasse entschieden<br />

haben, haben das Recht und die<br />

Möglichkeit, ihre Kinder auch auf der 5. –<br />

8. Schulstufe integrativ beschulen zu<br />

lassen. Gesetzliche Grundlage dafür ist<br />

der § 8.a des Schulpflichtgesetzes. Auf<br />

der 9. Schulstufe werden Integrationsklassen<br />

(an Polytechnischen Schulen<br />

und Fachmittelschulen) nach wie vor als<br />

Schulversuch geführt.<br />

Wie in der Volksschule auch, werden<br />

Integrationsklassen in der Sekundarstufe<br />

-zum gemeins<strong>am</strong>en Unterricht von<br />

behinderten mit nichtbehinderten<br />

Schüler/innen- von Fachlehrer/innen<br />

gemeins<strong>am</strong> mit einem/r Sonderpädagog/in<br />

unterrichtet. In einer<br />

Sekundarstufenintegrationsklasse<br />

werden meist 5-7 Schüler/innen mit<br />

Förderbedarf (Anzahl hängt von Grad<br />

und Schwere der Behinderung ab)<br />

gemeins<strong>am</strong> mit den nichtbehinderten<br />

Schüler/innen beschult.<br />

Üblicherweise werden die Lehrplaneinstufungen<br />

der Volksschule übernommen.<br />

Dabei sind Lehrplaneinstufungen nicht<br />

immer eine unabänderliche Größe,<br />

manchmal führt die Entwicklung der<br />

Kinder bezüglich ihrer Leistung dazu,<br />

dass Lehrplanänderungen auch während<br />

der Sekundarstufenzeit vorgenommen<br />

werden.<br />

Integrationsklassen können auf der 5. –<br />

8. Schulstufe in Hauptschulen (in Wien:<br />

Kooperative Mittelschulen) und an<br />

allgemeinbildendenden höheren Schulen<br />

gebildet werden. Allerdings zeigt die<br />

Realität, dass es in sehr hohem Ausmaß<br />

die Kooperativen Mittelschulen sind, die<br />

Integrationsklassen führen und eher<br />

selten allgemeinbildende höhere<br />

Schulen. Bezirksschulinspektor/innen<br />

legen in Zus<strong>am</strong>menarbeit mit Hauptschuldirektor/innen<br />

und Leiter/innen der<br />

sonderpädagogischen Zentren die<br />

Standorte für Integrationsklassen sowie<br />

die Zuteilung der Schüler/innen fest.<br />

Nach Möglichkeit werden Wünsche von<br />

Erziehungsberechtigten berücksichtigt,<br />

aus organisatorischen Gründen ist das<br />

jedoch nicht immer möglich.<br />

Bei der Bildung von Integrationsklassen<br />

gehen die Bemühungen dahin, möglichst<br />

kleine Lehrer/innente<strong>am</strong>s zu bilden,<br />

d<strong>am</strong>it die Zus<strong>am</strong>menarbeit der Fachlehrer/innen<br />

mit dem/r Sonderschullehrerin<br />

erleichtert wird. Enge<br />

Zus<strong>am</strong>menarbeit aller beteiligten<br />

Lehrer/innen bei der gemeins<strong>am</strong>en<br />

Unterrichtsplanung, um integrativen<br />

Unterricht bestmöglich zu gestalten, ist<br />

wesentlicher Eckpfeiler für das gute<br />

Gelingen der Arbeit in der Integrationsklasse.<br />

Besonders wichtig ist Förderung jedes<br />

einzelnen Schülers/jeder einzelnen<br />

Schülerin. Methoden zur Individualisierung<br />

und Differenzierung müssen<br />

überlegt und angewendet werden, um<br />

jeden Schüler/jede Schülerin dort<br />

abzuholen, „wo er/sie steht“ und<br />

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